Internationale Politik Was sind.....

mart
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Was sind.....
geschrieben von mart
"Verbrechen gegen die Menschlichkeit?"

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yankee
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Re: Was sind.....
geschrieben von yankee
als Antwort auf mart vom 13.02.2008, 10:00:50
Mir fehlt die Definition, ab wann bzw. wieviel ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegt. Schliesslich ist doch jedes Gewaltverbrechen ein Verbrechen gegen die Menschheit bzw. Menschlichkeit.
Ebenso könnte per Definition auch die psychologische Versklavung einer Gruppe als solche gewertet werden. Damit wären fast alle Religionen betroffen.
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yankee
lotte
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Re: Was sind.....
geschrieben von lotte
als Antwort auf yankee vom 13.02.2008, 10:53:05
Hallo, mart..
Im angegebenen Link wird ja an sich deutlich gesagt, was Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind.

Di Yankee, willst es " genauer" konkreter wissen.

Ich denke, um Deine Frage zu beantworten, müssen wir die Begriffe Menschheit und Menschlichkeit trennen.
Klar: jede Gewalttat , vor allem die der direkten Gewalt, ist ein Verbrechen gegen einen oder mehrere Menschen ( von der Watsche/Backpfeife bis zum Terroranschlag) --- als Pluraletantum benutzen wir bei solchen Akten den Begriff Menschheit.

Menschlichkeit ist aber - nach meinem Selbstverständnis- eine Haltung..., die zielgerichtetes Handeln bewirkt...

Und wenn wir humanistisch und im Rahmen unserer westlichen Kultur den Menschen als das wichtigste Ziel unseres Handelns sehen, sein Wohlergehen, dann sind alle Handlungen, die gewollt gegen einen Menschen gerichtet sind ( wieder sehr weit gefasst. vom Einzelmenschen bis zum Genozid) von einer Haltung der Unmenschlichkeit geprägt.


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lotte

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yankee
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Re: Was sind.....
geschrieben von yankee
als Antwort auf lotte vom 13.02.2008, 12:30:11
Hallo lotte,

vielen Dank für deine Antwort.
Mir ist der Unterschied nicht ganz klar, ab wann ein Verbrechen gegen die Menschheit oder Menschlichkeit vorliegt.
Ich dachte bisher, daß solche Fälle vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag verhandelt werden. Ist vielleicht ein Irrglaube von mir.
Nach der Definition erfüllt jede Gewalttat gegen einen anderen Menschen einen solchen Tatbestand. Wo genau liegt jetzt der Unterschied von einem Serienmörder der andere wegen ihrer Hautfarbe umbringt oder einem Menschenhändler der andere Menschen versklavt und einem Milosovitch der in Bosnien Menschen aus rassistischen Gründen umbringen lässt und dann in Den Haag angeklagt wird ?
Mir ist hier der Unterschied einfach nicht ganz klar.
--
yankee
fahrstg.
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Re: Was sind.....
geschrieben von fahrstg.
als Antwort auf mart vom 13.02.2008, 10:00:50
Hallo Mart
Was Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind,
legt immer der jeweilige Sieger fest!
Der Verlierer ist immer der Schuldige---
Der Gewinner ist immer der Gerechte---
Der Gewinner hat damit das Previleg zu richten.
Dieses Spielchen läuft schon seit Jahrhunderten immer nach den gleichen Spielregeln.

--
fahrstg.
mart
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Re: Was sind.....
geschrieben von mart
als Antwort auf yankee vom 13.02.2008, 13:50:52
Hallo yankee,
Ich habe folgendes herausgefunden:

Grundlage ist der Römer Statut, den bereits viele Staaten ratifiziert haben und auf dessen Grundlage der Internationale Gerichtshof in Den Haag arbeitet. Er teilt folgendermaßen ein:

Völkermord
Kriegsverbrechen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit


Die letzteren werden aber auch konkretisiert:

... vorsätzliche Tötung, Ausrottung, Versklavung, Deportation, Freiheitsberaubung, Folter, Sexualdelikte und Apartheid, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden.

