Rechtliche und finanzielle Vorsorge im Alter – Für jede Lebenslage abgesichert sein

Ein Unfall, eine Krankheit, eine altersbedingte Behinderung – es gibt verschiedene Gründe, warum eine Person nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Das unerwartete Eintreten einer solchen Situation lässt die Angehörigen der Betroffenen oftmals hilflos zurück. Um für den Ernstfall alle notwendigen Vorkehrungen getroffen zu haben, ist es ratsam, rechtzeitig für das Alter vorzusorgen.

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1. Was versteht man unter rechtlicher und finanzieller Vorsorge?

2. Warum ist eine umfassende Vorsorge für das Alter wichtig?

3. Welche Vollmachten und Verfügungen sind im Alter sinnvoll?

3.1. Vorsorgevollmacht

3.2. Betreuungsverfügung

3.3. Patientenverfügung

3.4. Testament

4. Wie kann für einen plötzlichen Pflegefall vorgesorgt werden?

5. Wie kann für den eigenen Todesfall vorgesorgt werden?


Für die meisten Menschen ist das Thema der rechtlichen und finanziellen Vorsorge unangenehm. Kaum einer möchte darüber nachdenken, in Folge eines Unfalls oder Krankheit nicht mehr fähig zu sein, selbstbestimmt handeln zu können. Obwohl eine potenzielle Pflegebedürftigkeit im Alter leider für niemanden auszuschließen ist, treffen nicht alle Menschen rechtzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen. Dabei kann eine finanzielle und rechtliche Vorsorge nicht nur den eigenen Willen bewahren, sondern auch verhindern, dass Angehörige zusätzlich belastet werden.

1. Was versteht man unter rechtlicher und finanzieller Vorsorge?

Zur rechtlichen Vorsorge gehören alle Vorkehrungen, die sicherstellen, dass die persönlichen Wünsche und Vorstellungen auch im Falle einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit oder im Todesfall gewahrt bleiben. In der Regel handelt es sich hierbei um Vollmachten und Verfügungen, die festlegen, inwieweit finanzielle, medizinische und rechtliche Angelegenheiten realisiert werden sollen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese zu veranlassen. Die wichtigsten Instrumente der rechtlichen Vorsorge sind die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und das Testament.

Die finanzielle Vorsorge dient als monetäre Absicherung für den Ernstfall. Denn wie kostenintensiv eine plötzliche Pflegebedürftigkeit ist, sollte nicht unterschätzt werden. Da die Kosten im Regelfall nicht von der Grundabsicherung der Pflegeversicherung abgedeckt werden, ist es ratsam, auch für diesen Fall privat Vorsorge zu treffen. Es empfiehlt sich, zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine der verschiedenen Pflegezusatzversicherungen zu wählen, um das eigene Vermögen zu schützen.

2. Warum ist eine umfassende Vorsorge für das Alter wichtig?

Eine umfassende Vorsorge bedeutet, auf jede Lebenssituation vorbereitet zu sein. Ob in Bezug auf die eigene Gesundheit, das Vermögen oder das Eigentum – die richtige Absicherung garantiert, dass die individuellen Wünsche berücksichtigt werden.

Doch rechtliche und finanzielle Vorsorge schafft nicht nur Sicherheit für den Betroffenen selbst, sondern auch für seine Angehörigen, Ärzte und das Pflegepersonal. Denn ohne eine klare Erfassung des eigenen Willens wird der mutmaßliche Wille des Handlungsunfähigen von einem gerichtlich bestellten Betreuer ermittelt. Dadurch haben die engsten Angehörigen unter Umständen keinen direkten Einfluss darauf, welche Entscheidungen für den Angehörigen getroffen werden.

Dies liegt daran, dass – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – niemand aus der Verwandtschaft, auch nicht die Kinder oder der Ehepartner, automatisch befugt sind, Entscheidungen für die pflegebedürftige Person zu treffen. Möglich ist dies nur, wenn bei voller Handlungs- und Geschäftsfähigkeit ein entsprechender Wille in Form einer Vollmacht oder Verfügung vorhanden ist.

