Aktuelle Themen Sterbehilfe

Re: Sterbehilfe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf fenna vom 25.05.2014, 18:09:39
Was Du beschreibst ist grauenhaft.
Kein Elternpaar sollte erleben, dass die Kinder vor ihnen gehen müssen. Ich glaube, dass dies wohl das Schlimmste ist, das in einem Leben passieren kann.

Wir hatten Menschen bei uns in der Klinik, die eben deswegen zur stationären Behandlung kamen, weil sie mit der Trauer und allem, was dazu gehört, nicht mehr fertig wurden.
Da war allerdings trotz des Wunsches, nicht mehr leben zu wollen, die klare Einsicht vorhanden, dass ein "Selbst-Schluß machen" eine große und schlimme Hypothek für die restliche Familie wäre.

Diese Menschen konnten nach einer langen Behandlungszeit wieder in ihr Leben zurückgehen, das klar nicht mehr so war wie vorher.
Aber sie konnten es leben und hatten bei aller Trauer gute Zeiten.

Es lohnt wirklich, den Link von Wikipedia zu lesen.

Meli
ehemaligesMitglied32
ehemaligesMitglied32
Mitglied

Re: Sterbehilfe
geschrieben von ehemaligesMitglied32
als Antwort auf fenna vom 25.05.2014, 18:09:39
Hallo Fenna,

Du hast da ganz Recht, jeder hat vermutlich einen anderen Grund, seinem Leben ein Ende zu setzen, ehe er das Leiden kaum noch ertragen kann oder die Last, die auf seinen Schultern liegt. Es sollte ja niemand dazu gezwungen werden, im Gegenteil. Ich finde es aber nicht mehr Zeitgemäß, dass hier andere entscheiden, ob ich abtreten kann.

Ich denke, man muss natürlich schon vorsichtig sein, ob man jemanden das Recht gibt, so einfach abzutreten. Bei einem jungen Menschen, der z.B. Depressionen hat, dem ansonsten aber nichts fehlt, könnte ich mir die Erlaubnis hiefür auch nicht so einfach vorstellen. Letztendlich müsste in jedem Fall von mehreren Ärzten grünes Licht gegeben werden, für diese sollten aber genaue Richtlinien vorliegen, unter welchen Umständen sie ihr ja geben dürften. Und eines müsste natürlich klar geregelt sein, niemand anderer kann jemanden zum Abtreten veranlassen, nur der Betroffene selber. Das sind aber nur einige Beispiele, welche beachtet werden müssten, es wäre notwendig, diesbezüglich genaue Richtlinien zu erstellen.

Mir geht es hier in erster Linie darum, möglichst viele Menschen für dieses Problem wach zu rütteln, denn irgendwann steht ein jeder vor seinem Ende. Ein jeder sollte selber entscheiden können und nicht dass diesbezüglich eine Entscheidung von Gesetzes wegen nicht in Betracht gezogen werden kann. Dazu bedürfe es aber einer breiten Meinungsbildung und dass jene, welche für eine Sterbehilfe sind, nicht bis zu ihrem letzten Atemzug warten sondern zeitgerecht etwas unternehmen, dass eine Gesetzesänderung kommt.

Gruß - Grazfranz
Re: Sterbehilfe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaligesMitglied32 vom 25.05.2014, 18:38:32
Ich kann als gesunder Mensch eine Patientenverfügung verfassen, dies auch notariell, meine Angehörigen davon in Kenntnis setzen.

Ebenfalls kann ich, wenn ich das Vertrauen habe, eine Person mit einer notariellen Generalvollmacht ausstatten, in der dann alles geregelt ist - und zwar die medizinische als auch wirtschaftliche Betreuung, für den Fall, dass ich das selbst nicht kann.
Ich kann auf diesem Wege dafür sorgen, dass ich im Krankheitsfalle nicht mehr künstlich ernährt werde, aber nicht verdursten muss und ebenso, dass ich in einem Hospiz oder einer Palliativstation untergebracht werden kann, wenn es nur irgend möglich ist.

Es ist nicht so, dass wir hier in unserem Lande alle "elendig" sterben müssen.