Der Internationale Strafgerichtshof wird allerdings nur unter der Voraussetzung tätig, daß die zuständige nationale Gerichtsbarkeit nicht willens oder in der Lage ist, eine angemessene Strafverfolgung durchzuführen.
--
mart

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yankee
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Re: Was sind.....
geschrieben von yankee
als Antwort auf mart vom 13.02.2008, 16:51:25
Hallo mart,

vielen Dank für deine Bemühung. Jetzt ist die Sache für mich klarer.
--
yankee
mart
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Re: Was sind.....
geschrieben von mart
als Antwort auf fahrstg. vom 13.02.2008, 15:42:41
hallo fahrg.

Ich denke, daß heute mit dem Internationalen Gerichtshof ein guter Anfang gemacht worden ist.
--
mart
lotte
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Re: Was sind.....
geschrieben von lotte
als Antwort auf yankee vom 13.02.2008, 13:50:52
Hallo lotte,

vielen Dank für deine Antwort.
Mir ist der Unterschied nicht ganz klar, ab wann ein Verbrechen gegen die Menschheit oder Menschlichkeit vorliegt.
Ich dachte bisher, daß solche Fälle vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag verhandelt werden. Ist vielleicht ein Irrglaube von mir.
Nach der Definition erfüllt jede Gewalttat gegen einen anderen Menschen einen solchen Tatbestand. Wo genau liegt jetzt der Unterschied von einem Serienmörder der andere wegen ihrer Hautfarbe umbringt oder einem Menschenhändler der andere Menschen versklavt und einem Milosovitch der in Bosnien Menschen aus rassistischen Gründen umbringen lässt und dann in Den Haag angeklagt wird ?
Mir ist hier der Unterschied einfach nicht ganz klar.
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yankee


Entschuldige, wenn ich vielleicht zu abstrakt ins definitorisch- Grundsätzliche gegangen bin.
Aber in dem WIKI-Link, den mart zum Lesen angab, steht ja das Konkrete, nämlich im großen Rahmen das, was wir nach unserem westlichen Verständnis als Verbrechen gegen die Menschlichkeitannehmen.

Die Unterschiede bei Gewaltverbrechen liegen in der Schwere der Tat - den Umständen ....
ein " privater" Gewalttäter tötet in der Regel um des Eigennutzes willen, er begeht ein Verbrechen gegen einen oder mehrere Menschen = Menschheit : pars pro toto-Gedanke ( einer für alle)...
Ein politischer Gewalttäter ( er muss nicht einmal direkte Gewalt ausgeübt haben), tötet, oder gibt Befehl zum Töten ( zur Gewaltanwendung) aus unmenschlichen Gründen, denn das sind eben die, die im weitesten Sinne auf anonyme Vernichtung (Ethnien, religöse Gruppen usw) um einer unmenschlichen Idee willenzielen.

Es gibt bestimmt Grenzfälle --- aber der weltweite Terror ist sicher ein gutes Beispiel für Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Leitwert vieler Moralsysteme: Kant = kategorischer Imperativ, das Gebot der Nächstenliebe = Christentum usw usw
--
lotte
yankee
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Re: Was sind.....
geschrieben von yankee
als Antwort auf lotte vom 13.02.2008, 17:52:36
Hallo lotte,

ich werde wohl nie verstehen, warum bei Verbrechen unterschieden wird. Entscheidend für mich ist, daß der Mensch oder die Menschen tot sind, vergewaltigt wurden, gefoltert wurden, versklavt wurden usw. Die Gründe für solche Taten mögen zwar unterschiedlicher Natur sein, nützt den Geschädigten aber nix. Nach meiner Auffassung gibt es nur und ausschliesslich private Täter. Diese mögen unterschiedlich motiviert gewesen sein, ihre Handlung ist aber das Ergebnis ihrer persönlichen Entscheidung.
Selbst ein Soldat der auf Befehl abdrückt, kann sich noch entscheiden. Wer gezwungen wird abzudrücken z.B. aus Notwehr oder um nicht selbst erschossen zu werden, kann nicht als der eigentliche Täter gelten, da er nur das Werkzeug des eigentlichen Täters war.
Bei einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Einzeltäter handelt, der z.B. 50 Frauen tötet weil er Frauen hasst, oder ob ein Politiker über sein Werkzeug Militär 50 Frauen erschiessen lässt, weil sie Muslime sind. 50 tote Frauen sind 50 tote Frauen und in beiden Fällen haben wir es mit Einzeltätern zu tun.

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yankee

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