Es ist daher ratsam, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, damit im Ernstfall nach den Wünschen und Vorstellungen des Betroffenen gehandelt wird und seine Angehörigen psychisch und finanziell entlastet werden. Rechtzeitig bedeutet spätestens im letzten Drittel des Erwerbslebens bzw. zu Beginn der zweiten Lebenshälfte. Generell gilt: Vorsorgemaßnahmen, die die Pflege und das Erbe betreffen, können nicht zu früh, sondern nur zu spät getroffen werden.

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3. Welche Vollmachten und Verfügungen sind im Alter sinnvoll?

Die wichtigsten Instrumente der rechtlichen Vorsorge sind schriftliche Vollmachten und Verfügungen. Die verschiedenen Vorsorgedokumente unterscheiden sich hinsichtlich der Themen, die sie umfassen, und der Befugnisse, die sie einräumen. Während beispielsweise eine Vorsorgevollmacht einer anderen Person erlaubt, die höchstpersönlichen Rechte des Vollmachtgebers wahrzunehmen, regelt eine Patientenverfügung, ob und wie medizinische Maßnahmen im Ernstfall durchgeführt werden sollen.

Zu den wichtigsten Vorsorgeinstrumenten gehören die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und das Testament.

3.1. Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht kann einer oder mehreren Personen erteilt werden. Bei den Bevollmächtigten sollte es sich immer um Vertrauenspersonen handeln, da die Vollmacht ihnen weitreichende Befugnisse einräumt. Wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, selbständig über seine Angelegenheiten zu entscheiden, können die Bevollmächtigten in seinem Namen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen.

Es lässt sich individuell festlegen, welche Aufgabenbereiche der Bevollmächtigte übernehmen soll und welche nicht. Grundsätzlich können die folgenden Bereiche von einer bevollmächtigten Person wahrgenommen werden:

  • Finanzielle Angelegenheiten und Vermögensverwaltung
  • Rechtsgeschäfte
  • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
  • Gesundheitssorge
  • Post- und Fernmeldeverkehr
  • Behördengänge und Gerichtsvertretung
  • Vertretung im Todesfall

3.2. Betreuungsverfügung

Falls keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde, ist das Betreuungsgericht verpflichtet, einen gesetzlichen Betreuer zu bestellen, der den Willen des Betroffenen ermittelt und vertritt. Dieser gesetzliche Betreuer kann ein Familienangehöriger oder aber eine völlig fremde Person sein.

Prinzipiell bleibt es dem Gericht überlassen, zu bestimmen, wer der gesetzliche Betreuer werden soll. Liegt jedoch eine Betreuungsverfügung vor, in der eine oder mehrere Personen vom Betroffenen für diese Rolle vorgeschlagen werden, muss das Gericht diesen Wünschen so gut es geht nachkommen.

In einer Betreuungsverfügung wird beispielsweise zum Ausdruck gebracht, dass der Ehepartner im Notfall die Betreuung übernehmen soll. Der gesetzliche Betreuer ist in folgenden Bereichen berechtigt, Entscheidungen für die handlungsunfähige Person zu treffen:

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Post- und Fernmeldeverkehr

HINWEIS DER REDAKTION:

Während die durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person keiner Kontrolle unterliegt, wird ein gesetzlicher Betreuer regelmäßig von einem Gericht zur Rechenschaft gezogen. Wenn Sie keine Person haben, der Sie zu 100 % vertrauen, kann es daher sinnvoll sein, statt einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Missbräuchliche Handlungen können durch die ständige Überwachung des Gerichts verhindert werden.

3.3. Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgelegt, ob und in welcher Weise eine medizinische Behandlung durchgeführt werden soll. Eine solche Verfügung tritt in Kraft, sobald ein Mensch infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder des Alters nicht mehr in der Lage ist, seinen eigenen Willen in gesundheitlichen Angelegenheiten zu äußern.

