Zusatzkrankenversicherung Begriffserklärung

Unter einer Zusatzkrankenversicherung wird ein Schutz verstanden, der Sicherheit bei Zuzahlungen für medizinische Leistungen bietet. Zuzahlungen sind zum Beispiel der Anteil, den die Patienten für verschreibungspflichtige Medikamente selbst tragen müssen. Aber auch für Krankenhausaufenthalte werden Zuzahlungen fällig, wenn der Aufenthalt weniger als 28 Tage pro Jahr umfasst. Es werden also für einige medizinische Leistungen Zuzahlungen fällig. Das ist für viele ältere Menschen mit kleiner Rente nur schwer zu bewältigen. Für sie bietet die private Zusatzkrankenversicherung Schutz. Sie lässt sich ohne Probleme mit der gesetzlichen Pflichtversicherung kombinieren und übernimmt dann die entstandenen Zuzahlungen komplett oder anteilig. 


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