Bevorzugtes Belegungsrecht für Eigentümer von Pflegeimmobilien

Altersvorsorge in doppelter Hinsicht: Pflegeimmobilien garantieren nicht nur fortlaufende Mieteinnahmen, sondern auch einen Pflegeplatz bei Eigenbedarf.

Das bevorzugte Belegungsrecht ermöglicht es Eigentümern einer Pflegeimmobilie, bei eigener Pflegebedürftigkeit in der jeweiligen Pflegeinstitution bevorzugt untergebracht zu werden.
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1. Der Bedarf an neuen Pflegeimmobilien steigt

2. Was versteht man unter dem bevorzugten Belegungsrecht?

3. Zu welchem Zeitpunkt habe ich Anspruch auf das Belegungsrecht?

4. Das bevorzugte Belegungsrecht beschränkt sich nicht auf bestimmte Pflegeappartements

5. Die Investition in Pflegeappartements birgt weitere Vorteile

6. Weshalb gilt die Pflegeimmobilie als lukrative Kapitalanlage zur Altersvorsorge?


Der medizinische Fortschritt, das erhöhte Bewusstsein für eine gesunde Lebensweise sowie viele weitere Gründe machen den demografischen Wandel in Deutschland möglich. Die Folgen sind nicht nur statistisch belegt, sondern auch in unserem Alltag deutlich spürbar. Wenn allerdings immer mehr Menschen ein Alter erreichen, in dem sie auf Unterstützung und Betreuung angewiesen sind, geht mit der steigenden Lebenserwartung schließlich auch ein erhöhter Pflegebedarf einher. Dies führt folgerichtig zu einer erhöhten Nachfrage nach Pflegeplätzen. So ist es nicht ungewöhnlich, dass es bereits Wartelisten in den verschiedenen stationären Einrichtungen gibt.

1. Der Bedarf an neuen Pflegeimmobilien steigt

Dieses Problem spitzt sich zu, wenn der Bau von einer Vielzahl an neuen Pflegeappartements in Pflegeeinrichtungen nicht in naher Zukunft realisiert wird.

Weil in der heutigen Zeit oftmals beide Ehepartner berufstätig sind oder Familienmitglieder vom Wohnort der Eltern wegziehen, ist eine häusliche Pflege durch Angehörige meist unmöglich.

Das Wissen, im Pflegefall garantiert einen Pflegeplatz zu erhalten, schafft das Gefühl von Sicherheit sowohl für Betroffene als auch für deren Angehörige. Von diesem Belegungsrecht profitieren Privatinvestoren, die sich für eine Pflegeimmobilie als Kapitalanlage entscheiden.

2. Was versteht man unter dem bevorzugten Belegungsrecht?

Das bevorzugte Belegungsrecht beschreibt das Recht auf einen Pflegeplatz bei Eigenbedarf. Dieses Belegungsrecht ist ein Rechtsanspruch, den Betreibergesellschaften eines Pflegeheims oder einer Pflegeimmobilie den Eigentümern von Wohneinheiten in diesen Einrichtungen zusichern. Dieser Rechtsanspruch erfolgt nur im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Zimmers oder einer Wohnung in einer Pflegeimmobilie.

Käufer eines Pflegeappartements in einer Pflegeinstitution können zwar nicht sofort auf ihren Anspruch auf die eigene Nutzung der Wohneinheit bestehen. Ist das bevorzugte Belegungsrecht vertraglich gewährt, steht den Immobilieneigentümern dennoch das Recht auf einen möglichst schnellen Einzug in eine Pflegeeinrichtung zu.

3. Zu welchem Zeitpunkt habe ich Anspruch auf das Belegungsrecht?

Das bevorzugte Belegungsrecht tritt bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit des Eigentümers der Pflegeimmobilie in Kraft. Tritt dieser Fall ein, garantieren die Pflegeheimbetreiber, dass die nächste freiwerdende Wohneinheit – unabhängig von bestehenden Wartelisten – der betroffenen Person zur Verfügung gestellt wird. Dieses Recht bezieht sich nicht automatisch nur auf die ursprünglich erworbene Wohneinheit. Es gilt für sämtliche in einer Pflegeeinrichtung vorhandenen Wohneinheiten.

Betreibt und verwaltet ein Unternehmen im Übrigen mehrere Pflegeinstitutionen, weitet sich der Anspruch auf das bevorzugte Belegungsrecht auf alle Institutionen aus, um so möglichst schnell an einen Pflegeplatz zu gelangen.

Von diesem Vorteil profitieren meist nicht nur Kapitalanleger, sondern auch deren Angehörige. Bis zu welchem Verwandtschaftsgrad dieser Rechtsanspruch erfolgt, sollte nach Möglichkeit vertraglich geregelt und festgehalten werden.

4. Das bevorzugte Belegungsrecht beschränkt sich nicht auf bestimmte Pflegeappartements

Das bevorzugte Belegungsrecht bezieht sich auf sämtliche in einer Pflegeeinrichtung errichteten Wohneinheiten. Wenn Eigentümer beispielsweise in ein Objekt für einen Pflegebedürftigen des Pflegegrads 1 investiert haben und später selbst in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden, entspricht die Wohneinheit möglicherweise nicht den jeweiligen Ansprüchen. Trotzdem haben Eigentümer einer Pflegeimmobilie das Recht, eine Wohnung innerhalb der Pflegeinstitution zu beziehen, die den individuellen Ansprüchen angepasst ist.

