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THEMA:   Schmerzfrei durch Joints

 15 Antwort(en).

nasti begann die Diskussion am 23.07.05 (19:51) :




Eine Selbstbehandlung mit Cannabis ist noch immer grundsätzlich verboten - obwohl das Rauschgift nachweisbar chronische Beschwerden lindert.

Darauf wies zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hin, das die Beschwerde eines Schmerzpatienten gegen eine Geldstrafe nicht zur Entscheidung annahm. Der Mann hatte aus den Niederlanden Haschischöl und Marihuana nach Deutschland gebracht. Ähnlich ging es einer Frau, die beim Amtsgericht Meiningen - ohne Erfolg - die Erlaubnis zur Aufzucht von Cannabis-Stecklingen und Hanfpflanzen in ihrem Garten beantragt hatte, da sie nach einer Krebsoperation unter chronischen Schmerzen litt.

Die Hanfpflanze gilt als traditionelles Heilmittel. "Auch Hildegard von Bingen hatte schon Cannabis", sagt Bernd Fiebich, Leiter des Neurochemischen Labors in der Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie der Uniklinik Freiburg. Fiebich leitet eine Studie, bei der Cannabisextrakte auf ihre Wirkung in Nervenzellen getestet werden. Das Projekt steht in einem größeren Rahmen: Ein internationales Forscherteam untersucht seit Mitte Juni die Wirksamkeit von Cannabis gegen Migräne und Arthritis. Zwei Jahre dauert das Forschungsvorhaben, die EU hat dafür 1,5 Millionen Euro bewilligt.


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Krebsbekämpfung:

Mit Joints gegen HirntumoreStudie:
Klinische Studien belegen bislang in erster Linie die Hilfe von Cannabis bei Übelkeit nach Chemotherapie und bei der so genannten Auszehrung von Aids-Patienten. Nach Angaben des Geschäftsführers der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin, Franjo Grotenhermen, können diese Wirkungen von Tetrahydrocannabinol (THC) als gesichert angesehen werden. Vor zwei Jahren habe eine britische Studie zudem gezeigt, dass Cannabis Symptome der Multiplen Sklerose lindern könne. Andere Wirkungen würden berichtet, seien jedoch selten wissenschaftlich belegt.

Weshalb Cannabis gegen zahlreiche Krankheitssymptome hilft, erklärt das Fachmagazin "Spektrum der Wissenschaft" so: Das menschliche Gehirn produziert so genannte Endocannabinoide. Da THC hirneigene Stoffe imitiert, kann es an deren Rezeptoren andocken. Aber: "Cannabis wirkt nicht spezifisch. Die im einen Fall erwünschte Wirkung kann im anderen Fall unerwünscht sein", schreibt Grotenhermen in seinem Buch "Hanf als Medizin".

Selbstbehandlung aber noch immer verboten
Wie viele andere Rauschmittel ist Cannabis in Deutschland verboten. Handel und Herstellung werden mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Allerdings greift im Betäubungsmittelgesetz ein so genannter Befreiungsvorbehalt in jenen Fällen, in denen Cannabis-Produkte wie das Medikament Dronabinol ausdrücklich vom Arzt verschrieben werden.

Weitgehende Übereinstimmung besteht nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 darin, "dass Cannabisprodukte keine körperliche Abhängigkeit hervorrufen". Gewarnt wird aber allgemein vor psychischer Abhängigkeit. Vor allem bei Menschen mit ohnehin seelischen Problemen kann die Droge nach Expertenangaben zur Sucht werden, weil sie hilft, Alltagsprobleme zu bewältigen.
"Joints, dass Gespräche über Cannabis immer darauf hinauslaufen, ob Joints gut oder schlecht sind. Die sind natürlich schlecht", sagt Wissenschaftler Fiebich. Dagegen habe Cannabis bei der Schmerzbekämpfung eine positive Wirkung.


