Aktuelle Themen Falsche Abmahnungen

Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.12.2013, 16:55:50
... damit niemandem langweilig wird:

Medienrechtsprofessor Gerald Spindler erklärt, weshalb das Ansehen von Streams im Netz normalerweise keine Urheberrechtsverletzung ist und was gegen Abmahnanwälte getan werden sollte.

Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.12.2013, 16:55:50
So ... und noch einmal:
geschrieben von det

Wenn Du (u.a.) nur ALLES lesen würdest, ...

1) Dir dürfte bekannt sein, daß es eine der leichtesten Übungen ist, ein 'künstliches' Streaming zu erzeugen, sobald man mal eine (zeitlich gültige) IP gefunden hat. Technisch überhaupt kein Problem. Aber es ist nicht strafbar, wenn der Stream für private Zwecke benutzt wird. Dann ist es legal.
Es sei denn, dem Herunterladenden musste/könnte bekannt sein, dass das HOCHladen bereits nicht erlaubt war. Siehe 3)
2) Es geht nicht um das Sreaming als solches, sondern um das Streaming einer TAUSCHBÖRSE. Bei einer TAUSCHbörse kann man getrost davon ausgehen, dass etwas GETAUSCHT wurde. Sprich auch etwas im TAUSCH hochgeladen wurde. Und DAS ist eindeutig nicht erlaubt (es sei denn man hat die schriftliche Erlaubnis des Herstellers).
3) Einem Herunterlader beim Streaming sollte also durchaus bekannt sein, dass es illegal hochgeladene Sachen sind, die er runterlädt. Damit ist es strafbar.
Nach allgemeinem Gesetz und nach privatem Schadenersatz sowieso. Auch wenn Porno an sich nicht mal strafbar ist, kann man getrost voraussetzen, dass KEIN generelles Einverständnis besteht, mit den Sachen frei verfahren zu können; denn mit diesen Movies 'verdienen' die Hersteller ja ihre Penunzen.
4) Außer Reihe läuft natürlich die Peinlichkeit (welche überhaupt?), auf einer Pornoseite gewesen zu sein. Aber das ist nicht strafbar, höchstens in einer Partnerschaft zu Diskussionen anregend. Eine IP zu entführen ist ganz einfach, wie ich beschrubte, derjenige muss nicht mal was davon mitkriegen.

Jedenfalls auf eine solche 'Forderung' eines RA- Büros (Inkasso?) nicht blind zahlen.

Wie mir bei 'XY- ungelöst' vorgeführt wurde, ist auch dieser Hinweis vermutlich leider nutzlos.
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.12.2013, 21:29:06
"Streaming von einer Tauschbörse...." [facepalm] Jau, alles klar. Und Redtube ist eine ... äähh ... Tauschbörse?" [/facepalm]

ROTFL

det

Nachtrag: jetzt klinke ich mich aus, das wird mir hier zu albern.

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pschroed
pschroed
Mitglied

Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von pschroed
Laut SPON muß gerichtlich geklärt sein, ob Streaming überhaupt strafbar ist

3. Ist Streaming überhaupt eine Urheberrechtsverletzung?

Auch wenn Gerichte die Ergebnisse der geheimnisumwobenen Ermittlungssoftware als Beleg dafür sehen sollten, dass der Stream tatsächlich abgerufen wurde, bleibt noch die grundsätzliche Frage: Verletzen Nutzer das Urheberrecht, wenn nur Teile des Videos zwischenzeitlich auf der eigenen Festplatte landen?

Es gibt gute Argumente dagegen. Der Jurist Niko Härting argumentiert zum Beispiel: Die Vervielfältigung beim Streaming von Filmen und Musik ist nur vorübergehend und dient ausschließlich dazu, das Anschauen zu ermöglichen.

Die Frage haben Gerichte in Deutschland nicht abschließend geklärt - womöglich bringt die Redtube-Abmahnwelle hier nun irgendwann Klarheit
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.12.2013, 21:48:23
"Streaming von einer Tauschbörse...." [facepalm] Jau, alles klar. Und Redtube ist eine ... äähh ... Tauschbörse?" [/facepalm]

ROTFL

det

Nachtrag: jetzt klinke ich mich aus, das wird mir hier zu albern.
geschrieben von det

Wie bisher üblich ... ein sehr qualifizierter Beitrag. Warum nur kommt mir das Schema aus der Vergangenheit so bekannt vor...
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.12.2013, 22:12:29
Warum nur kommt mir das Schema aus der Vergangenheit so bekannt vor...
Eigentlich wollte ich mich ja ausklinken, aber das erfordert doch noch eine Nachfrage. "aus der Vergangenheit"? Meinst Du damals im vorvorigen Leben, als ich dich immer auf dem Schulhof verprügelt habe, weil Du uns beim Lehrer verpetzt hast? Na gut, tut mir auch Leid ... ein wenig zumindest ... glaube ich jedenfalls. Vielleicht aber auch nicht.

jetztistaberwirklichgut

det

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pschroed
pschroed
Mitglied

Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von pschroed
Redtube kämpft für Recht und Ordnung

Oder bekommt der Betreiber Angst.

