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Charlottenschwestern ambulant Stuttgart

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Charlottenschwestern ambulant Stuttgart
Relenbergstr. 82
70174 Stuttgart-Mitte

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Internet:www.wssrk.de
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Versorgungsarten

Ambulante Versorgung

Träger / Betreiberinformationen

Art der Trägerschaft:
freigemeinnützig
Trägerschaft:
Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e. V.
Relenbergstraße 90
70174 Stuttgart

Angaben zum Pflegedienst

2019Eröffnungsdatum:

Versorgungsgebiet

Stuttgart Nord,- West,- Mitte

Ärztliche / Pflegerische Versorgung

Zusammenarbeit mit Hausärzten

Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter

10Anzahl der Mitarbeiter:

Fremdsprachen

englisch, rumänisch, bosnisch
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für das Personal und die Führungskräfte

Allgemeine Informationen

Portrait

Pflege ist Vertrauenssache

Als Pflegedienst der Württembergischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz setzen wir uns für das Wohlergehen unserer Klienten ein. Die Basis unseres Handelns bilden die sieben berufsethischen Grundsätze der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse unserer zu Pflegenden stets im Mittelpunkt unseres Handelns.

Von Mensch zu Mensch, für ein gutes, selbstbestimmtes Leben.

Unser Team ist für Sie bzw. Ihren Angehörigen da. 365 Tage im Jahr und immer angepasst an Ihre Bedürfnisse. Verantwortungsvoll, empathisch, kompetent.

Gemeinsam mehr erreichen

Mit unseren Charlottenschwestern ambulant bieten wir eine ganzheitliche Pflege im häuslichen Umfeld und entlasten damit zu Pflegende wie Angehörige. Manchmal ist ambulante Pflege nur vorübergehend notwendig, öfters wird sie jedoch dauerhaft in Anspruch genommen. Je nach der individuellen Situation kann das täglich oder mehrmals wöchentlich der Fall sein.

Wir setzen auf Zuhören und miteinander Reden. Durch regelmäßige Abstimmungen zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften erhalten Sie bzw. Ihr Angehöriger passende Leistungen orientiert am persönlichen Bedarf. Darüber hinaus steht Ihnen unsere umfassende Beratung offen.

Vergütung

Unsere Preise richten sich nach der Vergütungsvereinbarung mit den Pflege- und Krankenkassen
Wir sind Vertragspartner aller Pflege- und Krankenkassen

Behandlungspflege

24-Stunden-Notruf Pflege
Blutzuckerkontrolle
Injektionen injizieren
Insulingabe
Katheterwechsel und -pflege
Kompressionstherapie
Medikamentengabe
Stomawechsel
Verbandswechsel

Grundpflege

An- und Auskleiden
Andere vorbeugende Maßnahmen gegen Krankheiten, die durch die Bettlägerigkeit entstehen können
Baden
Beratung bei der Anwendung von Pflegehilfsmitteln
Betten und Lagern
Duschen
Enterale Ernährungstherapie
Hilfe bei der Ernährung
Mobilisation z.B. durch Sturzprävention
Rasieren
Waschen
Dekubitusprophylaxe, Pneumonieprophylaxe, Thromboseprophylaxe, Kontrakturenprophylaxe, Obstipationsprophylaxe, Sturzprophylaxe

Hauswirtschaftliche Versorgung

Bestellung/Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln (Arzt, Apotheke, Sanitätshaus)
Briefkasten leeren
Ein- und ausgehende Post bearbeiten, sortieren etc.
Einholen und Einlösen von Rezepten und Verordnungen
Einkaufen
Haustierbetreuung
Mahlzeiten zubereiten (Voll-, Schon-, Diätkost)
Rechnungen überweisen
Schlüssel- und Geldverwahrung nach vorheriger Absprache
Treppenhausreinigung / Kehrwoche
Vereinbarung von Terminen (Arzt, Frisör etc.)
Wäsche waschen und bügeln
Wohnung reinigen, lüften

Beratung und Unterstützung

Anleitung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen
Bei der Organisation der Pflegemittel
Bei der Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst (MDK)
Bei pflegerischen und sozialen Fragen, insbesondere in Fragen der häuslichen Versorgung bei Demenzerkrankung
Beratungsbesuche nach §37, Abs. 3 des Pflegedienstgesetz
Hilfe bei Antragstellung

Vermittlung von Dienstanbietern

Apotheken
Frisör
Fußpflege
Haus-Notruf-Geräte
Krankentransporte- und Taxiunternehmen
Logopäden
Menüdienste wie z.B. Essen auf Rädern
Physiotherapeuten
Sanitätshäuser

Betreuung, Begleitung, Unterstützung und Entlastung durch den Pflegedienst

24-Stunden-Notruf-Pflege
Betreuung nach SGB 3 XI § 45a
Hilfen nach den §§ SGB V und SBG XI
Individuelle häusliche Schulungen nach § 45 SGB XI für pflegende Angehörige
Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetzt (BSHG)
Pflege und Versorgung an Sonn- und Feiertagen und/ oder nachts
Sterbebegleitung Palliativpflege

Einzelbetreuung außerhalb der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

Begleitung zum Einkauf
Begleitung zum Frisör, Arzt Fußpflege o.ä.
Friedhofbesuche
Kirchenbesuche
Spaziergänge

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Pflegedienstleitung

Name:
Christa Kiechle
 
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Pflegearten

Aktivierende Pflege nach Bobarth
Familienpflege
Häusliche Altenpflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
HIV-Pflege
Persönliche Assistenz / Begleitung
Sterbebegleitung / Palliativmedizin
Wundmanagement

Einsatzplanung

Der Pflegedienst richtet sich dabei nach den Wünschen und Gewohnheiten des Pflegebedürftigen/ Angehörigen

Pflegeplanerstellung

Pflegebedürftige und Angehörige können dabei mitentscheiden

Legende

bedeutet die Leistung ist vorhanden

Zusatz

Die Iftra GmbH übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Daten. Die Nutzung der Daten ist für kommerzielle Zwecke nicht gestattet.

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