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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   Ich klage an!

 25 Antwort(en).

besucher begann die Diskussion am 15.05.05 (22:29) :

Ich klage an, wo aber sind die Richter?
In Kulturpolitischen Sonntagsreden, wird viel darüber geredet, Künstler in die Lage zu versetzen, von der Kunst auch leben zu können. Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
Wo aber ist diese Hilfe?
Weil sie also nicht auf Antrag in der Künstlerarmutsverwaltung zu finden ist, da lag es auf der Hand: Hilf dir selbst, so hilft dir Gott?

Kunst braucht, sachnotwendig, Öffentlichkeit um bekannt zu werden, da schien mir die Straßenöffentlichkeit einer Fußgängerzone genau das Richtige zu sein, zumal eine Fußgängerzone bereits durch Widmung, der erweitertem Kommunikation, mit was auch immer, dienen soll.
Um so mehr wundert es mich, dass die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden in der Gesamt BRD, Straßenkünstler aus der Kommunikationsbereitstellung der Fußgängerzonen, mit unzutreffenden Rechtsargumenten, verdrängen und jeder Widerspruch ist zwecklos.

die Amts- und Oberlandesrichter begründen den Wegjagvorbehalt der Behörden, durch Erlaubnisverweigerung in Fußgängerzonen Bilder verkaufen zu dürfen, damit: Bilderverkaufen habe nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun.
Aktz.
Oder gesellschaftspolitisch ganz daneben, der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts-Berlin: „…Einem bilderverkaufsverbot durch die Behörden, kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen“.
Aktz.
Einem solchen Hirnriss macht Bürger natürlich Verfassungsbeschwerde.
Leider kann die Beschwerde, aus formalrechtlichen Gründen, in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen werde, weil es hier nichts mehr zu entscheiden gab, soweit das Vordergericht Münster, bereits zu recht erkannt hatte, dass Straßenkünstler in Fußgängerzonen keiner Gewerbe- noch einer Straßenrechtliches Erlaubnis unterliegen, ist Münster damit bereits und im Ergebnis zutreffend der Bedingung gefolgt, die Verfassungsrechtsprechung die Kunstfreiheitsgarantie ohne Vorbehalt garantiert.
Da braucht auf den Schwachsinn der Kollegen Bundesverwaltungsrichter hier auch nicht weiter eingegangen werden.
Karlsruhe 1981
Der Klartext aus Karlsruhe, ist also ein Plädoyer für die Kunstfreiheit in den Fußgängerzonen?
siehe weiter


 besucher antwortete am 15.05.05 (22:31):


Rupp du spinnst doch, die Entscheidung (-1-BvR-183-81-) aus Karlsruhe, interpretierst du absichtlich falsch. Denn auch hier wird mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass die Kunstfreiheitsgarantie nicht schrankenlos gewährt werden muss.
selber Doof! Protestiere ich:
Da steht lediglich, dass die Kunstfreiheitsgarantie nicht schrankenlos gewährt ist, aber nicht das sie „nicht“ gewährt werden muss!

Aber das hat gesellschafts- und kulturpolitisch keinen gekümmert nicht die politischen Fraktionen im Landtag NRW. Nicht die Ehemaligen Verkehrsminister NRW, nicht die Gewerkschaft Kunst und auch nicht die Kolleginnen und Kollegen des Bundesverband Bildender Künstler, Ortsverein Köln.

für alle war Klar, dass Straßenkunst, in Fußgängerzonen, nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun hat.
und werde dazu verhöhnt:
“ …Da bist du jetzt mit deinem zivilen Ungehorsam durch alle Instanzen gezogen und kein Gericht hat dir recht gegeben. Selbst Karlsruhe hat deine Beschwerde abgewiesen.

20 Jahre habe ich unter dieser gesellschafts- und kulturpolitischen Gleichgültigkeit, psychologisch leiden müssen.
Bis das Bundesverwaltungsgericht -1997- gezwungen ist, die Weichenstellung gegen die Straßenkunstkommunikation zu berichtigen. für die Religion- und Kunstausübung die Erlaubnisfreiheit in Fußgängerzonen festzustellen.
Bzw. Ein Rechtsanspruch auf die Erlaubniserteilung besteht.
Aktz.
Und endlich fragt die Presse: …Und wozu musste „Kölner Kunstmaler“ jetzt 20 Jahre lang, für seinem zivilen Ungehorsam, exemplarische und spezialpräventive Ordnungsstrafen zahlen?

Anstatt mich aus der Unverschuldeten Armut, zu entlassen, wird mir vom Kulturamt Düsseldorf und dem Kulturminister M. Vesper eröffnet:
Künstlerhilfe, nach Maßnahmen der „Deutschen Künstlerhilfe“ wird nur akademischen Kunstschaffenden zugestanden, oder solchen die der Imagepflege des deutschen Kulturguts bereits was bedeutendes geleistet haben.
alle anderen können ja Antrag auf Sozialhilfe stellen.
das die Sozialhilfe keine Werkstatt, Pinsel oder Farben oder Leinwände mit bezahlt, scheint eine Bürokratie zur Künstlerarmutsverwaltung nicht zu interessieren.

Ganz sicher hätte ich auch was bedeutendes Leisten können.

