Versicherungen Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung: Bei medizinischen Leistungen sparen

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung für Senioren sichern sich gesetzlich Versicherte gegen Zuzahlungen für medizinische Leistungen ab. Mit dem richtigen Tarif profitieren Best Ager von einer Kostenersparnis bei unterschiedlichen Teilversicherungen.

Mit einer Zusatzkrankenversicherung können Versicherte bei medizinischen Leistungen sparen ©Konstantin Yuganov | Fotolia.com


1. Was ist eine Zusatzkrankenversicherung?

2. Für wen ist eine Zusatzkrankenversicherung für Senioren sinnvoll?

3. Was leisten private Zusatzkrankenversicherungen?

3.1. Zahnzusatzversicherung

3.2. Zusatzversicherung für Sehhilfen

3.3. Kurtagegeld

3.4. Auslandskrankenversicherung

4. Was ist bei Antragstellung zu beachten?

5. Was kostet eine Zusatzkrankenversicherung für Senioren?


Nach dem Renteneintritt berechnen sich die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr nach dem Einkommen, sondern nach Gesundheitszustand und Alter. Die Beiträge sind dann meist niedriger. Viele Senioren beziehen jedoch nur eine kleine Rente und können für Zuzahlungen von notwendigen medizinischen Leistungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil tragen, nur schwer aufkommen. Private Krankenzusatzversicherungen sichern gegen Zuzahlungen für medizinische Leistungen ab und können mit der gesetzlichen Pflichtversicherung kombiniert werden, ohne dass die Laufzeit beeinflusst wird oder ein Wechsel der Krankenkasse nötig ist. Spezielle private Krankenzusatzversicherungen für Senioren kommen den gesteigerten Bedürfnissen der Zielgruppe 50plus zum Beispiel mit Zusatzversicherungen für Sehhilfen oder Kurtagegeld entgegen. Ein genauer Vergleich der Konditionen ist allerdings ratsam, damit Versicherungsnehmer die für die individuelle Situation am besten geeignete Krankenzusatzversicherung finden.

1. Was ist eine Zusatzkrankenversicherung?

Eine private Krankenzusatzversicherung ist eine Versicherung, mit der sich Versicherungsnehmer gegen Zuzahlungen für medizinische Leistungen absichern können. Denn für einige Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkrankenversicherung müssen sich Versicherte in der Regel an Zuzahlungen beteiligen. Die private Krankenzusatzversicherung kommt für die Kosten solcher Leistungen komplett oder anteilig auf. Zusatzversicherungen sind für viele verschiedene gesundheitliche Bereiche verfügbar, zum Beispiel im zahnmedizinischen Bereich als private Zahnzusatzversicherung. Darüber hinaus gibt es Versicherungen, die für einen stationären Krankenhausaufenthalt abgeschlossen werden können. Die Versicherung übernimmt dabei je nach Tarif die Zusatzkosten für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder auch für die Behandlung durch den Chefarzt. Grundsätzlich gilt: Die Kosten muss der Versicherungsnehmer üblicherweise zunächst selbst bezahlen. Mit Einreichen der Rechnung kann er sich anschließend üblicherweise die Kosten von der Versicherung rückerstatten lassen.

2. Für wen ist eine private Zusatzkrankenversicherung für Senioren sinnvoll?

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sind nach Eintritt in den Ruhestand in der Regel niedriger als bei Arbeitnehmern. Allerdings besteht nur selten die Möglichkeit, einen Zuschuss für Zahlungen zu erhalten. Selbst bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung oder privater Krankenversicherung ist ein Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen nur mit Selbstbehalt möglich. Gesetzlich versicherte Rentner erhalten dieselbe Grundversorgung wie andere Versicherte auch, profitieren also nicht von besseren Leistungen. Dabei ist für ältere Versicherte das Risiko höher, altersbedingt zu erkranken. Darüber hinaus können beispielsweise die Kosten für eine neue Brille oder einen Zahnersatz selbst mit Zuschuss noch sehr hoch sein. Da viele gesetzliche Krankenkassen wünschenswerte Leistungen bisher nicht vollständig übernehmen, macht der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung ohne Zweifel Sinn. Allerdings können private Versicherungen für ältere Interessierte durchaus teuer sein. Es lohnt sich daher, sich schon vor Renteneintritt über private Krankenzusatzversicherung zu informieren. Besonders junge, gesunde Versicherte profitieren von den besonders günstigen Beitragssätzen bei einer Zusatzkrankenversicherung enorm. Häufig bieten Versicherer für Erwerbsfähige sehr gute Versorgungspakete, um sich im Alter gut gegen medizinische Leistungen abzusichern.

3. Was leisten Zusatzkrankenversicherungen?

Private Zusatzkrankenversicherungen für Senioren sind in der Regel Versicherungspakete, die individuell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe 50plus zugeschnitten sind. Bei Antragstellung besteht die Möglichkeit, verschiedene Teilversicherungen miteinander zu kombinieren.

3.1. Zahnzusatzversicherung

Ein Versorgungspaket umfasst beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung für Zahnkronen, Implantate oder Brücken. Dabei werden zusätzlich zu den Zuschüssen der gesetzlichen Krankenkasse weitere Zuschüsse der privaten Krankenversicherung gezahlt, sodass nahezu eine Gesamterstattung der Kosten möglich wird.

