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THEMA:   Arznei-Abgabe in Drogerien ist zulässig!

 5 Antwort(en).

Arno_Gebauer begann die Diskussion am 07.11.06 (18:29) :

Hallo, Forumsbeteiligte,

das OVG erlaubt neue Formen des Arzneimittelhandels!
Arznei-Abgabe in Drogerien ist zulässig !
Pillen, Salben und Zäpfchen sind künftig nicht nur in
Apotheken erhältlich.
Patienten dürfen ihr Rezept auch wieder im Drogeriemarkt
abgeben, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Wie allen bekannt ist, ist die Verdienstspanne an
Arneimittel riesig.
Hoffentlich belebt die neue Konkurrenz der Apotheken den
überzogenen Arzneimittelmarkt.

Viele Grüße
Arno Gebauer

Internet-Tipp: https://www.wdr.de/themen/wirtschaft/wirtschaftsbranche/dm/061107.jhtml?rubrikenstyle=wirtschaft


Vorlesefunktion  Gerdi antwortete am 08.11.06 (10:43):

*Patienten dürfen ihr Rezept auch wieder im Drogeriemarkt
abgeben*

... nur über einen Versandhandel
(https://wdr.de: Quelle ist der o.a. Link)

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/90RJvZA0k


Vorlesefunktion  pilli antwortete am 08.11.06 (12:00):

stimmt Arno! :-)

ich habe die entsprechende sendung im WDR gesehen und auf der seite von "dm" wird bereits mitteilung gemacht; das wird so manche freuen, die bisher keine möglichkeit hatten, "online" zu bestellen.

...

zitiert aus dem u.a. link zu dm:

"Oberverwaltungsgericht bestätigt: dm darf Medikamentenservice fortführen

Bestell- und Abholservice für apothekenpflichtige Arzneimittel bei dm-drogerie markt zulässig. Vertriebskonzept verstößt nicht gegen Arzneimittel- und Apothekenrecht. Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.

Karlsruhe, 7. November 2006. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, dass dm-drogerie markt seinen Medikamentenservice in Zusammenarbeit mit der Europa Apotheek Venlo fortführen darf. "Wir waren von unserem neuartigen Service von Anfang an überzeugt und hätten diese Anstrengung nicht unternommen, wenn unser Konzept keine vielversprechende Perspektive bieten würde. Darum nehmen wir das Urteil mit Freude zur Kenntnis", sagt dm-Geschäftsführerin Petra Schäfer."

:-)

Internet-Tipp: /seniorentreff/de/rtrCFzEDT


Vorlesefunktion  Gerdi antwortete am 08.11.06 (15:21):

Die Überschrift hier lautet:
Arznei-Abgabe in Drogerien ist zulässig

dazu läßt sich unter o.a. Link lesen:
*Die Drogeriemarkt-Kette DM darf in ihren Filialen weiter einen Bestell- und Abholservice für Medikamente betreiben.*

"Abgabe" sowie "Bestell- und Abholservice"
sind der Unterschied zu Apotheken,
wo man die Medikamente direkt aus deren Lager kaufen kann.

"Abgabe" heißt nicht "Verkauf".
Und "Medikamentenservice" ist nicht "Apotheke".


Vorlesefunktion  Gerdi antwortete am 08.11.06 (15:35):

... und der von mir oben zitierte "Versandhandel"
hat nichts mit "online-Apotheken" zu tun.

sorry für den Nachtrag


Vorlesefunktion  Gerdi antwortete am 08.11.06 (22:30):

Arno G. schreibt: *die neue Konkurrenz der Apotheken*

Dazu:

Unsere Drogerien sind keine drugstores wie in den USA, die selbst Medikamente im Angebot haben (�pharmacy�).
Der im Rahmen des zitierten Gerichtsurteils erwähnte �dm-drogeriemarkt� führt selbst keine Medikamente: siehe dessen Angebot unter
https://www.dm-drogeriemarkt.de/dmDHomepage/generator/dmD/Homepage/dm-Sortiment/dmsortiment.html

Der Vorgang, über diesen Drogeriemarkt Medikamente zu beziehen, ist folgender:
Kunden füllen einen Bestellschein aus und reichen diesen zusammen mit einem Rezept bei einer der Filialen ein. Die Medikamente werden bei der Europa-Apotheek (Venlo - Holland) bestellt (wo man auch die Rezepte überprüft), und der Kunde kann sie bis zu 72 Stunden später im Drogeriemarkt abholen.


Hier entsteht sicherlich keine Konkurrenz für Apotheken, denn inwiefern sollte der geschilderte Ablauf ein Vorteil sein gegenüber einem Einkauf direkt in einer Apotheke?

Internet-Tipp: https://www.shop1.europa-apotheek.com