Gucke Hier>>>>

Internet-Tipp: https://home.arcor.de/kunstmacher


 mart antwortete am 16.05.05 (08:55):

<<Ganz sicher hätte ich auch was bedeutendes Leisten können.<<

Auch ich hätte in meinem Leben etwas Bedeutenderes leisten können als ich es zustande gebracht habe.
Allerdings gebe ich daran nicht anderen die Schuld.


<<die Amts- und Oberlandesrichter begründen den Wegjagvorbehalt der Behörden, durch Erlaubnisverweigerung in Fußgängerzonen Bilder verkaufen zu dürfen, damit: Bilderverkaufen habe nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun.<<

Erscheint mir irgendwie logisch.


 Graugans antwortete am 16.05.05 (09:24):

Hallo, "mart",

der Verkauf in den Fußgängerzonen von sogenannten
Wanderkünstern und Hehlern stört mich gewaltig.
Ich bin dafür, daß diese schnelle Geschäftemacherei
endlich aufhört. Es gibt keine Garantie- und
Gewährleistungsansprüche, die in jedem normalen Geschäft
zu den Geschäftsbedingungen gehören.
Bei dem Verkauf von sogenannten Kunstgegenständen in
Fußgängerzonen kann es sich nur um Kitsch oder um unehrlich
erworbenes Gut handeln.

Viele Grüße
Graugans


 angelottchen antwortete am 16.05.05 (10:11):

...freischaffende Künstler, die ihre Bilder frei verkaufen wollen und darauf auch oft genug angewiesen sind, mit Hehlern auf eine Stufe zu stellen, finde ich aber schon sehr bedenklich! Mit ist jeder Strassenhändler, der eigene Bilder und eigenes Handwerk anbietet, tausend Mal lieber als noch ein stereotyper, verkehrsberuhigender Blumenkübel aus Giessbeton oder all die schrecklichen Superdiscounter draussen vor der Stadt, die kleine Händler immer mehr kaputtmachen und die Innenstädte entvölkern.
Graugans - ich finde dich fast schon bedauernswert mit deinen Ansichten :-(


 besucher antwortete am 16.05.05 (10:38):

Hallo Smart, ich glaube nicht das du deiner Logik etwas verstanden hast.
Dass verkaufen dürfen, Selbstgemalter Bilder, ohne dafür eine Erlaubnis fragen zu müssen. Ist allen Kunstschaffenden bereits durch Verfassung garantiert: Art.5 Abs.3 GG. Und muss in den So genannten Kontrollgesetzen, Gewerbeordnung und Straßenordnung für eine Fußgängerzone gesetzlich berücksichtig werden, denn verfassungsrechtlicher Auffassung, darf das Herstellen von Kunst und das Verkaufen von Kunst nicht voneinander getrennt werden. Denn von was muss ein Kunstmacher schließlich leben.
Und du Graugans hast auch recht, die fliegenden Händler sind auch mir ein übel, weil sie mit der Billigkeit von fernost hergestellten Bilder, auf das Aldi- und bauhausverständnis aller Graugänse spekulieren.
Was ich jetzt sagen will ist, dass denen die eine schnelle Mark macher machen wollen, mit dem Vorbehalt der Gewerbeordnung und Straßenverkehrsordnung das biligverkaufen in Fußgängerzonen verboten werden darf, um Graugänse davor zu schützen abgezockt zu werden. Gesetz ist Gesetz.
Wenn in diesem Gesetz aber differenziert werden muß, zwischen dem was Kunstschaffende auf die straße bringen , oder aber von Händler angeboten wird, die nichts mit dem Herstellen der Kunst zutun haben
dann sind Richter gesellchaftspolitisch daran gebunden, nur nach dem Gesetz zu urteilen.
Und wenn ein Bundesverwaltungsrichter sagt Bilderverkaufen hat nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun, greift er lediglich die Händlertätikeit ab.
und lässt das verfassungsrecht auf Kunstfreiheit absichtlich außer acht.
Und dann spinnt so ein Richter, sagen die Rechtswissenschaftler Prof. Hufen, Prof. Gersdorf und Prof. Heintzen.

danke, angelottchen für das verständnis wenigstens der Sache wegen.

Rupp
alias Besucher


 Tobias antwortete am 16.05.05 (11:47):

Deine Meinung Angelottchen ist auch meine Meinung. Was wären unsere Innenstädte ohne Musikanten, Maler und in der letzten Zeit auch Gaukler die ihre Kunst gegen Geld darbieten. Eine Stadt lebt damit auf und die Urbanität kehrt von der Wiese wieder in die Stadt zurück. für mich ist es immer wieder ein Genuss durch meine Heimatstadt Bamberg zu schlendern. ( Warum erst in den Süden fahren wenn wir das südliche Flair vor der Haustür haben. ) Die Hektik bleibt da außen vor, wird durch Gemütlichkeit ersetzt und das macht eine Stadt wieder lebenswert.


 mimosa antwortete am 16.05.05 (13:54):

Ooooh Besucher,
da muss ich an die schöne Zeit in München denken.
Schwabing, Leopoldstrasse.
Ein Maler und Kunststudent neben den Anderen.
Jeden Abend.
Dazwischen kleine Cafe's und Restaurants.
Schöööööön flanieren, schauen, quatschen,essen,
fragen stellen, kaufen, lachen und flirten,
Das hatte Flair!
Wäre bestimmt etwas für Dich gewesen.
Ist aber auch nicht mehr. Schade.