Wie bei allen Vollmachten und Verfügungen ist es auch bei einer Patientenverfügung besonders wichtig, dass diese detailliert ausgeführt und formuliert wird. Unter anderem gehören dazu persönliche Vorstellungen über Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder medizinische Eingriffe. Auch die eigene Einstellung gegenüber lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung und Wiederbelebung sollte darin festgehalten werden.

3.4. Testament

Mit einem Testament wird zu Lebzeiten bestimmt, wer etwas erben soll und wer nicht. Gerade für Menschen, deren Vorstellungen nicht mit der gesetzlichen Erbfolge übereinstimmen, ist es ratsam, ein Testament zu verfassen. Denn durch die Niederschrift des Testaments lässt sich festlegen, wie mit Vermögenswerten, Immobilien oder Wertgegenständen nach dem Tod des Erblassers verfahren werden soll. Damit wird die gesetzliche Erbfolge umgangen.

Wer mit seinem Erbe über den Tod hinaus etwas Gutes tun möchte, hat auch die Möglichkeit, eine Testamentsspende zu veranlassen. In diesem Fall wird ein Teil des Erbes an soziale Projekte oder gemeinnützige Organisationen vergeben.

Es gibt verschiedene Formen von Testamenten: Das privatschriftliche Testament, das notarielle Testament, das außerordentliche Testament und das Berliner Testament. Der Erbvertrag stellt eine Sonderform dar, regelt aber ebenfalls den persönlichen Nachlass. Wichtig ist, dass bei der Errichtung des letzten Willens ohne die Hilfe eines Notars das Testament vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich verfasst wird.

4. Wie kann für einen plötzlichen Pflegefall vorgesorgt werden?

Die genannten Vollmachten und Verfügungen dienen dem Schutz und der Unterstützung von Menschen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Auf diese Weise werden die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit gewahrt.

Neben der rechtlichen Vorsorge ist es aber auch wichtig, finanzielle Vorsorge für den Ernstfall zu treffen. Denn die Kosten der Pflege können immens sein und übersteigen in der Regel den Betrag, den die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt. Ohne finanzielle Vorsorge müssen gegebenenfalls die eigenen Kinder durch die Zahlung von Elternunterhalt für die Kosten aufkommen.

Wer zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung vorsorgen möchte, kann aus verschiedenen privaten Pflegezusatzversicherungen wählen. Zur Auswahl stehen zum Beispiel eine Pflegerentenversicherung, eine Pflegetagegeldversicherung, eine Pflege-Bahr-Versicherung oder eine Pflegekostenversicherung.

5. Wie kann für den eigenen Todesfall vorgesorgt werden?

Um einerseits persönliche Wünsche über den Tod hinaus zu wahren und andererseits die Hinterbliebenen zu entlasten, ist es ratsam, auch für den Fall des eigenen Todes vorzusorgen. Denn ein Trauerfall tritt oft unerwartet ein und stellt für die Angehörigen eine emotional belastende Zeit dar. Deshalb ist es wichtig, neben der Errichtung eines Testaments auch die eigenen Wünsche für die Bestattung festzulegen.

Die Organisation der eigenen Bestattung kann entweder in Form einer Bestattungsverfügung oder in Form eines Vorsorgevertrages erfolgen. Während eine Bestattungsverfügung eine formlose Willenserklärung ist, um die eigenen Wünsche festzuhalten, ist der Vorsorgevertrag eine umfassende Trauerfallvorsorge, die von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt wird.

Neben der Regelung des gewöhnlichen Nachlasses wird die Regelung des digitalen Nachlasses im Rahmen der Todesfallvorsorge immer wichtiger. Ob Facebook, Spotify, Amazon oder der E-Mail-Account – heutzutage hat fast jeder mehrere digitale Konten. Daher ist es wichtig, schon zu Lebzeiten zu regeln, was mit diesen Konten nach dem eigenen Tod geschieht und wer Zugriff auf die persönlichen Daten erhalten soll.

TIPP DER REDAKTION:

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