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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   Bundesverfassungsgericht gegen doppelte Staatsangehörigkeiten

 33 Antwort(en).

Medea. begann die Diskussion am 11.01.07 (08:46) :

Ab sofort müssen Ausländer, die Gesetzeslücken ausnutzen, um sich eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beschaffen, damit rechnen, daß ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend wieder aberkannt wird. Das teilte gestern das Bundesverfassungsgericht mit. Im März 1999 war ein Türke Deutscher geworden, gab zwar seine türkische Staatsangehörigkeit auf, weil es so das Gesetz verlangte. Nach Erhalt seines deutschen Passes beantragte er aber bei den türkischen Behörden zusätzlich, seine angeborere Staatsangehörigkeit zurückzubekommen, was auch geschah. Dieser Trick mit den zwei Pässen war zwar seit dem 1.1.2000 verboten, doch nach Erkenntissen des Bundesverfassungsgerichts hat sich "eine große Zahl der in Deutschland lebenden und hier eingebürgerten Personen" so bedient. Diesen Praktiken hat nun der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben.


 wanda antwortete am 11.01.07 (09:07):

Das mit den Pässen ist nicht nur als Trick zu sehen, viele Ausländer, die sich hier integriert haben und aus Deutschland nicht mehr wegzudenken sind und auch selber die besten Deutschen sind, haben trotzdem das Bedürfnis ihrer "Heimat", und wenn es nur mit dem Pass ist, treu zu bleiben.
Das kann ich sehr gut nachvollziehen, weil ich mich nach wie vor von Schlesien geprägt fühle, obwohl das nun gar nicht mehr existiert.
Mir gefällt dieses Gesetz überhaupt nicht.


 kreuzkampus antwortete am 11.01.07 (11:45):

Wanda,ich glaube, Du bist da etwas blauäugig. Diese "Masche" ist nach Einführung der vereinfachten Einbürgerung auf einen Schlag vielfach gelaufen; und zwar nicht aus emontionaler Heimatverbundenheit. Das ist damals auch ausführlich durch die Presse gegangen. Die Tipps, das so zu machen, kamen sogar von den Konsulatsmitarbeitern; und das war das größte Ärgernis daran. Auf diese Weise wollten sich Leute die Vorteile beider Länder sichern; so einfach war das. Das jetzige Urteil wirkt übrigens gegen alle damaligen Fälle. Die meisten Staaten auf dieser Welt kennen auch keine doppelte Staatsbürgerschaft. Niemand ist gezwungen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Wer seiner Heimat verbunden bleiben möchte, oft, um im Alter dorthin zurückzukehren,kann, wenn er sich hier in die Gesellschaft integriert, hervorragend damit leben. Übrigens: Ich glaube nicht, dass wir, wenn wir in der Türkei lebten und die Möglichkeit hätten die Staatsbürgerschaft anzunehmen, die deutsche beibehalten dürften. Vielleicht googlet ja mal jemand zu dieser Frage....


 wanda antwortete am 11.01.07 (12:41):

Meine Mutter war ihr Leben lang Dopppelbürgerin - ohne irgendwelche Vorteile daraus zu ziehen und mein Bruder und ich könnten es nach wie vor sein, aber wir haben seinerzeit den Termin verpasst.
In meinem obigen Beitrag habe ich mehr an Iraner, als an Türken gedacht.

Ich kenne in erster Linie Menschen, die aus religiösen oder politischen Notlagen nach Deutschland gekommen sind und dankbar sind und sich dankbar zeigen...., was man nicht von jedem Ausländer sagen kann.
Diese Menschen sehen es fast als einen Verrat an, die eigene Staatbürgerschaft ablegen zu müssen, um die deutsche zu erlangen. Aber wie gesagt, in der Not frißt der Teufel Fliegen.


 kreuzkampus antwortete am 11.01.07 (13:37):

