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THEMA:   Oh -- Justizia

 13 Antwort(en).

Mulde begann die Diskussion am 09.05.06 (13:20) :

Warum müssen ganz einfache panale Urteile über Monate
hinausgezögert werden!
In meinen Fall geht es um Betreuungsvolmacht für
meine eigene Frau
Als Ehemann darf ohne die richterliche Genehmigung in Angelegenheiten der Ehefrau nichts unterschreiben oder
Entscheiden.
Sie hat den Alzheimer immer bei sich -- ich darf sie pflegen- bekochen-waschen- windeln alles dass darf man als
Ehemann aber Entscheidungen über Heim oder Konto oder notwendige Medizinische Dinge nicht- das alles erst wenn man vom Vormundschaftsgerichr dafür bestellt wurde!
wird über die Klinik ein Gerichtlicher Betreuer eingesetzt
geht das im Eilverfahren über die Bühne und man hat große
Schwierigkeiten das abzulehen oder den Zugriff auch auf das
eigene Konto zu verhindern.
Beschwert man sich läuft man automatisch am Rande der
Majestätsbeleidigung ( Beamtenbeleidigung )
Ist das nicht ein Anachronismus dss ein Richter nicht kritisiert werden darf - ja das Arbeitssystem der Aktenbearbeitung steht ausserhalb jeder äusseren Kritik!
Hier müsste man wirklich mal mit der Faust auf den Tisch hauen!
Monate langes hinausschieben am Ende dann 10 min Urteil
in den PC diktiert und Gerichtskosten die sofort fällig sind.
Wer hat ähnliches erfahren?


 Ursula_J antwortete am 09.05.06 (14:39):

Hallo Mulde,

habe grad vor ein paar Tagen eine Sendung im Fernsehen gesehen, in der noch mal darauf hingewiesen wurden, dass auch Ehepaare eine Vorsorgevollmacht ausstellen sollen, für den Fall x.
Es kann tatsächlich passieren, dass der Ehepartner für die gesamte Betreuung zuständig ist und ein fremder Betreuer alle rechtlichen Dinge regelt und somit auch über das Konto und Aufenthaltsbestimmungrecht verfügt.

Ich kann dir nur raten, solange du die Betreuungsvollmacht noch nicht hast, dich relativ ruhig zu verhalten.
Ist leider so. Denn die Richter können entscheiden wie sie wollen, auch gegen dich.


 Gudrun_D antwortete am 09.05.06 (15:02):

Und nicht nur als alter oder kranker Mensch sollte man einem Menschen seines Vertrauens eine notariell verfasste Vorsorgevollmacht erteilen.

Wie schnell können auch junge Menschen durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten,in der sie nicht selber entscheiden können.

Ich habe für meine Kinder und Schwiegersöhne jeweils eine Vorsorgevollmacht ausstellen lassen und weiss mich gut aufgehoben!

Noch brauche ich sie allerdings nicht-aber,es ist eine beruhigende Gewissheit,nicht der Behördenwillkür möglicherweise ausgesetzt zu sein.


Alles Gute für Euch,Mulde!
Hast Du dich schon von einem Anwalt beraten lassen?


 hugo1 antwortete am 09.05.06 (17:36):

wie soll ich das verstehen, Gudrun-D, eine Vorsorgevollmacht für Schwiegersöhne und Kinder? Hast Du sie alle zusammen für den Fall eingestzt, falls du Hilfe benötigst, oder willst Du Dich um sie kümmern, falls denen mal was passiert ?
Hast Du da eine Rang-, und Reihenfolge wer primär und wer an zweiter Stelle usw. zuständig sein wird ?
So ganz sicher kann man wohl niemals sein, wenn ein Richter der Meinung ist, er müßte einem Günstling die Verfügungsrechte über Vermögen (Konto Immobilien usw.) eines lohnenden Opfers verschaffen, dann hilft auch solch eine Vollmacht nicht allzuviel, notfalls wird man eben entmündigt, denk ich mir so,,
(hab nämlich gerade ein Buch von Hans-Dieter Otto im Blick mit folgendem Titel:
Im Namen des Irrtums!
Fehlurteile in Mordprozessen. Ermittlungsskandale, unfähige Richter, zweifelhafte Freisprüche, skrupellose Staatsanwälte, falsche Geständnisse, Irrtümer der Sachverständigen
Also bei denen ist wohl auch Alles Unmögliche, alles Undenkbare möglich,,
z.B.Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist."
(Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG)

Internet-Tipp: https://www.justizirrtum.de/info/zitate.htm


 Mulde antwortete am 09.05.06 (17:45):