Doch es wird sich der Gesetzgeber glücklicherweise nicht dafür hergeben, dass "gesunde alte Menschen" mit Sterbehilfe aus dem Leben scheiden dürfen.

Warum auch?

Meli

Nachträglich

Ich denke, dass es in allen Kliniken - in jedem Fall in den Unikliniken Ethikkommissionen gibt, die mit Ärzten, Juristen und Psychologen bzw. Psychiatern, als auch mit Pflegekräften, die mit den Patienten direkt vertraut sind - zusammengesetzt sind.

Diese werden einberufen, so bald ein Patient äußert bzw. die Bevollmächtigten, dass weitere Behandlungen nicht mehr gewünscht werden bzw. wenn ein Patient "austherapiert" ist.

Von dort werden dann die weiteren Schritte zur Übernahme in Hospiz, Palliativstation oder Pflegeheim (so es zu Hause nicht möglich ist) eingeleitet.

Es ist in jedem Fall wichtig für die vom Erkrankten ernannten Bevollmächtigten darauf zu achten, dass diese Kommission umgehend zusammentritt. Es kann sonst passieren, dass Maßnahmen wie Reanimation oder Re-Intubation durchgeführt werden, was nicht im Sinne des Patienten wäre.
Doch ist die Ärzteschaft verpflichtet, diese Maßnahmen durchzuführen, so lange diese Entscheidung nicht von der Kommission bestätigt wurde.

Wie das im Einzelnen allerdings gehandhabt wird, ist sicherlich nur vor Ort genau zu klären.

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luchs35
luchs35
Mitglied

Re: Sterbehilfe
geschrieben von luchs35
als Antwort auf ehemaligesMitglied32 vom 25.05.2014, 18:38:32
..... jeder hat vermutlich einen anderen Grund, seinem Leben ein Ende zu setzen, ehe er das Leiden kaum noch ertragen kann oder die Last, die auf seinen Schultern liegt. Es sollte ja niemand dazu gezwungen werden, im Gegenteil. Ich finde es aber nicht mehr Zeitgemäß, dass hier andere entscheiden, ob ich abtreten kann.
geschrieben von Grazfranz:


Das ist auch meine Meinung, Grazfranz, ein Mensch geht nicht so mal einfach aus dem Leben. Grundlage der Entscheidung von "Exit" z.Bsp. sind Nachweise, die aufzeigen, dass im vergangenen Jahr 234 Frauen und 178 alte oder hochbetragte Männer in der Schweiz aus verschiedenen Gründen höchst qualvoll aus dem Leben geschieden sind. Darüber kann weder ein Blick in Wikipedia noch pseudophsychologisches Gerede oder "staatlicher Einspruch" hinwegsehen.

Bei der Erweiterung der Statuten von "Exit" geht es allein um alte Menschen , die noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kràfte einfach nicht mehr leben wollen. Das ist ganz sicher kein leichter Beschluss, den man eben so mal trifft, und er wird auch von tiefen Angstzuständen begleitet. Dass zuvor ausführliche Gespräche durch geeignete Personen aus dem Seelsorge- oder Pflegebereich stattfinden, ist dabei eine der Voraussetzungen.

Und nicht jeder, der heute sterben will, möchte das vielleicht auch morgen noch- das muss genau abgeklärt werden. Auch nicht jeder kranke,alte Mensch möchte sich umbringen- im Gegenteil, viele geniessen noch jede Minuten ihres Lebens - wenn sie nicht ganz allein und vereinsamt sind.

Aber wenn so ein Beschluss feststeht, ist es besser, er bekommt seinen "Sterbecocktail" mit guter, einfühlsamer Begleitung als er versucht mit Methoden aus dem Leben zu scheiden, die einfach nur furchtbar sind und womöglich scheitern, um dann ein qualvolles Weiterleben zu erzwingen.

Ich finde, dass dieses Angebot von Exit ganz einfach diskussionswürdig ist.

