Vorsorge & Trauer & Recht Privathaftpflicht 50 Plus

Privathaftpflicht 50plus: Rundumschutz im Alter

Im höheren Alter ändern sich die Bedürfnisse an eine gute Versicherung. Die Privathaftpflicht 50plus haftet mit einem erweiterten Versicherungsschutz bei Schäden, die im Alter zunehmend entstehen können.

Gut abgesichert im Alter mit der Privathaftpflicht 50plus ©Halfpoint | Fotolia.com


1. Was ist eine Haftpflichtversicherung?

2. Wer ist durch eine private Haftpflichtversicherung 50plus geschützt?

2.1. Erweiterung der versicherten Personen

2.2. Versicherungsschutz für Demenzkranke

2.3. Versicherungsschutz für pflegende Angehörige

3. Was ist durch eine Privathaftpflicht 50plus versichert?

4. Wo, wann und wie lange besteht Anspruch auf Versicherungsschutz?

5. Was kostet eine Privathaftplicht 50plus?


Wenn sich die Lebensumstände ab 50 Jahren verändern, kann ein erweiterter Haftpflichtschutz sinnvoll sein. Die Privathaftpflicht 50plus haftet beispielsweise bei Forderungen, die durch eine an Demenz erkrankte Person oder durch eine im Haushalt lebende Pflegekraft entstanden sind und bietet erweiterten Schutz bei Schäden im Krankenhaus, Pflegeheim oder in Kureinrichtungen.

1. Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Unter Haftpflicht wird die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Wiedergutmachung eines Schadens, der anderen zugefügt wurde, verstanden. Eine Haftpflichtversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Schutz bei Schadensersatzansprüchen Dritter. Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Ansprüchen durch gesetzliche Haftpflichtbestimmungen oder wehrt unberechtigte Ansprüche vor Gericht ab (Rechtschutzfunktion). Die Haftpflichtversicherung haftet in der Regel für sowohl für Personen- und Sachschäden als auch für Vermögensschäden.

2. Wer ist durch eine private Haftpflichtversicherung 50plus geschützt?

Mit der „normalen" privaten Haftpflichtversicherung (Familien-Haftpflicht) sind in der Regel Versicherungsnehmer, Ehe- und Lebenspartner, minderjährige Kinder und volljährige Kinder in Schul- oder Berufsausbildung sowie Studium versichert. Bei einer Haftpflichtversicherung 50plus erweitert sich der Versicherungsschutz auf weitere Personen.

2.1. Erweiterung der versicherten Personen

Senioren profitieren zum Beispiel davon, dass auch deliktsunfähige Enkel, Urenkel, Nichten, Neffen, Großnichten und Großneffen in ihrer Obhut versichert sind. Die meisten Versicherungen beinhalten auch einen Versicherungsschutz für Lebenspartner, die in Pflegeeinrichtungen leben sowie eine Mitversicherung einer im Haushalt lebenden Pflegekraft. Daneben ist auch eine Privathaftpflicht für Verwandte zweiten Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister) möglich, die in einem Pflegeheim leben.

2.2. Versicherungsschutz für Demenzkranke

Besonders sinnvoll ist eine Haftpflichtversicherung 50plus für Demenzkranke. Viele Betroffene haben zwar bei der Diagnose der Erkrankung bereits eine Haftpflichtversicherung, diese kommt aber unter Umständen nicht für Schäden auf, die der Demenzkranke verschuldet. Entscheidend ist hierbei die Deliktsfähigkeit, die bei einer Demenz nicht immer gegeben ist, da der Erkrankte häufig nicht für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann. In diesem Fall ist er nicht deliktsfähig und kann nicht für den Schaden haftbar gemacht werden, was bedeutet, dass der Versicherungsschutz eigentlich entfällt. Viele „normale" Haftpflichtversicherungen enthalten eine Klausel, die aber meist nur deliktsunfähige Kinder unter sieben Jahren mitversichert. Spezielle Privathaftversicherungen für Senioren beinhalten hingegen eine Zusatzklausel, in der ausdrücklich von deliktsunfähigen Personen und nicht von Kindern die Rede ist (Demenzklausel). Somit sind auch deliktsunfähige Demenz- und Alzheimerpatienten im Schadensfall versichert, die Höchstsumme beträgt dabei je nach Versicherungsfall rund 10.000 Euro.

Bei einem Umzug ins Pflegeheim ist häufig der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Demenzklausel Pflicht. Die Versicherung zahlt dann zum Beispiel, wenn der Demenzerkrankte Einrichtungsgegenstände oder den Besitz anderer Heimbewohner beschädigt, Mitarbeiter verletzt oder einen Feuerwehreinsatz auslöst.

HINWEIS DER REDAKTION:

Wenn Sie bereits eine „normale" Familien-Haftpflichtversicherung haben, sollten Sie bei einer beginnenden Demenz unbedingt Ihren Versicherer benachrichtigen und die Formulierung der Zusatzklausel zur Deliktsunfähigkeit überprüfen. Bei einigen Versicherungen haben Sie die Möglichkeit, die Demenzklausel nachträglich zu integrieren. Ist dies nicht möglich, sollten Sie eine Privathaftpflichtversicherung 50plus abschließen, um im Schadensfall versichert zu sein.

