Untervermächtnis Begriffserklärung

Untervermächtnis ist ein Vermächtnis, mit dem der Vermächtnisnehmer beschwert ist. Zur Erfüllung des Vermächtnisses ist der Beschwerte erst dann verpflichtet, wenn er berechtigt ist, die Erfüllung des ihm zugewendeten Gegenstands zu verlangen. Er kann die Erfüllung auch nach der Annahme des ihm zugewendeten Vermächtnisses insoweit verweigern, als dasjenige, was er aus dem Vermächtnis erhält, zur Erfüllung nicht ausreicht.


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