Wanda: Deine persönlische Schilderung ist schon okay. Ich kenne, neben dem Personenkreis, den Du meinst von Berufs wegen aber reichlich die anderen Fälle....Und DIE sind das Problem.....für mich, für Dich für uns alle.....Übrigens: Sehr interssant in diesem Zusammenhang: Der Partner meiner Tochter ist gebürtiger Chilene, lebt von seinen 32 Lenzen schon 30 in Deutschland, spricht akzentfrei deutsch, ist seit Jahren seriös selbständig, verdient dabei mehr als ich.....und musste über ein Jahr lang um die deutsche Staatsbürgerschaft buchstäblich kämpfen. Was haben die alles für Bilanzen und Heimat-Papiere von ihm verlangt. ....Und da hört für mich, im Vergleich zu dem Personenkreis, der mit dem Urteil gemeint ist, jeder Spass auf! Wo leben wir bloss? Die einen nutzen die Möglichkeiiten unseres Rechtsstaates gnadenlos aus (die Rechtsanwälte für den Streit vor dem Verfassungsgericht wurde auch aus Steuergeldern finanziert) -den Gutwilligen werden Knüppel zwischen dei Beine geworfen. Da ist was fürchterlich in Unordnung geraten.


 Karl antwortete am 11.01.07 (14:33):

Tja kreuzkampus,


es ist halt nicht damit getan, dem einen Personenkreis die Gutwilligkeit a priori abzuerkennen und dem anderen anzuerkennen. Wenn schon so ein Tamtam, dann muss bitte auch unabhängig von Nationalität, Rasse, Religion geprüft werden.


 heinzdieter antwortete am 11.01.07 (16:28):

Ich möchte niemanden Böswilligkeit unterstellen,aber es ist dann doch möglich 2, 3 oder nochweitere Staatangehörigkeiten zu beantragen, diese auch zu erhalten und somit Staatsbürger mehrer Staaten zu sein.
Ich finde das Urteil des BVG in Ordnung und überfällig.


 hugo1 antwortete am 11.01.07 (16:39):

Es ist wohl nicht neu, das mit verschiedenen Ellen gemessen wird. Aber als Krimineller wär ich schon dafür einen 2. Pass für den Notfall zu besitzen.*g*
Als gefragter Fußballer kann man solch ein Verfahren auch mal von 5 Jahren auf 5 Wochen verkürzen.

Einige Deutschausländer sehen Probleme bei Erbschaftsangelegenheiten.
Schröder und Staatspräsident Chirac hatten sich damals auch nicht gedacht (bei den Feiern zum 40. Jahrestag des deutsch-französischen Vertrages) als man verkündete, man strebe eine „Doppelte Staatsbürgerschaft“ zwischen Deutschen und Franzosen an, dass dies einen Rattenschwanz von Fragen nach sich ziehen würde.


 uki antwortete am 11.01.07 (17:55):

Rein wunschmäßig würde ich auch gerne mehrere Staatsbürgerschaften haben, Europabürger oder Weltbürger sein.
Was ist mit den vielen Deutschen die im Ausland Eigentum besitzen, Ferienwohnung oder Ferienhaus haben und sich evtl. sogar im Ruhestand mehr dort als in Deutschland aufhalten? Ich denke mir, die hätten sicher auch nichts gegen eine 2. Staatbürgerschaft einzuwenden.
Was aber nicht geht, das geht nicht.
Wer nun denkt, sich diese auf Umwegen beschaffen zu können, muss einen Riegel vorgeschoben bekommen.
Ob eine oder mehrere Staatbürgerschaften, Europabürger oder Weltbürger, für mich ist eins wichtig; gleiches Recht für alle.
Werden für Privilegierte in Deutschland nicht doch Ausnahmen gemacht? Finde ich nicht richtig. Zumindest ist es für mich ungerecht.


 uki antwortete am 11.01.07 (18:12):

Gehe ich von einem in Deutschland geborenen Kind mit einem ausländischen Elternteil, einem deutschen Elternteil aus, kann das Kind, so weit ich informiert bin, auch 2 Staatbürgerschaften behalten. Also noch eine Ausnahmeregelung.


