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THEMA:   Die Therapiefreiheit der Ärzte dient nicht dem Wohl der Patienten !

 3 Antwort(en).

Arno_Gebauer begann die Diskussion am 09.04.06 (20:30) :

Hallo, Forumsbeteiligte,

deutschen Ärzten steht für viele Krankheiten ein großes
Spektrum an Therapiemöglichkeiten zur Verfügung.
Ob die ausgewählte Therapie dem Geldbeutel des Arztes mehr
dient als der Gesundheit des Patienten, ist oft die Frage.
In der Wissenschaft und Technik gibt es für Spezialisten
ein solches nach Belieben und "Gutdünken" ausgesuchtes
Vorgehen nicht. Dort wird der Versorgungssicherheit wegen
alles an Hand von Vorschriften und Standards abgearbeitet !

Es wird allerhöchste Zeit, daß die Therapiefreiheit der
Ärzte durch Behandlungs-Standards ersetzt wird.

Viele Grüße
Arno Gebauer


Vorlesefunktion  carla antwortete am 09.04.06 (21:05):

Da müßte man erst einmal unterscheiden, ob ein Patient gesetzlich oder privat versichert ist. - Wenn man die Behandlungsangebote von diesen beiden vergleicht, kann man manchmal nur staunen. Es fängt schon bei der Diagnose an: der Privatpatient wird besser angeschaut, untersucht usw. als der gesetzlich versicherte Patient. Das muss nicht immer ein Nachteil sein kann aber.
Ähnlich ist es dann bei der Therapie: für den privat Versicherten stehen mehr Möglichkeiten insofern zur Verfügung, weil die Privatkassen mehr übernehmen als die gesetzlichen Kassen. Beispiel: PET-Untersuchung. Sie wird von den Privatkassen übernommen; von den gesetzl. nicht.
Anderes Beispiel: Krankengymnastik. PKV: viele Behandlungen; GKV: sehr begrenzte Behandlungen...

Die Therapiemöglichkeiten der Ärzte mit Kassenzulassung begrenzt sich von ganz allein für die entsprechenden Patienten, nämlich durch die Einschränkung der Bezahlung durch die Kassen.


Vorlesefunktion  navallo antwortete am 11.04.06 (21:53):

Ganz so einfach ist die Sache nicht. Es kommt darauf an, wie eng man den Begriff �Standardisierung� definiert. Versteht man ihn als Synonym für eine rechtlich anerkannte technische Norm (wie DIN nach ISO), dann ist er innerhalb der Medizin auf technische Vorgänge wie Röntgen- oder Laboruntersuchungen beschränkt. Solche Bereiche sind längst durch klare Vorgaben geregelt.

Bezieht man biologische Abläufe (Krankheiten, Genesungsprozesse, Physiologie, Biochemie ...) ein, dann erschweren deren Streubreiten eine Normierung des Vorgehens. Es gibt den geklonten Standardmenschen mit der Standardkrankheit nicht. Insofern ist ein gewisser Spielraum erforderlich - beispielsweise je nach Schwere eines Krankheitsbildes, nach Lebensalter, nach individueller Verträglichkeit für bestimmte Medikamente, nach persönlichen Wünschen oder Ängsten des Patienten, nach Begleiterkrankungen (z. B. Allergien, Behinderungen, Alkoholismus, ...), nach sozialen Umständen usw. usw.

Selbstverständlich aber gibt es seit Jahrzehnten "Therapiestandards"! (Beispiel beim Diabetes Typ 2 als sog. Disease Management Programme) � aus genannten Gründen aber geht das eben nicht für alles.

Empfehle, mit Begriffen wie �Therapiestandards� oder Leitlinien mal zu googln.

Die Therapiefreiheit des Arztes ist keineswegs so breit gefächert, wie Arno vermutet. Hält der Doktor sich nicht an die z. B. von den Fachgesellschaften herausgegebenen Empfehlungen (Leitlinien), kann das zu schwerwiegenden juristischen und beruflichen Konsequenzen führen. Ganz davon zu schweigen, daß dem Arzt auch durch die Auflagen der Kassen die Hände gebunden sind � und zwar oft mehr, als es dem Wohl seiner Patienten gut tut. Stichwort Bonus-Malus-Regelung, mit welcher der Arzt abgestraft wird, falls seine Medikamentenkosten das Budget überschreiten (einer der Gründe für Ärztestreiks). Diese Kosten kann er aber oft kaum beeinflussen. Sie sind automatisch höher, wenn er viele Alte mit betreut. Stellt er also das benötigte Rezept nicht aus, entgeht er zwar der Regreßpflicht, verletzt aber seine Pflichten gegenüber dem Patienten.


Vorlesefunktion  elfie antwortete am 12.04.06 (20:40):

Hier ist ein interessanter Artikel, geschrieben von einem Arzt. Für alles gibt es mehr als nur eine Sichtweise. Siehe Link unten, auf "Forum für Ärzte" und dann auf "Kantinengespräche" klicken.

Gruß Elfie

Internet-Tipp: https://www.pflegeberatung24.de