Fahrdienste

Viele Menschen nutzen ihr ganzes Erwachsenenleben ein Auto, und für gewöhnlich ist das auch kein Problem. Jedoch entsteht auch oft irgendwann im Alter die Notwendigkeit, das Fahren einzuschränken oder den Autoschlüssel ganz abzugeben - natürlich nur, sofern man sich jemals dazu entschlossen hat, einen Führerschein zu machen. Zum Einen nimmt das Konzentrationsvermögen mit fortschreitendem Alter ab, und die Reflexe werden ebenfalls langsamer, weswegen die Teilnahme einer solch beeinträchtigten Person auch zur Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer werden kann. Zum Anderen kann auch ein durch das Alter bedingtes körperliches Defizit oder eine Erkrankung einen Menschen soweit behindern, dass er nicht mehr ein Auto fahren kann.

Meist sind solche Personen im Alter jedoch auch schon so körperlich beeinträchtigt, dass auch der Weg zu Fuß auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr zu bewältigen ist, oder sitzen sogar im Rollstuhl. Gleichzeitig besteht aber trotzdem die Notwendigkeit, das Haus zu verlassen, um zum Beispiel einzukaufen oder zum Arzt zu gehen. Dafür kann der sogenannte Fahrdienst eine hilfreiche Unterstützung sein, und für behinderte Menschen aller Altersklassen ist es ein wichtiges Werkzeug, um am alltäglichen Leben teilhaben zu können. Denn auch Freunde oder die Familie zu besuchen und Ausflüge sind wichtige menschliche Bedürfnisse, bei denen ein Fahrdienst helfen kann.

Was ist zu beachten?

Fahrdienste werden oft von öffentlichen Trägern wie dem Deutschen Roten Kreuz, die Malteser oder die Caritas, aber auch privaten Pflegediensten angeboten. Für das Nutzen von Fahrdiensten muss generell eine Gehbehinderung vorliegen, die das Benutzen des privaten Fahrzeugs oder von öffentlichen Verkehrsmitteln unmöglich machen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn mindestens eine Pflegestufe von 2 vorliegt, eine besondere ärztliche Verordnung vorhanden ist oder ein Schwerbehindertenausweis mit speziellen Merkzeichen. In solchen Fällen kann man bei der Krankenkasse einen Zuschuss für einen Fahrdienst beantragen.

  • TIPP: Ein solches Merkzeichen für den Schwerbehindertenausweis kann auch bei nachgewiesener Altersgebrechlichkeit ausgestellt werden.

Unabhängig davon ist eine eigene Bezahlung fällig, die meist aus einer Pauschale und einer Abrechnung pro Kilometer besteht. Diese Zuzahlung kann bei Sozialhilfeempfängern nach Prüfung vom Sozialamt durch einen kostenlosen Berechtigungsschein gedeckt werden. Medizinisch notwendige Fahrten werden jedoch immer komplett von der Krankenkasse getragen. All diese Bedingungen können sich jedoch von Region zu Region unterscheiden.

 

Unser Angebot an Fahrdiensten im Deutschen Seniorenlotsen

 

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Quellen:

 


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