Aktuelle Themen Gesundheitsreform und Inkontinenz
Beachte bitte, dass deine Mutter von dem Eigenanteil befreit werden kann, wenn sie bereits 1 bzw 2 % von ihrem Bruttojahreseinkommen an Zuzahlungen geleistet hat.
Unbedingt Quittungen über den Eigenanteil aufbewahren und ggf zum Jahresende mit der KK abrechnen.
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susannchen
Unbedingt Quittungen über den Eigenanteil aufbewahren und ggf zum Jahresende mit der KK abrechnen.
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susannchen
Danke, Susannchen, für den guten Hinweis. Bisher habe ich nur immer die Praxisgebühren und Apothekenrechnungen gesammelt und hätte die Zuzahlung bestimmt in diesem Jahr vergessen!
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ullika
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ullika