Versicherungen Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung: Gute Vorsorge für die letzten Angelegenheiten

Stirbt eine geliebte Person, kommt die Sterbegeldversicherung für mit dem Tod verbundene Kosten auf – damit Angehörige trauern können, ohne sich um hohe Bestattungsgebühren sorgen zu müssen.

Eine Sterbegeldversicherung kommt nach dem eigenen Tod für die Beerdigungskosten auf ©Patrizia Tilly | Fotolia.com


1. Was ist eine Sterbegeldversicherung?

2. Bestattungskosten – wer muss zahlen?

3. Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

4. Was leistet eine Sterbegeldversicherung?

5. Was ist bei Antragstellung zu beachten?

6. Was kostet eine Sterbegeldversicherung?


Im Todesfall eines geliebten Menschen steht die Trauer der Angehörigen im Vordergrund. Schnell kommen aber auch andere Sorgen hinzu. Eine Bestattung ist sehr teuer und stellt viele Angehörigen vor finanzielle Schwierigkeiten. Eine Sterbegeldversicherung unterstützt die Angehörigen bei der Organisation letzter Angelegenheiten nach dem Tod. Sie ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die dem Zweck dient, die Bestattungskosten bei Tod des Versicherungsnehmers zu decken. Auf diese Weise kann Angehörigen wenigstens in finanzieller Hinsicht eine Last genommen werden. Bei den Sterbegeldversicherungen gibt es verschiedene Konditionen, die Leistungsumfang und Beitragshöhe beeinflussen. Es ist wichtig, die Bedingungen der verschiedenen Versicherungen vor Vertragsabschluss genau zu überprüfen, um für sich die am besten geeignete Sterbegeldversicherung zu finden.

1. Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung ist eine private Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ geringen Versicherungssumme. Sie soll die Angehörigen des verstorbenen Versicherungsnehmers finanziell entlasten, indem sie Beerdigungskosten und andere mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdeckt (Bestattungspflicht). Insbesondere trägt eine Sterbegeldversicherung dazu bei, eine würdige Beerdigung sicherzustellen, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind. Bis einschließlich 2003 erhielten verstorbene Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld in Höhe von 525 Euro, das als Zuschuss zu den deutlich teureren Bestattungskosten gedacht war. Sterbegeldversicherungen kamen daher besonders nach dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes auf. Anbieter solcher Versicherungen sind große etablierte Versicherungsunternehmen, aber auch regionale und branchenspezifische kleinere Versicherungen, sogenannte Sterbekassen.

2. Bestattungskosten – wer muss zahlen?

In der gesetzlichen Pflicht, die Bestattungskosten zu übernehmen, sind grundsätzlich die Erben des Verstorbenen (Kostentragungspflicht). Liegt kein Testament vor, werden in der Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge zuerst der Ehepartner sowie die Angehörigen erster Ordnung verpflichtet, nämlich Kinder und Enkel. Anschließend folgen die Eltern und Geschwister sowie Nichten und Neffen des Verstorbenen als Angehörige zweiter Ordnung. Wenn dabei kein Verbliebener mehr vorhanden ist, können schließlich auch Großeltern sowie Tante und Onkel als Angehörige dritter Ordnung in die Pflicht genommen werden. Schlägt ein kostenpflichtiger Erbe sein Erbe aus, geht die Kostenpflicht an einen anderen Erben. Wenn alle Angehörigen ihr Erbe ausschlagen, bedeutet das jedoch nicht, dass niemand für die Bestattungskosten aufkommen muss. Hat die Stadt oder Gemeinde die Beisetzung bereits angeordnet und durchgeführt, können die Kosten von den Erben zurückgefordert werden.

Neben der Kostentragungspflicht gibt es auch die Bestattungspflicht. Sie regelt, dass die Angehörigen des Verstorbenen eine angemessene Bestattung veranlassen. Die Kostentragungspflichtigen haben kein Bestimmungsrecht über die Bestattungsart und die Gestaltung der Beisetzung, dies ist allein den Bestattungspflichtigen überlassen. Meistens entstammen Kostentragungspflichtige und Bestattungspflichtige zumindest teilweise dem selben Personenkreis, dies muss aber unbedingt nicht der Fall sein.

3. Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Neben dem Verlust eines geliebten Menschen kommen für Angehörige oft auch finanzielle Sorgen hinzu, weil die Kosten für eine angemessene Bestattung immens hoch sein können. Mit einer Sterbegeldversicherung können Angehörige zumindest finanziell entlastet werden. Eine private Sterbegeldversicherung ist zum Beispiel vorteilhaft, wenn im Todesfall nicht genug schnell verfügbares Geld für die Bestattung vorhanden ist, denn im Todesfall werden Rechnungen sofort fällig. Zu den Kosten kommen neben der eigentlichen Bestattung der Kauf eines Sarges, die Überführung, Gebühren für die Beisetzung, Trauer- und Zeitungsanzeigen, ein Grabstein und die Grabnutzungsgebühr, Kränze und eine erste Grabbepflanzung sowie die Kosten für die Trauerfeier und den Notar. Durchschnittlich können Angehörige mit rund 7.500 Euro für eine Erdbeisetzung und rund 5.500 Euro für eine Feuerbestattung rechnen.

Da viele Lebensversicherungen ältere Versicherungsnehmer ablehnen und hohe Aufschläge verlangen, kann die Sterbegeldversicherung eine sinnvolle Alternative sein. Sie lässt sich oft bis ins hohe Alter abschließen und ist für die meisten Rentner finanziell gut zu stemmen. Ein großer Pluspunkt: Selbst wenn Ehepartner oder Angehörige das Erbe ausschlagen, kann das Geld aus der Sterbegeldversicherung für die Bestattung verwendet werden.