Luchs
Re: Sterbehilfe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf luchs35 vom 25.05.2014, 20:01:34
Was für die Schweiz gilt, gilt nun einmal nicht für uns hier in der Bundesrepublik und Du lebst in der Schweiz, also unter ganz anderen Voraussetzungen als wir hier in Deutschland.

Ich halte es, da Links nicht immer gelesen werden, für notwendig, den Link von Wikipedia, der der Vollständigkeit halber unten eingesetzt ist, hier zu zitieren.

Die Gepflogenheiten von Exit sind nicht weit entfernt von dem, was ich oben schrieb.
Sie beinhalten die genaue Begutachtung in jedem einzelnen Fall, sorgen über Patientenverfügung, die es bei uns in Deutschland selbstverständlich ebenfalls gibt dafür, dass großes Leiden verhindert werden kann.

Was bei uns nicht möglich ist, ist das Sterben bewußt herbeigeführt im Kreise der Familie oder mit Freunden, wobei immer noch die Selbständigkeit der Ausführung durch den Betroffenen gewährleistet sein muss.

Exit (Deutsche Schweiz) engagiert sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben und im Sterben.

Die Tätigkeitsbereiche von Exit sind: Patientenverfügungen; Palliativpflege mittels eigener Stiftung; Beratungen im Fall von Krankheit oder Altersbeschwerden; Suizidprävention und Freitodbegleitungen[7].

Die zentralen Begriffe für Exit sind Autonomie und Menschenwürde.

Nach Ansicht des Vereins ist nicht alles, was die moderne Medizin heute zu tun vermag, auch im Sinne des betroffenen Patienten.

Der Verein unterstützt durch seine Mitarbeiter Menschen, die aufgrund schwerer Krankheit den Entschluss gefasst haben, ihr Leben zu beenden.

Freitodbegleitung

EXIT leistet eine Freitodbegleitung nur für Vereinsmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt und Schweizer Bürger oder in der Schweiz wohnhaft sein müssen – im Unterschied zu anderen Organisationen wie z.B. Dignitas, die auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eine Mitgliedschaft ermöglichen. Die Nennung von Exit im Zusammenhang mit dem sogenannten „Sterbetourismus“ ist daher nicht richtig[8].


Nach eigenen Angaben erfolgen jährlich ca. 2000 Anfragen zu Freitodbegleitungen. Es gelten für eine Gewährung fünf Bedingungen: Die sterbewillige Person

„versteht, was sie tut (Urteilsfähigkeit);

handelt nicht aus dem Affekt (Wohlerwogenheit);

hegt einen dauerhaften Sterbewunsch (Konstanz);

wird von Dritten nicht beeinflusst (Autonomie) und

führt den Suizid eigenhändig aus (Handlungsfähigkeit)“[9].


Die genaue Prüfung dieser Fakten und ggf. dann eine Freitodbegleitung wird durch einen Personenkreis realisiert (angegeben sind „über 30 Personen“), der über die notwendige Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und die entsprechenden Kompetenzen verfügt (einjährige Schulung und laufende Weiterbildung, viele Personen aus sozialen oder medizinischen Berufen)

[10]. Nach ausführlicher Prüfung (mehrere Gespräche, auch mit behandelnden Ärzten und Angehörigen) werden ca. 500 Wünsche auf Freitodbegleitung bewilligt, 350 erfolgen effektiv.

[7]. Für die Entscheidung bleibt die Selbstbestimmung der sterbewilligen Person während des gesamten Zeitraumes oberstes Prinzip. Nach Bewilligung (genauer Bereitschaft von EXIT, die Person zu begleiten) kann der Zeitpunkt von der sterbewilligen Person dann vergleichsweise kurzfristig jederzeit bestimmt werden.

Bei nur 2% der Personen findet die Freitodbegleitung ausserhalb der eigenen Wohnung statt, 98% tun dies im eigenen Bett, auch im Beisein von Familie oder Freunden.[1].

Neben der sehr wichtigen sozialen und emotionalen Aspekte einer Freitodbegleitung geht es auch darum, im Falle der Realisierung des Wunsches auf Freitod eine solche Methode und einen solchen Ablauf wählen zu können, die zuverlässig sind, keine anderen Menschen gefährden und keine zusätzlichen Schädigungen durch Fehlschläge bewirken, welche die Lebensqualität dann noch weiter einschränken[1].

