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Was zahlt die Pflegeversicherung für eine 24-Stunden-Betreuung?

Wer sich für eine 24-Stunden-Betreuung in den eigenen vier Wänden entscheidet, muss mit Kosten zwischen 2.000 € und 3.000 € monatlich rechnen. Schnell kommt daher die Frage auf, ob es hierfür nicht auch Zuschüsse von der Pflegeversicherung gibt.

Was zahlt die Pflegeversicherung für eine 24-Stunden-Betreuung?
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Keine unmittelbare Kostenübernahme für 24-Stunden-Betreuung

Zwar hat sich die häusliche Betreuung durch Pflegekräfte aus Osteuropa inzwischen zu einer festen Säule der Altenpflege in Deutschland entwickelt, dennoch gibt es bislang noch keine Möglichkeit, die Kosten direkt mit der Pflegeversicherung abzurechnen. Das liegt daran, dass die 24-Stunden-Betreuung bislang nicht als Leistung im Sozialgesetzbuch verankert ist. Entsprechend kommen nur indirekte Förderungen für die Finanzierung der häuslichen Betreuung in Frage.

Welche Zuschüsse gewährt die Pflegeversicherung für osteuropäische Betreuungskräfte?

Auch wenn die Pflegeversicherungen bislang keine direkte Kostenübernahme für 24-Stunden-Pflegekräfte gewährt, gibt es verschiedene Wege der Finanzierung. So stehen Pflegebedürftigen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung, die eigenständig eingesetzt werden können. Die wichtigsten Leistungen zur Finanzierung Ihrer 24-Stunden-Betreuung haben wir hier für Sie aufgelistet:

Pflegegeld

Wer in Deutschland pflegebedürftig wird und mindestens mit dem Pflegegrad 2 eingestuft ist, hat Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld. Diese Leistung ist in der Höhe abhängig vom festgestellten Pflegegrad und kann frei verwendet werden, um beispielsweise eine osteuropäische Pflegekraft zu finanzieren. Das Pflegegeld ist wie folgt gestaffelt:

  • Pflegegrad 2: 316 € monatlich
  • Pflegegrad 3: 545 € monatlich
  • Pflegegrad 4: 728 € monatlich
  • Pflegegrad 5: 901 € monatlich

Hinweis: Wer zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, muss mit Kürzungen des Pflegegeldes rechnen. Hierfür wird die Pflegesachleistung genutzt und das Pflegegeld um den prozentualen Anteil reduziert, der von der Pflegesachleistung aufgewendet wurde.

Nutzt ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 beispielsweise 50% des Sachleistungsbudgets für einen ambulanten Pflegedienst, werden folglich 50% abgezogen. Ausgezahlt werden somit 272,50 €

Verhinderungspflege

Neben dem Pflegegeld unterstützt die Pflegeversicherung auch bei der Finanzierung von vorübergehender Ersatzpflege, wenn Angehörige verhindert sind. Hiervon leitet sich auch der Name Verhinderungspflege ab. Die Höhe der Erstattung liegt bei bis zu 1.612 € und kann zusätzlich mit 806 € aus dem Budget für Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Damit stehen pro Jahr insgesamt 2.418 € für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dieser Betrag kann auch zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege genutzt werden. Hierfür muss lediglich für den Zeitraum der Verhinderung der pflegenden Angehörigen angegeben werden, welcher Dienstleister mit einer 24-Stunden-Betreuungskraft die Vertretung übernimmt. Den Antrag hierzu erhalten Pflegebedürftige direkt bei der Pflegeversicherung. Grundsätzlich ist jedoch auch ein formloser Antrag oder die Verwendung eines allgemeinen Musters möglich.

Pflegeversicherung übernimmt weitere Kosten bei häuslicher Pflege

Neben den direkten Förderungen zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung gibt es Zuschüsse für Anpassungen des Wohnraums und Hilfsmittel zur Pflege. Dazu zählen sowohl Wohnraumanpassungen als auch Verbrauchsmaterialien für den Pflegealltag.

Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung

Wenn der Wohnraum für die häusliche 24-Stunden-Betreuung angepasst werden muss, übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 4.000 € für die notwendigen Umbauten. Beliebte Beispiele hierfür sind der Einbau eines Treppenlifts oder die barrierearme Umgestaltung des Badezimmers.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Im Pflegealltag werden verschiedene Hygieneartikel und Verbrauchsmaterialien benötigt, um eine gute und sichere Grundpflege zu gewährleisten. Die Kosten hierfür tragen Angehörige oft selbst, obwohl sie eine Erstattung bei der Pflegeversicherung einreichen können. Die Kassen zahlen damit bis zu 40 € monatlich, unabhängig vom Pflegegrad. Einige Anbieter haben sich auf diese Pflegehilfsmittel spezialisiert und versenden monatlich individuell angepasste Pakete, die direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Kosten und Aufwand sind mithilfe dieser Services minimal.

24-Stunden-Pflege über Steuervergünstigungen finanzieren

Neben den Zuschüssen der Pflegeversicherung kann ein Teil der Kosten für eine 24-Stunden-Pflege auch steuerlich geltend gemacht werden. Im Bestfall sogar bis zu 4.000 € pro Jahr, wenn die osteuropäische Pflegekraft als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung abgerechnet wird. Für nähere Informationen sollte in jedem Fall ein Steuerberater kontaktiert werden.

 

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