2.3. Versicherungsschutz für pflegende Angehörige

Gerade bei einer Demenz ist es wichtig, dass auch pflegende Angehörige haftpflichtversichert sind. Zwar haften Ehepartner oder Angehörige nicht grundsätzlich für Schäden, die der demenzkranke Partner oder Angehörige verursacht hat. Allerdings wird bei einem Schaden durch den Demenzkranken zunächst überprüft, ob die anwesende Pflegeperson möglicherweise ihre Aufsichtspflicht verletzt hat – auch wenn der Demenzkranke mit einer Demenzklausel haftpflichtversichert ist. Denn generell ist die pflegende Person dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, um möglichen Sach- und Personenschäden zu vermeiden, insbesondere wenn sie der rechtliche Betreuer der erkrankten Person ist. Im schlimmsten Fall muss die pflegende Person selbst für den Schaden aufkommen.

TIPP DER REDAKTION:

Wenn Sie selbst im Seniorenalter sind und beispielsweise Ihren demenzkranken Partner pflegen, sollten auch Sie über eine private Haftpflichtversicherung 50plus nachdenken. Sie sind dann versichert, wenn Ihr Partner einen Schaden verursacht, für den Sie wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht haftbar gemacht werden können und darüber hinaus sorgen Sie für den Fall einer eigenen Demenz vor.

3. Was ist durch eine Privathaftpflicht 50plus versichert?

Wie bei einer Familien-Haftpflicht auch kommt die Privathaftpflicht 50plus für Schadensfälle bei Familien- und Freizeitaktivitäten auf. Dazu zählen beispielsweise Schäden, die im Umfeld von sportlichen Aktivitäten und ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Internetnutzung entstanden sind. Zudem greift die Haftpflichtversicherung bei Miete, Leihe und Pacht sowie Wohneigentum und bei zur Verfügung gestellten und gemieteten Sachen. Auch bei Schäden im Straßenverkehr zahlt die Versicherung, zum Beispiel, wenn Fußgänger, Fahrrad- oder Kfz-Fahrer durch den Versicherungsnehmer zu Schaden kommen. Auch als Halter von Haustieren gilt die Haftpflichtversicherung, häufig aber nur, wenn es sich um zahme Haustiere handelt (also nicht bei Hunden oder Pferden).

Die Privathaftpflichtversicherung 50plus kommt im Speziellen dafür auf, wenn Schäden an geliehenen oder überlassenen medizinischen Hilfsmitteln entstanden sind, die von der Krankenkasse oder einem sozialen Dienst zur Verfügung gestellt wurden. Die maximale Versicherungssumme beträgt hier meist rund 10.000 Euro. Außerdem trägt der Versicherer die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden am Inventar von Kuranstalten und Krankenhäusern oder in Einrichtungen während der Kurzzeitpflege verursacht (je nach Versicherung bis zu 50.000 Euro). Auch im Schadensfall bei einem Aufenthalt in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Kreuzfahrtschiffen zahlt die private Haftpflichtversicherung 50plus in der Regel bis zu 10.000 Euro Schadensersatz. Manchmal zahlt die Versicherung auch für Schäden, die bei der Benutzung von Krankenfahrstühlen sowie Elektrofahrrädern (Pedelecs) und -rollern entstehen.

Die Summe, die im Schadensfall gezahlt wird, ist jedoch von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich hoch. Je nach Vertrag (Basis, Klassik oder Kompakt bzw. Exklusiv oder Komfort) deckt die Haftpflichtversicherung eine maximale pauschale Versicherungssumme zwischen fünf und 50 Millionen Euro ab.

4. Wo, wann und wie lange besteht Anspruch auf Versicherungsschutz?

In Deutschland sowie im EU-Ausland sind Versicherungsnehmer in der Regel unbegrenzt versichert, außerhalb der EU gilt je nach Versicherung zwischen einem und fünf Jahren Versicherungsschutz. In der Schweiz oder in Norwegen gelten manchmal ebenfalls die Konditionen des EU-Auslandsaufenthalts.

In der Regel können Interessenten die Privathaftversicherung 50plus ab Vollendung des 50. Lebensjahres abschließen. Einige Versicherungen bieten Senioren-Haftpflichtversicherungen erst ab einem späteren Zeitpunkt an, zum Beispiel ab einem Alter von 58 Jahren.

Generell werden Privathaftpflichtversichrungen für mindestes ein Jahr oder gleich für drei Jahre abgeschlossen. Wenn nicht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um ein Jahr. Versicherungsnehmer und Versicherer können den Vertrag jeweils zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Im Schadensfall haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Recht, die Haftpflichtversicherung innerhalb von einem Monat zu kündigen. Wenn die Beiträge erhöht werden, darf der Versicherungsnehmer ebenfalls mit einer Frist von einem Monat kündigen. Im Todesfall wird der bereits gezahlte Beitrag für das jeweilige Versicherungsjahr an die Erben ausgezahlt.

5. Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung 50plus?

Die Beiträge für eine Privathaftpflicht 50plus sind meist etwas höher als diejenigen für eine Familienhaftpflichtversicherung, weil sich der Versicherungsumfang erweitert. Ein Basisschutz kann jedoch schon ab etwa 55 Euro jährlich pro Person erhalten werden. Für exklusivere Versicherungsangebote mit erweiterten Leistungen muss in etwa mit 85 bis 100 Euro aufwärts pro Jahr gerechnet werden. Oft deutlich günstiger sind im Vergleich 50plus-Haftplichtversicherungen für Paare, ein Kompaktschutz kostet hierfür rund 60 Euro jährlich.

TIPP DER REDAKTION:

Da die Kosten für eine Privathaftpflichtversicherung 50plus je nach Leistungsspektrum stark unterschiedlich ausfallen können, empfiehlt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen. Lassen Sie sich bei Ihrer Versicherung ausführlich zu den angebotenen Leistungen beraten, um das richtige Versicherungspaket für Ihre individuelle Situation zu finden.

 

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