Forum Finanzen & Wirtschaft Wirtschaftsthemen Zehn Wahrheiten über die Witwenrente

Wirtschaftsthemen Zehn Wahrheiten über die Witwenrente

vorunruhestand
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Zehn Wahrheiten über die Witwenrente
geschrieben von vorunruhestand

witwen.jpgUnd plötzlich ist der Mann nicht mehr da. Stirbt der Ehepartner, scheint die Welt stehen zu bleiben. Für einige kommt zur Trauer noch das finanziellen Fiasko. Deswegen ist es gut, über die Witwenrente Bescheid zu wissen – zehn Wahrheiten zur Witwenrente (auch für Witwer).

Die Zehn Wahrheiten

1. Witwenrente nur auf

AntragWitwen- oder Witwerrente – auch Hinterbliebenenrente genannt – muss beantragt werden, wie und was dafür nötig ist, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Sie muss immer beantragt werden, und zwar bei der Deutschen Rentenversicherung. Das entsprechende Formular heißt „R0500“ und lässt sich auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.

2. Voraussetzung ein Jahr Ehe

Voraussetzung ein Jahr EheDie Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss ein Jahr bestanden haben. Ausnahm: Der Partner ist vor Ende des ersten Ehejahres bei einem Unfall gestorben.

3. Die kleine Witwenrente

Die kleine Witwen- oder Witwerrente ist eher ein Almosen – „kleine“ Witwen und Witwer bekommen lediglich 25 Prozent der Rente, die der Ehepartner/Lebenspartner oder die Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte, so die Deutsche Rentenversicherung.

4. Die große Witwenrente

Die „große“ Witwen- oder Witwerrente bekommt, wer älter ist als 47 Jahre oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erzieht, das noch keine 18 Jahre alt ist.

5.  Anspruch ab dem 3. Monat

Der Hinterbliebene bekommt für drei Monate („Sterbevierteljahr“) nach dem Sterbemonat die volle Rente (des Verstorbenen), also hundert Prozent, danach nur noch die „kleine“ oder „große“ Witwen- oder Witwerrente.

6.  Renten-Aus bei Wiederheirat

Mit einer Wiederheirat, sprich einer bei einer neuen Eheschließung, ist es vorbei mit der Witwen- oder Witwerrente. 

7. Was ist mit Hinzuverdienen?

Wird das eigene Einkommen bei der Witwen- oder Witwerrente berücksichtigt? Ja! Je nach Höhe des eigenen Einkommens kann die Hinterbliebenenrente gekürzt werden. 

8. Witwenrente für Geschiedene

Grundsätzlich gilt: Nach einer Scheidung gibt’s keine Hinterbliebenenrente. Die Ausnahmen von der Regel


9. Alternativen zur Witwenrente

Es gibt das sogenanntes Rentensplitting: Dem Rentenkonto des Hinterbliebenen wird ein Teil der Rentenansprüche des Verstorbenen gutgeschrieben, die dieser im Lauf der Ehe erwirtschaftet hat.

10. Witwen mit Kindern

Der Kinderzuschlag erhöht den Freibetrag der Zuverdienstgrenze. Das bedeutet: Für alle, die Kinder haben, steigt der Freibetrag für jedes eigene Kind, das einen Anspruch auf Waisenrente hat, um das 5,6-fache des aktuellen Rentenwertes, derzeit sind das 201,71 Euro.

vorunruhestand.de

olga64
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RE: Zehn Wahrheiten über die Witwenrente
geschrieben von olga64

Die Ökonomin, Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates fordert eine Abschaffung der Witwenrente inihrer bisherigen Form.
Dies wird natürlich nie rückwirkend möglich sein - aber ist sicherlich ein Denkanstoss für die Zukunft.

Aktuell erhalten ca 5 Mio Menschen eine solche Renten (überwiegend Frauen); mindestens 55% der Rente des verstorbenen PartnerIn werden bezahlt - unabhängig davon, ob selbst erwirtschaftete Rentenansprüche während der Ehe auf das Rentenkonto eingeflossen sind oder nicht.

Demzufolge finanzieren alleinstehende BeitragszahlerInnen auch diese Witwen-Rentenansprüche für nicht erwerbstätige Bezieher, auch wenn diese ihrerseits nie in das System einbezahlten.

Frau Schnitzer schlägt ein sog. Rentensplitting vor (ähnlich dem Ehegattensplitting bei der Besteuerung von Einkommen).
Dabei würden die in einer Ehe von beiden erworbenen Rentenansprüche hälftig aufgeteilt - nach dem Tod eines PartnerIn bleiben dem oder der Hinterbliebenen also diese Hälfte plus vor der Ehe erworbene, eigene Rentenansprüche.