 hugo1 antwortete am 11.01.07 (18:21):

mit einem Euro-Pass wär ich schon sehr einverstanden,,


 angelottchen antwortete am 11.01.07 (18:26):

wie sagte Harald Schmidt mal so trefflich? 2 Staatsangehörigkeiten und 2 Pässe, ok, aber auf den selben Namen? Das bringt doch nichts!

wie recht er hat


 Karl antwortete am 11.01.07 (20:20):

Menschen mit zwei Staatsangehörigkeiten sind wie Brückenköpfe, Verbindungen zwischen zwei Welten, besonders wertvoll! Ich halte das Gesetz gegen die doppelte Staatsbürgerschaft für kleinkariert.


 gerald antwortete am 11.01.07 (21:12):

Ein Mensch muss irgendwann wissen, wo er hingehört, nämlich dorthin, wo er sich wohlfühlt, wo er zu Hause ist, wo er meint seine Wurzeln zu haben. Und so lange noch Staaten und folglich auch Staatszugehörigkeiten existieren, sollte er diese dann auch für sich persönlich wählen. So das überhaupt möglich ist. Deshalb ein ganz klares Plädoyer für eine "singuläre Staatsbürgerschaft". Mehrfachbürgschaften haftet immer auch so ein gewisser Rückversicherer-Geruch an, zumindest hat es meistens einen profanen materiellen Hintergrund.


 uki antwortete am 11.01.07 (22:41):

Kleinkariert? -engstirnig, engherzig- (Duden)
Warum, warum eine Beurteilung anderer Einstellung?

Trotzdem, der Vergleich mit den 2 Brückenköpfen gefällt mir.

Diese beiden Brückenköpfe können aber auf verschiedenen Territorien liegen. So lange sich alle einig sind wo die Grenze verläuft und friedlich zusammen leben, ist alles bestens.
Was ist, wenn sich beide Seiten mit der Wartung der Brücke nicht einig sind?
Was ist, wenn Zwistigkeiten ausbrechen, jede Seite die Brücke für sich beansprucht?


 uki antwortete am 11.01.07 (23:21):

Hallo, Karl, bevor du antwortest, möchte ich obigen Beitrag insoweit revidieren, dass du ja nicht eine der Meinungen hier im thread, die gegen eine doppelte Staatsangehörigkeit sind, kleinkariert findest, sondern nur das Gesetz dagegen. Ich schätze, dass hättest du wohl auch so in etwa geantwortet. :-)
Also zähle ich mich einfach nicht angesprochen, wenn du willst.:-)


 Karl antwortete am 11.01.07 (23:56):

:-)) Gern.


 uki antwortete am 12.01.07 (00:03):

Nun muss ich doch noch ein 3. Mal schreiben, weil mir plötzlich nicht mehr klar ist, was du überhaupt mit dem "Brückenkopf" gemeint hast, Karl.
Eigentlich gibt es den Ausdruck doch nur im strategisch, militärischen Sinn. Ich hatte ihn erst auf die beiden Enden einer Brücke bezogen.
Vielleicht willst du doch noch mal etwas dazu erklären?


 Karl antwortete am 12.01.07 (07:54):

@ uki,

dann möchte ich das klarstellen. Nach dem Absenden des Beitrags hatte ich das Gleiche wie du jetzt gedacht: Oh je, den Begriff "Brückenköpfe" könnten einige in den falschen Hals kriegen, deshalb hätte ich besser "Brücken" geschrieben. Ich wiederhole meine Aussage hier also noch einmal in der korrigierten Form:

"Menschen mit zwei Staatsangehörigkeiten sind wie Brücken, Verbindungen zwischen zwei Welten, besonders wertvoll!"

Ich danke dir für den Anstoß dazu, mich klarer auszudrücken.


 schorsch antwortete am 12.01.07 (09:53):

Die Brücke am Bosporus verbindet zwar zwei Welten. Aber trotzdem bestehen diese zwei Welten auf ihre eigene Welt....


