Reisen & Freizeit Vitalreisen / Kurreisen

Mit Vital- und Kurreisen neue Kraft tanken

Eine gestärkte Gesundheit ist wichtig, um anstehende Alltagsaufgaben meistern zu können. Der Körper bedarf jedoch hin und wieder einer Erholungsphase, um neue Kräfte zu sammeln. Vital- und Kurreisen versprechen die nötige Auszeit, in der Körper und Geist gestärkt werden. Demnach eine Investition, die der eigenen Gesundheit zugutekommt.

Gönnen Sie sich auf Ihrer Vital- und Kurreise eine Auszeit ©aletia2011 | Fotolia.com


1. Erholung pur – was versteht man unter Vital- und Kurreisen?

1.1. Vitalreisen

1.2. Kurreisen

2. Welchen Sinn und Zweck haben Vital- und Kurreisen?

2.1. Akute Behandlung

2.2. Präventive Behandlung

3. Wie können Vital- und Kulturreisen angetreten werden?

3.1. Stationäre und ambulante Aufenthalte

3.2. Private Aufenthalte

4. Wie findet sich die richtige Kur- oder Vitalreise?

4.1. Anbieter von Vital- und Kurreisen

4.2. Antragstellung

4.3. Kurreisen ins Ausland

5. Wann sind Vital- und Kurreisen zu empfehlen?

5.1. Beschwerden und Erkrankungen

5.2. Rehabilitation

5.3. Prävention

6. Mit welchen Kosten sind bei Vital- und Kurreisen zu rechnen?

6.1. Aufwendungen

6.2. Mittel und Anwendungen

6.3. Bezuschussung durch die Krankenkasse


Vital- und Kurreisen stärken Körper und Geist. Sie dienen der Mobilisierung der eigenen Kräfte und versprechen ganzheitliche Erholung. Grundsätzlich können sie zur akuten Behandlung von Beschwerden und Erkrankungen sowie zur Rehabilitierung angetreten werden. Darüber hinaus dienen sie auch oftmals der Prävention und werden als vorausschauende Investition in die eigene Gesundheit gesehen. Je nachdem, ob eine medizinische Notwendigkeit für eine Kur vorliegt und in welchem Rahmen sich das gesetzte Behandlungsziel erreichen lässt, fällt der Kuraufenthalt aus. Neben einer stationären bzw. ambulanten Kur kann jedoch auch ein privater Aufenthalt an einen Kurort angetreten werden, der dann allerdings aus eigener Tasche finanziert werden muss. Bevor die Planung beginnen kann, gilt es zunächst den richtigen Anbieter für Kur- und Vitalreisen zu wählen und die Reise zu finden, die den eigenen Bedürfnissen entspricht. Neben Deutschland bieten auch Länder im europäischen Ausland hervorragende Kurorte mit traditionellen Heilmethoden. Am Ende stellt sich lediglich die Frage, wie kostspielig eine solche Investition in die eigene Gesundheit ist und ob die Möglichkeit auf eine Bezuschussung durch die Kasse besteht.

1. Erholung pur – was versteht man unter Vital- und Kurreisen?

Neue Kraft und Energie sammeln – das ist möglich dank Vital- und Kurreisen, die pure Erholung versprechen. Eine solche Auszeit dient der Stärkung körpereigener Kräfte und Linderung bzw. Vorbeugung von Beschwerden.

1.1. Vitalreisen

Um dem eigenen Körper neue Impuls zu geben präventiv auf die Vitalfunktionen einzuwirken, sind Vitalreisen optimal geeignet. Zu den Vitalfunktionen des Menschen gehören beispielsweise Atmung, Stoffwechsel oder auch die Verdauung. Mithilfe von zahlreichen Gesundheits- sowie Wellnessangeboten können die Vitalfunktionen und die Funktionen einzelner Organe optimiert werden, sodass der Körper neue Kraft und Energie tanken kann. Neben Aktiv- und Vitalprogrammen bestimmter Urlaubressorts, gibt es auch Aktivreisen in verschiedene Länder. Das Angebot wird oftmals ergänzt durch Ernährungs- und Sportprogramme sowie Anti-Aging oder Spa Anwendungen. Vitalreisen werden hin- und wieder auch als Teilzeit-Kur bezeichnet, da sie sich durch weniger Anwendungen als eine herkömmliche Kur auszeichnet.

