Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Die deutsche Umwelthilfe und der Klimakläger

Innenpolitik Die deutsche Umwelthilfe und der Klimakläger

lupus
lupus
Mitglied

Die deutsche Umwelthilfe und der Klimakläger
geschrieben von lupus

Artikel aus FP Chemnitz zu diesem Betreff (langer Text!)

So sehe ich den Vorgang.
Die deutsche Umwelthilfe, ein gemeinnütziger Verein, braucht Aufhänger für Klagen gegen Bundesländer usw. kann diese nicht selbst durch Klagen vorm Verfassungsgericht generieren und benötigt einen Strohmann, einen 18jährigen Schüler.
Dem werden Rechtsanwälte zur Seite gestellt die bereits eine 75seitige Schrift verfasst haben.
Die Triebkraft des Schülers sind seine Angst, dass er mit seinen später vorhandenen Nachkommen
keine Schneeballschlacht mehr machen kann und er bezieht sich auch auf das Alte Testament.
Toll wie man das Rechtssystem geschickt benutzen kann um finanzielle Ziele zu erreichen.

lupus
 

ingo
ingo
Mitglied

RE: Die deutsche Umwelthilfe und der Klimakläger
geschrieben von ingo
als Antwort auf lupus vom 06.11.2021, 12:57:45

Ergänzung:

"""Der Verein finanziert sich zu 38 % aus Projektzuschüssen, die in etwa zur Hälfte aus öffentlichen Quellen und zur anderen Hälfte von privaten Spenden bereitgestellt werden.""" = Steuermittel.
Quelle

lupus
lupus
Mitglied

RE: Die deutsche Umwelthilfe und der Klimakläger
geschrieben von lupus

Info aus Handelswoche von 2019


Abmahngebühren: 26 Prozent
Sieben Mitarbeiter mahnen pro Jahr ca. 1500 Unternehmen, Handelsbetriebe und Makler ab, wenn diese den Energiebedarf von Produkten und Immobilien nicht gesetzeskonform angeben. Etwa 50 Prozent der Fälle betreffen Immobilienanzeigen, 40 Prozent Autos und 10 Prozent Haushaltsgeräte. Durchschnittlich nimmt die DUH pro Fall 1500 Euro ein. In gut zwei Drittel der Fälle einigt sich die DUH außergerichtlich. Etwa 400 Fälle führen zu Gerichtsverfahren, von denen die DUH über 95 Prozent gewinnt. Dies lässt darauf schließen, dass das Vorgehen der DUH juristisch betrachtet gerechtfertigt ist. Wie die DUH gegenüber der WirtschaftsWoche schriftlich erklärt, erwirtschaftet der Bereich „keinen Überschuss und das ist für die Zukunft auch nicht beabsichtigt.“ Die DUH ist damit kein „klassischer Abmahnverein", der ausschließlich oder überwiegend zum Zweck des Abmahnens besteht und häufig durch das Abmahnen hohe Gewinne erzielt.

2. Wie viel verdienen DUH-Mitarbeiter?
DUH-Chef Jürgen Resch und sechs weitere Führungskräfte verdienen im Schnitt etwa 110.000 Euro pro Jahr, die übrigen Mitarbeiter durchschnittlich 49.000 Euro. 
3. Ist die DUH gemeinnützig?
Im August 2018 hat das für die DUH zuständige Finanzamt Singen die Gemeinnützigkeit für weitere fünf Jahre anerkannt. Seit Gründung 1975 hat die DUH nach eigenen Angaben alle Prüfungen auf Gemeinnützigkeit „problemlos bestanden“. Nach der Forderung der CDU, der DUH die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, hat die Leiterin des Finanzamts Singen erklärt, sie sehe keinen Grund, um tätig zu werden. Das Finanzamt entscheidet autonom über den Status der Gemeinnützigkeit. Parteien oder die Bundesregierung haben hier keine Befugnisse.
4. Dient die DUH dem Verbraucherschutz?
DUH ist ein vom Bundesamt für Justiz geprüfter und regelmäßig überwachter Verbraucherschutzverband. Rund 50 Prozent der Ausgaben für Projekte dienen nach Angaben der DUH dem Verbraucherschutz. 


lupus


Anzeige