Wünsche Dir alles Gute und lass
den Kopf nicht hängen,Rupp.
Bist ein Kämpfer.

LG mimosa


 Felix antwortete am 16.05.05 (14:52):

Hallo Graugans ... endlich verstehe ich deinen selbstgewählten Namen.
Ach, bin ich froh, dass die Welt nicht ausschliesslich von so farblosen Durchschnittstypen bewohnt ist.


 rolf antwortete am 16.05.05 (15:26):

Art. 5 (3):
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wo steht dort, daß der Kunsthandel besonders geschützt ist?
Der Handel unterliegt dem Gewerberecht, egal ob Kunsthandel oder sonstiger Handel.


 besucher antwortete am 16.05.05 (16:54):

Der Rolf.
Noch so ein Gluckscheißer der nicht lesen kann,
Art. 5 (3):
Die Freiheit der Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. entbindet aber nicht von der Treue zur Verfassung.
heißt: dass man mit der Freiheit nicht gegen die rechte Anderer in der Verfassungsordnung verstoßen darf, wo dann sind: die Würde des Menschen, die freiheit der Religionsausübung und den Schutz der Persönlichkeit.
sozusagen die Anwendungserklärung für Art. 5 (3):in der Grundsatzentscheidung (-Mepfisto-Urteil)
Du hast recht da steht nicht, dass der Kunsthandel besonders geschützt ist?
Der unterliegt witerhin dem Gewerberecht, und den allgemeingültigen Gesetzen, egal ob Kunsthandel oder sonstiger Handel.
aber in dem so genannten (-Mephisto-Urteil-) wird als Gebrauchsanweisung der Kunstfreiheitsgarantie ausdrücklich und im Ergebnis zutreffend festgestellt, dass das Kunstverkaufen, juristisch korrekt muss es heißen: das Kommunizieren mit Kunst nichts mit der Schrankenbestimmung der Allgemeinen Gesetze ausgehöhlt oder unterlaufen werden darf.
auch Grund, dass das Bundesverwaltungsgericht 1997 die hirnrissige Weichenstellung: „…einem Erlaubnisverbot der Behörden, auch der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen“. zurückstecken muss,
feststellen muss, Dass auch Straßenkünstler einen Rechtsanspruch auf die Kunstfreiheit in Fußgängerzonen haben.
Es wäre sicher eine Empirische Untersuchung wert, wieso der kleine Mann von der Straße 30 Jahre um etwas selbstverständliches, wie unsere Aller Grundrecht, kämpfen musste.
Ohne das es irgendjemand Politiker, Minister oder die Gewerkschaft Kunst, interessiert hat was da in Gange war die Verfassung zu unterlaufen.

meint Rupp
alias Besucher

Internet-Tipp: https://home.arcor.de/kunstmacher


 nasti antwortete am 16.05.05 (23:03):

Also Besucher,

ich arbeite auch in gleichem Gebiet, aber ich weiß es nicht, wie ist das mit Straßenverkauf. In frühere Zeiten war das anders. Es waren einige geniale, und auch untalentierte auf der Strasse, ich erinnere mich in Stadt, wo ich geboren bin. Der Maler, welcher auf der Strasse verkauft hatte, seine Werke sind lange in Museen in Slowakei vertreten. Als kleine Mädchen hockte ich bei Ihm, und einmal habe ich seine Hand geküsst.
Damals war die Kunst etwas Besonderes.
Als junge Mädchen skizzierte ich für mich in Cafes, und malte ich auf der Strasse. Nur für mich natürlich. Heute, und schon sehr lange, tue ich es nicht. Die Leute denken, möchte ich an mich lenken die Aufmerksamkeit, oder verkaufen.
Wieder betone ich, alles dank der Hobby Künstler, sie sind so viele, wie Heuschrecken. Ich tituliere als Hobby Künstler nur diejenigen, welcher davon nicht leben können, und möchte ein Ruhm oder Geld verdienen unbedingt damit. Natürlich gibt es begnadetes, sehr talentiertes Hobby Künstler.
In Berlin sind die Ateliers nicht mehr Staatlich unterstützt, haben sich zw. gute Kunstmaler viele Möchte-gerne, und Trinker, und allerlei Penner dort angesiedelt, und die Staatliche Künstler Hilfe Missbraucht. Darunter leiden die korrekte. Vor 10 Jahren in Kudam porträtierten sehr gute Künstler, heute ist dort ein Penner ähnliches Treff mit Staffelei. Wenn alle malende Heuschrecken ziehen in die Fußgängerzone, dann kann sich kaum ein Fußgänger weiter bewegen.
Wem möchtest du anklagen? Die neue Welt, voll mit Reklamen, und eine echte Antipathie gegen „Künstler?“ Gehe nach Prag, wo an Karlsbrücke sind für Pfennige sehr gute Bilder angeboten. Und ganze Straßen voll mit Bilder, und Buden, natürlich alles unten Russische Mafiosi Händen. Und die Russen malen verdammt gut.
In Los Angeles kriegst du für 20 Dollar eine Büste aus Ton, von einem genialen Bildhauer. Und er wartete an dem Tag 2 Monate lang, Sie sind für jeden Tag angeteilt, immer jemand andere. Trotzdem stehen die Leute nicht in Reihe, kaum verdient er etwas.
In NY die Schnellporträtisten sind mit einem Los ausgewählt, warten darauf hunderte.
Aber, wer in NY in Art Messe ausstellen möchte, darf jeder. Kostet ein kleiner Pavillon 30 Tausend Euro. :O)))). Dort verdienen nur die Besitzer. So ist ein von meinem naivem, möchte-gerne Kollege total Pleite gegangen, und verschuldet, von kurzem hatte er ein Herzinfarkt. Aber er lebt noch.
Ich könnte darüber Romane schreiben, ich empfehle Dir anklicken-------www.kunstnet.de-----dort kannst du erfahren, wie locken die gierige Unternehmer die naive „Künstler“ in die Fallen. Die sind die ganz leichte Beuten, die sehen nicht durch.