1.2. Kurreisen

Entspannung und Ruhe lässt sich ebenso bei Kurreisen tanken, die der eigenen Gesundheit dienen. Dem Gesetz nach sind Kuren als medizinischer Aufenthalt definiert, die den gesundheitlichen Zustand der Besucher stärken sowie dessen körpereignen Kräfte regenerieren sollen. Kurorte finden sich oftmals dort, wo gewisse Heilmittel in Luft, Boden oder Wasser zu finden sind, die entsprechend der Behandlung eingesetzt werden, um positiv auf Beschwerden und Leiden einzuwirken und diese zu lindern. Mittlerweile gibt es zahlreiche Kurorte, Sanatorien und Thermalzentren, die eine ausgezeichnete medizinische Infrastruktur bieten. Dabei kann bei Kurreisen grundsätzlich zwischen einer stationären sowie ambulanten oder auch privaten Kur unterschieden werden.

2. Welchen Sinn und Zweck haben Vital- und Kurreisen?

Sei es zur akuten Behandlung oder lediglich als präventive Maßnahme – Kur- und Vitalreisen stärken in jedem Fall Körper und Geist.

2.1. Akute Behandlung 

Viele Vital- und Kurreisen werden zur akuten Behandlung bei vorliegender Krankheit, zur Rehabilitation, bei chronischer Erkrankung oder auch bei altersbedingten Beschwerden unternommen. Bei einer Kur Reise muss nicht zwingend eine medizinische Notwendigkeit bestehen, wie es häufig der Fall bei der Rehabilitation nach einem längeren Krankenhaus oder schwerwiegenden Eingriffen der Fall ist. Diese Reisen können auch auf Wunsch unternommen werden, körpereigenen Beschwerden zu lindern, die beispielsweise im Alter auftreten. Kurreisen erweisen sich hingegen auch als besonders sinnvoll, wenn Erkrankungen der Atemwege oder der Haut vorliegen.

2.2. Präventive Behandlung

Neben der akuten Behandlung von körperlichen Beschwerden, bieten sich Vital- und Kurreisen auch zur präventiven Behandlung an. Dabei steht die Vorbeugung von gesundheitlichen Einschränkungen und Leiden im Vordergrund. Vitalreisen zeichnen sich durch ein vielseitiges und ausgewogenes Kursprogramm aus, das die körpereigenen Kräfte vitalisiert und im Falle von Kurreisen stehen ebenso vielfältige Möglichkeiten offen. So können beispielsweise Saunen, Dampfbäder oder Thermen besucht werden. Bestimmte Diäten oder Kuren wie eine Kneippkur finden sich zudem im Angebotsspektrum einer Kur Reise wieder. All jene Anwendungen dienen dabei der körperlichen Entspannung und Sammlung neuer Kräfte, sodass die Besucher mit einer gestärkten Gesundheit ihren Aufenthalt beenden.

3. Wie können Vital- und Kurreisen angetreten werden?

Kur- und Vitalreisen unterscheiden sich hinsichtlich der Art des Aufenthaltes am Kurort. Zum einen sind stationäre Kuren zur Regeneration der eigenen Kräfte beispielsweise nach einer Operation notwendig. Es können jedoch auch ambulante Kuren angetreten werden, die mehr eigenverantwortliche Organisation bedürfen. Darüber hinaus sind private Aufenthalte an einem Kurort möglich.

3.1. Stationäre und ambulante Aufenthalte

Bei einem geplanten Kuraufenthalt stellt sich zunächst die Frage, ob ein stationärer Aufenthalt am Kurort wichtig ist, um das Behandlungsziel zu erreichen, oder ob auch eine ambulante Kur möglich ist. Sollten die Maßnahmen im Rahmen einer ambulanten Kur nicht genügen und der Kurgast einer Betreuung rund um die Uhr bedürfen, so kommt nur ein stationärer Aufenthalt am Kurort in Frage. Dies ist oftmals der Fall, wenn ein Patient nach einem schweren operativen Eingriff zur Mobilisierung seiner Kräfte eine Kur verschrieben bekommt. Dem Patienten bleibt bei der stationären im Vergleich zu einer ambulanten Kur weniger Spielraum, was die Auswahl des Ortes oder die Kureinrichtung betrifft, da hierfür in erster Linie die Krankenkassen und die Rentenversicherung zuständig sind. Der Kurort, der Zeitraum sowie der Umfang des Aufenthaltes werden demnach festgelegt. Im Falle einer stationären Kur wird der Kurgast auch für die Dauer der Kur krankgeschrieben. Im Gegensatz dazu erfolgt bei einer ambulanten Kur keine Krankschreibung, sodass auch die Lohnfortzahlung entfällt. Darüber hinaus unterscheidet sich diese Kur dahin gehend, dass vor deren Antritt zusammen mit dem Arzt der Kurort ausgewählt wird. Dabei wird der Gast jedoch nicht in der Kureinrichtung untergebracht, sondern kümmert sich selbst um die Versorgung und Unterbringung vor Ort. Dafür erhält er jedoch auch einen Zuschuss durch den Sozialversicherungsträger. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit eine ambulante Kur sozusagen von Zuhause aus anzutreten, indem der Kurgast nur für die jeweiligen Behandlungen vor Ort anwesend ist und anschließend wieder nach Hause fährt.