Es wird aufgrund der vorliegenden Erfahrungen auch davon ausgegangen, dass das gewährte Angebot der Freitodbegleitung nicht immer sofort zu seiner Realisierung genutzt wird: „Die Gewissheit, im Notfall jederzeit einen Ausweg zu haben, lässt mehr als die Hälfte der ursprünglich Interessierten ihr Leiden bis zum natürlichen Tod weiter ertragen.“[11].
Patientenverfügung

EXIT bietet eine Patientenverfügung, die beim Verein hinterlegt und dann online abgerufen werden kann – eine entsprechende Zugriffskarte können die Mitglieder bei sich führen. Die Patientenverfügung von EXIT „geht davon aus, dass man am Lebensende oder bei einer schlechten bis aussichtslosen Prognose nicht unnötig künstlich am Leben erhalten werden will“. Gleichzeitig verlangt sie eine optimale Schmerz- und Symptomkontrolle[12].
geschrieben von Wikipedia - Exit


(Die Absätze, als auch den teilweise Fettdruck habe ich zur besseren Lesbarkeit eingesetzt.)

Nun kann jeder, der will - diese Inhalte, die Wikipedia angibt mit dem vergleichen, was ich oben schrieb.

Was ich nicht weiß ist, wie weit Exit für alle Schweizer möglich ist bzw. wie die Geschäftsbedingungen sind. Denn es kostet Geld und wird damit nicht ein Ungleichgewicht erzeugt?

Wer reich ist, darf der dann sterben und was macht der weniger Begüterte?

Aber Luchs, da Du ja die Sendung gesehen hast, kannst Du vielleicht zum Materiellen bei diesem Geschäftsabschluß etwas sagen.

Hinzu kommt für Deutschland die unselige Geschichte der Euthanasie, die bis jetzt eine solche Möglichkeit des gewählten Freitodes nicht zugelassen hat.
Eine solche Geschichte gibt es in der Schweiz eben nicht - also ist der Umgang mit dem Sterben generall wohl ein anderer.

Meine eigene persönliche Erfahrung mit alten und nicht mehr lebenswilligen Menschen beziehe ich aus meiner Berufstätigkeit und kann nur sagen, dass die meisten nach Remittieren ihrer Depression sehr froh waren, dass sie noch lebten.

Meli

Wikipedia - Exit
nostalgie
nostalgie
Mitglied

Re: Sterbehilfe
geschrieben von nostalgie
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.05.2014, 20:23:51
In Holland gibt es eine Lebensende Klinik,
das halte ich für eine gute Lösung.

sterbehilfe

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luchs35
luchs35
Mitglied

Re: Sterbehilfe
geschrieben von luchs35
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.05.2014, 20:23:51
Da ich seit einigen Jahren Mitglied von "Exit" bin, bezahle ich nur einen Jahresbeitrag von 45 SFr., ist also bezahlbar. Jeden Monat werde ich unterrichtet, was es an Neuem gibt, was nun auch die Statutenerweiterung betrifft.

In eingeschränktem Rahmen gibt es auch diese Möglichkeiten in Deutschland, dort ist -soviel ich weiss- Dignitas zugelassen.

Doch ob Schweiz, Holland, Deutschland ...eine Diskussion über die Möglichkeit einer Hilfe beim Freitod sollte überall möglich sein, es hat sich in Deutschland seit unserer letzten Diskussion hier vor etwa 2-3 Jahren auch einiges getan.

Es spricht auch einiges dagegen- nämlich, dass alte Menschen aus eigennützigen Motiven (Pflege, Erbe etc.) beinflusst bezw. genötigt werden könnten, den Freitod zu wählen.

Deshalb kann auch Exit nicht einfach ja oder nein sagen, es wird sehr genau überwacht und beurteilt mit Hilfsangeboten bis zuletzt (Palliativpflege etc)

Zwei Bekannte von mir sind mit Exit wegen ihrer schweren Erkrankungen sehr friedlich und ruhig aus dem Leben geschieden, und es wurde würdig trotz zusätzlicher Anwesenheit eines Polizisten in Zivil (er muss den Vorgang überwachen) gestaltet.

