Computerhilfe (PC-Abteilung) Kündigungszeit Handy-Vertrag

ladybiene
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Mitglied

Re: Kündigungszeit Handy-Vertrag
geschrieben von ladybiene
als Antwort auf rello vom 26.05.2009, 16:54:49
Guten abend rello

Genauer lesen soll ungemein hilfreich sein!

Ich möchte einen Handyvertrag kündigen, der seit 2001 läuft


Das bedeutet daß der Vertrag nach regulären Ablauf(24Monate)2003 automatisch jeweils um 1 Jahr sich verlängert hat, das gleich 5 mal falls walter keine reguläre Verlängerungsprovision um weitere 24Monate jeweils kassiert hat!
Das wiederum bedeute dass deine Aussage, Kündigung 3 Monate zum Quartal, nicht korrekt ist.

Du gestattest bitte meine amtliche Richtigstellung, AGBs sind bekanntlich amtlich!

Wenn Du Dich auf keine Verlängerung des Vertrages um eine bestimmte Vertragslaufzeit eingelassen hast,


Das hat walter4 aber laut AGB jeweils automatisch um 1 Jahr!

Schönen abend
Anneliese
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ladybiene
rolf †
rolf †
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Re: Kündigungszeit Handy-Vertrag
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ladybiene vom 26.05.2009, 16:42:12
Die Gesprächsgebühren sind nicht anders, als beim Direktabschluß mit den Netzbetreibern. Wir haben 2 handys im D2-Netz, eins bei mobilcom, eins direkt bei Vodafone (Mannesmann). Die Gesprächsgebühren sind gleich.
--
rolf
ladybiene
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Re: Kündigungszeit Handy-Vertrag
geschrieben von ladybiene
als Antwort auf rolf † vom 26.05.2009, 21:13:04
Guten abend rolf

Nein,dem ist nicht so,bitte sei so nett und schreibe nicht etwas bevor du dich genau erkundigt hast.

Mir fiel schon einige male auf daß du mit Unwissen User verunsicherst!

Wenn alle Provider gleich den Netzbetreibern wären,warum gibt es dann soviele Provider, wovon leben die?
Ich bin es gewohnt auf genaue Angaben zu achten, wenn ich die nicht habe schweige, schweige ich!

Anmerkung: Ich bin nebenberuflich für einen Netzbetreiber tätig, ich weiss wovon ich schreibe.

Schönen abend wünscht
Anneliese
--
ladybiene

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