Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?

Innenpolitik Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?

rello
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Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von rello
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.10.2009, 14:04:51
Hat von euch auch schon einmal jemand ausgerechnet, wie viel Geld es die Firma kostet, wenn Kaffee- Keks- und Zigarettenpausen ausserhalb der tariflich vereinbarten Pausen gemacht werden?

Die Pinkelpausen lasse ich mal aussen vor, aber wir wissen alle. "Kaffee treibt" !

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rello
schorschie2
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Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von schorschie2
als Antwort auf rello vom 16.10.2009, 15:09:21
Ja, rello, Du bist ja wieder groß in Form.
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schorschie2
fritz_the_cat
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Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf arno vom 16.10.2009, 13:01:10
Ich finde es allein schon einen Skandal, daß ein Arbeitgeber dieses als Kündigungsgrund angibt. Schämen sollten sie sich. Aber solange Richter vor erlesenem Publikum gegen teures Honorar darüber referieren dürfen: "Wie wird man kostengünstig seinen Arbeitnehmer los?", wundert mich nichts mehr.
--
fritz_the_cat

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peter25
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Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von peter25
als Antwort auf rello vom 16.10.2009, 15:09:21
Es gibt doch eine "persönliche Verteilzeit"
Und wie ich noch weis wird die mit 5% berechnet.
(Rauchpausen fallen nicht darunter)
8 Stunden-Arbeitstag = 24 Min.pers.Verteilzeit die bezahlt wird.....
peter25
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Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von peter25
als Antwort auf fritz_the_cat vom 16.10.2009, 15:39:10
Die Kündigung wegen der Mault. war doch gerechtfertigt.
Sie hat trotz ausdrücklichen Verbotes des Arbeitgebers dagegen verstoßen.(War Diebstahl)--
peter25
fritz_the_cat
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Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf peter25 vom 16.10.2009, 15:49:58
Im Grunde gebe ich dir recht,
aber solche Vereinbarungen gehören von Gesetz wegen als nicht vorhanden, so daß, selbst diese Vereinbarung getroffen ist, sie unwirksam wird nach der
Salvatorischen Klausel.
--
fritz_the_cat

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fritz_the_cat
fritz_the_cat
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Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf peter25 vom 16.10.2009, 15:49:58
Im Grunde gebe ich dir recht,
aber solche Vereinbarungen gehören von Gesetz wegen als nicht vorhanden, so daß, selbst diese Vereinbarung getroffen ist, sie unwirksam wird nach der
Salvatorischen Klausel.
--
fritz_the_cat
jolli
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Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von jolli
als Antwort auf arno vom 16.10.2009, 13:01:10
Das was durch die Medien gezerrt wird, ist nie die ganze Wahrheit, würde sich ja schlecht machen als Aufreißer. Vor dem Arbeitsgericht wird da viel mehr Klarheit reingebracht.

So wie z.B. im Fall der Sekretärin, die vom Verantaltungs-Buffet des Chefs Buletten und Brötchen mopst, und die zugegeben hat, dies schon während vieler Jahre so zu tun, natürlich ohne Wissen des Chefs. Diese jährlichen Buffets wurden als Anerkennung für Ehrenamtliche veranstaltet. Die übrig gebliebenen Sachen wurden nach der Veranstaltung in die Teeküche der Mitarbeiter für den allgemeinen Verzehr gestellt. Aber jahrelang hat sich die Sekretärin nicht daran gehalten, sondern vor der Veranstaltung zugelangt.

Und so ging es in den vergangenen Monaten immer scheinbar um Bagatellen, die vor Gericht dann wohl doch keinen Bestand hatten... Was ist dann Wahrheit?

Auch an meinem Arbeitsplatz wurde es so gehandhabt: wenn ein Buffet für eine Veranstaltung bestellt war, durften sich die Mitarbeiter bedienen, wenn die Gäste fort waren. Das wäre uns im Traum nicht eingefallen, vorher zuzugreifen.

--
jolli
hugo
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Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von hugo
als Antwort auf fritz_the_cat vom 16.10.2009, 15:57:51
ich denke es wird hier mal wieder an der Hauptsache vorbeidiskutiert

Ich geh davon aus das wir eine kapitalistische Gesellschaftsordnung haben und in dieser wird nichts höher bewertet als das Eigentum

also höher als sonstige Menschenrechte
-Recht auf Arbeit
-Recht auf gerechte Behandlung, sogar der §248, Mundraub ist aus dem StGB gestrichen usw.

z.B steht festgefügt wie eine deutsche Eiche -für jeden Bürger ersichtlich, für jeden Richter unumstößlich im Art 14:
"Der Eigentümer einer Sache hat das grundsätzliche unbeschränkte Herrschaftsrecht über diese Sache"

und solange es diesen Grundsatz gibt, braucht man nicht von Willkür sprechen, von Böswilligkeit, von niederen Beweggründen des Chefs, des Besitzers, des Unternehmers, des Arbeitgebers, oder wie auch immer,,

Der kann egal ob er nüchtern ist oder besoffen entscheiden wie es ihm beliebt,,,kann seine gute oder schlechte Ware, seine Abfälle seine Rester/Produktionsreste verschenken, versenken, verbrennen, zur Tafel bringen, kompostieren usw Hauptsache er hält die Umweltschutz und Hygienevorschriften ein,,

Ja und er kann selber bestimmen ob und wann und ab wann er bei seinen Untergebenen -so sie sich denn an SEINEM Eigentum vergreifen- von erlaubten, von nicht erlaubten, oder gar streng verbotenem Tun spricht und sich entsprechende Bestrafungen/Maßnahmen vorbehalten.
(außer Hand abschlagen, Pranger stellen,,,usw.)

Den deutschen Unternehmern wird es recht sein wenn sich das gesamte Volk einschließlich aller Medien auf einzelne solcher Minivorkommnisse wirft und diese detailliert zerpflückt und letztendlich nichts, rein gar nichts am Wesentlichen geändert wird.

Es ist wohl an der Zeit den Grundsatz: "Im Mittelpunkt steht der Mensch" mindestens so hoch anzusiedeln wie: "Im Vordergrund steht das Eigentum"

,,naja aber das steht nur irgendwo auf dem Papier- das vom Menschen,,,hat aber nix zu bedeuten, denn im Mittelpunkt ist kein Platz mehr, da steht schon der besitzende Mensch.


hugo
fritz_the_cat
fritz_the_cat
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Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf hugo vom 16.10.2009, 16:44:50
Du hast das alles gut dargestellt, im Gegenzug gilt aber auch: "Eigentum verpflichtet", und da könnte man auch anfangen.
Wir haben eine Überflußgesellschaft, aber wenn ein Eigentümer etwas wegwirft, darf auch ein anderer das Recht haben, es an sich zu nehmen. Oder glaubst du, die Maultaschen wären an den Bäcker oder Metzger zurückgegeben worden?
--
fritz_the_cat

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