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Aktuelle Themen Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht

herra
herra
Mitglied

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von herra
hallo pilli, ich bin ehrenamtlich im ambulanten Hospizdienst tätig und erlebe sehr oft, daß ganz viel Unwissenheit über die Patientenverfügungen besteht. Wenn es zu spät ist, sind die Angehörigen oft ganz verzweifelt. Denn mündlich wird oft gesagt, daß man nicht künstlich am Leben erhalten bleiben will. Wenn nichts schriftliches vorliegt ist es sehr schwer den Willen des Sterbenden durch zu setzen. Und die Verantwortung nimmt man den Kindern oder dem Partner doch auch ab.Welcher Angehörige will die Verantwortung für das Abstellen der Maschinen schon auf sich nehmen ? Oder die künstliche Ernährung ablehnen ? Ich kann nur raten: Eine Papientenverfügung m u s s sein.
es grüßt ganmz herzlich herradam
pilli
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Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von pilli
als Antwort auf crystal vom 26.01.2011, 22:55:04
...aber was wäre ein praktischer Grund über die normale Patientenverfügung hinaus aktiv zu werden?...


das muss wohl jeder für sich entscheiden? ein grund für mich wäre z.bsp., dass ich möchte, das meine patientenverfügung berücksichtigt wird und zwar in den von mir festgelegten details. klingt einfach...ist es aber nicht, wie zahlreiche nicht beachtete patientenverfügungen in der vergangenheit gezeigt haben bei patienten, die in konfessionsgebundenen kliniken behandelt wurden.


--
pilli

Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf eko vom 26.01.2011, 22:57:53
Eko,

das ist vorbildlich, wie Du für Dich und auch für Deine Angehörigen gesorgt hast.

Meine Eingangsthematik ist aber nicht das Dokument als solches gewesen.

Es geht mir darum, dass bei Vorliegen einer Verfügung oder Vollmacht die Angehörigen sich versichern, dass in den Krankenhauspapieren, also Kurve, Krankenakte und am Bett des Patienten der deutliche Hinweis vorhanden ist, dass keine Reanimation oder Re-Intubation erfolgen darf.

Ansonsten kann es passiert (und glaube mir, es passiert), dass in einem Krankenhaus unter Umständen gegen die Willenserklärung verfahren wird.
Wenn ein Patient dann trotz einer solchen Vollmacht reanimiert wird, dann läuft die Apparatemedizin an.

Und deshalb ist es wichtig, dass sich diejenigen - die in einem solchen Falle an der Stelle des Patienten zu handeln befugt sind - versichern, dass so etwas nicht passieren kann! Und das geht nur durch Nachfragen beim Arzt und dem Pflegepersonal, wie ein solches Einhalten der Willenserklärung gesichert ist bzw. welche Maßnahmen dazu von Seiten der Klinik eingeleitet sind.

Meli

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pilli
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Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von pilli
als Antwort auf herra vom 26.01.2011, 22:59:48
Ich kann nur raten: Eine Papientenverfügung m u s s sein.
geschrieben von herradam


der gleichen meinung bin ich auch; denn ich habe mit keinem wort geschrieben, dass ich gegen eine patientenverfügung bin; ganz im gegenteil! ich möchte nur anraten; sich auch für die richtige wahl des formulars zu entscheiden; siehe hierzu meine dargelegten gründe.


--
pilli

lars
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Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von lars
als Antwort auf eko vom 26.01.2011, 22:57:53
Ich wundere mich über die vielem Verfügungen, die euch in Deutschland auferlegt werden?
Wenn ein Mensch unheilbar krank ist, aber noch geistig fit, kann er doch selber bestimmen über sein Leben, dazu braucht es die Religionen nicht, auch nicht eine Ethik-Kommisssion.
Wie ich schon geschrieben habe, ist das bei uns einfach geregelt! Mit einer Patientenverfügung vom Hausarzt und Patient unterschrieben, das muss jede Institution - Krankenhaus und behandelter Arzt akzeptieren.
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pilli vom 26.01.2011, 23:11:47
pilli,

da stimme ich Dir voll und ganz zu. Man muss sehr genau beachten, welches Formular Verwendung findet. Auch hier kann ein offenes Gespräch mit dem Hausarzt bzw. dem Arzt des Vertrauens sehr hilfreich sein.

Meli


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crystal
crystal
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Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von crystal
als Antwort auf pilli vom 26.01.2011, 23:03:46
klingt einfach...ist es aber nicht, wie zahlreiche nicht beachtete patientenverfügungen in der vergangenheit gezeigt haben bei patienten, die in konfessionsgebundenen kliniken behandelt wurden.


klingt nicht einfach, sondern gruselig... Möge es uns allen nicht so ergehen. Ein Gedanke meinerseits: Vielleicht hilft ein Spenderausweis gegen ungewollte Lebenshinausverzögerungsmassnahmen? Ok. Wahrscheinlich sind unsere Organe in den meisten Fällen etwas zu alt,zu belastet... meine Güte. Was steckt denn wirklich hinter diesem ganzen LebenserhaltenszauberumjedenPreis?

lars
lars
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Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von lars
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.01.2011, 23:18:32
Dazu braucht es nur 1 Formular, sollte Jederman machen, bevor man ev. unheilbar krank wird, viele verdrängen sowas leider! Bis es zu spät wird, für die Angehörigen recht unangenehm, fast untragbar.
Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lars vom 26.01.2011, 23:28:39
Schön Lars, aber ich spreche ja auch nicht von der Schweiz.

Meli
lars
lars
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Re: Allgemeine Patientenverfügung und notarielle General- und Vorsorgevollmacht
geschrieben von lars
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.01.2011, 23:31:13
Das merke ich schon länger meli, könnte für euch doch auch interessant sein, wie das andere Länder handhaben!
Wir sind natürlich nur ein kleines Ländli, brauchen scheinbar nicht beachtet werden, wäre ja Zeitverschwendung für euch, kommt mir jedenfalls so vor!

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