3.2. Private Aufenthalte

Wer auf seine Gesundheit achtet und sorgsam mit ihr umgeht, der kann auch ohne medizinische Notwendigkeit einen privaten Aufenthalt an einem Kurort antreten. Die Kur ohne Rezept verspricht Entspannung und Erholung, wobei sie in diesem Fall auch aus eigener Tasche finanziert werden muss. Im Mittelpunkt der privaten Kur steht im Vergleich zur klassischen Kur die Prophylaxe. Daneben kann der Kurgast auch auf zahlreiche Wellness-Angebote zurückgreifen. Wie bei der herkömmlichen Kur steht jedoch zu Beginn ein Gespräch mit dem Arzt an, der zusammen mit dem Gast das Rahmenprogramm sowie die einzelnen Behandlungen festlegt. Sinn und Zweck der privaten Kur ist es vor allem Körper und Geist zu entspannen und zugleich erlernen, wie die Gesundheit im Alltag gestärkt werden kann.

4. Wie findet sich die richtige Kur- oder Vitalreise?

Wenn die eigene Gesundheit geschwächt ist und der Körper Erholung bedarf, dann ist eine Kur- bzw. Vitalreise genau das Richtige. Doch was gilt es alles bei der Planung, Antragsstellung und Wahl des Kurortes zu beachten? Und welche Kur- und Vitalreise kommt den eignen Bedürfnissen am besten nach?

4.1. Anbieter von Vital- und Kurreisen 

Die Auswahl an Kurorten, Heilbädern sowie See- oder Luftkurorten in Deutschland ist immens. Zugleich steigt die Nachfrage nach Kur- und Vitalreisen kontinuierlich, weshalb es zahlreiche Anbieter auf dem Markt gibt. Grund hierfür ist das wachsende Bewusstsein aller Altersgruppen für eine starke Gesundheit, in die gerne investiert wird. Grundsätzlich legen alle Anbieter Wert darauf, ein Spektrum an Reisen zu bieten, bei dem sich nach Wünschen des Gastes für jeden etwas finden lässt. Dabei möchten sie dessen Bedürfnissen nachkommen und bieten zum Beispiel auch Reiseplanungen für spezielle Altersgruppen an. Das Angebot von Vital- und Kurreisen beschränkt sich jedoch nicht nur auf Deutschland, sondern hält darüber hinaus auch Kurorte in beispielsweise Polen oder Tschechien bereit.

4.2. Antragstellung 

Bevor ein Antrag auf Kostenübernahme einer Kur beim Sozialversicherungsträger gestellt werden kann, steht zunächst der Arztbesuch an. Dieser entscheidet, ob eine Kur notwendig ist und in welchem Umfang Behandlungen stattfinden müssen, um die Gesundheit des Patienten zu regenerieren. Dabei muss der Mediziner auch feststellen, dass bisherige Therapiemöglichkeiten bereits ausgeschöpft sind und somit Aussichten auf die Bewilligung des Antrags bestehen. Abschließend werden noch die Behandlungsziele festgelegt, bevor der Antrag gestellt wird. Zusammen mit allen wichtigen medizinisch relevanten Unterlagen kann der Antrag dann bei der hierfür zuständigen Stelle eingereicht werden. Diese entscheidet über dessen Bewilligung oder Ablehnung. Wer unabhängig von einer Unterstützung durch den Sozialversicherungsträger bzw. die Krankenkasse eine Kur antreten möchte, kann dies selbstverständlich tun. Für den Aufenthalt trägt der Kurgast dann allerdings selbst die Kosten. Im Falle einer Vitalreise steht zunächst auch das Gespräch mit einem Mediziner an, der feststellt, welche Anwendung sinnvoll wären. Anschließend muss auch hier Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen werden, um den Antrag zu erhalten, der zusammen von Patient und Arzt ausgefüllt wird. Wenn die medizinischen Anforderungen erfüllt sind, so wird in der Regel der Antrag bewilligt und erst dann sollte die Suche nach einem passenden Angebot beginnen. Die eigenständige Organisation von Unterkunft, Fahrt oder auch Verpflegung können bei dieser Art von Kur jedoch viel Aufwand und Zeit erfordern. Bei einer herkömmlichen Kur zeigt sich hingegen, dass eine Bewilligung deutlich schwerer zu erlangen ist, da die Krankenkassen die stationären Kuren häufig nur gewähren, wenn sonstige Therapiemaßnahmen schon ausgeschöpft sind.