Viel Glück

Nasti


 pilli antwortete am 16.05.05 (23:16):

:-)))

"Ich klage an":

all die bunten künstlerles, den hut keck auf dem koppe und in der hand den pinsel, das niedliche bildle zu verzieren, engros in den hotelzimmern von Hongkong meterweise ausgesucht und gekauft und nun an Otto oder Ottilie als "original" verklickert...hihi...

lug und trug wissen die beiden schon lange nicht mehr zu unterscheiden; zu sehr sind die äuglein verklebt und warum nun gerade dies oder jenes bunte künsterle keine erlaubnis erhält auf öffentlichem strassenland anzubieten, das entzieht sich ihrer kenntnis.

ist auch gut so, wie würden sie ansonsten erschrecken, hätten sie die möglichkeit zu erfahren, das der eine oder andere mit der lustigen feder am hut tatsächlich ein arger bösewicht sei. :-)

wie laut würden sie kreischen, wüßten sie, das es straßenmusiker hätte, die wegen kindesmissbrauch mehrfach verurteilt wurden und wie sich entrüsten ob der gemeinde, die dennoch eine erlaubnis erteilt hätte!

auf das sie sich alle tummeln dürfen, was braucht es da einer erlaubnis?

:-)


 nasti antwortete am 16.05.05 (23:19):

Und noch was Besucher.

Bin ich auch Mitglied der BBK. Tausende Mitglieder sind auch da. Viele mit Akademie, und sehr gute. Alle müssen arbeiten, und für die Rente und Gesundheit Versicherungen bezahlen, das BBK ist nicht verpflilchtet finanziell zu helfen. Es gibt eine Künstler Kasse, das heißt, können nur die hälfte bezahlen, trotzdem sind versichert. Und das ist die Hilfe, mehr gibt es nicht.Wenn, dann sehr selten, die jüngere, und nach Kriterien des Kulturamtes. Ob die Kriterien OK sind??? Darüber könnte man Jahre diskutieren, hat kein Zweck.

Nasti


 dutchweepee antwortete am 17.05.05 (01:36):

wer hilft dem arbeitslosen stahlarbeiter, wenn er keinen stahl kochen darf?

wer hilft dem arbeitslosen programmierer, wenn seine kenntnisse veraltet sind?

wer hilft dem genialen künstler, wenn seine kunst zu lebzeiten nicht verstanden wird und er sich ein ohr abschneiden muss?


wollt ihr künstler der "freien welt" etwa eine art kunstakademie der DDR mit festgehalt? oder wollt ihr die neuen arno brekers werden?

...dann musste auch pinseln, was der auftraggeber sehen will!


 besucher antwortete am 17.05.05 (08:50):

An Pilli
….lug und trug wissen die beiden ( welche Beiden?) schon lange nicht mehr zu unterscheiden; zu sehr sind die äuglein verklebt und warum nun gerade dies oder jenes bunte künsterle keine erlaubnis erhält auf öffentlichem strassenland anzubieten, das entzieht sich ihrer kenntnis. Wie würden sie ansonsten erschrecken, hätten sie die möglichkeit zu erfahren, das der eine oder andere mit der lustigen feder am hut tatsächlich ein arger bösewicht sei. :-)
Hi pilli das ist diskrimminierung der übelsten art, mit dieser Endschuldigung konnte man in der Nazizeit Menschen konzentrieren, vernichten und Kunstschaffende als entartet verfemen.
Grunmd die Kunstfreiheitsgarantie exemplarich zu garantieren.
da wurde also die Erlaubnis verweigert, um das Kinderschänden zu verhindern?
oder von was für eine Kenntnis schreibst du? Schäm dich Pilli.
aber gut das die erlaubniserteilung aus den Händen des Ordnungsamt genommen wurde.
Siehe: https://www.loy-projects.de/strmord.htm

