Aktuelle Themen Falsche Abmahnungen

Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 18.12.2013, 17:39:33
Ich erklär euch auch das mal hier (1 MB, pdf).
Na und? Wenn man nur auf eine Webseite umgeleitet wird, dann kommt doch nicht automatisch eine Abmahnung. Die gibt es erst dann, wenn tatsächlich das Streamen eines überwachten Films startet. Das wurde mittlerweile schon einige Male klargestellt.

Die Abmahnung basiert darauf, daß während des Streaming kleine Teile des Films zwischengespeichert werden. Das wird als Grund angegeben und nicht die Tatsache, daß man überhaupt auf der Seite war. Man kann mit Dutzenden von Browsertabs auf Redtube gehen, ohne daß irgendetwas passiert.

det
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 18.12.2013, 17:48:29
Lies lieber was ich genau schrieb, und betrachte das Umfeld. Dann verstehst Du es auch.
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 18.12.2013, 17:49:47
Schon klar, alles wird gut.


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Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Nur mal so nachgefragt....

Waren denn die User auf dem Pornoportal und haben
die entsprechenden Filme überhaupt konsumiert ?

Oder wurden sie nur umgeleitet über "Erfassungsportale" hin zu dem Portal der Filme,
ohne den Film konsumiert zu haben ?

Die Dinge sind noch im Flusse.....

Das Ergebnis wird noch kommen.

Sollte es wie beschrieben abgelaufen sein, würde das bedeuten: Die Rechteinhaber oder deren "Ermittler" haben gezielt deutschen Traffic über Trafficholder zu ihren Fake-Proxy-Seiten geleitet, dort die IP-Adressen erfasst und dann die nichts ahnenden Nutzer zu Redtube.com weitergleitet. Damit hätten sie die behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne aktives Mitwirken der Abgemahnten selbst generiert.

Staatsanwaltschaft prüft.

Aber letztendlich ist es egal.
Das Urteil steht, die Kerle sind Schuld, jetzt sollen sie gefälligst zahlen.

Und wenn es demnächst über Schuh-Portale läuft ?

Sauerei ist Sauerei. Und das muss aufgeklärt werden.

nordstern
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 18.12.2013, 18:12:14
Sollte es wie beschrieben abgelaufen sein, würde das bedeuten: Die Rechteinhaber oder deren "Ermittler" haben gezielt deutschen Traffic über Trafficholder zu ihren Fake-Proxy-Seiten geleitet, dort die IP-Adressen erfasst und dann die nichts ahnenden Nutzer zu Redtube.com weitergleitet. Damit hätten sie die behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne aktives Mitwirken der Abgemahnten selbst generiert. nordstern
geschrieben von nordstern
In dem Artikel bei Heise ist ein Widerspruch. Einerseits heißt es so wie von dir zitiert:
Damit hätten sie die behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne aktives Mitwirken der Abgemahnten selbst generiert.
geschrieben von Artikel bei Heise
Andererseits ist anschließend von Streaming die Rede. Wenn man die Blogs von RA Stadler und RA Vetter und zusätzlich das Interview mit Urmann in der "Zeit" liest, dann wir deutlich, daß es nicht um die Umleitung auf das Portal redtube.com geht, sondern um das Streaming eines oder mehrerer Filme von diesem Portal. Das Streaming startet nicht von selbst, man muß die Filme schon anklicken. Also ist die Behauptung "Damit hätten sie die behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne aktives Mitwirken der Abgemahnten selbst generiert" schlichtweg Blödsinn. Ein bißchen was tun mußte man für die tatsächliche Urheberrechtsverletzung schon.

Die Argumentation gegen die Abmahnungen stützt sich auf § 44a des "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)"
§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1.
eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2.
eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
geschrieben von Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts
Das bedeutet, daß die aus technischen Gründen unumgängliche Zwischenspeicherung kleiner Teile des Streams nicht das Urheberrecht verletzt, weil es nur eine temporäre Speicherung ist, die keinem Dritten zugänglich gemacht wird.

Ich hoffe, das jetzt endlich die Diskussionsbasis geklärt ist. Sollte dem nicht so sein, empfehle ich noch einmal Blogs von RA Stadler und RA Vetter und zusätzlich das Interview mit Urmann in der "Zeit"

det
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 18.12.2013, 18:35:25
Streaming war der Vorwurf. Der Grund zur Abmahnung.
Aber hat das auch stattgefunden.
In allen Fällen ?