 Medea. antwortete am 12.01.07 (12:17):

Als die Stadt Frankfurt/M erfuhr, daß der im Eingangsbeitrag erwähnte Türke sich seinen alten Paß wiederbeschafft hatte, entzog sie ihm die deutschen Ausweispapiere. Nun klagte der Mann sich durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichte - erfolglos.
Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (berühmt und berüchtigt :-) ) wurde bemüht und zog vor das Bundesverfassungsgericht: seine Argumentation, das Grundgesetz gestatte es nicht, einem Deutschen die Staatsbürgerschaft abzuerkennen, schließlich sei sein Mandant Deutscher geworden.
Doch damit kam er in Karlsruhe nicht durch, der Mann wurde belehrt, er hätte sich ja frei entscheiden können, Deutscher zu bleiben, da er trickreich arbeitete, habe er zu erkennen gegeben, daß er das doch eigentlich gar nicht wolle.

Wer sich heimlich eine zweite Staatsangehörigkeit beschaffe, ohne dafür eine Genehmigung bei deutschen Behörden beantragt und erhalten zu haben, muß damit rechnen, daß der deutsche Paß wieder abgegeben werden muß.


Lieber Karl, ich halte diesen Spruch keineswegs für kleinkariert und daß diese so handelnden Menschen dazu geeignet sind, "wertvolle Brücken zu bauen zwischen zwei Welten" wenn sie in betrügerischer hinterfortziger Weise zu ihrem eigenen Vorteil handeln (das liegt wohl hier auf der Hand) dann kann ich Dir in Deiner Auffassung nicht folgen.


 Ursula_J antwortete am 12.01.07 (12:48):

Was für Nachteile hat Deutschland, wenn jemand zwei Staatsbürgerschaften hat?


 uki antwortete am 12.01.07 (14:10):

Welche Nachteile es für Deutschland bei Einwohnern gibt, die eine doppelte Staatangehörigkeit besitzen?

Mal ganz simpel gesagt, diese Bürger haben die gleichen Rechte wie die deutschen Bürger mit nur einer Staatsangehörigkeit, wozu das Wahlrecht und alle sozialen Netze für Deutsche gehören.
Der Nachteil für Deutschland und die restlichen Deutschen ist die Unzuverlässigkeit dieser Menschen, die sich im Notfall schnell auf ihre 2. Staatsbürgerschaft besinnen können und das Weite suchen. Es ist also kein wirklicher Verlass auf sie. Sie können sich jeweils ihre Vorteile heraussuchen. Bei Wahlen könnten sie die Interessen des 2. Landes ihrer Staatsangehörigkeit zu stark berücksichtigen, sollte es zu Konfliktsituationen kommen.
Die Identifikation mit Deutschland ist geschwächt, was schon bei Sportveranstaltungen beobachtet werden kann, wenn beide Staaten aufeinander treffen.

Kurz gefasst, Vorteile wollen wahrgenommen werden,
Nachteilen kann man leichter aus dem Weg gehen.

Andersherum gefragt, welche Vorteile hat Deutschland von einer doppelten Staatsangehörigkeit seiner Bürger?


 hugo1 antwortete am 12.01.07 (16:50):

uki,"Kurz gefasst, Vorteile wollen wahrgenommen werden,
Nachteilen kann man leichter aus dem Weg gehen.
Reicht es da nicht wenn man einen zweiten Wohnsitz nimmt wie z.B .Schumi und Co muss es da eine doppelte Staatsbürgerschaft sein?


 rolf antwortete am 12.01.07 (17:14):

Wenn ich mich nicht irre, gibt es in einigen Ländern Einschränkungen im Erbrecht (Grundstück erben) für Ausländer.
Das Verweigern der doppelten Staatsbürgerschaft kommt damit eine Enteignung gleich.


 seewolf antwortete am 13.01.07 (01:46):

Rückversicherungsmentalität.

