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THEMA:   Kunstfehler

 8 Antwort(en).

FunHBU begann die Diskussion am 07.12.04 (20:16) :

Ich würde gerne mit durch Kunstfehler-/Behandlungsfehler- geschädigten Patienten Kontakt aufnehmen.
Hierbei interessieren mich ganz besonders die Erfahrungen mit der Gutachterkommission Westfalen-Lippe in Münster.
Danke für Informationen.
Blümchen


 Karl antwortete am 08.12.04 (07:33):

Ich habe mich erst mal kundig gemacht über die Gutachterkommission Westfalen-Lippe. Vielleicht von Interesse:

Internet-Tipp: https://www.aekwl.de/public/portrait/doc01.htm


 labor antwortete am 11.12.04 (14:45):

@FunHBU

Hallo, ich kenne zwar nicht diese Gutachterkommission, aber auf meiner Home-Page finden Sie alle Infos über die Behandlungsfehler, die bei mir zur Lungenfibrose führten....

Internet-Tipp: https://www.ldl-apheresefehler.de


 FunHBU antwortete am 14.12.04 (20:17):

Ich hatte eigentlich mit einem Erfahrungsaustausch in Bezug auf die Gutachterkommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe gehofft, damit ich meine Erfahrung mit dieser Kommission ebenfalls mitteilen konnte.
MfG


 Karl antwortete am 14.12.04 (21:42):

@ FunHBU,

dann fang doch bitte mit dem Erfahrungsaustausch an. Die erste Bringschuld hat doch der/die Themeneröffner/in.


 FunHBU antwortete am 18.12.04 (20:59):

Hallo Karl,
ich habe eine böse Erfahrung mit der Gutachterkommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe gemacht.
Meine Krankenkasse, die Barmer, wollte ein Gutachten beim MDK machen lassen. Die Haftpflichtversicherung der Klinik gab mir aber zu verstehen, daß sich aus ihrer Sicht die Haftungsfrage noch nicht sicher beurteilen läßt, wenn die Stellungnahme der Ärzteschaft des Klinikums und das Gutachten der Krankenkasse vorliegen. In diesem Fall wäre es angezeigt, ein Schlichtungsverfahren vor der Ärztekammer Westfalen-Lippe einzuleiten. Dort wird man ein NEUTRALES Gutachten zum medizinischen Sachverhalt einholen.
Ja, was ich nicht wußte ist, daß vom 1. beauftragten Gutachter der Sohn als AiP in der zu begutachtenden klinischen Abteilung tätig war.
Durch einen annonymen Anruf erhielt ich hiervon Kenntnis und man wies mich auf die Mauscheleien in dieser Abteilung hin. Der zweite Gutachter war sogar ein Duzfreund des leitenden Professors der Abteilung, wo die Schädigung an meinem Bein passierte.
Nach Kenntnis lehnte ich bei der Schlichtungsstelle diese Gutachter wegen Befangenheit ab. Diese hätten ja lt. Bundesärztekammer diese Gutachten gar nicht erst annehmen dürfen.
Zwar bestätigte mir die Schlichtungsstelle, daß es sich tatsächlich um den Sohn handeln würde pp., es jetzt aber müßig sei, diese wegen Befangenheit abzulehnen, da das Gutachten erstellt sei.
Inzwischen erhielt ich Kenntnis, daß sowohl der Herr Professor der Abteilung und der bestellte erste Gutachter zusammen Prüfer zur Facharztanerkennung der Ärztekammer Westfaen-Lippe zum damaligen Zeitpunkt waren.
Damit habe ich zu kämpfen und gebe aber nicht auf.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und wer kann mir einen Ratschlag geben??
MfG FunHBU


 navallo antwortete am 19.12.04 (11:59):

@FunHBU
Schlichtungsstellen dienen in erster Linie dazu, die Chancen eventueller kostspieliger rechtlicher Auseinandersetzungen vorab auszuloten und damit Patienten vor aussichtslosen Rechtsstreitigkeiten zu bewahren. Sie sollen, wie der Name sagt, schlichten � nicht richten! Es bleibt den streitenden Parteien danach unbenommen, inwieweit sie die gutachterlichen Positionen akzeptieren wollen. Wenn die zuständige Schlichtungsstelle allerdings behauptet, daß �es jetzt ... müßig sei, diese wegen Befangenheit abzulehnen, da das Gutachten erstellt sei�, so zeugt das nicht gerade von deren Kompetenz, sondern bestätigt eher Deinen Verdacht auf �Mauscheleien�. Unter den gegebenen Umständen hätten sie von sich aus das Gutachten m. E. sogar nachträglich zurückziehen müssen. Du bist keinesfalls verpflichtet, jedes einmal in Auftrag gegebene Gutachten widerspruchslos anzuerkennen, zumal wenn die Beziehungen zwischen Gutachtern und mutmaßlichen Schadensverursachern in der geschilderten Weise auf wechselseitige Gefälligkeiten schließen lassen. Es bleibt Dir also unbenommen, auch beim MDK ein Gutachten erstellen zu lassen. Deine Kasse kann Dich darüber hinaus beraten, welche anderen Möglichkeiten (andere Schiedskommission, freies Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen außerhalb des Einzugsbereiches, anwaltliche Beratung oder �falls vorhanden � Patientensprecher des Krankenhauses ...) für Dich noch sinnvoll wären.

