Wir beraten und vertreten Einzelpersonen, Erbengemeinschaften ebenso
wie Institutionen wie z.B. Hilfsorganisationen in allen Bereichen des
Erbrechts. Dabei haben wir uns ganz bewusst auf dieses Rechtsgebiet
spezialisiert, denn wir sind der Überzeugung, dass eine besondere
Expertise zu besonderer Qualität führt. Dies folgt aus dem ständigen
fachlichen Austausch im Team von fünf Erbrechtsanwälten.
Aus der Bearbeitung einer Vielzahl gleich oder ähnlich gelagerter Fälle ergibt sich eine ständige Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. All dies fließt in unsere erbrechtliche Beratung ein. Drei unserer Rechtsanwälte führen zudem den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“.
Für unsere Mandanten machen wir erbrechtliche Ansprüche, wie Erb-und Pflichtteilsansprüche geltend.
Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten gegenüber
Pflichtteilsberechtigten, Miterben und sonstigen Beteiligten und leisten
Hilfestellung bei der Erfüllung von Auskunftsansprüchen. Wir werden
für unsere Mandanten bei Erbauseinandersetzungen unter Miterben tätig
und unterstützen
Testamentsvollstrecker bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben. Ein weiterer wesentlicher Bereich unserer
Tätigkeit ist die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag), komplexen Regelungen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge, sowie von Verträgen über die Auseinandersetzung von Nachlässen.
Umfasst ist dabei auch die Beratung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten mit
Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten speziell für Unternehmer.
Diese Erstberatung kann telefonisch, persönlich, oder schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) erfolgen.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Herr Rechtsanwalt Harbs ist seit 1981 als Rechtsanwalt und seit Juni 1991 als Notar zugelassen. Seit April 2006 ist er berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Gestaltung umfassender Nachfolgeregelungen und letztwilliger Verfügungen sowie die Beratung und Vertretung von Erbengemeinschaften und Einzelpersonen in allen erbrechtlichen Fragen. Weitere Schwerpunkte sind die Nachlassabwicklung und die Beratung von Testamentsvollstreckern, sowie die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker. Herr Harbs hält regelmäßig Vorträge zu erbrechtlichen Themen aus seinem Arbeitsgebiet.
Wir beschränken uns ganz bewusst auf das Thema „Erben und Vererben“, wobei unserer Schwerpunkt im deutschen Erbrecht
liegt. Bei Bedarf ziehen wir Spezialisten aus anderen Bereichen hinzu
oder arbeiten mit den persönlichen Beratern, insbesondere Steuerberatern
und „Hausanwälten“, unserer Mandanten zusammen.
Besondere Expertise führt zu besonderer Qualität.
> Wir sind davon überzeugt, dass sich bereits durch die Beschränkung auf das Erbrecht und die erbrechtliche Beratung ein hohes fachliches Niveau bei der Bearbeitung erbrechtlicher Fälle ergibt.
> Dies folgt aus dem ständigen fachlichen Austausch im Team von fünf Erbrechtsanwälten. Aus der Bearbeitung einer Vielzahl gleich oder ähnlich gelagerter Fälle ergibt sich eine ständige Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. Drei unserer Rechtsanwälte sind bereits Fachanwalt für Erbrecht. Weitere werden zeitnah folgen. All dies fließt in unsere erbrechtliche Beratung ein.
> Innerhalb unseres Teams können darüber hinaus noch besondere Schwerpunkte, wie z.B. das Erbschaftsteuerrecht, die Gestaltung anspruchsvoller letztwilliger Verfügungen oder die Führung von Prozessen für unsere Mandanten gebildet werden.
> Selbstverständlich bilden sich alle Rechtsanwälte – über den von den Rechtsanwaltskammern geforderten Umfang hinaus – laufend fort.
> Aus unserem Qualitätsanspruch folgt,
dass wir uns ständig austauschen,
dass wir anspruchsvolle und komplizierte Fälle stets im Team beraten
dass wir bei Fortführung eines Rechtsstreites in einer weiteren Instanz immer den Sachbearbeiter wechseln
Offenheit und Ehrlichkeit
> Ein Rechtsanwalt vertritt stets die Interessen seines Mandanten. Hierzu gehört es für uns, dass wir unseren Mandanten jederzeit in der gebotenen Form ein objektives Bild der Rechtslage und über die Erfolgsaussichten geben. Wir wollen Sie damit in die Lage versetzen, selbst zu entscheiden, ob und in welcher Form wir für Sie tätig werden können.
> Wir nehmen keine Mandate an, bei denen nach unserer Überzeugung keine Aussicht auf eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten bestehen.
Unser Selbstverständnis als Ihre Interessenvertreter
> Gerade bei der Vertretung erbrechtlicher Interessen – bei denen es auch immer um den Tod eines Menschen, um Trauer und Verlust geht – bedarf es des respektvollen und sachlichen Umgangs mit allen beteiligten Menschen.
> Wir sind davon überzeugt, dass Sie Ihre Ansprüche am besten und am schnellsten auf der Grundlage einer sachlichen Kommunikation durchsetzen können.
> Sollte eine solche nicht möglich sein, werden wir Ihre Ansprüche dennoch sehr sachlich und klar mit Nachdruck durchsetzen und uns bei Bedarf auch schützend vor Sie stellen.
Im Bereich "Service" unserer Homepage finden Sie viele wertvolle Informationen rund um das Thema Erbrecht, zum Beispiel unser "Erbrechts-ABC".
Derzeit wurden 216 Rechtsbegriffe durch unsere Fachanwälte für Erbrecht erklärt, beschrieben oder mit einem Beispiel versehen. Dabei kann keine Erklärung einen individuellen Rechtsrat ersetzen.
Weitere aktuelle Informationen und Beiträge finden Sie zudem auf unserem Blog.