Schlimmer noch: es ist wie mit dem Mann mit den zwei Frauen - die eine hat Geld, ist aber alt oder häßlich oder ähnlich un-begehrenswert, die andere ist begehrenswert aber arm. Der Pragmatiker erhält sich beide.


 Silhouette antwortete am 13.01.07 (14:58):

Der Fall, den Medea schildert, ist kein Einzelfall. Er ging schon vor geraumer Zeit durch die Fernsehmagazinsendungen. Als Ziel dieser Möchtegerndeutschen wurde die Teilhabe an der deutschen sozialen Hängematte ausfindig gemacht, was sich manchmal auf eine bemerkenswert zahlreiche Familie erstreckte.

Diesem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, halte ich nicht für kleinkariert. Wer sich dagegen in Deutschland niederlässt, arbeitet, Steuern und Sozialabgaben zahlt und seine Kinder hier in die Schule schickt, aber durch das Symbol Reisepass seiner Heimat verbunden bleiben will, soll meinetwegen auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Der integriert sich und schmarotzt nicht nur.


 nasti antwortete am 14.01.07 (00:21):

Dann bin ich die berühmte Ausnahme zwischen Ausländer. Fast 20 Jahre besitze ich die deutsche Staatsbürgerschaft, keine doppelte, und nicht einmal sehne mich na meine Heimat. Nicht vor 20 Jahren und auch nicht jetzt.
Wenn ich englisch sprechen könnte und hätte ich die Finanzielle dazu, problemlos ziehe ich sofort nach New York, oder besser nach Paris, oder nach Madrid, oder woanders. Pausenlos spekuliere ich darüber ob ich nach Berlin ziehe oder nicht, oder nach Hamburg??? Ewentüel nach Wien?
Ich war und bin ich auch satt die starke nationalistische Attacken in ehemalige Ostblock Ländern noch mal erleben. Nur als Touristin kann ich das aushalten.
Als eine Ungarin bin ich geboren in ehem. CSSR. Dort war ich eine Ausländerin von Geburt an. Das reicht.
Nur in Deutschland habe ich die echte Demokratie erlebt, obwohl früher hatte ich gar keinen Absicht flüchten, oder Heiraten, war ich mit meinem Schicksaal ganz OK.
Den Zufall hat wieder die Rolle gespielt, wenn ich in ehem. Jugoslawien ein Deutscher porträtierte bei blauem Meer, ein Wuppertaler mit sehr weiche und braune Augen. :O)))). Er heiratete mich mit 2 Kinder, und er blieb in meinem Haus in Bratislava.
Wegen politischer Missverständnisse müssten wir meine Heimat verlassen, was ich nie bereue.


 schorsch antwortete am 14.01.07 (09:35):

nasti, du hast in deiner Information vergessen zu erwähnen, dass du die beiden Kinder mittels Jungfernzeugung geboren hast (;-)


 pilli antwortete am 14.01.07 (10:31):

huch...da bleibt nur zu hoffen, dass dem Papst jetzt nicht die deutsche staatsangehörigkeit aberkannt wird, ist er doch bereits seit 1981 im besitz einer zweiten, der "Vatikanischen Staatsbürgerschaft".

aus wikipedia zitiert:

"...So erhielt Papst Benedikt XVI. die Vatikanische Staatsbürgerschaft nicht erst mit seiner Wahl zum Papst im Jahre 2005, wie in vielen Medien berichtet wurde, sondern bereits 1981, als er als Kardinal nach Rom berufen wurde."

und weiter:

"...Die vatikanische Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich kumulierbar (d. h. sie kann zusätzlich zu einer bereits vorhandenen erworben werden)..."

sogar wählen kann er aus dem fernen Rom!

:-)

Internet-Tipp: https://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanische_Staatsb%C3%BCrgerschaft


 angelottchen antwortete am 14.01.07 (19:22):

was haben 2 Pässe schon damit zu tun, ob ich mich mit einem Land identifitziere oder nicht? Es gibt genügend "Russlanddeutsche", die Deutschland enger verbunden sind als so mancher, der hier geboren ist und doch haben sie keinen deutschen Pass und waren noch niemals hier.

