Stationäre Betreuungsangebote und alternative Wohnformen für Pflegebedürftige

Ältere Menschen möchten ihren Alltag solange wie möglich selbstbestimmt gestalten. Betreutes Wohnen und alternative Wohnformen treten an die Seite von Pflegeheimen, die auf die Betreuung von Menschen mit hohem Pflegebedarf spezialisiert sind.

Ältere Frau unterhält sich mit Pflegerin
©YuriArcursPeopleimages | Freepik.com


1. Was umfasst das Betreute Wohnen?

1.1. Konzept und Angebot

1.2. Serviceleistungen

1.3. Kosten

1.4. Finanzierung

2. Wie sieht die Betreuung in einem Pflegeheim aus?

2.1. Konzept und Betreuungsformen

2.2. Kosten

2.3. Finanzierung

2.4. Rechte der Bewohner

3. Welche alternativen Wohnformen gibt es?

3.1. Senioren-WG

3.2. Mehrgenerationenhäuser

3.3. Wohnen für Hilfe


Neben dem klassischen  Pflegeheim hat sich das Betreute Wohnen als weitere stationäre Betreuungsform etabliert. Das Pflegeheim selbst hat sich von einer sozial-integrativen Wohnform für ältere Menschen zu einer Einrichtung für Personen mit hohem Pflegebedarf entwickelt. Die Wahl der passenden stationären Wohnform hängt daher vor allem vom Grad der Pflegebedürftigkeit bzw. der noch vorhandenen Selbständigkeit ab. Daneben erfreuen sich alternative Wohnmöglichkeiten wie Senioren-WGs, Mehrgenerationenhäuser oder das Konzept des Wohnens für Hilfe größerer Beliebtheit.

1. Was umfasst das Betreute Wohnen?

Beim Betreuten Wohnen oder Service-Wohnen leben die Bewohner meist in barrierefreien Mietwohnungen, die speziell für diese Wohnform konzipiert wurden. Das Konzept bietet sich insbesondere für Menschen an, die zunehmend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, aber noch keine umfangreichen Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen und ihren Alltag noch überwiegend selbständig bewältigen können. Im Betreuten Wohnen können sie verschiedene Unterstützungsdienstleistungen beanspruchen, die von Ansprechpartnern direkt vor Ort koordiniert werden. Dazu gehören zum Beispiel die Vermittlung von Haushaltshilfen und ambulanten Pflegediensten, Hausmeisterdienste, Wäscheservice oder ein Hausnotruf. Darüber hinaus ist es manchmal auch möglich, die Wohnungen käuflich zu erwerben. Da der Begriff „Betreutes Wohnen" rechtlich nicht geschützt ist, können die Betreuungsangebote von Anbieter zu Anbieter recht unterschiedlich ausfallen. Es lohnt sich daher, die unterschiedlichen Konzepte sorgfältig miteinander zu vergleichen und bei Bedarf nachzufragen.

1.1. Konzept und Angebot

Unter Betreutem Wohnen werden Anlagen mit kleinen Wohnungen verstanden, an die eine zentrale Koordinationsstelle angegliedert ist. Die Anlagen können dabei entweder in übliche Wohngegenden integriert sein oder in unmittelbarer Nähe zu einem Pflegeheim liegen. Je nach Lage können die Serviceleistungen unterschiedlich in Umfang und Umsetzung gestaltet sein. Manche Anbieter rechnen sämtliche Versorgungsleistungen in einer Monatspauschale ab, andere bieten Basispakete mit ergänzenden Angeboten. Bei Interesse an einem Umzug sollte in jedem Fall geklärt werden, wie die Versorgung bei längerer Pflegebedürftigkeit sichergestellt wird. In einigen Anlagen haben Bewohner ein lebenslanges Wohnrecht, in anderen müssen sie bei hohem Pflegebedarf in eine Pflegeeinrichtung umziehen. Grundsätzlich gilt: Betreutes Wohnen gewährleistet in der Regel keine Rundum-Versorgung und ist daher für stark pflegebedürftige Menschen oder Personen mit fortgeschrittener Demenzerkrankung weniger geeignet.

1.2. Serviceleistungen

Die Serviceleistungen der meisten Anbieter von Betreutem Wohnen gliedern sich in Basis- und Zusatzleistungen. Dabei ist das Betreute Wohnen meist günstiger, je weniger Leistungen im Grundpaket enthalten sind.

