Innenpolitik Neues Wahlrecht

Jakob62
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RE: Neues Wahlrecht
geschrieben von Jakob62

So war das aber, als er Abgeordneter war.
 

olga64
olga64
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RE: Neues Wahlrecht
geschrieben von olga64
als Antwort auf Jakob62 vom 01.06.2023, 17:58:44
So war das aber, als er Abgeordneter war.
 
.... was er aber seit fast 10 Jahren nicht mehr ist und dies aus freier Entscheidung.
Da Sie in der Gegenwarts-Form formulierten, entstehen solche Missverständnisse, die man vermeiden sollte. Olga
Jakob62
Jakob62
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RE: Neues Wahlrecht
geschrieben von Jakob62
als Antwort auf olga64 vom 01.06.2023, 18:26:57
So war das aber, als er Abgeordneter war.
 
.... was er aber seit fast 10 Jahren nicht mehr ist und dies aus freier Entscheidung.
Da Sie in der Gegenwarts-Form formulierten, entstehen solche Missverständnisse, die man vermeiden sollte. Olga
Da hast Du natürlich recht.
Ich habe das nicht mehr verfolgt und wusste nicht,
ob er noch Abgeordneter ist.
Er war aber das beinahe berühmteste Gesicht,
das häufig gegen die Linie der Parteiführung stimmte.

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Bodoso
Bodoso
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RE: Neues Wahlrecht
geschrieben von Bodoso
als Antwort auf Gitti Schweden vom 18.05.2023, 09:18:10
"

 Es gibt eine ganze Reihe von Jugendlichen, die machen ihr Abitur vorzeitig.
Stimmt.
In Deutschland waren es 2017 rund 4000 junge  Menschen unter 18 Jahren die in Hochschulen eingeschrieben waren.
Nicht mitgerechnet sind die Abiturienten die einen anderen Weg eingeschlagen haben.
 
Jakob62
Jakob62
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RE: Neues Wahlrecht
geschrieben von Jakob62
Die Väter des Grundgesetzes waren keine Mathematiker. Denn ansonsten hätten sie gewusst, dass das Wahlrecht, das sie schafften, aus mathematischen Gründen nicht umsetzbar ist. Es fiel nur lange nicht besonders auf, als Union und SPD die einzigen mit Direktmandaten waren und es sonst nur die FDP im Bundestag gab.

299 Wahlkreise = 299 Direktmandate durch die Erststimme
299 Mandate über die Parteilisten durch die Zweistimme

Das wären 598 Abgeordnete gewesen, so wie gewünscht.

Das mathematische Problem entstand dadurch, dass es zusätzlich hieß, dass das gesamte Parlament im Verhältnis der Zweitstimmen abgebildet sein muss.

Und hier enstand das mathematische Problem. Man brauchte Überhang- und Ausgleichsmandate, weil natürlich die feststehenden 598 Abgeordeten mit ihrer Parteizugehörigkeit nicht das Verhältnis der Zweitstimmen abbildete.

Die jetzige Wahlrechtsreform begünstigt die Grünen und die FDP, die ja in der aktuellen Regierung sind. Interessant wird das neue Wahlrecht dann, wenn es einige Abgeordnete gibt, die nicht über Parteilisten ihr Mandat bekommen, sondern über die Direktwahl der Erststimme. Selbst wenn sie 95% bekommen, haben Sie keinen Sitz, da sie ja in keiner Partei sind, die eine Zweitstimme hat.

Bei unserer letzten Betriebsratswahl gab es nun einen interessanten Fall, der auch zum neuen Wahlrecht passt. Es traten 3 Listen zur Betriebsratswahl an, die alle drei Sitze bekamen. Auf der größten Liste saß ein männlicher Kollege, der als letzter auf dieser Liste nach der Wahl einen Sitz im Betriebsrat bekommen hätte, diesen aber nicht bekam, weil es dann einen Mann mehr im Betriebsrat gegeben hätte als Frauen. Das führte dazu, dass die Frau, die auf der Liste hinter ihm stand und eigentlich weniger Stimmen hatte wie er, den Sitz im BR für ihn bekam.
Gitti Schweden
Gitti Schweden
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RE: Neues Wahlrecht
geschrieben von Gitti Schweden
als Antwort auf Bodoso vom 03.06.2023, 15:07:02

Danke Bodoso, es gibt doch noch ein paar kluge Köpfe unter uns.


