Lesunkundiger Erblasser Begriffserklärung

Lesunkundiger Erblasser kann kein eigenhändiges Testament errichten, sondern nur durch Erklärung gegenüber dem Notar (Notarielles Testament). Leseunfähig ist, wem die Fähigkeit ermangelt, den Text seiner Schrift zu entziffern oder wer den Text zwar durch Lesen optisch wahrnehmen, aber inhaltlich nicht verstehen und damit den Sinn des Geschriebenen nicht erfassen und kontrollieren kann. Leseunfähig sind z. B. Analphabeten oder Blinde.

 


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