  • Basisleistungen: Zu den Grundleistungen zählt vor allem ein Ansprechpartner bzw. eine Koordinationsstelle. Meist befindet sich ein Büro inmitten der Anlage, das zu festen Zeiten, mindestens jedoch einmal pro Woche besetzt ist. Bei Urlaub oder Krankheit sollte zudem eine Vertretung garantiert sein. Die Ansprechperson stellt vor allem die Organisation der Betreuungsleistungen sicher. Sie koordiniert den Hilfsbedarf im Alltag, vermittelt Dienstleistungen wie beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst, organisiert Veranstaltungen und Ausflüge und hilft bei allgemeinen Fragen. Darüber hinaus gehören in der Regel ein Hausnotruf und ein Hausmeisterdienst zur Standardpauschale des Betreuten Wohnens. Der Hausnotruf kann innerhalb der gesamten Wohnanlage zu jeder Tages- und Nachtzeit abgesetzt werden. Die Notrufzentrale ist entweder mit eigenem Personal oder mit Mitarbeitern eines externen Dienstleisters rund um die Uhr besetzt. Der Hausmeister der Wohnanlage kümmert sich in der Regel um die Instandhaltung der Gemeinschaftsräume, Pflege der Flächen, Winterdienst und Herausstellen der Mülltonnen. Für Hausmeistertätigkeiten innerhalb der einzelnen Wohnungen müssen meist Zusatzleistungen gebucht werden.
  • Zusatzleistungen: Zu den Serviceleistungen, die ergänzend in Anspruch genommen werden können, gehören je nach Anbieter vor allem Haushaltshilfen, die beim Wohnungsputz oder beim Waschen und Bügeln unterstützen. Alltagsassistenten begleiten die Bewohner zudem zu Behörden- und Artterminen. Des Weiteren können ein ambulanter Pflegedienst und Essen auf Rädern bestellt werden. Ein mobiler Friseur und Fußpflegedienst runden das Angebot ab. Die Vermittlung kann dabei durch die Koordinationsstelle erfolgen, die Bewohner können die Dienstleister aber auch selbst auswählen. Diese Zusatzleistungen werden meist direkt mit den Dienstleistern abgerechnet.

1.3. Kosten

Die Kosten für eine Mietwohnung in einer Anlage des Betreuten Wohnens fallen sehr unterschiedlich aus. Sie sind von regionalem Angebot und Nachfrage sowie davon abhängig, ob sich die Anlage in städtischer oder ländlicher Umgebung befindet. Ein Richtwert von zehn Prozent über der ortsüblichen Netto-Kaltmiete ist für die meisten Wohnungen realistisch, wobei die barrierefreie Gestaltung der Wohnungen in der Regel den Grund für den Aufpreis darstellt. Zur Kaltmiete hinzu kommen die üblichen Nebenkosten für Strom, Heizung, Wasser und Müllentsorgung. Die Preise für die Pauschale der Serviceleistungen können ebenfalls recht unterschiedlich hoch sein. Für ein Basispaket kann durchschnittlich mit rund 100 Euro pro Monat gerechnet werden, hinzu kommen die Kosten für Zusatzleistungen. Die Kosten von Eigentumswohnungen des Betreuten Wohnens werden in erster Linie von Lage und Ausstattung der Wohnungen bestimmt.

1.4. Finanzierung

In der Regel müssen Bewohner des Service-Wohnens die Kosten für Miete, Nebenkosten sowie Basis- und Zusatzleistungen selbst tragen. Bei finanzieller Bedürftigkeit oder Pflegebedürftigkeit kann ein Teil der Kosten unter Umständen von anderen Stellen übernommen werden.

  • Wohngeld: Einkommensschwache Personen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als Zuschuss zur Miete erhalten. Es kann bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden.
  • Grundsicherung: Wenn Einkommen und Vermögen nicht zur Abdeckung des Lebensbedarf ausreichen, kann beim Sozialamt Grundsicherung beantragt werden. Das Sozialamt prüft dabei auch das Einkommen und Vermögen der unterhaltspflichtigen Kinder.
  • Leistungen der Pflegekasse: Die Pflegeversicherung übernimmt generell keine Kosten für Miete und Service im Betreuten Wohnen. Allerdings finanziert sie bei Pflegebedürftigkeit und Einstufung in einen Pflegegrad einen ambulanten Pflegedienst. Außerdem können Renovierungskosten bezuschusst werden, sofern sie der Barrierefreiheit dienen. Zudem zahlt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss für die Instandhaltung des Hausnotrufs.
  • Leistungen der Krankenkasse: Die Kosten für medizinische Behandlungspflege eines ambulanten Pflegedienstes, zum Beispiel Verbandswechsel oder Insulin-Abgabe, werden von der Krankenkasse übernommen. Die Krankenversicherung bezahlt zudem Hilfsmittel wie Rollatoren oder Hörgeräte, wenn sie ärztlich verordnet wurden.