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ingo
ingo
Mitglied

RE: Neues Wahlrecht
geschrieben von ingo
als Antwort auf Gitti Schweden vom 03.06.2023, 23:00:20
"""... es gibt doch noch ein paar kluge Köpfe unter uns. """"

Meine Meinung: Diese Bemerkung finde ich unhöflich und überheblich, Gitti.
Nordlicht 55
Nordlicht 55
Mitglied

RE: Neues Wahlrecht
geschrieben von Nordlicht 55
als Antwort auf Gitti Schweden vom 18.05.2023, 09:18:10
Altes Thema, neue Frage:

"Deutschland altert – daher kann sich Bundespräsident Steinmeier ein Wahlrecht mit 16 vorstellen. Die CDU argumentiert dagegen und spricht Jugendlichen die nötige Reife ab.
"

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cdu-gegen-absenkung-des-wahlalters-18900894.html

Wie seht Ihr das? Ich persönlich bin der Meinung, dass man das vom Bildungsstand abhängig machen muss. Z. B. sollten diejenigen, die ihr Abitur erfolgreich gemacht haben, automatisch das Wahlrecht bekommen, auch wenn sie noch keine 18 sind. Es gibt eine ganze Reihe von Jugendlichen, die machen ihr Abitur vorzeitig. Mit der erfolgreich abgelegten Reifeprüfung sollten sie auch das Wahlrecht bekommen. Ansonsten sollte das Wahlrechtsalter bei 18 beibehalten werden. (Ganz nebenbei - in Schweden ist das Wahlrechtsalter wie in Deutschland bei 18 Jahren, aber alkoholische Getränke darf man erst mit 21 Jahren kaufen - hat aber mit dem Thema nichts weiter zu tun!)
Hallo Gitti,

ich würde solch ein "Elitenwahlrecht" für Jugendliche nicht unterstützen!

Ein abgelegtes Abitur ist ein Zeugnis und auch die z.b. beste Mathe-Note bedeutet nicht automatisch, dass  betreffende SchülerInnen eine höhere persönliche und gesellschaftliche Reife besitzen, als diejenigen, die bereits in ihrer Berufsausbildung erste Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt sammeln! 
Fast würde ich Gegenteiliges behaupten, aber auch das wäre nicht fair.

Also, entweder trauen wir ein früheres Wahlrecht der Jugend zu, oder eben nicht. Aber auf keinen Fall Einzelnen!

Katja 
MarkusXP
MarkusXP
Mitglied

RE: Neues Wahlrecht
geschrieben von MarkusXP
als Antwort auf Nordlicht 55 vom 04.06.2023, 10:44:46
 
Hallo Gitti,

ich würde solch ein "Elitenwahlrecht" für Jugendliche nicht unterstützen!

Ein abgelegtes Abitur ist ein Zeugnis und auch die z.B. beste Mathe-Note bedeutet nicht automatisch, dass  betreffende SchülerInnen eine höhere persönliche und gesellschaftliche Reife besitzen, als diejenigen, die bereits in ihrer Berufsausbildung erste Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt sammeln! 
Fast würde ich Gegenteiliges behaupten, aber auch das wäre nicht fair.

Also, entweder trauen wir ein früheres Wahlrecht der Jugend zu, oder eben nicht. Aber auf keinen Fall Einzelnen!

Katja 
Ich bin auch bei dem Wahlrecht mit 16 Jahren skeptisch, aber irgendwie müsste man ja das Übergewicht der älteren Bevölkerung reduzieren, davon bin ich in der Tat überzeugt!

Denkbar wäre  - wenn man seiner Phantasie einmal freien Lauf lässt - ein "Familienwahlrecht", wobei die Erziehungsberechtigten praktisch für ihre minderjährigen Kinder mit wählen.

Ich könnte mit auch vorstellen, dass mit z.B. 80 Jahren das Wahlrecht beendet ist, ähnlich eines Führerscheins. Dann müssten sich die politisch interessierten, ähnlich wie es heute viele noch nicht wahlberechtigte Jugendliche tun, eben in NGOs organisieren um Lobbyarbeit für ihre Interessen zu leisten. Die Parteien stehen den Älteren ja auch offen!

Generell ist es m.E. für eine Gesellschaft nicht gut wenn die stärkste Wählergruppe sich aus Rentnern und Pensionären zusammensetzt. So ist es sehr schwierig, die Aufgaben der Zukunft zu bewältigen denke ich!
MarkusXP
poldy
poldy
Mitglied

RE: Neues Wahlrecht
geschrieben von poldy
als Antwort auf MarkusXP vom 04.06.2023, 12:32:50

Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems
Wer darf wählen?
 
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags),
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!
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Bei der Kommunalwahl gibt es bereits das Wahlrecht ab 16 J. Da macht es doch keinen Unterschied ob Kommunalwahl oder Bundestagswahl. 

poldy

 

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