Hi nasti
Auch bei uns war es, bis zu der Kulturrevolution der 68er üblich Kunst über eine Jury Fachschaft zu selektieren, ich maße mir die Eitelkeit an, dass ich noch aus einer Ausstellung aussortiert wurde,
mit der 68er und dem Aufruf zur Künstlerselbsverwaltung war alles anders, da war jeder Mensch ein Künstler und durfte es sein. übrigens war das auch die Geburtsstunde des BBK, dessen sinn und zweck, in §1 der Statuten, es sein sollte die Kunstfreiheitsgarantie gegen die Feinde der Kunstfreiheitsgarantie zu schützen, für meine Freiheit hat das aber nichts genutzt, als ich Anspruch auf diesen Schutz stelle schweißt man mich raus.
Begründung: Straßenkunst vor der Obrigkeit der Stadt Köln zu schützen, ist nicht sache des BBK. Das ist allein dein Bier,
Du meinst: Ob die Kriterien für eine Künslerarmutsverwaltung OK sind??? Darüber könnte man Jahre diskutieren, hat kein Zweck.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hi dutchweepee
Wer hilft dem arbeitslosen stahlarbeiter, wenn.. wer dem arbeitslosen programmierer, wenn?
soviel ich weiß: Hartz 2: Mit dem Arbeitsamt in die Armut
Oder mit Hartz IV an die fördergelder zur arbeitsbeschaffung,

und wer hilft dem genialen künstler, wenn seine kunst zu lebzeiten nicht verstanden wird und er sich ein ohr abschneiden muss?
ich muss mir kein Ohr abschneiden weil meine Kunst nicht verstanden wird, sondern mein Anliegen nicht verstanden und gefördert wird.
Auch oder weil ich wie ein neuer arno brekers berserker’e ?
Und pinsel, was der auftraggeber sehen will!
was sagt die fachwelt von mir, auf dem ersten blick ein Naiver, auf den zweiten ein exelender Könner.
von irgendwas muss ja meine Arroganz und Eitelkeit herrühren. Um Gegen pillis Rechsradikale Ansichten anzustänkern.

Meint Rupp
alias Besucher

siehe also:

Internet-Tipp: https://www.loy-projects.de/strmord.htm


 pilli antwortete am 17.05.05 (09:30):

versuch es mal mit sorgfältiger lesen Rupp;

ich schrieb von Otto und Ottilie, den beiden, denen schon lange die augen verklebt sind von all den schmieragen der hobbyleutz, die vor lauter schwallender kreativität versäumen bissele zu lesen von form und inhalt. :-)

welche gründe es haben könnte, so manche erlaubnis nicht zu erteilen?

ne menge!

...

"GewO § 57 Versagung der Reisegewerbekarte"

(1) Die Reisegewerbekarte ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.

...

bissele mehr info damit auch dir bewußt wird, das ich von gewerberechtlichen bestimmungen schreibe und nix von rechtem jedönse, wie manch einfaltspinsel glauben könnte!

...

Das Reisegewerbe ist in seinen Erscheinungsformen recht vielseitig. Je nach Art sind bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe völlig verboten, andere wiederum reisegewerbekartenpflichtig oder reisegewerbekartenfrei. Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten sind zum Teil anzeigepflichtig , zum Teil nicht.

Grundsätzlich gilt aber, ein Reisegewerbe betreibt, wer

- gewerbsmäßig
- ohne vorhergehende Bestellung
- außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben.
- selbstständig oder unselbstständig in eigener Person = persönlich

- WAREN feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft
- LEISTUNGEN anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht

- selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Vor der Erteilung einer Reisegewerbekarte hat die zuständige Behörde zu prüfen, ob der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

Das Ausüben des Reisegewerbes ohne die erforderliche Reisegewerbekarte ist eine Ordnungswidrigkeit.

(https://www.rathausweb.de/gewerbe/reise.htm nach dem Stand vom 10. Apr. 2005 12:42:49 GMT.)

...

leutz, für die der eingeholte strafregisterauszug nun
ausweist, das sie eben nicht zuverlässig sind, nicht auch noch auf öffentlichem strassenland agieren zu lassen, da trägt die gemeinde sorge und verantwortung.

und das ist auch gut so, meine ich!

da kann der "Hütchenspieler" noch so flink seine becher heben, sowatt gehört eben nicht zum bunten treiben und auch die singende und klampfende musikgruppe, deren schmalztenor nun sich "anbiedert" an olle oma, damit er näher an handtäschle mit gefüllter börse gelangen könnte um die dann zu mopsen, auch davor möchte ich geschützt sein;

andere sicherlich auch!

nicht alles ist so bunt, es gilt auch mal zu überlegen, was sonst sich noch so alles tummeln könnte...

also zieh dir net den schuh an, der dir nicht paßt!

:-)


 mart antwortete am 17.05.05 (09:36):

@Hallo Besucher



>>das die Sozialhilfe keine Werkstatt, Pinsel oder Farben oder Leinwände mit bezahlt, scheint eine Bürokratie zur Künstlerarmutsverwaltung nicht zu interessieren.<< (Eingangsbeitrag von Besucher)

Ich als Mitfinanzierer der Sozialhilfe würde es in der Tat als nicht korrekte Geldverwendung empfinden, wenn jeder Sozialhilfeempfänger, der sich als Künstler oder Pseudokünster oder geschickter Verschacherer dieser Utensilien empfindet, Werkstatt, Pinsel, Farben und Leinwände (mit)finanziert bekäme.