HINWEIS DER REDAKTION:

Vor dem Umzug in eine Wohnung des Betreuten Wohnens sollten Sie den Mietvertrag genau überprüfen. Wichtig ist, dass neben Angaben zu Ausstattung, Nummer der Wohnung und Größe auch die Barrierefreiheit nach DIN 18040 Teil 2 und bestenfalls auch nach DIN 77800 vertraglich zugesichert wird. Auch die Kosten für Miete und Serviceleistungen sollten separat aufgelistet sein. Achten Sie insbesondere darauf, den Mietvertrag unbefristet aufsetzen zu lassen und stellen Sie sicher, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen ist. Zusätzlich ist dem Mietvertrag ein Dienstvertrag beizulegen, der Auskunft über die Beanspruchung von Serviceleistungen gibt. Hierbei sollten auch Umfang und Zeitrahmen schriftlich festgehalten werden. Anbieter, die diese Richtlinien in ihren Mietverträgen nicht berücksichtigen, sind als unseriös einzustufen.

2. Wie sieht die Betreuung in einem Pflegeheim aus?

Pflege- oder Seniorenheime, umgangssprachlich auch Altenheime, sind stationäre Wohneinrichtungen für pflegebedürftige Senioren. Die Bewohner werden dabei vollstationär oder teilstationär in Form von Tages- und Nachtpflege von professionellen Pflegekräften versorgt, zusätzlich besteht meist auch das Angebot einer zeitlich begrenzten Kurzzeitpflege. Während früher nicht unbedingt die Pflege, sondern eher die soziale Integration von älteren Menschen im Vordergrund stand, wohnen heute vor allem Personen mit hohem Pflegebedarf in Senioreneinrichtungen – insbesondere dann, wenn sie nicht mehr ambulant versorgt werden können. Die meisten Pflegeheime sind zudem auf die Versorgung von Demenzkranken spezialisiert, da Betroffene ab einem gewissen Stadium ihrer Erkrankung nur noch mit sehr großem Aufwand zuhause gepflegt werden können.

2.1. Konzept und Betreuungsformen

Ursprünglich wurden die damals noch als Altenheime bezeichneten Einrichtungen als Wohnheime für ältere Menschen konzipiert. In den letzten 20 Jahren haben sie sich jedoch zunehmend zu reinen Pflegeheimen entwickelt, auch im Hinblick auf heutzutage bevorzugte Wohnformen wie dem Betreuten Wohnen. Sie sind heute in erster Linie gerontopsychiatrische Pflegeeinrichtungen, das heißt, sie widmen sich vor allem der Versorgung und Betreuung von dementiell erkrankten Menschen. Daneben werden auch geistig klare ältere Menschen mit hohen körperlichen Einschränkungen versorgt, beispielsweise mit andauernder Bettlägerigkeit. Über die Hälfte aller Pflegeheime in Deutschland befindet sich in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden, Pflegeheimketten sind dagegen meist in privater Trägerschaft organisiert. Zu den Basisleistungen von Pflegeheimen gehören dauerhafte und umfassende Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, Verhinderungspflege im Rahmen einer pflegerischen Vertretung für häusliche Pflege sowie Tages- und Nachtpflege als ergänzende teilstationäre Pflegeleistung zur ambulanten Pflege zuhause. Viele Pflegeheime verfügen außerdem über spezielle Demenzstationen, die oft in Hauswohngemeinschaften oder Senioren-WGs organisiert sind. Hierbei stehen die Strukturierung des Alltags, die Integration in häusliche Tätigkeiten und eine strukturgebende Freizeitbeschäftigung im Mittelpunkt, vor allem dann, wenn die Erkrankten körperlich noch weitgehend unabhängig sind. Neben offenen gibt es auch geschlossene Demenzabteilungen. Eine Unterbringung in einer solchen Demenzstation ist vor allem dann notwendig, wenn eine demenztypische akute Gefahr des Weglaufens besteht.

