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hescha123 .

hat auf das Thema Re: ...adlige Doktorarbeit gepfuscht ? im Forum Innenpolitik geantwortet
Ist es schon einmal aufgefallen, dass zu Guttenberg kein Einzelfall eines Politikers beim Betrügen ist? Hat jemand Kenntnis über den Betrug (Lüge) vom Gesundheitsministerium ggü. 20 Mio. Rentnern? Auf http://sonderbeitrag-fuer-krankengeld.de.tl ist dieser Betrug dargestellt. Dass zu Guttenberg betrogen hat, ist anzuprangern und zu verurteilen. Aber ... Er ist kein Einzelfall ...
Hallo lupus, JA ... und Don Quichotte hat am 17.05.2011 am Windmühlenrad gedreht, indem er eine angeforderte Stellungnahme an das Sozialgericht Aurich versandte. Den Inhalt der Stellungnahme kann jeder hier nachlesen. Leider vermisst Don Quichotte Sancho Pansa sehr, denn der meldet sich nicht. Ich lasse mich als Rentner nicht vom Gesundheitsministerium für dumm verkaufen. Auch nicht deshalb, weil es bei 20 Mio. Rentnern und deren Interessenverbänden gelungen ist. Mein "Kampf" um die Wahrheit ist erst zu Ende, wenn das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort gesprochen hat. Helmut Schang _____________________ Nicht die Wahrheit macht uns reich, sondern die Erkenntnis auf dem Weg zur Wahrheit.
Weil mir die politischen Instanzen seit vier Jahren die Aufklärung zur Wahrheit verweigern, habe ich unter http://sonderbeitrag-fuer-krankengeld.de.tl eine Internetseite eingerichtet. Zu finden sind dort meine Erkenntnisse aus vier Jahren Internet-Recherche, dem Schriftwechsel mit involvierten Beteiligten, meinem Petitionsverfahren (Dauer 2½ Jahre) und zu Klagen vor Sozialgerichten. Betroffen ist jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Besonders belogen wurden die Rentner. hescha123 Rentner seit Mai 2007 Anmerkung: Die erste Bewertung erschien auf http://www.vorwaerts.de/blogs/das-zu-guttenberg-syndrom/ zu meiner Homepage.
Alle Achtung! Verfasst von Kurt Nickel am 27. April 2011 - 19:32 Ich muss ehrlich sagen, Herr Schang, dass Sie den Vorgang wirklich sehr anschaulich und verständlich darstellen. Alle Achtung! Bin gespannt, ob Sie etwas bewegen können... Schöne Grüße vom Niederrhein Kurt Nickel
Hallo und guten Tag, da mein Beitrag vom 20.08.2009 versehentlich doppelt, bitte Hilfe wie zweiter Eintrag zu entfernen. Danke im Voraus. Da einige auf http://www.abgeordnetenwatch.de/ulla_schmidt-650-5611.html meine Frage nicht gefunden haben, hier ergänzende Angaben wo zu finden: Auf der Webseite unter Öffentliche Äußerungen ... Auswahl der Fragen und Antworten ... Alle Themen > Auswahl anklicken (Pfeil-Button li. Maustaste) > Gesundheitsreform anklicken (li. Maustaste) = fünfter Auswahleintrag Webseite der Fragen und Antworten zu Gesundheitsreform erscheint. Hier ist es zur Zeit die dritte Frage. -- hescha123
]"lohnt sich hierfür wirklich ein aussichtsloser Kampf, den vermutlich auch nicht allzu viele mitführen möchten"[/indent] a) Wenn der Lohn am Ende ein Sieg der Wahrheit ist = JA b) Auch ein einzelnes Streichholz kann ein Feuer entzünden. c) Gegen den Strom schwimmt jeder allein, auch in einer Gruppe. -- hescha123
]"lohnt sich hierfür wirklich ein aussichtsloser Kampf, den vermutlich auch nicht allzu viele mitführen möchten"[/indent] a) Wenn der Lohn am Ende ein Sieg der Wahrheit ist = JA b) Auch ein einzelnes Streichholz kann ein Feuer entzünden. c) Gegen den Strom schwimmt jeder allein, auch in einer Gruppe. -- hescha123
Es geht mir hier nicht um materielle Dinge. Beitragssätze, Beitragshöhen, Einkünfte, Belastungen, Vermögen etc. haben keinen Bezug zum Forumsbeitrag. Der Zweck meines Textes ist, die Rentner, die betroffen sind, darauf aufmerksam zu machen, dass das Gesundheitsministerium hier schlicht mit einer Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 15/1525) gelogen hat, damit in diesem Rechtsstaat die Gerichte "Recht" sprechen können/müssen bei den Klagen gegen den Sonderbeitrag für Krankengeld (sh. bisherige Urteile des Bundessozialgerichtes: B 12 R 1/07 R, B 12 R 21/06 R, B 12 R 11/06 R, B 12 R 3/06 R, B 12 R 1/06 R, B 1 KR 14/05 R und 12 weitere Urteile von verschiedenen Sozialgerichten). Ich bin nicht damit einig, dass ein Gesetz missbraucht werden darf und der Gesetzgeber sich dazu einer Lüge bedient. Dadurch wird der Rechtsordnung Schaden zugefügt. Kurzdarstellung: des Widerspruches (sh. auch Beitrag vom 19.08.2009 09.18): Wenn am 17.10.2003 dasselbe Ministerium dies veröffentlicht (sh. Beitrag vom 19.08.2009 09.18)
"Zur Finanzierung des Krankengeldes wird ab 2006 von den Versicherten ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent erhoben."