Ist das ein guter Vorschlag für die Zukunft der Rentenbezieher? Olga

Lenova46
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RE: Zehn Wahrheiten über die Witwenrente
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf olga64 vom 10.07.2023, 16:49:24

Meine Meinung ist, dass gesellschaftlich immer noch zu sehr ein überholtes Rollenbild Frau/Mann verbreitet ist. Das hat sich zwar gelockert, ist insbesondere bei der älteren Generation augenfällig. 
 
Frau Spitzer ging mit ihrem Vorschlag zur Streichung der "Witwenrente" davon aus, dass das für neu geschlossene Ehen gelten sollte. 
 
Wird jetzt das Ehegattensplitting dazu ins Gespräch gebracht, ist das verständlich. Wozu wurde anno dazumal das Ehegattensplitting eingeführt? Es sollte die klassische Familie fördern. Die Ehefrau kümmert sich um den Haushalt, um die Kinder und unterstützt wesentlich ihren Ehemann.
 
Die sogenannte "Mütterrente" trägt auch nicht zur Verbesserung der Ehefrauen bei. 
 
Ich könnte mir ein Modell der "Hausfrauenrente" vorstellen. Der Ehemann/Partner, der mit einer Person zusammenlebt, die den Haushalt alleine führt, zahlt anteilige Sozialversicherungsbeiträge dafür. (Krankenkasse und Rentenleistung)
 
 

olga64
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RE: Zehn Wahrheiten über die Witwenrente
geschrieben von olga64
als Antwort auf Lenova46 vom 12.07.2023, 10:53:06
Meine Meinung ist, dass gesellschaftlich immer noch zu sehr ein überholtes Rollenbild Frau/Mann verbreitet ist. Das hat sich zwar gelockert, ist insbesondere bei der älteren Generation augenfällig. 
 
Frau Spitzer ging mit ihrem Vorschlag zur Streichung der "Witwenrente" davon aus, dass das für neu geschlossene Ehen gelten sollte. 
 
Wird jetzt das Ehegattensplitting dazu ins Gespräch gebracht, ist das verständlich. Wozu wurde anno dazumal das Ehegattensplitting eingeführt? Es sollte die klassische Familie fördern. Die Ehefrau kümmert sich um den Haushalt, um die Kinder und unterstützt wesentlich ihren Ehemann.
 
Die sogenannte "Mütterrente" trägt auch nicht zur Verbesserung der Ehefrauen bei. 
 
Ich könnte mir ein Modell der "Hausfrauenrente" vorstellen. Der Ehemann/Partner, der mit einer Person zusammenlebt, die den Haushalt alleine führt, zahlt anteilige Sozialversicherungsbeiträge dafür. (Krankenkasse und Rentenleistung)
 
 
Diese Modelle aus der Adenauer-Zeit haben sich überlebt und sind auch eine grosse Ungerechtigkeit z.B. Alleinerziehenden und/ioder Paaren gegenüber, die nicht verheiratet sind und an diesen Vorzügen nie partizipieren können, aber dafür bezahlen müssen.

Aber auch die kostenlose Mitversicherung bei der Krankenkasse beim Ehemann muss weg.
Das Problem kommt ja sehr oft auf die Frauen wie ein Bumerang zurück, wenn die Ehe geschieden wird. Dann rutschen genau diese Frauen ab in die Altersarmut: sie zahlten nur kurz und zu wenig - wenn überhaupt - in die Rentenversicherung ein, haben Probleme, einen Job zu finden, weil sie zu lange sich um keinen bemühten usw.

WEr wirklich eine "Hausfrauen-Ehe" führen möchte, soll in dieser Ehe selbst vorsorgen. Auch wenn Kinder vorhanden sind - bedeutet das ja nicht,dass eine Erziehungszeit vieleJahrzehnte dauert (wenn doch, hat man grosse Fehler gemacht). Der Hauptverdienende soll eine entsprechende Versicherung für seine Partnerin abschliessen, die dann auch noch einzahlpflichtig sein muss, wenn sich das Paar scheiden lässt. Aber darauf werden sich vermutlich die meisten Männer nicht einlassen - deshalb müssen Witwenrente modernisiert werden und die 20 Mrd Euro, die das Ehegattensplitting jährlich den deutschen Staat kostet, muss ersatzlos gestrichen werden. Dieses Geld kann sinnvoller für junge Familien mit Kindern investiert werden, worin die Zukunft unseres Landes liegt. Olga

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