4.3. Kur- und Vitalreisen ins Ausland 

Für Kur- und Vitalreisen zieht es viele Menschen auch über die Grenzen Deutschlands hinaus in die Ferne. Insbesondere Länder wie Tschechien, die Slowakei oder Polen, haben ihr Angebot an Kurorten ausgebaut und bieten einwandfreie Anwendungen mit traditionellen Heilmethoden. Doch auch außerhalb Europas können Kur- und Vitalreisen angetreten werden, so beispielsweise nach Ägypten. Dort empfinden zum Beispiel Pollenallergiker und Menschen mit bronchialen Erkrankungen das Klima als besonders wohltuend. Für Patienten mit Hautkrankheiten kann hingegen ein Kuraufenthalt am Toten Meer helfen, die Beschwerden zu lindern. Letztendlich ist die Frage, ob abgesehen von einem Aufenthalt in Deutschland Vital- und Kurreisen auch in anderen Ländern bezuschusst werden können. Wichtig sind bei jedem Aufenthaltsort die medizinischen Indikationen sowie die Qualität der Maßnahmen, die dem der deutschen Kureinrichtungen entsprechen sollten. Aufgrund der Tatsache, dass einige Krankenkassen jedoch mittlerweile auch Verträge mit Kureinrichtungen im Ausland abgeschlossen haben, sollte ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands keine Schwierigkeiten bereiten.

HINWEIS DER REDAKTION:

Sie planen eine Reise in eine Kureinrichtung in Osteuropa? Seien sie unbesorgt, was die Bezuschussung ihres Aufenthaltes außerhalb Deutschlands betrifft. Dank einer Gesetzesänderung ist es den deutschen Krankenkassen möglich einen Kuraufenthalt im europäischen Ausland unter weniger strengen Auflagen zu bezuschussen. Insbesondere seit osteuropäische Länder wie Ungarn, Polen oder Tschechien zu den EU-Mitgliedern zählen.

5. Wann sind Vital- und Kurreisen zu empfehlen?

Die eigene Gesundheit ist mit unter das wichtigste Gut, das jeder Mensch besitzt. Daher sollte man sorgsam damit umgehen und dem Körper die nötige Erholung geben, die er bedarf. Vital- und Kurreisen helfen dabei Beschwerden zu lindern und körpereigene Kräfte wieder zu mobilisieren. Sie können jedoch auch der Prävention dienen, um vorbeugend in die eigene Gesundheit zu investieren.

5.1. Beschwerden und Erkrankungen

Der Antritt einer Kur- oder Vitalreise empfiehlt sich zum einen bei akuten Beschwerden und Erkrankungen, die auch chronisch sein können. Mit zunehmendem Alter können gewisse körperliche Beschwerden aufkommen, genauso wie bei der Ausübung eines bestimmten Berufes, der gewisse Gelenke und Körperpartien stark beansprucht. Die daraus resultierenden gesundheitlichen Beschwerden gilt es auszukurieren. Vital- und Kurreisen gelten auch bei chronischen Erkrankungen wie Atemwegserkrankungen, Rheuma oder Hautkrankheiten als besonders sinnvoll und wirksam.