Meinst du wirklich, daß es die Aufgabe der Sozialhilfe sei, diese Utensilien (mit)zu bezahlen?


 nasti antwortete am 17.05.05 (11:38):

Hi Besucher,

in Jahre 2002 lagen unsere Ateliers unter Wasser, das Hochwasser reichte bis die decke, 1,80 cm. Na dann bekamen wir Unterstützung, unsere teuere Materialien, Kataloge, Zeichnungen und vieles ist zu Grunde gegangen. Das wir ständig teilnehmen an Kulturleben d. Passau mit unsere Ausstellungen; steht fest. Trotzdem am Anfang war die Geldhilfe abgesagt.
Es war für uns Kredit da, die Hilfe von Bank. Mit 2 % Zinsen. Später genügend Spende Geld hat sich in Rathaus angesammelt, bekamen wir auch Geldhilfe für das Material.
Eine strenge Kommission untersuchte unsere Rechnungen, ob das Geld wirklich für die Künstler Materiale gebraucht war. Bis jetzt habe ich noch Leinwände von diesem Geld und Farben von der Spende Gelder.
Und doch waren die Neider sofort da, es war uns nicht gegönnt diesen Spende Geld, obwohl wir hatten sehr große materielle Schaden.
Die Neid hat große Augen, manche ergreife ich an Kragen, und drucke zum Wand so lange, das die Luft ausgeht, die neidige Frauen gehen aus meinem Atelier weinend raus, besser gesagt, mit Weinkrämpfe, wenn Sie so präsentieren Ihren Neid, ich schlage zurück, und sofort, da bin ich äußerst erfinderisch. :O)))). Und paar Mal müsste die Polizei kommen, der Neidige festnehmen. Er müsste wegen Beleidigung Strafe in der Kasse bezahlen. So was passierte immer beim meiner Porträt und Karikatur Tätigkeit draußen, / Volksfeste, Bürgerfeste/, die Neidige drehen durch, die Leute stehen Reihe, 5 min brauche ich für das Karikatur, 8 Min für Porträts.
Es kam zum/ manchmal blutigen/ Rangeleien, und die Zeitungen schreiben und schreiben, meine Söhne haben mir das verboten, weiter zu praktizieren. In diesem Jahr bin ich Ohne, und stelle ich fest, dass ich das weiter üben werde, die Ruhe in meinem Atelier passt mir nicht. Wenn ich dabei umkomme, noch besser!!
Wünsche mir NICHT in Bett sterben, wäre eine Vergnügen für mich, beim diese Arbeit enden.
Deswegen verstehe ich Dich, dass du auf der Strasse verkaufen möchtest. Das ist eine Sucht, zw. Menschen arbeiten, ich kenne es, aber in einer anderen Form. Bin ein Doppel Zwilling, habe ich 2 Gesichter, welcher ich total auslebe.
Ein Gesicht für die Ausstellungen und Medien, der zweite als Porträtistin da draußen. Viele Spieße verstehen es nicht. Ich könnte hier an UNI unterrichten wegen meiner Image Steigerung, sonnst ist das höchst langweiligen Beruf für mich. Auch abgesagt. Jetzt habe
ich den Salat :O))))))

Nasti


 mimosa antwortete am 17.05.05 (13:45):

Taschenroller, Nepper und Betrüger gibt's
überall und da kann einem niemand richtig
vor schützen.
Muss man schon selber aufpassen.

Kinderschänder z.B. gibts gerade da, wo kinder und
Jugendliche von " Kinderliebe " Erwachsene
be-aufsichtigt werden, Sportvereine, Jugendheime,
Pfadfinder etc.

Nasti,
ich mags gern, wenn a bisserl was los ist.
zu dem pittoresken Passau passt das auch prima.








 besucher antwortete am 17.05.05 (17:29):

Hi Smart
Dein mitbezahlen, meiner Sozialhilfe, mag deinen Abzügen vom Lohn oder Gehalt, viel erscheinen, dem Brottosozialprodukt macht das aber nur vier stellen nach dem Komma aus, wohlgemerkt was an Sozialhilfe abgeführt wird. 1000stel euro-cent.
und allen anderen hilft Harz2 auf den weg in die Armut,
Das ist auch gar nicht das Problem sondern, dass ich als Kulturschaffender unter Missachtung des Gleichheitsprinzip, überhaupt auf Sozialhilfe abgedrängt werde.
ich kann und will doch arbeiten, und wer da meint Bildermalen sei keine Arbeit der ist unwissend
Ich kenne einige die über das Sozialhilfegesetz Tanzsaalgroße Ateliers einrichten durften.
aber mein Antrag wurde unter fadenscheinigen gründen immer abgelehnt, wie das nun mal mit den KannGesetzen so ist, kann Behörde, muss aber nicht immer etwas bewilligen.
frage:warum leckt ein Hund sich unter dem Schwanz?
Antwort. weil er es kann.
und weil behörde es dürfen kann, tut sie es auch.

Also, mein Ärgernis noch mal in der Zusammenfassung
1962 ich entschließe mich meine Bilder selbst zu verklickern.

