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Aktuelle Themen Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht

ehemaligesMitglied60
ehemaligesMitglied60
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaligesMitglied60
als Antwort auf nasti vom 28.01.2011, 11:12:33
hallo nasti,

da hast du recht, geld ist alles für die herrschaften. aber wenn
es darum geht,selbst berechtigte ansprüche zum beispiel aus der pflegekasse anzumelden, dann hast du nichts als ärger. dann kommt der medizinische dienst
und rechnet dir vor was du an pflege im minutentakt leisten kannst.

selbst haben diese leute nur ahnung von ihren vorgaben, aber nicht davon,
was es bedeutet, schwerkranke und verwirrte angehörige zu pflegen.

was die patientenverfügung angeht, habe ich keine ahnung was das kostet,
kosten könnte eventuell etwas die beglaubigung duch einen anwalt bezw. notar

gustelbert

sonja47
sonja47
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von sonja47
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.01.2011, 22:00:26
Sonja,

es ist ja schön, wenn Du für die Schweiz etwas schreibst.

Ich fände es allerdings gut, wenn wenigstens der Eröffnungsbeitrag gelesen würde. Denn aus dem geht eindeutig hervor, dass es nicht darum geht, eine Verfügung zu unterschreiben und im Haus, bei Ärzten oder Angehörigen zu deponieren.

Es geht darum Angehörigen, die plötzlich handeln müssen - und zwar in Deutschland - einige Punkte zu erklären.
Es ist gut wenn man in das Krankenhaus, das einen selbst oder Angehörige aufnimmt, Vertrauen hat. Aber mitunter ist die Kontrolle besser.

Meli
geschrieben von meli


Meli

das Alles setze ich bei meinem Schreiben voraus!

Und wieso soll ich nun nicht für die Schweiz schreiben???
Hier ist doch eine Erklärung genau so notwendig, wie in Deutschland!!!

Oder willst Du Meli nun wirklich dass im ST, Länder getrennte Titel brauchen, so jedenfalls kommst Du mir nun rüber!

Mit keinem Wort habe ich im gestrigen Posting, Deinen Thread, oder Dich angegriffen!!

Sonja
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sonja47 vom 28.01.2011, 11:27:44
Ich habe Dich auch nicht angegriffen Sonja,

ich habe von Verhältnissen hier in Deutschland geschrieben und mir ist dieses Thema wichtig genug, dass ich gern beim Thema bleiben möchte.

Die Schweiz hat völlig andere Voraussetzungen, die ich sehr gut finde!
Das habe ich ausdrücklich geschrieben.

Und ich möchte keine Vermischung, denn deutsch-schweizerische Verhältnisse gibt es in diesem Fall nicht.

Es geht, hier noch einmal in aller Deutlichkeit, um Verhaltensweisen von Angehörigen Schwerstkranker und Sterbenden, die eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellt haben, um lebensverlängernde, nicht erwünschte Maßnahmen zu verhindern. Und zwar ausschließlich in Deutschland.

Meli


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Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaligesMitglied60 vom 28.01.2011, 11:27:16
Gustelbert,

was Du Nasti antwortest, hat sehr wohl Richtigkeit, aber mit diesem Thread inhaltlich nichts zu tun.

Mach doch bitte einen eigenen Thread über das Verhalten des Medizinischen Dienstes bei Prüfung zur Pflegestufe auf.

Da würde Dein Beitrag supergut hinpassen.

Meli
sonja47
sonja47
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von sonja47
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.01.2011, 11:30:34
Ich habe Dich auch nicht angegriffen Sonja,

ich habe von Verhältnissen hier in Deutschland geschrieben und mir ist dieses Thema wichtig genug, dass ich gern beim Thema bleiben möchte.

Die Schweiz hat völlig andere Voraussetzungen, die ich sehr gut finde!
Das habe ich ausdrücklich geschrieben.

Und ich möchte keine Vermischung, denn deutsch-schweizerische Verhältnisse gibt es in diesem Fall nicht.

Es geht, hier noch einmal in aller Deutlichkeit, um Verhaltensweisen von Angehörigen Schwerstkranker und Sterbenden, die eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellt haben, um lebensverlängernde, nicht erwünschte Maßnahmen zu verhindern. Und zwar ausschließlich in Deutschland.