Darüber habe ich noch nichts gelesen.
Waren die Rechtsanwälte dabei, haben sie Logs gesehen mit time stamps ?
Oder haben sie Gegenmeinungen zum Vorwurf "Streaming" genannt, warum das noch kein konsumieren ist ?

Ich bin mir da nicht sicher.
Allein auf die Seite kommen ist ja wohl noch nicht die vorgeworfene Rechteverletzung.
Hat da aber das Straming stattgefunden?
Oder doch nur die IP-Erfassung, um dann die Drohgebährde zu schreiben ?

Für mich ist da noch gar nichts erwiesen.
Es sei denn, es werden Zeugenaussagen gerichtlich geklärt: "Ja ich habe den Filmgesehen aber das ist Streaming und nicht strafbar".
In allen abgemahnten Fällen selbstverständlich.

nordstern

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Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 18.12.2013, 18:45:02
Streaming war der Vorwurf. Der Grund zur Abmahnung.
Aber hat das auch stattgefunden.
In allen Fällen ?

Darüber habe ich noch nichts gelesen.
Waren die Rechtsanwälte dabei, haben sie Logs gesehen mit time stamps ?
Oder haben sie Gegenmeinungen zum Vorwurf "Streaming" genannt, warum das noch kein konsumieren ist ?

Ich bin mir da nicht sicher.
Allein auf die Seite kommen ist ja wohl noch nicht die vorgeworfene Rechteverletzung.
Hat da aber das Straming stattgefunden?
Oder doch nur die IP-Erfassung, um dann die Drohgebährde zu schreiben ?

Für mich ist da noch gar nichts erwiesen.
Es sei denn, es werden Zeugenaussagen gerichtlich geklärt: "Ja ich habe den Filmgesehen aber das ist Streaming und nicht strafbar".
In allen abgemahnten Fällen selbstverständlich.

nordstern
geschrieben von nordstern
Das sind alles Fragen, die uns überhaupt nicht zu kümmern brauchen, selbst diejenigen nicht, die eine (schriftliche!) Abmahnung erhalten haben. Vergessen und darauf warten, daß U+C klagen. Dann müssen die nämlich ihre Beweise vorlegen und erklären, warum sie den oben zitierten Paragrafen für ungültig halten. Warum sollte man sich vorher mit Rätselraten beschäftigen, wie U+C ihre angeblichen Beweise zusammen bringen? Das ist genauso unsinnig wie der Versuch, die nächsten Lottozahlen vorherzusehen.

det
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.12.2013, 15:30:41
Na also, was debattieren wir dann.

nordstern
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.12.2013, 15:38:56
Na also, was debattieren wir dann.

nordstern
geschrieben von nordstern
Zum Beispiel darum, daß eine einfache Weiterleitung auf eine Webseite nicht für eine Abmahnung reicht? Irgendwie kursierten seltsame Vorstellungen.

det
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
So ... und noch einmal:

Spiegel Online hat die fraglichen Punkte zu den Abmahnungen zusammengefasst:
Die Abmahnungen sind in mehreren Punkten umstritten:

- Es ist unklar, wie die Abmahner belegen wollen, dass die Clips überhaupt abgerufen worden sind.

- Wie die IP-Adressen aufgezeichnet worden sind, ist unbekannt. Es sind mehrere Verfahren denkbar, einige dürften rechtlich problematisch sein.

- Ob das Streaming an sich überhaupt eine Urheberrechtsverletzung ist, wurde in Deutschland von Gerichten bislang nicht abschließend geklärt. Die Vervielfältigung beim Streaming von Filmen und Musik ist nur vorübergehend und dient ausschließlich dazu, das Anschauen zu ermöglichen. Und das Anschauen eines illegal ins Netz gestellten Videos sei genauso wenig verboten wie die intensive Lektüre eines raubkopierten Buchs, sondern eben nur das Vervielfältigen
geschrieben von Redtube-Streaming: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Porno-Abmahnungen
Im Interview hat RA Urmann so getan, als wenn diese Punkte alle geklärt seien. Gegenüber der "Zeit" mußte er ja auch nichts davon belegen. Also bin ich sehr gespannt, was daraus werden wird.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft betreffen allerdings nicht die oben erwähnten offenen Fragen. Es geht nur darum, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um an Nutzerdaten heranzukommen.

Artikel bei Spiegel Online

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