2.2. Kosten

Von allen Pflegeformen gehört die vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim zu den teuersten, denn hier wird eine Rundumversorgung mit großem Arbeitsaufwand geleistet. Die größten Posten auf der monatlichen Rechnung des Pflegeheims machen dabei die Kosten für die Pflege, die Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten aus. Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten in einem deutschen Pflegeheim auf etwa 2.000 bis 3.000 Euro pro Monat.

Da die Bewohner von Pflegeheimen in der Regel in einen Pflegegrad eingestuft sind, werden die Kosten hierfür von der Pflegekasse bezuschusst. Kosten für Unterbringung und Versorgung müssen jedoch selbst bezahlt werden, denn diese hätte der Bewohner auch ohne Pflegebedürftigkeit gehabt. Zu diesen Kosten gehören Vollpension, Zimmerreinigung, Wäscheservice, Müllentsorgung und Zusatzkosten für Veranstaltungen. Insbesondere die Kosten der Vollpension sind maßgeblich von der Ausstattung, Lage und regionaler Konkurrenz abhängig. Unter Investitionskosten werden weiterhin Kosten der Gebäudeinstandhaltung, Baukosten, Instandhaltung von Gemeinschaftsräumen sowie Miet- und Pachtzahlungen verstanden. Letztere hat der Betreiber zu zahlen, wobei den Bewohnern hierfür eine Gebühr auferlegt wird. Nicht selten verlangen Heimbetreiber zudem einen Zuschlag für die Ausbildungsvergütung der Auszubildenden im Pflegeheim.

2.3. Finanzierung

Ein Teil der Kosten für die Pflegeeinrichtung kann in der Regel über die Leistungen der Pflegekasse für vollstationäre Pflege finanziert werden. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten dabei zwischen 770 und 2.005 Euro pro Monat von der Pflegekasse, bei Pflegegrad 1 kann lediglich der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich verwendet werden. Die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ohne Pflegegrad ist zwar grundsätzlich möglich, aber meist kaum bezahlbar.

Generell sind Bewohner von Pflegeheimen dazu verpflichtet, Einkommen (Rente), Vermögen und Besitz zur Bezahlung heranzuziehen, um den Eigenanteil der Pflegekosten zu decken. Dabei steht den Bewohnern ein Schonvermögen zu, das regelmäßig angepasst wird und 2024 bei 10.000 Euro für Alleinstehende und 20.000 Euro für Ehepaare liegt. Finanziell bedürftige Bewohner können zudem beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege" nach § 61 SGB XII und Taschengeld nach § 27 SGB XII beantragen. Zuvor prüft jedoch das Sozialamt sorgfältig, ob unterhaltspflichtige Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen. Der Mindestbetrag für das Taschengeld des Sozialamts beträgt übrigens mindestens 152,01 Euro pro Monat.

2.4. Rechte der Bewohner

Die rechtliche Grundlage beim Umzug in eine Pflegeeinrichtung bildet der Heimvertrag, der nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt ist. Das zugrundeliegende Gesetz beinhaltet vor allem die Aufklärung über sämtliche Angebote und Kosten der Einrichtung. Der Heimvertrag muss dabei in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen werden und zwingend eine genaue Auflistung über alle zu erbringenden Leistungen enthalten. Zudem muss die Entgeltzahlung schriftlich festgehalten werden. Bei Veränderung des Pflegebedarfs besteht für den Betreiber der Einrichtung die Pflicht, den Vertrag entsprechend anzupassen. Außerdem muss der Bewohner das Recht haben, den Vertrag jederzeit zu kündigen – der Betreiber hat hingegen nur eingeschränktes Kündigungsrecht. Neben diesen gesetzlichen Vorschriften beinhalten die meisten Heimverträge auch die in Anspruch genommenen Regel- und Zusatzleistungen. Der Heimvertrag ist prinzipiell vom zukünftigen Bewohner mit dem Heimbetreiber abzuschließen. Ist der Bewohner nicht mehr dazu in der Lage, können auch Angehörige den Vertrag abschließen, die über eine Vollmacht verfügen.