3.2. Zusatzversicherung für Sehhilfen

Daneben beinhaltet ein Senioren-Versorgungspaket oft Zuzahlungen für Brillen und Kontaktlinsen, zum Beispiel, wenn sich die Sehschärfe des Versicherungsnehmers ändert. Auch bei Heilmitteln wie Massagen, Fango, Krankengymnastik, medizinischen Bädern oder Bewegungstherapie besteht Anspruch auf anteilige Erstattung der Zuzahlungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Meistens übernimmt die Versicherung dabei zehn Euro pro Verordnung und zehn Prozent pro Heilmittel.

3.3. Kurtagegeld

Wurde ein Kuraufenthalt von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt, zahlt die private Krankenzusatzversicherung ein Kurtagegeld in Höhe von meist zehn Euro für einen bestimmten Zeitraum, je nach Tarif in der Regel zwischen sechs Wochen und drei Monaten. Hierzu zählt auch der Aufenthalt in öffentlichen Badekuren.

3.4. Auslandskrankenversicherung

Private Krankenzusatzversicherungen für Senioren umfassen meist auch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Dabei kommt die Versicherung für medizinische Kosten auf, die auf Reisen bis zu einer bestimmten Dauer durch akut aufgetretene Erkrankungen oder Unfälle aufgetreten sind. Dabei werden die Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen erstattet. Gegebenenfalls wird auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport organisiert, wenn in zumutbarer Entfernung keine ausreichende medizinische Versorgung gewährleistet ist oder wenn der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich mehrere Wochen andauern wird. Im Todesfall kommt die Versicherung für Bestattungskosten im Ausland oder für die Überführung in den Heimatort auf. In der Regel werden hierbei Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro übernommen.

4. Was ist bei Antragsstellung zu beachten?

Meistens verlangen private Krankenversicherungen von ihren Versicherungsnehmern eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss. Dabei werden verschiedene Fragen zum Gesundheitszustand gestellt, zum Beispiel, ob chronische Erkrankungen vorliegen oder ob in den vergangenen fünf Jahren Operationen durchgeführt wurden. Somit wird das Versicherungsrisiko ermittelt, welches sich in den monatlichen Beiträgen für die private Krankenzusatzversicherung wiederspiegelt. Liegen mehrere Erkrankungen vor, wird häufig eine ärztliche Untersuchung gefordert oder aber die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht verlangt. Generell darf eine private Krankenversicherung auch Versicherungsnehmer ablehnen. In diesem Fall besteht entweder die Möglichkeit, eine gesetzliche Krankenzusatzversicherung abzuschließen, oder aber eine private Krankenzusatzversicherung ohne erforderliche Gesundheitsprüfung zu wählen. Bei der zweiten Möglichkeit spiegelt sich die fehlende Gesundheitsprüfung aber meist in höheren monatlichen Beiträgen wieder. Oft ist bei solchen Krankenzusatzversicherungen auch mit einer längeren Wartezeit zu rechnen, diese Wartezeit von meist mehreren Monaten muss vertraglich geregelt sein. Es gibt auch Verträge ohne Gesundheitsprüfung, die auf eine Wartezeit verzichten, diese sind jedoch deutlich teurer als alle anderen Optionen. Übrigens: Grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung benötigen Versicherungsnehmer, die lediglich eine private Zahnzusatzversicherung oder eine Absicherung für eine Sehhilfe abschließen möchten.

HINWEIS DER REDAKTION:

Vergleichen Sie vor Vertragsabschluss die verschiedenen Seniorenzusatzversicherungen der privaten Krankenkassen ganz genau. Bei Verträgen mit Wartezeit ergibt sich häufig die Schwierigkeit, dass die Krankenkasse nur dann für Kosten aufkommt, wenn es sich um eine neue Erkrankung des Versicherten handelt und der Vertrag schon eine Weile besteht.

5. Was kostet eine private Krankenzusatzversicherung für Senioren?

Die Höhe der monatlichen Beiträge ergibt sich aus dem Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss sowie dem Gesundheitszustand. Versicherungen ohne Gesundheitsüberprüfung und ohne Wartezeit sind dabei meist am teuersten. Generell gilt: Umso jünger der Versicherungsnehmer, desto niedriger sind die Beiträge. Allerdings müssen auch junge Versicherungsnehmer mit Erhöhungen rechnen. Da mit zunehmendem Alter das Versicherungsrisiko steigt, werden auch bei jungen Versicherungsnehmern Aufschläge erhoben und Rückstellungen gebildet. Für ältere Versicherungsnehmer ist es häufig sinnvoll, das Zusatzpaket individuell zusammenzustellen. Einige Versicherer bieten aber auch gute Rundum-sorglos-Pakete für ältere Versicherte zu einem guten Preis, zum Beispiel ab rund 20 Euro monatlich. Hier empfiehlt sich ein gründlicher Vergleich der verschiedenen Versicherungen.

TIPP DER REDAKTION:

Streben Sie am besten zunächst eine private Krankenversicherung mit Gesundheitsprüfung an. Selbst ohne eine solche Überprüfung können Sie nämlich um einige Angaben keinen Bogen machen, zum Beispiel bei Alter und Geschlecht. Auch diese Faktoren spielen für die Beitragsbemessung eine wichtige Rolle. Sollte sich herausstellen, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankungen nicht versichert werden können, haben Sie immer noch die Möglichkeit, eine andere Versicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen.


 

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