Und pilli stellvertretendes pseudonym, wer da wirklich hinter den Tresen der Bewilligungsbehörde Herkulesstraße gesessen, eröffnet mir -
Einen Gewerbeschein benötigt wer gewerbsmäßig
- ohne vorhergehende Bestellung
- außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben.
- selbstständig oder unselbstständig in eigener Person = persönlich
- WAREN feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft
- LEISTUNGEN anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht,
also beantrage ich einen Gewerbeschein und bekomme auch einen.
ergo: hat die Prüfung ergeben das ich die für die beabsichtigte Tätigkeit die erforderliche Zuverlässigkeit besitze.
Sechs Jahre lang, verkaufe ich Bilder auf der Straße, weil die dafür erforderliche Sondernutzungsgenehmigung auf grund der Gewerbekarte eine selbstverständliche zugab ist.
Mit aufkommen der Fußgängerzonen und in diesen Freiraum eindringende Hippys und Gammlerkultur der 68er, die Kunstgewerbe aus gedrehten Silberdraht anbieten um ihre Weltanschauung aus- und überleben zu können, gibt es keine Straßennutzungserlaubnis mehr
Begründung: wir können müssen aber nicht jedem kleinem Arschloch Kunstgewerbler eine Straßennutzungsgenehmigung erlauben.
Widerspruch zwecklos, die Amts- und Oberlandesriecher behaupten einfach, dass auch das Bilderverkaufen nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe. sondern Gewerbe sei,
erst jetzt stelle ich fest, das ich mit dem Verkaufen selbstgemalter Bilder eine Tätigkeit ausübe für die Frau/Mann gar keine Gewerbekarte benötigt.
Sioehe $55 der gewerbeordnng Randnummer 33 bis 35.
aus diesem Grund auch nicht über das Straßen- und Wegerecht NRW reglementiert werden darf. Auf den Weg durch die Instanzen bin ich erst mal der Gewinner der Rechtssituation,
das oberverwaltungsgericht münster ( der Kunstfreiheit wegen) feststellt straßenkünstler keinem Komunalen Strasenrecht fußgängerzone unterliegt.
Dann aber doch noch der Verlierer, denn das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz, ist der Meinung, das es einer Straßenrechtlichen erlaubnisverweigerung, auch der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
und einige Rechtswissenschaftler für Verwaltungsrecht, fühlen sich mit drehenden Zeigefingern an die Stirn.
mit diesem Quasi Gutachten, veröffentlicht in der juristischen Fachzeitschrift “DöV“ die öffentliche Verwaltung, und Lehrmeinung an den Fachhochschulen für Juristen.. sehe ich eine Möglichkeit meine verfassungsgarantierte Kunstfreiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG. zurück gewinnen zu können, und mache gegen den gesellschaftspolitischen Schwachsinn
siehe weiter


 besucher antwortete am 17.05.05 (17:30):

der Bundesverwaltungsrichter eine Verfassungsbeschwerde. ACHTUNG: MAXIMALE TEXTLAENGE VON ETWA 500 WOERTERN UEBERSCHRITTEN! GEHEN SIE ZUM KUERZEN ZURUECK


 feldi antwortete am 17.05.05 (17:43):

Was wenn die Künstler rauchen?


 besucher antwortete am 17.05.05 (18:09):

weiter
der Bundesverwaltungsrichter eine Verfassungsbeschwerde.
aber oh schreck, die Beschwerde kann nicht zur Entscheidung angenommen werden. Im Klartext: die Beschwerde kann nicht zur entscheidung angenommen werden weil sie durch das Vordergericht Münster Das der Beschwerdeführer für das verkaufen seiner Bilder keine Straßennutzungsgenehmigung der Stadt köln benötigt.bereits erledigt hat.
So gelesen ist die abgewiesene Verfassungsbeschwerde ein Plädoyer für die Freiheit der Straßenkunst in Fußgängerzonen.
Und das Verwaltungsgericht köln ist dann auch der Meinung, die Stadt Köln solle sich nicht so anstellen und den straßenkünstler, für mindestens 7tage in jeden Monat, und zur Belebung der Innenstadt die Genehmigung zum straßenverkauf genehmigen.
7tage in jeden Monat ist mehr als gar nichts, ich erkläre mich mit dem richterlichen Kompromiss einverstanden.
als ich meine 7tage Genehmigung abholen will, Eröffnet mir pilli hinter dem Tresen des Ordnungsamts, das geht aber nicht ohne Gewerbeschein.
Ich verwundert: Ja und, ich habe eine Reisegewerbekarte. Zeigen! ich zeige meine G-Karte und pilli das stellvertretende behördenpseudonym, lässt ihn höhnisch in den Amtsakten verschwinden. Und meint, jetzt aber nicht mehr, wegen deinem dauernden Querulieren, gegen unsere Anordnungen, Besitzt du nicht mehr die Notwendige sittliche Voraussetzung einen Gewerbeschein bzw. G-Karte zu führen.
Wie gesagt ich weiss inzwischen, dass ich der Absicht und Tätigkeit, selbstgemalte Bilder in den Fußgängerzonen zu verkaufen, gar keinen Gewerbeschein benötige, und noch mal brauche ich gegen das Tricksen der Behörden, jahre auch diesen Fakt der Freistellung per Gerichtsbeschluß nachweisen zu dürfen.
endlich ist auch die Presse bereit zu fragen, und wozu musste Kölner Kunstmaler jetzt 20 jahre lang umsonst Ordnungsstrafen zahlen?
Ob mit oder ohne Gewerbeschein. eröffnet mir pilli stellvertretend der wirklichen. Pilli. hinter dem Tresen der Herkulesstraße, damit biste aber noch nicht aus dem Schneider! ordnungspolitischer Weisungen, denn da ist immer noch die Rechtskraft, das es auch der Kunst nicht erlaubt werden muss, sich an jeden Ort zu betätigen. Diese bundesverwaltungsrichterliche Beschluss ist mit Abweisung der Verfassungsbeschwerde immer noch rechtsgültig.

