Portrait
PflegehilfeSet ist ein Produkt der Standard Systeme GmbH, wachstumsstarker Anbieter von standardisierten und maßgeschneiderten Dokumentations-, Informations- und Organisationssystemen im Gesundheits- und Sozialwesen. Laut § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Pauschale für diese Pflegehilfsmittel liegt bei 40 € brutto pro Monat und ist von der Pflegekasse auf Antrag zu gewähren. Die Abrechnung des PflegehilfeSets erfolgt direkt zwischen uns und der Pflegekasse, sodass für Sie weder Kosten noch Aufwand entstehen.
Standard Systeme unterstützt in Deutschland derzeit ca. 10.000 Kunden erfolgreich mit seinen professionellen Produkten und Dienstleistungen. Tochtergesellschaften in England und Österreich sowie Partner in angrenzenden europäischen Nachbarländern betreuen weitere 3.000 Einrichtungen. Seit Januar 2015 ist Standard Systeme ein Unternehmen der opta data Gruppe.
Für die Unterstützung von pflegenden Angehörigen bei der Pflege zuhause vertreibt PflegehilfeSet alle notwendigen Pflegehilfsmittel.
Produkte für den Pflegebedarf
Im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit haben Sie als Betroffener nach § 40 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) ein Anrecht auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro im Monat, die für die körperliche Pflege aufgewendet werden. Dazu müssen Sie nichts weiter machen, außer einen Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen, für den kein Rezept erforderlich ist.
Die wichtigsten Voraussetzungen, um den Antrag auf Pflegehilfsmittel zu stellen, sind ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 sowie die häusliche Pflege durch einen Angehörigen in den eigenen vier Wänden.
Alle Hilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 SGB XI im Rahmen der Hilfsmittelpauschale bieten wir Ihnen als monatliches PflegehilfeSet an: Die Bestellung des Sets ist für Sie kostenfrei, die Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir ebenfalls im Rahmen unserer Dienstleistungen.
Aus sechs vorkonfigurierten PflegehilfeSets wählen Sie das richtige für sich aus oder stellen mit Hilfe unseres Konfigurators die benötigten Produkte zusammen.
Anschließend versorgen wir Sie regelmäßig mit den Hilfsmitteln zum Verbrauch. Damit sind Sie und Ihre pflegenden Angehörigen optimal bei der Körperpflege geschützt und minimieren das Risiko vor ansteckenden Infektionen.
Mit der regelmäßigen Lieferung Ihrer Pflegehilfsmittel aus dem Antrag sparen Sie die Zeit für die Beschaffung und sind zusätzlich flexibel. Anpassungen an das PflegehilfeSet können Sie jederzeit unbürokratisch vornehmen, ebenso ist die Bestellung jederzeit bei uns kündbar.
Der anatomische Hygieneschutz Suprem Form eignet sich zur Verwendung bei moderatem bis starkem Harnverlust. Mit seiner effektiven Saugfähigkeit bietet er trockenen Schutz und Komfort und schont die Haut.
Geeignet für inkontinente Endverbraucher als Bettschutz. Ebenso geeignet bei verschiedenen medizinischen bzw. pflegerischen Vorgängen. Die Krankenunterlage ist an allen vier Seiten geschlossen. Diagonal unter den Anwender gelegt, bietet sie optimalen Schutz.
CE-Label gemäß der EU-Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EEC, Annex VII, class 1.
Schwerlast-Matratze zur Dekubitus-Prophylaxe bis zu 250 kg Patientengewicht inkl. Evakuierungsfunktion:
Details:
in folgenden Maßen (B/L/H) erhältlich:
Mit der Entscheidung für das PflegehilfeSet von Standard Systeme sichern sich häuslich zu pflegende Menschen und deren Angehörige Mit der Entscheidung für das PflegehilfeSet von Standard Systeme sichern sich häuslich zu pflegende Menschen und deren Angehörige einfach und zuverlässig die kostenfreie regelmäßige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz.
Basis für den Anspruch auf den monatlichen Erhalt des PflegehilfeSets ist der § 40 SGB XI, nach dem die Pflegekasse bei Bestehen einer Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 40 Euro im Monat für die privat zu pflegende Person übernimmt.
Das PflegehilfeSet bietet dem Pflegebedürftigen wahlweise 6 vorkonfigurierte Sets mit unterschiedlichen Inhalten abgestimmt auf den persönlichen Pflegebedarf. Sollte keine der bereits zusammengestellten Sets dem Bedarf entsprechen, so ist alternativ eine individuelle Zusammenstellung im Rahmen von bis zu maximal 40,00 € möglich.
