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hahni1944 .

hat auf das Thema Letzte Schonfrist für Rentner? im Forum Neuvorstellungen geantwortet
Rentenbezugsmitteilungen werden erst nach der Bundestagswahl 2009 versandt! Was seit langem vermutet wurde, ist jetzt amtlich: mit schreiben vom 28. Oktober 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern bekannt gegeben, dass für die Veranlagungsjahr 2005 bis 2008 die Rentenbezugsmitteilungen erst in der zeit vom Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2009 an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln sind. Ab dem Veranlagungsjahr 2009 hat die Übermittlung dann regelmäßig bis zum 1. März des Folgejahres zu erfolgen. Trotz Vorliegens der 11-stelligen Steueridentifikationsnummern, die in den vergangenen Wochen versandt wurden, wird es noch bis in den Herbst des Jahres 2009 hinein – besser gesagt: bis nach der Bundestagswahl – dauern, bis erstmals Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle in Bonn zu übermitteln sind. Der automatische Versand dieser Rentenbezugsmitteilungen ermöglicht dem Finanzamt zu überprüfen, ob möglicherweise Steuern festzusetzen sind oder nicht – und zwar rückwirkend bis 2005. Davon betroffen sind jene Rentner, die bislang davon ausgingen, mit ihrer Rente nicht steuerpflichtig zu sein, deren gesamte Einkünfte dennoch oberhalb der Grundfreibeträge liegen. Dazu zählen häufig Ehepaare, bei denen ein Partner noch berufstätig ist oder Senioren, die mehrere Renten beziehen oder die zum Beispiel über zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verfügen. Wegen des Alterseinkünftegesetzes wird bereits seit 2005 ein höherer Teil der Rente versteuert. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Für alle, die bis einschließlich 2005 in den Ruhestand gingen, wurden 50 Prozent der zu diesem Zeitpunkt erzielten Renteneinkünfte steuerpflichtig. Seither wird der Anteil jährlich um 2 Prozent erhöht. Wer also in 2008 in den Ruhestand geht, versteuert 56 Prozent seiner Rentenbezüge. Jährliche Rentenerhöhungen sind sofort zu 100 Prozent steuerpflichtig. Für viele ältere Menschen hat diese Neuregelung dennoch keine Auswirkungen, da die Freibeträge so hoch sind, dass oftmals keine Steuern fällig werden. Für Alleinstehende beträgt der Grundfreibetrag 7.664 Euro, für Ehepaare 15.328 Euro. Auch wenn die automatische Rentenübermittlung erst nach der Bundestagswahl 2009 erfolgt, rät Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL, den betroffenen Rentnern, schon jetzt ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen zu lassen und gegebenenfalls eine Steuererklärung einzureichen. Darin können alle Steuersparmöglichkeiten genutzt werden, die auch für Arbeitnehmer gelten. So können zum Beispiel Sonderausgaben (Beiträge zu Versicherungen) und außergewöhnliche Belastungen (Kosten für Medikamente und Kuren) steuerlich geltend gemacht werden. Auch Spenden wirken sich Steuer senkend aus. Viele Pensionäre und Rentner lassen ihre Einkommensteuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen. Für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der bei Pensionären und Rentnern regelmäßig zwischen 50 und 150 Euro liegt, erstellen die Beratungsstellen vor Ort die Einkommensteuererklärung, führen die Korrespondenz mit dem Finanzamt, legen gegebenenfalls Einspruch ein und stehen dem Mitglied das ganze Jahr über als Ansprechpartner zur Verfügung. Informationen über nächstgelegene Beratungsstellen erhält man beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Unter folgender Telefon-Nummer 030 / 3010 8610 oder im Internet unter www.bdl-online.de unter der Rubrik Verzeichnis. Es ist wichtig daß die Rentner darüber nachdenken, wen sie wählen, denn diese Absocke ist pervers. -- hahni1944

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