TIPP DER REDAKTION:

Die Heimverträge entsprechen nicht immer in allen Punkten den entsprechenden Gesetzen (hierzu gehören auch die Landesheimgesetze und das Pflegeversicherungsgesetz). Daher sollten Sie den Heimvertrag grundsätzlich vorab von einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale überprüfen lassen.

3. Welche alternativen Wohnformen gibt es?

Neben dem klassischen Pflegeheim und dem Betreuten Wohnen haben sich in den letzten Jahren immer mehr alternative Wohnkonzepte für ältere Menschen etabliert. Dazu zählen beispielsweise Senioren-WGs, Mehrgenerationenhäuser und Wohnen für Hilfe.

3.1. Senioren-WG

Ähnlich wie Studenten-WGs bieten Senioren-WGs den Vorteil einer günstigen Miete durch Teilung der Kosten durch die Bewohner. Sie sind vor allem für Senioren geeignet, die noch körperlich noch fit sind und gerne in Gesellschaft leben möchten. Senioren-WGs können daher aktiv der Vereinsamung im Alter vorgehen. Ein weiterer Vorteil ist die gemeinsame Führung des Haushalts. Jeder kann sich entsprechend seinen körperlichen Fähigkeiten und Vorlieben einbringen. Außerdem können Einkäufe gemeinsam erledigt sowie gekocht und gegessen werden. Vor einem Einzug sollte in jedem Fall genau überlegt werden, ob die zukünftigen Bewohner gut miteinander auskommen können. Hier ist es hilfreich, sich vorab kennenzulernen, denn wenn die Gewohnheiten stark voneinander abweichen, kann sich das Zusammenleben mitunter schwierig gestalten.

In Senioren-WGs werden Wohnzimmer, Küche und Bad in der Regel gemeinschaftlich genutzt. Wer mehr Privatsphäre möchte, kann den Umzug in eine Hausgemeinschaft in Erwägung ziehen. Hierbei verfügt jeder Bewohner über ein eigenes Bad und manchmal auch über eine eigene Küche.

3.2. Mehrgenerationenhäuser

Eine moderne Form des generationenübergreifenden Wohnens bieten Mehrgenerationenhäuser, bei denen jüngere und ältere Menschen gemeinschaftlich zusammenleben. Träger solcher Häuser sind Kommunen, Kirchengemeinden, Sozialverbände oder private Anbieter. Mehrgenerationenhäuser bieten sich für Senioren an, die gerne in Kontakt mit jüngeren Menschen bleiben möchten. Jungen Alleinerziehenden ermöglicht diese Wohnform einen Großeltern-Ersatz für ihr Kind, insbesondere, wenn die eigenen Eltern weiter entfernt leben. Umgekehrt können die jungen Erwachsenen den Senioren Haushaltstätigkeiten und Erledigungen abnehmen, wenn diese weniger beweglich werden. Unter Umständen lässt sich so sogar eine Unterbringung im Pflegeheim vermeiden. Beim Wohnen in einem Mehrgenerationenhaus verfügen die Bewohner jeweils über separate Wohnungen, die Begegnung in Gemeinschafträumen oder im gemeinsamen Garten steht jedoch jedem offen und ist auch erwünscht.

3.3. Wohnen für Hilfe

Beim sogenannten „Wohnen für Hilfe" können ältere Menschen für die Vermietung ihres Wohnraumes anstatt der üblichen Miete Hilfeleistungen im Alltag bekommen. Im Gegenzug für diese unentgeltlichen Leistungen muss der Mieter lediglich Nebenkosten bezahlen, die Kaltmiete entfällt. Die Mieter sind meist junge Studierende oder Auszubildende, die kostengünstigen Wohnraum suchen und bereit sind, ihren älteren Vermietern zum Beispiel im Haushalt oder Garten zu helfen, Einkäufe oder Apothekengänge zu übernehmen oder auch gemeinsam spazieren zu gehen und Ausflüge zu unternehmen. Initiativen, die die Organisation solcher Programme übernehmen, gibt es mittlerweile in vielen deutschen Städten. Bei den meisten Programmen gilt die Faustregel: Pro Quadratmeter gemieteten Wohnraum soll der Mieter eine Stunde im Monat Hilfe leisten. Art und Weise der Leistungen können individuell vereinbart werden, ausgeschlossen sind jedoch Pflegeleistungen. 

 

zuletzt aktualisiert: 02/2024


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Quelle: Redaktion seniorenportal.de

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