Vorlesefunktion  angelottchen antwortete am 23.07.05 (21:20):

völlig unverständlicher Beschluss .. aber in diesem Fall war der Mann dumm: der gute Mann hätte sich ja man auch eine Ausnahmegenehmigung besorgen können, statt zu schmuggeln ..Der Mann war nach einem Motorradunfall zu 80 Prozent schwerbehindert und sollte auf ärztliche Empfehlung hin die Drogen zur Linderung chronischer Schmerzen konsumieren. Laut Gericht hätte er zuvor eine gesetzlich mögliche Ausnahmeerlaubnis für den straffreien, medizinisch notwendigen Konsum von Cannabis beantragen müssen. (AZ: 2 BvR 1772/02)


Vorlesefunktion  nasti antwortete am 23.07.05 (22:38):

Recht hast du Angelotschen!

Schmuggeln Marihuana ist dumm. Vor Ca. 10 Jahren hatte ich die Gelegenheit das ausprobieren, bekam ich als Geschenk für meine Arbeit 7 Joints. Ich hatte schmerzen in Finger, mein Arzt sagte, das es eine Arthrose war. Die schmerzen verschwanden, nachdem ich mit großem Genus Marihuana geraucht hatte, kamen nie zurück. Keine Spur für eine Arthrose. Und auch keine Abhängigkeit habe ich festgestellt. Ich fühlte mich jung und gut gelaunt, sorglos. Ein super Gefühl. Unglückliche weise war ich so leichtsinnig, und gut gelaunt, das ich für mein Sohn mit frischem Führerschein meine Auto geliehen hatte, beim Eisglätte. Total Schaden, meine Sorgen kamen doppelt zurück, seitdem habe ich nicht das Verlangen, mich mit Joint heilen.

Nasti


Vorlesefunktion  navallo antwortete am 24.07.05 (22:02):

Ich leide seit meiner Kindheit in unvorhersagbaren Abständen an Nierensteinkoliken. Das ist so, als wenn dir jemand ein Messer ins Kreuz bohrt. Lithotripter und ähnliche moderne Verfahren waren wegen der Anzahl an Steinen ohne Erfolgsaussichten. Der Radiologe hat mehr als 50 Steine gezählt. In Kolikanfällen habe ich die kuriosesten Arztmeinungen gehört. Die krasseste ist, man wolle mich davor schützen, süchtig zu werden. Statt einer angemessenen Schmerzbekämpfung erhielt ich beispielsweise �paravertebrale Quaddeln� mit destilliertem Wasser. Oft wurden nur kurz wirkende Betäubungsmittel (z. B. Dipidolor) statt Morphin, was über Stunden wirkt, eingesetzt. Dann war bereits mit der Wegfahrt des Hausbesuchsdienstes die schmerzlindernde Wirkung aufgehoben. Inzwischen habe ich die geeignete Morphintherapie für mich gesichert. Auf See stand ich immer bei Zollbehörden in der Gefahr, wegen des Mitführens von Betäubungsmitteln zur Rechenschaft gezogen zu werden. In den südostasiatischen Inselstaaten ist das Delikt mit Todesstrafe bedroht.


Vorlesefunktion  schorsch antwortete am 25.07.05 (09:34):

Es ist juristisch nicht erklärbar, warum starke Medikamente, die bestimmt süchtiger machen als Cannabis, erlaubt sind, Hanfbesitz oder/und -Anbau aber als Verbrechen geahndet wird.....


Vorlesefunktion  Marina antwortete am 25.07.05 (14:04):

Ganz zu schweigen von Alkohol und Zigaretten, die produzieren Massen an Süchtigen. Aber der Staat verdient eben auch Massen daran. Nicht dass ich ein Verbot wollte, würde mich ja selber treffen, da ich gerne abends ein Bier trinke. :-)


Vorlesefunktion  schorsch antwortete am 25.07.05 (18:58):

Ach du bist das, Marina, die meine bereit gestellte Flasche immer austrinkt!? ):-(


Vorlesefunktion  Lissi antwortete am 25.07.05 (19:38):

schorsch, vielleicht wäre das eine berechtigte Frage an die Pharmaindustrie ?