Ein Freitod ist nie etwas Selbstverständliches, auch in schwierigster Situation nicht, denn es gibt auch ethische oder religiöse Gründe, die dagegen sprechen können.

Aber ich weiss, das Thema ist sehr heikel, gerade in Deutschland durch die von Dir genannten Gründe.

Luchs
ehemaligesMitglied32
ehemaligesMitglied32
Mitglied

Re: Sterbehilfe
geschrieben von ehemaligesMitglied32
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.05.2014, 18:49:31
Ich kann als gesunder Mensch eine Patientenverfügung verfassen, dies auch notariell, meine Angehörigen davon in Kenntnis setzen.

Ebenfalls kann ich, wenn ich das Vertrauen habe, eine Person mit einer notariellen Generalvollmacht ausstatten, in der dann alles geregelt ist - und zwar die medizinische als auch wirtschaftliche Betreuung, für den Fall, dass ich das selbst nicht kann.
Ich kann auf diesem Wege dafür sorgen, dass ich im Krankheitsfalle nicht mehr künstlich ernährt werde, aber nicht verdursten muss und ebenso, dass ich in einem Hospiz oder einer Palliativstation untergebracht werden kann, wenn es nur irgend möglich ist.

Es ist nicht so, dass wir hier in unserem Lande alle "elendig" sterben müssen.

Doch es wird sich der Gesetzgeber glücklicherweise nicht dafür hergeben, dass "gesunde alte Menschen" mit Sterbehilfe aus dem Leben scheiden dürfen.

Warum auch?

Meli

Nachträglich

Ich denke, dass es in allen Kliniken - in jedem Fall in den Unikliniken Ethikkommissionen gibt, die mit Ärzten, Juristen und Psychologen bzw. Psychiatern, als auch mit Pflegekräften, die mit den Patienten direkt vertraut sind - zusammengesetzt sind.

Diese werden einberufen, so bald ein Patient äußert bzw. die Bevollmächtigten, dass weitere Behandlungen nicht mehr gewünscht werden bzw. wenn ein Patient "austherapiert" ist.

Von dort werden dann die weiteren Schritte zur Übernahme in Hospiz, Palliativstation oder Pflegeheim (so es zu Hause nicht möglich ist) eingeleitet.

Es ist in jedem Fall wichtig für die vom Erkrankten ernannten Bevollmächtigten darauf zu achten, dass diese Kommission umgehend zusammentritt. Es kann sonst passieren, dass Maßnahmen wie Reanimation oder Re-Intubation durchgeführt werden, was nicht im Sinne des Patienten wäre.
Doch ist die Ärzteschaft verpflichtet, diese Maßnahmen durchzuführen, so lange diese Entscheidung nicht von der Kommission bestätigt wurde.

Wie das im Einzelnen allerdings gehandhabt wird, ist sicherlich nur vor Ort genau zu klären.
geschrieben von meli


Hallo meli,

Sie sprechen es ja an, "wenn ich das Vertrauen habe" kann ich einiges regeln, nicht aber das, dass ich in Menschenwürde sterben kann.

Ich akzeptiere viele Ihrer Vorstellungen, nur, können Sie mir erklären, warum ich nicht selber entscheiden sollte können, ob das Leiden für mich zu groß ist und wann ich abtreten möchte. Wollen Sie mir dieses Recht absprechen.

Wer gibt einem anderen Menschen das Recht, über meine Person zu entscheiden. Ich sehe das so, wie ich schon einmal erwähnt habe, ein jeder sollte selber entscheiden können, wie und wann er gehen will. Wenn er durch einen Schicksalsschlag unerwartet aus dem Leben gerissen wurde, hatte er schlicht und einfach Pech, wenn ihm aber ohnehin schon ein langes Leben vergönnt war, sollte der Abgang in seiner eigenen Hand liegen.