Phil.

ZITAT SPON:

Stattdessen schlägt er sich auf die Seite der Betroffenen und sagt: "Die Vorwürfe gegen unsere Nutzer sind unberechtigt und ungerecht", man habe bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Welcher Art diese Schritte sind, führt er nicht aus. Seine Firma sei aber überzeugt, dass die "Behauptungen keine rechtliche Grundlage haben und nur ein schlecht getarnter Versuch sind, Redtube-Zuschauern Geld abzunötigen und sie zu verunsichern".
rehse
rehse
Mitglied

Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von rehse
als Antwort auf pschroed vom 19.12.2013, 22:08:58
Ach nein, die Rechtslage ist noch gar nicht geklärt und das Landgericht Köln (alles Volljuristen) gibt den Weg zur Adressenbeschaffung frei? Und ein Anwalt aus Köln schlägt vor, niemand soll zahlen sondern rechtlichen Beistand anfordern (den zahlt er dann aber auch.) Einfach toll!
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf rehse vom 20.12.2013, 18:23:21
Ach nein, die Rechtslage ist noch gar nicht geklärt und das Landgericht Köln (alles Volljuristen) gibt den Weg zur Adressenbeschaffung frei? Und ein Anwalt aus Köln schlägt vor, niemand soll zahlen sondern rechtlichen Beistand anfordern (den zahlt er dann aber auch.) Einfach toll!
Nach Meinung etlicher Juristen, unter anderem eines Professors für Medienrecht, ist die Rechtslage durch den § 44a UhrG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) eindeutig geklärt. Die Kanzlei U+C testet wohl aus, ob nicht doch ein Gericht diesen Paragrafen anders versteht. Das Hamburger Landgericht, dessen Urteile in schöner Regelmäßigkeit von höheren Instanzen kassiert werden, ist ein gutes Beispiel dafür, was die Kanzlei U+C vielleicht erreichen möchte. Der Vorschlag, es darauf ankommen zu lassen, ob U+C wirklich vor Gericht geht, basiert auf der zweifelhaften Beweisführung von U+C (die eventuell nicht einmal legal ist) und dem o.g. Paragrafen. Die "Volljuristen" (ist ein Anwalt vielleicht keiner?) der Kölner Kammern sind vermutlich darauf reingefallen, daß in dem Antrag, die User zu den IP-Adresse ermitteln zu dürfen, nicht ausdrücklich stand, daß es um Streaming ging. Die Anträge ans Gericht erweckten auf den ersten Blick wohl den Eindruck, daß es um die üblichen Urheberrechtsverstöße bei Downloadportalen ging. Im Augenblick sieht es so aus, daß viele dieser Anträge deshalb einfach "durchgewunken" wurden. Immerhin haben einige der Richter die Anträge sorgfältig gelesen und die wurden daraufhin prompt abgelehnt.

Die weiter oben verlinkten Artikel von Heise, SPON und das Interview in der Zeit erklären die Angelegenheit zur Genüge. Man muß sich nur die Zeit nehmen, den ganzen Kram zu lesen. Alternativ könnte man auch ruhig fragen und sich die Sache erklären lassen. Es findet sich bestimmt jemand, der alles von Anfang an verfolgt hat und es in einigen Sätzen zusammenfaßt

det
Re: Falsche Abmahnungen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 20.12.2013, 18:58:13
Das Landgericht Köln scheint kalte Füße zu bekommen. Der WDR meldet dazu:

"Die Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Ermittlung der IP-Adressen halten einige Kammern des Landgerichts inzwischen "für beachtlich". Durch die verfügte Auskunftserteilung sei das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden. Das teilte das Gericht am Freitag (20.12.2013) mit. "

Artikel beim WDR

Nachtrag: dann noch eine Bewertung eines Anwalts mit passendem Fachgebiet: Dr. Ralf Petting Rechtsanwalt, Bielefeld(na ja)

Streaming-Abmahnung als Weihnachtsmärchen Das Landgericht Köln beschert dem Geschäftsmodell "Porno-Abmahnungen" eine verspätete Absage und den Abmahnern wenig weihnachtliche Post

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