und am 15.06.2005 dies veröffentlicht
"Der zusätzliche Beitragssatz dient daher ausdrücklich nicht - wie immer wieder falsch behauptet wird - zur Finanzierung von Krankengeld, sondern ist nicht an einzelne Leistungen der GKV geknüpft."
handelt es sich um eine sich gegenseitig ausschließende Aussage mit der Feststellung, dass das Ministerium falsch behauptet hat. Die Veröffentlichung in 2005 hatte nur die Manipulation der Meinungsbildung zum Zweck. Wer beschäftigt sich als Normalbürger schon mit den Gesetzgebungsverfahren. Es handelte sich daher um eine Desinformation. Es trifft zu, dass ich mit 60 Jahren in Rente ging. Allerdings ohne Abschläge, da Vertrauensschutz aufgrund einer Schwerbehinderung bestand. Hier hatte der Begriff "Vertrauensschutz" noch eine Existenz. Es sind definitiv keine Geldsorgen oder Befürchtungen, die mich treiben. Es ist das Hinnehmen der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, dass der Staat sich derartige Dinge erlauben darf. Da es bei meiner Anfrage nur um Aufklärung eines simplen Vorganges durch das Bundesgesundheitsministerium ging – Klarstellung von sich gegenseitig ausschließenden Aussagen –, kann als Grund dafür nur der fehlende Mut zur Wahrheit zutreffen. -- hescha123
Hallo und guten Tag, ein Neuling möchte erstmals etwas zur Information für 20 Millionen Rentner beitragen und einen Aufruf wagen. Hintergrund: Als Rentner seit dem 01.05.2007 (nach 45 Berufsjahren) habe ich im Internet zum Komplex der Beiträge für die Sozialversicherung und der Gesetzgebung hierzu recherchiert. Mittlerweile sind hierzu mehr als zwei Jahre vergangen und es ist fast nicht zu glauben, in welchen Sumpf von negativen Erfahrungen ich geraten bin. Seit 2 ½ Jahren befinde ich mich in einer Endlosschleife, verursacht dadurch, dass auf meine Fragen ausgewichen wird, unbeantwortet bleiben, hingehalten werde, Antworten auf Fragen erhielt die nicht gestellt wurden, usw. usw.. Auch meine Petition (Beschwerden über Bundesbehörden) vom 15.10.2007 ist bis heute nicht abgeschlossen. Heute bedauere ich es, dass ich meine Petition nicht als öffentliche Petition eingereicht habe. Als "Einzelkämpfer" benötigt man viel Kraft und eine gewaltige Portion Ausdauer, um die Politik zur Wahrheit zu bewegen. Deswegen suche ich "Mitstreiter" für die Klärung. Sonderbeitrag für Krankengeld = JA - BMG-Pressemitteilung vom 17.10.2003 - BMG-Publikation vom 17.10.2003 "DIE GESUNDHEITSREFORM: Eine für alle!" (Bestell-Nr. A 410) - Pressemitteilung vom 05.11.2003 (Quelle: www.monika-griefahn.de) .."Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk informiert über die Gesundheitsreform" Sonderbeitrag für Krankengeld = NEIN - BMG-Pressemitteilung Nr. 122 vom 15.06.2005, Seite 6 Damit dieser Widerspruch vom Bundesgesundheitsministerium öffentlich geklärt wird, habe ich unter http://www.abgeordnetenwatch.de/ulla_schmidt-650-5611.html der Ministerin U. Schmidt die Frage "Warum bezichtigte das Bundesgesundheitsministerium sich selbst, beim Sonderbeitrag für Krankengeld (§ 241a SGB V) falsch behauptet zu haben?" gestellt. Um der Aufklärung Nachdruck zu geben, kann sich jeder Interessierte mit seiner E-Mail-Adresse vormerken lassen, wenn er bei einer Antwort benachrichtigt werden will. Je höher die Anzahl der Interessierten, je höher der Druck zur Antwort für die Gesundheitsministerin. Jeder Rentner hat eine Stimme. Nicht nur dafür, um alle 4 Jahre stumm sein Kreuz bei der Wahl abzugeben. Weiterhin ist zu erwähnen, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Publikation "DIE GESUND-HEITSREFORM: Eine gesunde Entscheidung für alle!" seine verfassungsgemäße Informationspflicht erfüllt hat (sh. BVerfGE 44,125 (66)). Dieser Aufruf darf/sollte an jeden Interessierten weitergegeben werden und im Internet verbreitet werden. Gemeinsam sind wir stärker! Derzeit liegt eine Beschwerde meinerseits beim LSG Niedersachsen-Bremen (Az.: L 4 KR 244/09 NZB), Vorinstanz: SG Aurich (Az.: S 8 KR 146/07) und eine weitere Klage beim SG Aurich (Az.: S 8 KR 99/09). Folgende Ziele sollen erreicht werden: 1. Feststellung des Verstoßes gegen Verfassungsrecht und damit verbunden 2. Aufhebung des zusätzlichen Beitragssatzes (§ 241a SGB V) ....Hinweis: § 241a SGB V ist zwar zum 31.12.2008 aufgehoben, nicht aber der zusätzliche Beitragssatz. ....Er wurde nur "geschickter Weise" in § 241 SGB V eingebaut. 3. Aufdeckung der Lüge (geschönt: falsche Behauptung) zum Sonderbeitrag für Krankengeld durch das ....Bundesgesundheitsministerium, denn: Wer die Wahrheit kennt und das Gegenteil behauptet, der lügt. Nicht die Wahrheit macht uns reich, sondern die Erkenntnis auf dem Weg zur Wahrheit. Helmut Schang -- hescha123

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