4. Was leistet eine Sterbegeldversicherung?

Die Sterbegeldversicherung zahlt den Angehörigen des verstorbenen Versicherungsnehmers im Todesfall eine gewisse Versicherungssumme aus, die bei Vertragsabschluss festgelegt wurde. Versicherungsnehmer sollten sich vor Vertragsabschluss Gedanken über die eigene Bestattung und deren Kosten machen: Soll eine Erd- oder Feuerbestattung erfolgen? In welchem Rahmen soll eine Trauerfeier stattfinden? Welche Art von Sarg und Grabstein soll verwendet werden? In der Regel sind Versicherungsnehmer mit einer Versicherungssumme von 7.500 Euro auf der sicheren Seite. Bei manchen Anbietern kann die Versicherungssumme auf bis zu 20.000 Euro hochgesetzt werden, um die Kosten für die Grabpflege langfristig abzudecken. Außerdem besteht manchmal die Möglichkeit, die Beiträge nur bis zu einem bestimmten Alter zu zahlen (z.B. bis 65 oder bis 85 Jahre) und anschließend die Versicherung beitragsfrei weiterlaufen zu lassen. Einige Versicherungen bieten einen zusätzlichen optionalen Unfalltodesschutz. Bei Tod durch Unfall erhöht oder verdoppelt sich dann die Versicherungssumme.

HINWEIS DER REDAKTION:

Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, eine Auszahlung im Erlebensfall zu beantragen. Das bedeutet, dass die Sterbegeldversicherung vom Versicherten nach einer gewissen Zeit des Ansparens jederzeit vorzeitig aufgelöst werden kann. Der Versicherungsnehmer erhält in diesem Fall die bisherigen Beiträge ausgezahlt, mit denen dann zum Beispiel plötzliche Kosten für eine medizinische Behandlung gedeckt werden können. Zusätzlich erhöhen kann sich die Versicherungssumme durch Beteiligung an den Überschüssen.

5. Was ist bei Antragstellung zu beachten?

Die Sterbegeldversicherung kann meist ab Jugendalter abgeschlossen werden, einige Versicherungen haben eine Grenze des Höchstalters bei Eintritt und der maximalen Versicherungssumme. Meistens wird vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, bei der Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Vorerkrankungen oder Operationen in jüngerer Vergangenheit. Die Fragen sollten unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden, denn stellt sich später heraus, dass der Versicherungsnehmer wichtige Angaben verschwiegen hat, kann die Versicherung die Auszahlung an die Hinterbliebenen verweigern.

Daneben haben einige Sterbegeldversicherungen eine gewisse Wartezeit, bis der volle Versicherungsschutz eintritt. Dies ist vor allem bei Sterbeversicherungen der Fall, die keine Gesundheitsprüfung verlangen. Sterbegeldversicherungen ohne eine Gesundheitsprüfung kommen insbesondere für Menschen sehr hohen Alters oder mit schweren Erkrankungen infrage, die von Sterbegeldversicherungen mit Gesundheitsprüfung abgelehnt werden können.

Bei Versicherungen mit Wartezeit gilt in der Regel: Stirbt der Versicherte bereits wenige Monate nach Vertragsabschluss, werden die bis dahin gezahlten Beiträge zurückerstattet. Wenn im Todesfall bereits eine gewisse Zeit nach Vertragsabschluss verstrichen ist – zum Beispiel ein Jahr – zahlt die Versicherung oft einen anteiligen Betrag der vereinbarten Versicherungssumme aus. Nach spätestens drei Beitragsjahren zahlen die meisten Sterbegeldversicherungen die volle Versicherungssumme aus.

Eine Ausnahme von den Wartezeit-Regelungen besteht meistens bei Unfalltod. Selbst wenn keine Gesundheitsprüfung erfolgt ist und es eine Wartezeit gab, zahlen die Versicherungen bei Tod durch Unfall die komplette Versicherungssumme aus.

TIPP DER REDAKTION:

Haben Sie für Ihre Bestattung bereits ein Vorsorge-Sparbuch eingerichtet und schon eine gewisse Summe gespart? Dann bieten einige Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, die angesparte Summe als Einmalbetrag einzuzahlen. Die vereinbarte Versicherungssumme kann dann je nach Ersparnissen bereits vollständig gedeckt werden. Erkundigen Sie sich hierfür vor Vertragsabschluss bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

6. Was kostet eine Sterbegeldversicherung?

Die Kostenfrage kann nicht pauschal beantwortet werden, denn die Beitragshöhe ist vor allem vom Alter des Versicherungsnehmers und der vereinbarten Versicherungssumme abhängig. Dabei gilt dasselbe Grundprinzip wie bei anderen Lebensversicherungen auch: Je höher die Leistung und das Alter, desto höher die Beiträge. Sterbegeldversicherungen, die ab einem gewissen Alter beitragsfrei weiterlaufen, verlangen bis zu diesem Alter oft etwas höhere Beiträge als Versicherungen, bei denen bis zum Lebensende einbezahlt wird. Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung sind meistens günstiger als Versicherungen mit Gesundheitsprüfung, dafür muss aber im Todesfall während der Wartezeit mit geringeren Leistungen gerechnet werden.

Ein Vergleich verschiedener Tarife ergibt: Ein bei Vertragsabschluss 65-jähriger Versicherungsnehmer zahlt für eine Sterbegeldversicherung mit einer Beitragszahlungsdauer bis zum 85. Lebensjahr je nach Wartezeit zwischen 45 und 55 Euro monatlich.

 

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