Ich hatte viele Bekannte, welche sich vor ihrem Sterben in Schmerzen wanden und darum bettelten, endlich sterben zu können, dieser Wunsch wurde ihnen aber nicht erfüllt, da es das Gesetz nicht zulässt.

Gesetz hin oder her, im Krieg werden unzählige junge und gesunde Menschen gegen ihren Willen in den Tod geschickt, wissen Sie warum. Weil es das Gesetz so will. Und ich sehe nicht ein, dass das Gesetz es so will, mich mit großen Qualen vor die Hunde gehen zu lassen. Und ich nehme auch nicht zur Kenntnis, dass jemand anderer bestimmen kann, wie ich aus dem Leben scheide.

Wenn jemand diese meine Einstellung vertritt, bleibt ihm zurzeit gegebenenfalls nur übrig, sich mit Gewalt das Leben zu nehmen und ich sehe das nicht als Menschenwürde an. Es sollte gesetzlich aber eine Möglichkeit geben, in menschlicher Würde abzutreten, ohne langes Leiden. Und wenn mir ein anderer Mensch, nur weil er eine andere Meinung hat, aufbürdet, mich Menschenunwürdig umzubringen, sehe ich darin für diesen auch eine Gewisse Verantwortung hiefür lasten.

Aber noch einmal, nach meiner Meinung hat niemand das Recht, über mein Leben zu entscheiden, egal welcher Glaubensrichtung er angehört oder ob er andere Lebenseinstellungen hat. Das Mittelalter ist vorüber und wir sollten uns dem anpassen.

Grazfranz
Re: Sterbehilfe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf luchs35 vom 25.05.2014, 21:04:34
Die Anspannung ist wirklich extrem hier bei uns, was dieses Thema angeht.

Nüchtern gesehen hat die Schweiz also mit Exit eine Organisation, die die einzuschlagenden Wege genau kennt, ebnet und alles regelt.
Das entlastet natürlich den Betroffenen kolossal und ebenso die Angehörigen.

Der Einzelne muss sich hier in Deutschland selbst durchsuchen und oftmals ist er damit überfordert, hat keine Ansprechpartner und sein Zustand verschlechtert sich oftmals.

Auch sollen meist die Angehörigen nichts von diesem Wunsch wissen, weil bei Äußerungen über einen Freitod der Arzt zu benachrichtigen wäre und oftmals dann auch eine Einweisung in eine geriatrische Abteilung einer Psychiatrie erfolgen könnte.

Dazu hatte ich aber schon geschrieben.

Was Du über die Kosten schreibst, beruhigt mich. Der Tod ist im Allgemeinen schon ein Geschäft, an dem viele verdienen möchten und verdienen, so muss es nicht noch auf diesem Gebiet sein.

Wir alle werden diesen letzten Weg irgendwann einmal gehen müssen und ich kann nur hoffen, dass jeder gut begleitet diesen gehen kann, egal, wozu er sich entscheidet.
Re: Sterbehilfe
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaligesMitglied32 vom 25.05.2014, 21:20:35
Sie sprechen es ja an, "wenn ich das Vertrauen habe" kann ich einiges regeln, nicht aber das, dass ich in Menschenwürde sterben kann.
geschrieben von Grazfranz


Selbstverständlich ist es möglich, auch hier in unserem Land menschenwürdig zu sterben.

Es bedarf eines guten Arztes, der die Patientenverfügung sorgfältig ausfüllt, die natürlich immer wieder erneuert werden muss.

Es gehört also dazu, dass man sich zu einem Zeitpunkt, an dem es einem noch gut geht, sich einmal mit seinem evtl. Sterbeprozess befasst, durchdenkt, nachfragt und dann die entsprechenden Unterlagen erstellt bzw. notariell erstellen lässt.

Es wachsen die Hospizplätze deutlich an, ebenso die Palliativstationen in den Kliniken.

Der Unterschied zur Schweiz ist lediglich, dass man sich hier bei uns selbst um alles kümmern muss - bzw. wenn man das nicht getan hat, einfach dann schlecht dasteht, denn die Ärzte müssen dann dem Gesetz nach entsprechend handeln.

Damit schließe ich das Thema für mich hier ab.

Meli

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