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Treppenlift: Die wichtigsten Förder- und Zuschussprogramme

Ihr Zuhause ist einer der wichtigsten Lebensmittelpunkte. Es ist nach Ihrem Stil eingerichtet und spiegelt nicht nur Ihre Persönlichkeit, sondern auch Ihre individuellen Vorlieben wider. Im Laufe des Lebens verändern sich die Bedürfnisse. Im Idealfall sollte es möglich sein, das eigene Zuhause an neue Bedingungen anzupassen. Das gilt auch, wenn etwa ein Treppenlift eingebaut werden soll, der die Lebensqualität und Mobilität in den eigenen vier Wänden steigert.

Gerade in Zeiten steigender Inflation und größerer wirtschaftlicher Unsicherheit scheuen sich allerdings viele Menschen davor, diese wichtige Investition im eigenen Zuhause anzugehen. Doch das muss nicht sein, denn es gibt von verschiedenen Institutionen und dem Staat viele Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten für den Einbau des heimischen Treppenlifts. So können beispielsweise pflegebedürftige Personen bereits ab Pflegegrad I bis zu 4.000 Euro Zuschuss von der Krankenkasse erhalten. Weitere Möglichkeiten haben Kriegsopfer und Unfallgeschädigte oder Menschen mit Wehrdienstverletzungen. Außerdem können Sie grundsätzlich die Kosten für Ihren Treppenlift in der Steuererklärung geltend machen und damit Ihre Steuern verringern. Denn als steuerpflichtiger Rentner oder Berufstätiger können Sie die gesamten Kosten für einen Treppenlift unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer absetzen. Die Vergünstigungen können Sie auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits Zuschüsse z. B. von der Rentenversicherung erhalten haben.

 

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Die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Ihren Treppenlift

Grundsätzlich bieten verschiedene Organisationen Zuschussprogramme für den Einbau eines Treppenlifts an. Die wichtigsten sind:

  • die Berufsgenossenschaften,
  • die Pflegeversicherung (ansässig bei Ihrer Krankenkasse),
  • die KfW,
  • Agentur für Arbeit,
  • das Sozialamt,
  • das Integrationsamt
  • und die Deutsche Rentenversicherung.

Auch regionale Organisationen haben verschiedene Fördermittelprogramme. Welches Programm speziell für Sie geeignet ist und in welcher Höhe Ihnen eine Förderung zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Denn Sie müssen jeweils bestimmte Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Es kann auch sein, dass Sie bei mehreren Trägern förderberechtigt sind. Sprechen Sie dazu am besten kostenlos einen Fachberater für Treppenlifte an und gehen Sie mit ihm Ihre Situation durch. Sie werden dann eine klare Empfehlung bekommen, um optimal von den Förderungen zu profitieren.

 

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Überblick

 

Unterstützung der Berufsgenossenschaften

Ihre Berufsgenossenschaft kommt für die komplette Anschaffung eines Treppenlifts auf, wenn Sie den Treppenlift wegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls brauchen. Dazu zählen auch Arbeitswegeunfälle auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeitsstätte.

Staatliche Pflegeversicherung und Pflegekostenzuschuss

Wenn Sie bei der Pflegeversicherung durch einen Pflegegrad Ihre Bedürftigkeit nachweisen, können Sie den Pflegekostenzuschuss für den Umbau Ihrer Wohnung und Ihres Hauses beantragen. Welchen Pflegegrad Sie haben, spielt für die Bewilligung keine Rolle.

Die maximale Höhe des Pflegekostenzuschusses liegt bei 4.000 Euro pro Person. Sie können diese Zuschüsse kombinieren, wenn mehrere Personen in Ihrem Haushalt leben. Für einen Antrag genügt ein formloses Schreiben an die Pflegeversicherung. Diese schickt Ihnen dann ein offizielles Antragsformular, das Sie auch gemeinsam mit Ihrem Berater ausfüllen können.

Hilfe von der Agentur für Arbeit

Sollte die Pflegeversicherung die Kosten für den Treppenlift nicht übernehmen, können Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit beantragen. Denn die Agentur für Arbeit unterstützt die Initiative „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen". Ziel der Initiative ist es, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten oder eine andere Stelle antreten können. Voraussetzung für eine Bewilligung im Rahmen dieser Initiative ist es, dass Sie keine Ansprüche gegenüber Ihrer Rentenversicherung haben. Dieser Anspruch besteht beispielsweise, wenn Sie 15 Jahre lang oder länger in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Förderung durch die deutsche Rentenversicherung

Für Menschen mit Behinderung, die eine berufliche Tätigkeit beginnen möchten, bietet die Deutsche Rentenversicherung finanzielle Zuschüsse für den Einbau eines Treppenlifts. Das Programm greift auch, wenn Sie nach einer Verletzung oder Krankheit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Voraussetzung für die Bewilligung im Rahmen dieses Förderprogramms ist, dass Sie mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Programm der staatlichen Förderbank KfW für altersgerechte Umbauten

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die staatliche Förderbank. Sie hat eine Reihe verschiedener Programme aufgelegt, die Investitionen in altersgerechte Umbauten unterstützen und fördern.

Einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms können Sie als Privateigentümer oder Mieter der Immobilie stellen wie auch im Rahmen einer Wohnungsgenossenschaft. Wichtig ist allerdings, den Antrag direkt bei der KfW schon vor Beginn der Umbaumaßnahmen zu stellen, da Sie ansonsten den Förderanspruch verlieren könnten.

Mit dem Programm „159 – Altersgerecht Umbauen" bietet Ihnen die KfW die Option, ein zinsgünstiges Darlehen abzuschließen, um die Investition in einen Treppenlift zu finanzieren. Die effektiven Zinssätze beginnen bei 2,49 Prozent (Stand: 01/2024) und sorgen mit langen Laufzeiten von bis zu 30 Jahren für niedrige Rückzahlungsraten.

Regionale Förderprogramme

Viele Bundesländer haben regionale Förderprogramme aufgelegt, die Ihnen Zuschüsse für den Kauf und Einbau eines Treppenlifts gewähren oder – ähnlich wie die KfW – auch günstige Kredite vermitteln. Detaillierte Auskünfte zu den aktuellen Programmen Ihres Bundeslandes erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt. Auch Ihr Treppenlift-Berater kann Sie zu den Fördermöglichkeiten und Rahmenbedingungen individuell beraten.

Zuschuss durch das Sozialamt

Wenn Sie nachweislich die Kosten für die Installation des Treppenlifts nicht selbst tragen können, kann auch das Sozialamt an den Kosten beteiligt werden. Dazu müssen Sie dann dem Sozialamt detaillierte Angaben zu Ihrer finanziellen Situation machen.

Auch Ihr Arbeitgeber kann über das Integrationsamt einen Zuschuss-Antrag stellen, um Ihnen einen Treppenlift einzubauen und damit im Falle einer Behinderung oder Verletzung Ihre Tätigkeit weiter sicher stellen zu können. Viele Stiftungen bieten außerdem Senioren und Menschen mit Behinderungen finanzielle Unterstützung für den Einbau eines Treppenlifts an.

 

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Quelle: TK Home Solutions N.V.
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