Zur Klarstellung
Um eine Anwaltliche Verfügung zu bekommen ist der Zustand
zu weit fortgeschritten-- den Hut setzt sich ein Anwalt
nicht auf!
Akzeptiere ich übrigens!
Hier geht es mir nur darum - als gesetzlicher Vertreterdie
Vollmachten ähnlich dem eines Vormundes zu bekommen
In guten deutsch--------- sie müßte Endmündigt werden!
Nur ich möchte keinen vom Gericht bestellten Betreuer haben.
aus sehr vielen nagativen Erfahrungen!
(Das ist jetzt schon wieder Majestätsībeleidigung grins )
Mich ärgert das Scheckentempo der Bearbeitung
Das aber ist in deutschen Landen überall gleich!
Die Damen und Herren sind eben unangreifbar-- machen sie wirklich "Mist" werden sie versetzt oder mit guter Pension
in den vorzeitigen Ruhestand versetzt-- Nur ändern will
weder die Justiz noch die Politik es nicht!
Das ist der Anachronismus


 carina53 antwortete am 09.05.06 (19:05):

Hallo Mulde,

man kann sich über die verzögerte Bearbeitung oder über Richter beschweren. Das ist in Deutschland überhaupt kein Problem.

Versuche es erstmal über die Geschäftstelle - dann Schreiben an das Gericht mit einer Fristsetzung - dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Gericht.

Gruß Carina


 Karl antwortete am 09.05.06 (22:26):

Lieber Mulde,

wenn du Sorge hast, es könnte schief laufen, nimm dir einen Anwalt. Der weiß wie man auch auf Richter Druck macht. Willkürlich dürfen die nämlich nicht entscheiden.


 utelo antwortete am 09.05.06 (23:10):

Da hat man mal wieder ein Beispiel dafür, dass man gar nicht früh genug ein Patiententestament mit Vorsorgevollmacht verfassen kann. Ich habe meine Tochter, die überdies auch Generalvollmacht über alle meine Angelegénheiten hat, dafür eingesetzt, stellvertretend einen meiner Söhne. Um eben zu vermeiden, dass Fremde, die gar nichts von mir wissen können, evtl. zu meinem Vormund werden zu lassen.
Diese Dinge habe ich aber schon sehr lange geregelt und ergänze oder aktualisiere sie von Zeit zu Zeit. Es passiert soviel, dass man ja wirklich nicht weiß, ob nicht morgen schon eine solche Vollmacht nötig wird.

Mulde, dir wünsche ich viel Geduld und Kraft, damit du die für euch wichtigen Dinge schaffen kannst.
Du solltest aber auch schon mal überlegen, ob du für dich ein solches Dokument erstellst, bevor unter Umständen ein Fremde für dich entscheidet.


 Gudrun_D antwortete am 10.05.06 (07:16):

@Hugo

<wie soll ich das verstehen, Gudrun-D, eine Vorsorgevollmacht für Schwiegersöhne und Kinder?>

ich habe allen-ohne Reihenfolge-diese notariell verfasste Vorsorgevollmacht inklusiv Generalvollmacht erteilt.

Konnte das unbesorgt machen,da bei uns sowieso
"der Familienrat"
in besonderen Anlässen "tagt".

Ich wollte keinen bevorzugen,habe auch zu allen absolutes Vertrauen.


 wanda antwortete am 10.05.06 (07:26):

@mulde, ich bewundere Dich in dieser Beziehung schon lange und ich wünsche Dir, dass Du weiterhin die nötige Kraft für alles aufbringst. LG wanda


 Mulde antwortete am 10.05.06 (13:28):

Für intereesierte

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privater Hinweis
Eine noch so gute Patientenverfügung Kann vom Vormundschaftsgericht verhindert werden
wenn zu zb. der Betreuer dem Gericht nicht zu sagt
Dann ist immer noch die Fremdbestimmung möglich!!
eine gerichtliche Betreuung bei Entmündigung ist da sicherer
Hier besonders bei akuter Demens oder Alsheimer!
Aber vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste


 carina53 antwortete am 10.05.06 (13:49):

Hallo Mulde,

die Auskunft ist von meinem Anwalt - kannst ihn auch selbst anrufen u. fragen. Er ist ein guter Freund von mir, u. hilft Dir kostenlos - mir zuliebe. Möchte aber die Telefonnummer hier nicht posten, kann sie Dir jedoch zukommen lassen.

Hier noch Links für kostenlosen download:

https://bestattungsplanung.de/pages/171-0.html

https://www.patientenverfuegung.de/pv/aktuell.htm

Alles Gute - Carina


 Ursula_J antwortete am 10.05.06 (13:59):

Leider kann sich das Gericht über die Patientenverfügung hinweg setzen, wenn es meint Gründe zu haben.

Deswegen kann ich dir Mulde, nur raten, vorsichtig nach zu fragen.

Wünsche dir ganz viel Kraft mit der Bürokratie und allem was damit verbunden ist, klar zu kommen.


 Mulde antwortete am 10.05.06 (14:22):

Carina
Danke für Deine Tipps
eine Enkelin ist Volljuristin und die lässt ihre
" Babuschka" nicht in stich!
Mir ging /geht es überwiegend über die Verzögerungstaktik
die wollte ich mal aufzeigen.
Da liegen oft tagelang Akten in der Poststelle - werden
aber dem Richter erst zugestellt wenn der Buchstabe "xyz"
Transporttag hat - das System muß geändert werden.
Die Gerichte produzieren ihre Staus oft selber!