Wenn Du den konkreten Vorwurf, den Du behandelnden Ärzten machst, mit geschildert hättest, ließe sich eventuell von Forenteilnehmern einschätzen, ob es sich wirklich lohnt, hier ordentlich auf den Putz zu hauen. Nach den geschilderten Umständen sieht es fast so aus.


 FunHBU antwortete am 19.12.04 (14:53):

Hallo navello,
mein Vorwurf gegenüber den Ärzten sieht folgendermaßen aus:
"Nach einer Stellungskorrektur u. Segmenttransport mit Ilizarow-Fixateur (dies war nach einer Trümmerfraktur durch einen Unfall erforderlich geworden) hatte ich nach Abnahme des Ilizarow-Fixaterurs eine fistelnde Stelle von 2 mm Durchmesser und 5 mm Tiefe über dem Innenknöchel.
Verschwiegen wurde mir, daß hier der Staphyloccocus-aureus
hereingekommen war. Immer wieder mußte ich zur Behandlung in die Klinik, wo es dann hieß "Fistelnde Osteomyelitis".
Im Bericht an meinen Hausarzt stand unter anderem, der intraoperative Abstrich ergab Staph.aureus.
Zur Deckung des Defektes ließ ich mich von den Orthop.-Ärzten dazu überreden, dies durch Muskelübertragung von den Plast.-Chirurgen vornehmen zu lassen. Hierzu sollte der Muskel aus dem Oberarm genommen werden, wozu ich auch meine Einwilligung gab.
Während der OP wurde umgeschwenkt auf eine Überlappung. Dies wurde mir nach der OP erst erläutert. Ich kam auf die Sept.-Abteilung der Orthopädischen Abteilung zurück. Hier wurde abends vom Plast.-Chirurgen ein Folienverband angelegt und er verabschiedete sich, da er ab Montag in Urlaub sei. Seinen Kollegen gab er Anweisung täglich nachzuschauen und am Mittwoch den Folienverband zu erneuern. Nur gekommen ist in dieser fraglichen Woche keiner seiner Kollegen zum nachschauen. Die Pfleger/Innen durften den Verbandswechsel nicht vornehmen. Trotz wiederholten anfunkens zu den Plastischen Ärzten kam keiner zum nachschauen, geschweige den Folienverband zu erneuern. Als Am Freitagmorgen ein bestialischer Gestank aus meinem Bein kam, wurden die Plast.-Ärzte angefunkt. Erst am späten Nachmittag wurde ich dann samt Bett nach unten in den Vorraum der OP-Räume geholt, wo mir im Rücken ein Schmerzkatheder angelegt wurde, hierbei wurde mir mitgeteilt, daß am Samstagmorgen der Verbandswechsel in einer OP vorgenommen werden müßte, was auch geschah. Als am Sonntagabend dann der Plast.-Arzt zum Verbandswechsel auf mein Zimmer kam, wollte er verhindern, daß ich mein Bein sah. Da es mein Bein ist gab ich nicht nach. Mein Bein hatte bis unterhalb des Knies eine tiefe Wunde, wo alles verfault war. Danach mußte ich noch 9 OPs zur Nekroseentfernung über mich ergehen lassen. Das Loch, jedoch viel größer, habe ich noch bis heute.
Nach der Klinikentlassung forderte ich meine Krankendokumentation an, auf die ich 7 Monate warten mußte.
Angeblich sei der Plast.-Arzt nicht im Hause, weil seine Frau schwer krank sei.
Die Haftpflichtversicherung des Arztes forderte mich dann auf, ein NEUTRALES Gutachten bei der Schlichtungsstelle zu beantragen.
Bei dem annonymen Anruf wurde ich auch darauf hingewiesen, daß man Pflegeberichte im Datum durch überschreiben geändert hätte. Hier änderte man das Datum vom 18. durch überschreiben auf den 16. um und den 16. auf den 18., deutlich zu erkennen.
Jedenfalls übersandte man der Schlichtungsstelle eine Computer-Aufstellung mit Namen eines Arztes der Sept.-Abteilung, daß täglich ein Plast.-Arzt zum nachschauen dagewesen sei und auch der Folienverbandswechsel vorgenommen worden sei. Nur dieser Arzt befand sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Klinik und schied auch kurz danach aus. Die Pflegeberichte weisen dies nicht auf.
Diese Aufstellung erkannte der beauftragte Gutachter der Schlichtungsstelle als relevant an.
Anschließend bekam ich eine Einstw.-Verfügung, die ich bis auf einen Punkt gewonnen habe. Leider waren die beiden Zimmerkolleginnen, trotz Nennung ihrer Namen, nicht anwesend zur Aussage, denn dann hätte ich auch diesen Punkt gewonnen. Warum ist mir bis heute ein Rätsel.
Im Nachhinein wurde mir bekannt, daß man ihnen nahe gelegt hatte anzugeben, sich an nichts mehr erinnern können, obwohl sie vorher bereit waren auszusagen. Damit muß ich kämpfen.
MfG FunHBU


 navallo antwortete am 19.12.04 (18:31):