Vorlesefunktion  navallo antwortete am 26.07.05 (19:14):

@Lissi,
die Pharmaindustrie erläßt kein Betäubungsmittelgesetz! Oder meinst du die ausgetrunkene Bierflasche von schorsch?


Vorlesefunktion  Lissi antwortete am 26.07.05 (19:53):

...navallo,die pharma erkauft sich die gesetze,lässt du dies auch nicht gelten ?


Vorlesefunktion  navallo antwortete am 26.07.05 (21:59):

@Lissi,
Welcher Teil des Betäubungsmittelgesetzes wäre denn nach deiner Meinung zu Gunsten der Pharmaindustrie????????

Die Pharmaindustrie wird doch eher durch das Gesetz beschnitten (Werbeverbot, Kontrolle, Erlaubnis und Überwachung des Einsatzes durch Bundesgesundheitsamt, Drogenstrafrecht, Sonderbestimmungen für Ärzte, Kliniken und Apotheken ... ). Sinn des Gesetzes ist der Schutz vor Abhängikeiten und Sucht - wobei man oft ziemlich rigide über das Ziel hinausschießt - und nicht, der Pharmaindustrie zu zusätzlichen Gewinnen zu verhelfen. Die kämen nur zustande, wenn es das Gesetz NICHT gäbe!


Vorlesefunktion  Lissi antwortete am 27.07.05 (10:01):

guten morgen navallo.Wenn die Pharma... durch Gesetze beschnitten würde,dann hätten wir ja Grund zum Aufatmen. Mich fröstelt aber ehrlich gesagt,wenn ich dem trauen würde.


Vorlesefunktion  Marina antwortete am 27.07.05 (12:20):

Mannomannomann!

Gebt dem Mann am Klavier
noch en Bier noch en Bier.

Dies zum Thema Suchtstoffe. Schorsch, lass uns einen saufen! Sonst halt ich das hier nicht mehr aus. :-)


Vorlesefunktion  karaoke antwortete am 04.08.05 (17:44):

Cannabis wird auch in Deutschland durchaus ganz legitim eingesetzt,
zB in der Krebsmedizin.(Es bekämpft Übelkeit nach der Chemo, erzeugt Hungergefühle und wird gegen Schmerzen eingesetzt)
Allerdings muss es vom behandelnden Arzt begründet verordnet sein.
Die Apotheke benötigt ein paar Tage zur Beschaffung der Substanzen, die nach ärztlicher Vorgabe stark verdünnt zubereitet werden und dann bis zur Abholung durch den Patienten im Safe aufbewart werden.
Das Mittel darf auch nur nach genauer Vorschrift tropfenweise eingenommen werden.


Vorlesefunktion  walter4 antwortete am 05.08.05 (17:12):

Cannabinol wirkt nicht nur gegen Schmerzen, sondern hat u.a. auch folgende Indikationsgebiete: AIDS, Anorexie, Arthritis, Asthma, Kachexie, Krebs, Krämpfe, Depressionen, Epilepsie, Glaukom, Herpes, Schlaflosigkeit, Migräne, Multiple Sklerose, Neuralgien, Prämenstruelles Synsdrom, Rheumatismus, Schmerzen, Stress.

Diese Information ist aus dem Haschisch-Museum Amsterdam.

In Amsterdam ist es legal möglich, in den 300 Coffee-Shops der Stadt einen Joint zu rauchen. Die Ware ist besteuert und kostet 12.50 Euro pro Tüte. Pro Person können auch bis zu 5 Tüten zur Mitnahme abgegeben werden. Die Einfuhr nach Deutschland ist natürlich nicht erlaubt.

Im Museeum sind skurrile Beispiele für die "Gerechtigkeit" der Justiz aufgeführt. So wurde ein Arthritis-kranker Amerikaner, (ein Familienvater mit 5 kleinen Kindern) der in seinem Garten ein paar Quadratmeter Hanf zum Eigenbedarf angebaut hatte, in 1. Instanz zu 93 Jahren Gefängnis verurteilt, und in 2. Instanz noch zu 20 Jahren. Erst in 3. Instanz kam er frei.