„Na, ich weiß nicht so recht!“


„Na, ich weiß nicht so recht!“

Früher galt das Verlöbnis als wichtiger Schritt vor der Eheschließung

Vor kurzem gab es in den Medien eine kurze Notiz, nach der Rechtsstreitigkeiten aus einem Verlöbnis im Sinne des unbedingten Hochzeithaltens keine juristische Relevanz mehr haben. Nicht betroffen sind solche Streitigkeiten, die sich aus Geschenken und ähnlichen Handlungen ergeben. Bereits 1993 wurde in Deutschland letztmalig um das sogenannte „Kranzgeld“ gestritten. Das „Kranzgeld“ war eine jahrhundertalte Einrichtung, die eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten verlangen konnte, wenn sie ihm auf der Grundlage des Eheversprechens den „Beischlaf“ gestattet hatte. Eine nicht mehr jungfräuliche Braut musste der geltenden Tradition nach, zu einer neuen Hochzeit einen „Strohkranz“ tragen, die tatsächliche Jungfrau hatte einen Anspruch auf einen „Myrtenkranz“. Im allgemeinen Sprachgebrauch hieß es dann „Sie ist unbescholten“, also noch Jungfrau, im anderen Fall war sie „bescholten“, obwohl dieses Wort eher nur vor Gericht gebraucht wurde. Eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wurde mit dem Argument des geltenden Gleichheitsgrundsatzes im Sinne des Grundgesetzes nicht angenommen. 1998 erfolgte in Deutschland eine neue Neuordnung des Eheschließungsrechtes. In der DDR waren die „alten Zöpfe“ bereits 1957 abgeschafft worden.
Seien noch zwei Verlobungsgeschichten aus unserer Region aufgeführt, die vor 125 Jahren passiert sein sollen. In Weixdorf war ein Bauerssohn in glühender Liebe zur Nachbarstochter entbrannt und wollte sie heiraten. Da er schüchtern war, gestand er nicht ihr die Liebe, sondern wandte sich an den Vater seiner Angebeteten. Er betrachtete die Angelegenheit mit Interesse und sagte dem möglichen Schwiegersohn, wen die Tochter nicht mit „Nein“ antworten würde, so könne es geschehen. Schnell begab sich der Bauerssohn zur Tochter des Bauern und traf sie bei Handarbeiten an. Ohne viel Federlesen fragte er sie „Möchtest Du mich freien?“ Diese sah ihn erstaunt an und antwortete „Na, ich weiß nicht so recht!“ Sofort ging er zum Vater und wiederholte seinen Antrag. „Nun wenn Sie es richtig gehört haben, Nein hat sie nicht gesagt!“ Es folgte Tage später die Verlobung.
Ganz anders der Fall in Cunnersdorf. Hier ging man sehr materialistisch an die Sache. Der Hintergrund, Tochter Amalie Rosina hatte schon ein „ehrwürdiges“ Alter von 35 Jahren. Der Vater bot immer wieder seine Tochter unter anderem auch in einem Kneipengespräch an. Zugleich bot er 600 Taler Mitgift, damit sie unter die Haube käme. Das Gebot wurde erhöht. „Ich schlachte ein Schwein, die Hälfte gehört sofort Dir!“ Doch auch hier folgte noch ein Kopfschütteln. „Ich erhöhe das Ganze um einen halben Eimer Schmalz und den gesamten Speck vom Schwein!“ „Na dann her mit dem Ganzen, ich nehme an“, soll der neue Schwiegersohn gesagt haben. Die Verlobung wurde gleich nach dem Schweineschlachten gehalten, die Hochzeit nach drei Monaten, denn die Braut sollte ja „unbescholten“ in die Ehe gehen.-

haweger

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