Viel kungeln kann man mit 2 Pässen auch nicht - denn wenn ich deutsche und türkische Staatsangehörigkeit habe, gilt in Deutschland das deutsche Recht und in der Türkei das türkische, weder hier noch da kann man sich auf konsularische Hilfe verlassen, denn es gilt die Gesetzgebung der jeweiligen Nation, in der man gerade ist.

In der EU ist ein EUROPASS sicher bald fällig, auch wenn man bis auf wenige Ausnahmen wie das Wahlrecht schon heute alle Rechte hat wie die jeweils Einheimischen. Ich kann einfach nach Italien oder Spanien ziehen, mir dort einen Job suchen oder mich arbeitslos melden und würde dort sdogar den geltenden Solzialsatz für 6 Monate bekommen - so, wie es jedem Spanier, der arbeitslos wird, zusteht. Nur das Wahlrecht ist eingeschränkt und im Vorteil ist immer der, der die Landessprache kann.

Ein Fetzen Papier sagt über meine Nationalität überhaupt nichts - nur der Passkontrolle.


 wiseman antwortete am 15.01.07 (06:17):

Das BVG stützt genau die Kleinstaaterei, die die Poltiker dieses Kontinents seit Gründung der EWG mit dem Gewicht ihrer Nation betreiben.
Daß Nationalismus nur das pubertäre Stadium einer Kultur ist, kann man überall bestaunen, wo zwischen Monarchie und Neuzeit keine Gelegenheit da war, eine eigene kulturelle Identität aufzubauen.
Wie kommen wir mit 16 Provinzfürsten und 16 Kultusministern eigentlich auf die Idee, andern Völkern etwas über Globalisierung vermitteln zu wollen?

wiseman


 Medea. antwortete am 16.01.07 (07:12):

Ja Wisemann, das ist alles nicht so einfach.
Dr. Stefan Luft schreibt a.u. in seinem Buch "Abschied von Multikulti", Wege aus der Integrationskrise:

"Übersteigerter Nationalstolz, Nationalismus, ist in der deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts weit verbreitet gewesen. Der allgemeine, für gegenwärtige deutsche Verhältnisse extreme türkische Nationalismus ist eine starke Integrationsbarriere. Die "Erziehung zum Nationalstolz" hat in der Türkei seit Atatürk eine herausragende Bedeutung. In der Grundschule müssen die Kinder einen "Eid" auswendig lernen und allmorgendlich aufsagen:

"UNSER EID

Ich bin Türke, ich bin ehrlich, ich bin fleißig.
Mein Gesetz ist es, die, die kleiner sind als ich zu schützen und die, die größer sind, zu ehren,
mein Land und meine Nation mehr als mich selbst zu lieben.
Mein Ideal ist aufzusteigen und voranzukommen.
Meine Existenz sei der Existenz des Türkentums geschenkt.
Hey, großer Atatürk, der du unsere heutige Zeit erschaffen hast,
ich schwöre, daß ich auf dem Weg, den du geöffnet hast, für die Ideale, die du geschaffen hast, für das Ziel, daß du aufgezeigt hast, ohne anzuhalten vorwärts gehen werde.
'Wie glücklich sind die, die sagen, ich bin Türke.' "

So ein "Eid" täglich gesprochen bindet m.M.n. stark an das Herkunftsland und die Konflikte, die diese kindliche Prägung mit sich bringen, erleben wir täglich, besonders in den Ballungsgebieten unserer Großstädte.


 Tobias antwortete am 16.01.07 (09:35):

Weil uns Zentralismus nie etwas gutes gebracht haben Wiseman. Föderalismus in Deutschland ist wirklich die bessere Form des Zusammenlebens. Die Kulturvielfalt bleibt uns in Deutschland dadurch erhalten. Wir in Bayern die Unsrige den Anderen die Ihrige !