Wer jetzt noch behaupten will, das sich all diese behördliche Vorbehalte, noch rahmen des Verhältnismäßigen bewegen. versteht nicht warum ich von kleinkarierten Pillis und ihren politischen Vorgesetzten, hinter dem Tresen der Herkulesstraße Köln, psychologisch fertig gemacht werde.
Selbstverständlich kann Mann, Bilder auch anderswo verkaufen auf Kunst- und Trödelmärkten auf offiziellen Ausstellungen oder Privat in Frisörläden, Kneipen oder Kaffees. Aber das ist nicht dasselbe, wie das Bad in der Menge, die Streicheleinheiten über das Käuferbegeisterte Puplikum, ist als zugab, das eigentliche Brot der Künstlerdasein.
denn der Künstler lebt nicht von Brot allein, er will auch mal gestreichelt sein!
aber scherz beiseite, 1996 muss das Bundesverwaltungsgericht der allgemeinen entwichlung straßenkunst die verhängnisvolle Weichenstellung, Straßenkunst nichts mit der Kunstfreiheit zu tun hat, den öffentlich festgestellten hirnriss berichtigen, und durch neuen Beschluß feststellen, das auch straßenkünstler ohne gewebeschein, einen Rechtsanspruch auf eine Fußgängerzonennutzungsgenehmigung haben.
erst jetzt ist die stadt Köln bereit eine Straßenkunst-kulturordnung einzurichten.
siehe Link in diesem Thread.


 besucher antwortete am 17.05.05 (18:10):

wo aber auch wieder kräftig reglementiert wird, aber wenn man keine lust hat, oder als reisende’r Künstler nicht weiss eine zu fragen . gilt die erlaubnis als erteilt.
jetzt aber sind 30 jahre der ausgangs Situation 1962 vergangen wer oder was rehabilitiert mich aus der aufgezwungenen Armut, wie reich könnte ich heute sein, wäre meine Entwicklung zum Straßenkünstler kontinuierlich und rechtssicher verlaufen.

Dafür brauchste aber einen Anwalt der in der Lage ist den Brötchengeber der Behörden, auf Schadensersatz zu verklagen
Wenn du arm bist, findes du auch keinen gesellschaftpolitisch wirkenden Anwalt, für unschuldig in not geratene Kunstmaler.
Aber eins geht noch, Hilfe aus dem Fond für Not leidende Künstler, dazu schreibt die Staatssekretärin des ehemaligen Bundespräsidenten J.Rau, ist ein Fond der von den kulturbehörden und Minister der Länder für nur diesen zweck verwaltet wird, die Mitarbeiter der Vergabegremien, aber verarschen mich wieder mit der Kann bestimmung., zu was willste auch noch Künstlerhilfe , wenn du Anspruch auf Sozialhilfe hast.
Künstlerhilfe können wir, müssen wir aber nicht jedem dahergelaufen Straßenkünstler gewähren.
das wäre dann meine Legende in Zusammenfassung. Wenn sie dann jemand wahrnehmen und verstehen würde?

Rupp
alias Besucher


 pilli antwortete am 17.05.05 (18:54):

akribisch betrachtet, Rupp :-)

sassen und sitzen keine "wahlbeamte" hinter irgendwelchen tresen der nation, es sei denn in kneipen!

es mischte sich recht bunt das häuflein der wackeren angestellten oder verbeamteten leutz, denen nur das erlaubt war und ist, zu gewähren, watt sich so seinerzeit an gesetzlichen bestimmungen/verordnungen/gesetzen/ anbot. :-)

ab 1965, blutjung noch :-) habe ich brav hinterm tresen, u.a. an der Herkulesstr. gewerkelt und nun...so viele jahre später mich gut erinnert an vieles :-).

watt willste mir nun heute dein selbstgewähltes kreuz aufbürden?

jeder hat sein päckchen selbst zu tragen; ich gröhle doch auch net in den foren rum, watt ich nun alles hätte verdienen können, wäre ich damals schon als *Dame-ohne-Unterleib* von jahrmarkt zu jahrmarkt gezogen? :-)

das ich dich verstehen kann und sicherlich auch wertschätze Rupp, bedeutet doch net, dass ich dir nun zu allen deinen punkten recht geben werde? :-)

das eine vom anderen zu trennen, das ist m.e. hilfreich.


in diesem meinem sinne,

:-)