Der umfassende kostenfreie Komplett-Service des PflegehilfeSets beinhaltet sowohl die Beantragung bei der Pflegekasse, die monatliche Lieferung des ausgewählten PflegehilfeSet-Pakets sowie auch die direkte Abrechnung bei der Pflegekasse.
Für die Zusendung des PflegehilfeSets benötigen wir von Ihnen postalisch oder per Fax lediglich den ausgefüllten Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel sowie das Bestellformular PflegehilfeSet, beides jeweils unterschrieben durch den Pflegebedürftigen selbst bzw. seinen gesetzlichen Vertreter / Betreuer.
Den Rest erledigen wir für Sie - einfach und unkompliziert!
1. Welche Pflegehilfsmittel sind im PflegehilfeSet enthalten?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Diese werden täglich benötigt, können aber aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden. Dazu gehören Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, die dem Schutz der Kleidung und Haut des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson sowie dem Schutz von Oberflächen dienen. Wichtigstes Ziel dabei ist der Gesundheitsschutz der Pflegenden.
2. Warum ist das PflegehilfeSet kostenlos?
Laut § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Pauschale für diese Pflegehilfsmittel liegt bei 60 € brutto pro Monat und ist von der Pflegekasse auf Antrag zu gewähren. Die Abrechnung des PflegehilfeSets erfolgt direkt zwischen uns und der Pflegekasse, sodass für Sie weder Kosten noch Aufwand entstehen.
3. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Anspruch auf das PflegehilfeSet zu haben?
Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad, der zuhause von mindestens einer privaten Person betreut wird, kann die monatliche Pauschale von 40 € brutto für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Anspruch nehmen. Um die Pauschale zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag direkt bei der Pflegekasse gestellt werden. Bei der Bestellung des PflegehilfeSets können Sie alle wichtigen Informationen, die für die Beantragung benötigt werden, direkt angeben. Den entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse übernehmen wir, Sie müssen sich um nichts kümmern.
4. Kann das PflegehilfeSet beliebig zusammengestellt werden?
Das PflegehilfeSet kann grundsätzlich je nach Bedarf individuell zusammengestellt werden. Wichtig dabei ist, dass der Wert von 40 € brutto nicht überschritten wird. Nutzen Sie unseren Konfigurator um sicherzustellen, dass Ihr PflegehilfeSet für Sie ohne Zusatzkosten bleibt. Unsere bereits vorkonfigurierten Sets beinhalten die häufigsten Zusammenstellungen von Pflegehilfsmitteln, natürlich können Sie aber auch Ihr individuelles Set zusammenstellen. Alle Pflegehilfsmittel, die im PflegehilfeSet enthalten sind, gehören zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und können daher direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
5. Kann ich die Zusammenstellung meines PflegehilfeSets ändern?
Natürlich können Sie jederzeit die Pflegehilfsmittel, die in Ihrem persönlichen PflegehilfeSet enthalten sind, ändern. Rufen Sie uns einfach unter +49 40 767319-0 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht an pflegehilfeset(at)standardsysteme.de und wir berücksichtigen Ihre Änderungen schon bei der nächsten Lieferung.
6. Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittelpauschale bei der Pflegekasse?
Die Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale bei der Pflegekasse übernehmen wir für Sie. Bei der Bestellung des PflegehilfeSets können Sie direkt alle benötigten Informationen für den Antrag angeben. Wir leiten den Antrag weiter und übernehmen die Formalitäten, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.^
7. Wie lange kann ich das PflegehilfeSet kostenlos beziehen?
Das PflegehilfeSet ist für Sie so lange kostenfrei, wie die Bedingungen für den Bezug der Pflegehilfsmittel erfüllt werden. In der Regel wird der Antrag auf die Pflegehilfsmittelpauschale von den Pflegekassen auf unbestimmte Zeit bewilligt. In Einzelfällen kann eine erneute Prüfung des Anspruchs nach einem Jahr nötig sein.
8. Welche Pflegegrade gibt es?
Ist eine Person duch Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, den Alltag selbstständig zu bestreiten und auf Hilfe/Pflege durch eine andere Person angewiesen, liegt eine Pflegebedürftigkeit vor. Dabei wird zwischen 5 Pflegegraden unterschieden:
Die Einteilung der Pflegegrade erfolgt durch die Pflegekasse und richtet sich nach der noch vorhandenen Selbstständigkeit der Betroffenen. Dabei werden 6 verschiedene Bereiche betrachtet: