Wir beraten unsere Mandanten wirtschaftlich kompetent und auf hohem juristischem Niveau. Unsere Mandanten und deren Interessen stehen dabei im Mittelpunkt. Wir streben dauerhafte und vertrauensvolle Mandatsbeziehungen an, wobei für uns das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant im Vordergrund steht. Eine präzise, zügige und zielführende Mandatsbearbeitung ist Grundlage unserer Arbeit.
Die Ergebnisse unserer Arbeit werden für unsere Mandanten klar, verständlich und zielorientiert formuliert. Wir verstehen uns dabei insbesondere als Berater für Unternehmen und Unternehmer.
Wir sind eine Wirtschaftsrechtskanzlei. Unsere Mandanten profitieren durch die unmittelbare Bearbeitung der Mandate durch die Partner. Diese verfügen über langjährige und umfassende Erfahrung als Wirtschaftsanwälte.
Wir kooperieren eng mit der WirtschaftsTreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Sitz Stuttgart. Auf das dort vorhandene Know-How in den Bereichen der (gestaltenden) Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung einschließlich besonderer Kompetenzen in der Unternehmensbewertung sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung können wir im Sinne einer optimalen ganzheitlichen Lösung für unsere Mandanten zurückgreifen. Dies ermöglicht die Beratung aus einer Hand.
Wir sind eine unter anderem im Erbrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei aus Stuttgart mit gegenwärtig 3 Rechtsanwälten.
Das Erbrecht spielt insbesondere bei der lebzeitigen oder testamentarischen Übertragung von Vermögen eine Rolle, hat aber auch eine oftmals unterschätzte Bedeutung im Rahmen der sog. Notfallplanung sowie bei Unternehmensnachfolgen.
Nach dem Tod ist es in vielen Fällen für Erben und Pflichtteilsberechtigte ratsam, sich anwaltlich beraten und ggf. vertreten zu lassen. Im Vordergrund steht für uns dabei die einvernehmliche Lösung der anstehenden Fragen und die Vermeidung langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Im Erbrecht sind wir insbesondere in nachfolgenden Bereichen tätig:
Aktion saubere Stadt
VBIBW 1999, S. 168 ff., gemeinsam mit Tobias Schneider
Der Unternehmerbegriff nach deutschem und europäischem Umsatzsteuerrecht,
Medien Verlag Köhler, Tübingen 2003
Zivilrechtliche und steuerliche Risiken bei vorzeitigem Zugewinnausgleich,
DStR 2006, S. 1073; gemeinsam mit Matthias Menhorn, LL.M.
Änderung des Güterstandes als erbschaftsteuerliches Gestaltungsinstrument,
DErbRZ 2/2006, S. 20.
… noch 16 oder doch 19 Prozent Umsatzsteuer? Tipps für die Berechnung,
GEB 02/2007.
Steuerliche und rechtliche Aspekte der Existenzgründung - solo oder mit Beteiligung,
GEB 05/2007.
Steuerliche Förderung von Energiesparmaßnahmen - Möglichkeiten entdecken,
GEB 09/2007
Kinder, Küche, Kirche war mal - Geänderte Lebenswirklichkeiten erforderten ein neues Unterhaltsrecht,
DATEV Magazin 2, 2008, S. 41.
Steuerreform 2008: Auswirkungen auf Unternehmen,
GEB 01/2008.
Aspekte der Existenzgründung - Projekt Unternehmen,
GEB 10/2008, S. 56
Im Dunst der Steuerwelt - Absetzbarkeit haushaltsnaher Handwerkerleistungen,
GEB 05/2009, S. 54
Gewerblicher Grundstückshandel - Grundsätzliches und neue Entwicklungen in der Rechtsprechung,
in: SteuerConsultant 6/2009, S. 23
Familienrecht und Freiwilllige Gerichtsbarkeit - Zeitgemäße Verfahren,
in: DATEV Magazin 4/2009, S. 44
Europäisches Medienrecht,
in: Altendorfer/Hilmer, Medienmanagement Band 1, 2008, VS Verlag Wiesbaden
Tipps zur Rechnungsstellung,
GEB 5/2012
Der Steuerbonus bleibt,
GEB 2014
Das Zwangsversteigerungsverfahren – ein Praxishandbuch für Gläubiger, Schuldner und Erwerber,
C.H. Beck, 2015; gemeinsam mit C. Lang