Dieser Rechtsanspruch lässt sich als ein klarer Vorteil gegenüber einer Eigentumswohnung hervorheben. Darüber hinaus ist es für Investoren von Wohneinheiten einer Pflegeeinrichtung vorteilhaft, dass die Unterhaltskosten für die Pflegeimmobilie mit dem Mietanteil verrechnet werden können, den die Eigentümer von der Betreibergesellschaft für die jeweilige Wohneinheit erhalten.

5. Die Investition in Pflegeappartements birgt weitere Vorteile

Eigentümer einer Wohneinheit in einer Pflegeimmobilie müssen mit einem vergleichsweise geringen Verwaltungsaufwand rechnen, denn die Betreibergesellschaft kümmert sich um einen Großteil der organisatorischen Tätigkeiten. Ebenso halten sich die die Kosten für Renovierungsmaßnahmen in Grenzen. In der Regel wird eine Instandhaltung der gesamten Pflegeeinrichtung durch die Betreiberunternehmen realisiert. Die damit verbundenen Kosten werden wiederum mit den Mietern der Wohneinheiten verrechnet.

Weil die Mietzahlungen an den Eigentümer der jeweiligen Wohneinheit – auch bei Leerstand – über viele Jahre hinweg gesichert sind, gelten Renditen in Höhe von vier bis sechs Prozent für Pflegeimmobilien als sehr realistisch. Mit diesem Vorteil geht die Tatsache einher, dass eine Miete für Wohneinheiten in Pflegeeinrichtungen äußerst stabil ist und unabhängig von Entwicklungen der Konjunktur sowie Inflation bezahlt wird.

Bereits seit vielen Jahrzehnten haben Immobilien im Allgemeinen den Ruf, eine Anlageform mit einem besonders hohen Inflationsschutz zu sein. Dies gilt nun auch in besonderer Weise für Pflegeimmobilien, die in engem Zusammenhang mit dem demografischen Wandel stehen. Daneben zeigt ein Blick auf weitere Geldanlage-Modelle der vergangenen Jahre, dass die Werterhaltung des investierten Geldes durch Währungsreformen oder die Finanzkrise oftmals nicht recht gesichert war. Geldinvestitionen in Immobilien entwickelten sich hingegen in eine entgegengesetzte Richtung. Diese Investitionsmodelle gelten deshalb als besonders krisensicher, weil sie der Inflation mit einer Wertsteigerung entgegenwirken.


Pflegeimmobilien als Kapitalanlage eignen sich insbesondere für private Anleger, die großen Wert auf eine sichere Geldanlage legen – denn neben der Rendite spielt vor allem der Inflationsschutz eine große Rolle. Hierbei gilt es zu berücksichtigen: Um in eine Pflegeimmobilie zu investieren, wird ein Eigenkapital in Höhe von ca. 20 Prozent vorausgesetzt. Für den Erwerb einer Pflegeimmobilie ist insgesamt mit einem Anlagevolumen von mindestens 130.000 Euro zu rechnen.

Wichtiger Hinweis: Bei diesem Modell steht nicht die vorzeitige Selbstnutzung der jeweiligen Immobilie, sondern vielmehr die Kapitalanlage im Vordergrund. Ein Vorteil liegt jedoch im bevorzugten Belegungsrecht, das bei Eintritt des Pflegefalls greift. Dieses Recht bezieht sich nicht automatisch auf die eigene Pflegeimmobilie, sondern auf alle Wohneinheiten des jeweiligen Trägers. 

6. Weshalb gilt die Pflegeimmobilie als lukrative Kapitalanlage zur Altersvorsorge?

Wer heute in eine Pflegeimmobilie investiert, profitiert im hohen Alter in doppelter Hinsicht. So sprechen hohe Renditen, der geringe Verwaltungsaufwand sowie niedrige Renovierungskosten für die Investition in eine Wohneinheit in einer Pflegeeinrichtung. Zudem müssen Mietausfälle aufgrund der steigenden Nachfrage nach Pflegeplätzen nicht befürchtet werden. Dadurch sind die regelmäßigen Einnahmen gesichert. Darüber hinaus steigert die Aussicht auf einen Pflegeplatz bei eintretender Pflegebedürftigkeit das individuelle Sicherheitsgefühl.

Viele weitere Vorteile lassen Pflegeimmobilien in einem besonders interessanten Licht für Kapitalanleger erscheinen, die weit über Pluspunkte wie Inflationsschutz hinausgehen: Viele ältere Pflegeeinrichtungen sind mittlerweile nicht mehr konkurrenzfähig. Deshalb werden in den nächsten Jahren wegen des erhöhten Bedarfs an Pflegeplätzen nicht nur wesentlich mehr Pflegeimmobilien, sondern in erster Linie auch Ersatzinvestitionen für bereits existente Einrichtungen benötigt. Somit gilt die Investition in Pflegeimmobilien in vielerlei Hinsicht als Investmentchance mit Zukunft.

 

FÜNF BESONDERE VORTEILE EINER PFLEGEIMMOBILIE

Rendite
bis zu 4 Prozent

Mietsicherheit
Miete auch bei Leerstand, Pachtverträge mit mind. 20 Jahren Laufzeit

Steuervorteile
Gebäude und Inventar werden steuerlich abgeschrieben, Kredit-Zinsen sind steuerlich absetzbar

KfW-Förderung und Zinsniveau als Renditehebel
viele Objekte werden zusätzlich gefördert

Wachstumsmarkt „Pflege“
Zahl der Pflegebedürftigen steigt stark an, zukünftig hoher Bedarf an Pflegeheimen

 

 


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