Meli

geschrieben von meli


Meli

Dann bitte ich Dich die Überschrift zu ergänzen, (mit event. in Deutschland)
kannst es ja bei der noch kommenden Post erneuern, somit ist dann alles
für jeden UserIn klar!

Sonja
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sonja47 vom 28.01.2011, 11:43:09
Sonja,

die einzige Erklärung für Dein Verhalten sehe ich persönlich darin, dass du offensichtlich nichts gelesen hast.

Kurz herausgegriffen:

Das merke ich schon länger meli, könnte für euch doch auch interessant sein, wie das andere Länder handhaben!
Wir sind natürlich nur ein kleines Ländli, brauchen scheinbar nicht beachtet werden, wäre ja Zeitverschwendung für euch, kommt mir jedenfalls so vor!
geschrieben von Lars an Meli


Lars, ich verstehe Deinen Beitrag jetzt nicht.

Es geht um die Schwierigkeiten, die hier in Deutschland aufgrund der Rechtslage und Einstellung in vielen Krankenhäusern erfolgen können und ist lediglich ein informativer Hinweis.

Ich beneide die Schweizer um ihren offenen und guten Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden und wünschte mir wirklich, ich hätte diese Möglichkeiten vor einigen Wochen einsetzen können!

Alles, was ich geschrieben habe, beinhaltete keine Kritik an der Schweiz.
geschrieben von Meli an Lars



Ich schreibe in einem deutschen Forum - die Hinweise, die ich gebe, sind nicht auf europäischen Standard gemünzt oder gar weltweit. Es haben alle anderen User offensichtlich verstanden!

Ich werde auf einen weiteren Beitrag dieser Art nicht mehr reagieren, weil ich keine Lust habe, hier nationale Empfindlichkeiten zu streicheln bei einem Thema, das im wahrsten Sinne des Wortes todernst ist und dazu dienen soll, Leiden Schwerstkranker nicht zu verlängern.

Vielleicht liest Du Dir einfach noch einmal den Beitrag von Sorella durch.

Meli


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lars
lars
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von lars
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.01.2011, 13:28:10
Werte meli, bis jetzt dachte ich, dass dieses Forum grenzüberschreitend ist, oder sehe ich das falsch?
Komisch finde ich auch, dass auch viele Suizid Willige in die Schweiz kommen, ( ist natürlich nicht das gleiche ) sollen die doch in Deutschland bleiben! Sollten halt ihre enorme Bürokratie ändern. Ist doch alles eine "Geldmacherei"! Ich persönlich hatte in meinem Fall, keine zusätzliche Kosten von Aemter usw.
miriam
miriam
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von miriam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.01.2011, 13:28:10
Liebe Meli,

deine Erläuterungen waren alle sehr klar, und auch sehr wichtig!

Dafür gebührt dir Dank - ich habe sehr davon profitiert, werde ganz sicher in der allernächsten Zukunft eine Patientenverfügung verfassen.

Im Allgemeinen wäre es zu begrüßen, wenn bei solchen wichtigen und praxisbezogenen Themen, nicht immer wieder abweichende Texte eingebracht würden.

Wer lesen kann, wusste gleich, dass Melis Text sich auf Deutschland bezieht.

Gruß von Miriam
ehemaligesMitglied60
ehemaligesMitglied60
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaligesMitglied60
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.01.2011, 11:32:40
meli,

wem ich was, auf seine fragen oder anregungen antworte, entscheide ich.
da brauche ich bestimmt von dir keine belehrungen.

gustelbert
ehemaligesMitglied60
ehemaligesMitglied60
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaligesMitglied60
als Antwort auf sonja47 vom 28.01.2011, 11:27:44
hallo sonja,

es gibt scheinbar leute die sind unmöglich. ich habe vorhin von MELI
auch so eine äußerst nette mitteilung bekommen. bisher hatte ich den eindruck
man kann hier sachlich und ruhig diskutieren und wird nicht bei jeder
kleinigkeit angeschossen. aber wenn es so ist, werde ich zurückschiessen.
es ist nicht so daß ich auf dem baum schlafe und mir angst wird vor solchen
mitbürgern.

mfg gustelbert

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