5.2. Rehabilitation

Wiederrum gibt es Situationen in denen eine Vital- bzw. Kur Reise zur Rehabilitation empfohlen oder gar medizinisch notwendig ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein längerer Krankenhausaufenthalt vorüber geht oder auch schwerwiegende operative Eingriffe vorgenommen wurden. Dann dient eine Kur der Regeneration der körpereigenen Kräfte sowie Vitalfunktionen, die womöglich beeinträchtigt waren. Auf diese Weise sammelt der Kurgast neue Kräfte und Energie und baut seinen gesundheitlichen Zustand schrittweise wieder auf. Handelt es sich dabei um einen medizinisch notwendigen Aufenthalt, so wird dieser normalerweise von der Krankenkasse des Patienten verschrieben.

5.3. Prävention

Im Gegensatz zu einem akuten Leiden, einer Erkrankung oder einer verordneten Rehabilitation können Vital- und Kurreisen auch präventiv in Anspruch genommen werden. Damit sollen mögliche Erkrankungen und Beschwerden von vorne herein, durch entsprechende Anwendungen vorgebeugt werden. Ziel des Ganzen ist die Vorsorge und Stärkung der eigenen Gesundheit. Hierfür stehen den Besuchern beispielsweise Themen und Dampfbäder zur Verfügung und darüber hinaus können Massagen, Diäten oder auch Kuren in Anspruch genommen werden. Das Angebot wird darüber hinaus häufig durch Sport- und Ernährungsprogramme ergänzt.

6. Mit welchen Kosten sind bei Vital- und Kurreisen zu rechnen?

Eine Investition in die eigene Gesundheit erscheint in jedem Fall sinnvoll. Doch wie kostspielig sind Vital- und Kurreisen, die körpereigene Kräfte regenerieren und stärken? Und besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit einer Bezuschussung durch die Krankenkasse?

6.1. Aufwendungen

Für die während des Kuraufenthaltes entstehenden Aufwendungen muss der Kurgast selbst aufkommen bzw. erhält er lediglich einen Zuschuss, wie im Fall der ambulanten Kur. Der Gast entscheidet selbst über die Unterkunft sowie Verpflegung am Kurort, weil keine Unterbringung in einer Kureinrichtung wie bei der herkömmlichen Kur stattfindet. Hier zeigt sich die Möglichkeit einer Kostenersparnis, da eine privat organisierte Unterkunft sowie Verpflegung deutlich günstiger ausfallen, als die Unterbringung und Versorgung in einer Kureinrichtung. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Kosten auf diese Weise deutlich minimieren lassen, lohnt sich auch der Aufwand und die Zeit, die in die eigenständige Organisation gesteckt werden müssen.

6.2. Mittel und Anwendungen

Neben Kurgästen, die eine genehmigte Kur genießen, zählt auch für solche, die sich einen Kuraufenthalt privat finanzieren, welche Kosten für Kurmittel- und Aufenthalt anfallen. Kurmittel sowie Anwendungen werden häufig separat abgerechnet. Um bösen Überraschungen zu vermeiden, sollten daher im Vorfeld bereits Informationsbroschüren und die Website der Kurklinik im Hinblick auf die Kosten durchforstet werden. Generell gilt es, ganz gleich bei welcher Unterbringung am Kurort, für den Kuraufenthalt ein entsprechendes Budget eingeplant werden.

6.3. Bezuschussung durch die Krankenkasse 

Bei einer ambulanten Kur erfolgt durch den Sozialversicherungsträger eine Bezuschussung der Unterkunft sowie Versorgung des Kurgastes, da er nicht in der Kureinrichtung unterkommt. Stattdessen müssen in diesem Fall die Organisation der Versorgung und Unterbringung vor Ort selbst in die Hand genommen werden. Im Falle einer stationären Kur, muss aus dem Antrag an die Krankenkassen hervorgehen, dass eine medizinische Notwenigkeit für den Kuraufenthalt vorliegt. Denn die Krankenkassen bewilligen die Anträge nur, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist und alle bisherigen Therapie-möglichkeiten ausgeschöpft sind. Bei Vitalreisen gestaltet sich die Kostenlösung anders, denn die Krankenkassen übernehmen normalerweise den größten Anteil der Kosten, mit Ausnahme eines Eigenanteils von zehn Prozent sowie zehn Euro je Verordnung, genau so wie die Kur- und Heilmittelkosten. Für die Anreise und Verpflegung muss der Gast jedoch selbst aufkommen, wobei auch hier eine Unterstützung durch die Krankenkasse eingefordert werden kann. Diese können bis zu 13 Euro für Verpflegung, Unterkunft und Kurtaxe pro Kurtage bezuschussen.

 

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