Hallo FunHBU
Natürlich ist niemand vor dem Risiko gefeit, nach einem operativen Eingriff mit Komplikationen wie einer Infektion rechnen zu müssen. Entscheidend ist aber, wie es dazu kommen konnte.

In Deinem Falle scheint einiges nicht schicksalhaft sondern eher durch Nachlässigkeiten verursacht, die eine Klage wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht rechtfertigen könnten. Eine Osteomyelitis in dem von Dir geschilderten Ausmaß braucht meist etwas mehr Zeit, als die Nacht vom Donnerstag zum Freitag. Neben den schon oben genannten Wegen über den MDK oder andere sachverständige Gutachter sehe ich da noch weitere Varianten.
Wenn Du sicher bist, daß an den Daten korrigiert worden ist, kannst Du zur Beweissicherung über einen im Medizinrecht kundigen Anwalt die Staatsanwaltschaft einbeziehen. Damit würden erforderlichenfalls alle Unterlagen ohne weiteren Zeitverzug beschlagnahmt werden können. Neben zivilrechtlichen Möglichkeiten (=Entschädigung) ergeben sich zudem strafrechtliche Gesichtspunkte, die der Anwalt zusätzlich beantragen kann (Körperverletzung? Urkundenfälschung?). Außerdem könnten Deine Mitpatientinnen auch gegen ihren Willen zu einer wahrheitsgemäßen Zeugenaussage vor Gericht verpflichtet werden. Daß sie momentan kneifen, ist verständlich, weil sie ja auf weitere Behandlungen bei den betreffenden Ärzten angewiesen sein werden. Daß die Versicherung sich bemüht, für den Schaden nicht geradestehen zu müssen, setzt heutzutage wohl niemanden mehr in Erstaunen.

Für rechtliche Konsequenzen hätten künftige Gutachter � nicht ich oder Du - unter anderem folgende Fragen zu klären, aus deren vermutlicher Antwort sich schlußfolgern läßt, ob Dein Kämpfen sinnvoll ist.

� Welcher objektive Befund machte den Eingriff erforderlich? Lag z. B. bereits vor Entfernung der Fixation eine Osteomyelitis vor?. Falls die Osteomyelitis unmittelbare Folge des Eingriffs ist, wurden vielleicht wesentliche Sterilitätsanforderungen nicht eingehalten! Das kann schon dadurch gegeben sein, daß vor Dir ein unsteriler Eingriff im gleichen Op-Trakt erfolgte.

� Wie, wann (mindestens am Vortag) und durch wen wurde über die Risiken aufgeklärt. Wurde Dir eine Kopie des von Dir und dem Arzt zu unterschreibenden Aufklärungsbogens ausgehändigt?

� Welche Operationen wurden vor Dir im Op-Trakt durchgeführt?

� Wie verlief der Eingriff (siehe schriftliche Operationsberichte im Krankenblatt?)

� Wann lag den behandelnden Ärzten der Nachweis eines Staphylokokkus aureus vor?

� Welche UNMITTELBAREN Konsequenzen wurden zu welchem Zeitpunkt gezogen? (Anibiotika nach Resistenzbestimmung? Operative Revision? Lokale Maßnahmen? Zusätzliche Diagnostik, wie z. B. Röntgen oder wiederholte Abstriche, Dokumentation der Befunde bei den Verbänden ...). Diese Beantwortung ist wichtiger als die von Dir beanstandete fehlende Mitteilung zu Art des Erregers, mit der nicht jeder Patient etwas anfangen kann.

� In welcher Form erfolgte die Übergabe der Nachsorge von einem Arzt zum nächsten? (Anweisungen und Vermerke im Krankenblatt?)

� Welche einschneidenden vorübergehenden Beeinträchtigungen (Schmerzen, verlängerter Krankenhausaufenthalt ...) durch den mutmaßlichen Fehler mußtest Du in Kauf nehmen? Hiernach ist die Höhe eines eventuell fälligen Schmerzensgeldes zu bemessen.

� Welcher Dauerschaden (prozentualer Körperschaden oder Minderung der Erwerbsfähigkeit) ist zu erwarten? Hiernach errechnet sich die Höhe einer eventuellen Rente.