Aktuelle Themen Paragraf 294a

wolfgang38
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Re: Paragraf 294a
geschrieben von wolfgang38
als Antwort auf ursula_j vom 08.10.2007, 17:13:09
Ganz genau, Ursula. Niemand braucht sich piercen oder tätowieren zu lassen. Das muss ganz allein Privatvergnügen sein, nicht auf dem Rücken der Allgemeinheit. Die wenigsten machen ja auch z.B. eine Weltreise auf dem Rücken der Allgemeinheit (vielleicht mit Ausnahme der Politiker), weil das eben auch Privatvergnügen ist.

Aber du kannst sicher sein, wenn in unserem Sozialstaat jemand nach Piercing oder Tätowierung in ernsthafte Schwierigkeiten gerät und die Folgekosten nicht bezahlen kann, dann gibt es Stellen (Sozialhilfe o.ä.), die da einspringen. "Verrecken" muss aus diesem Grund bei uns bestimmt niemand.

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wolfgang
wolfgang38
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Re: Paragraf 294a
geschrieben von wolfgang38
als Antwort auf eleonore vom 08.10.2007, 18:26:01
Eleonore,

um den Bruch, der vielleicht beim Heben eines Bierkastens entstanden ist, geht es doch überhaupt nicht bei dieser Gesetzesvorlage. Tausende von Krankheiten, Leiden, Unfällen passieren bei alltäglichen Verrichtungen oder bei sportlichen Aktivitäten. Kein Mensch will dafür eine Meldepflicht einführen.
Was hier beabsichtigt ist, ist die Eliminierung von Folgekosten, die von der Allgemeinheit zu tragen wären für absolut überflüssige medizinische Eingriffe, wie z.B. Piercing und Tätowierungen. Niemand muss sich tätowieren oder piercen lassen, und wenn jemand meint, er müsse das doch, dann soll er eben nicht nur die Kosten dafür tragen (wie bereits heute), sondern auch die Folgekosten (wie künftig beabsichtigt), falls etwas schiefgeht.
Soll die Solidargemeinschaft denn alles bezahlen, auch den größten Unsinn? Wer weiß, was den Ausgeflippten in der Zukunft noch alles einfällt. Sind euch die Beiträge der GKV noch nicht hoch genug?

--
wolfgang
ingo
ingo
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Eigentlich
geschrieben von ingo
als Antwort auf wolfgang38 vom 08.10.2007, 19:08:48
ist das nichts wirklich Neues. Wir haben vergleichbares z.B.in der Kfz-Haftpflicht. Wenn ich einen Unfall baue, muss die Versicherung den Schaden des Gegners bezahlen. Es gibt aber Tatbestände, bei denen die Versicherungen sich Geld zurückholen können. Beispiel: Wenn ich bei Schnee mit Sommerreifen losfahre und einen Unfall baue, der mit Winterreifen hätte vermieden werden können....Ähnliche Situationen können vorliegen, wenn ich nicht angeschnallt war und der Schaden mit angelegtem Gurt geringer ausgefallen wäre...oder wenn ich während der Fahrt telefoniere und dann einen Unfall habe, der ohne Handy vermeidbar gewesen wäre. Hintergrund ist doch hier wie da, dass die Versichertengemeinschaft nicht mit Kosten belastet werden soll, die vermeidbar gewesen wären.
--
kreuzkampus

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ursula_j
ursula_j
Mitglied

Re: Paragraf 294a
geschrieben von ursula_j
als Antwort auf wolfgang38 vom 08.10.2007, 19:08:48
Niemand muss sich tätowieren oder piercen lassen, und wenn jemand meint, er müsse das doch, dann soll er eben nicht nur die Kosten dafür tragen (wie bereits heute), sondern auch die Folgekosten (wie künftig beabsichtigt), falls etwas schiefgeht.
Soll die Solidargemeinschaft denn alles bezahlen, auch den größten Unsinn? Wer weiß, was den Ausgeflippten in der Zukunft noch alles einfällt. Sind euch die Beiträge der GKV noch nicht hoch genug?


Es muss auch niemand rauchen und dann Lungenkrebs bekommen oder so viel und fett essen, dass er Diabetiker wird und trinken, bis er Alkoholiker wird.
Es gibt so viele Folgeschäden, die durch einen unvernünftigen Lebenswandel entstehen. Wie soll man das gerecht gestalten?
Es gibt nun mal die Möglichkeit sich piercen zu lassen oder zu tätowieren, so wie es auch die Möglichkeit gibt Tabak und Alkohol zu kaufen.

--
ursula_j
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Paragraf 294a
geschrieben von rolf †
als Antwort auf wolfgang38 vom 08.10.2007, 18:29:35
Gegen Alkohol- sowie Nikotinfolgen hat der Staat nichts, an diesen Drogen verdient er ja fleißig mit.
Also Steuer auf Piercing, Tattoo etc. und gut ist es.
--
rolf
Mitglied_b12f0f2
Mitglied_b12f0f2
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Re: Paragraf 294a
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ursula_j vom 08.10.2007, 17:13:09
Und was ist mit denen, die die Folgekosten nicht bezahlen können? Die dürfen dann verrecken, denn sie hätten sich ja nicht piercen zu lassen brauchen oder tätowieren.

ganz einfach,Ursula J.

jeder,der solch einen Unsinn an seinem Körper vornehmen lässt,sollte sich vorher genau überlegen,was das für Folgen haben könnte!

Ich sehe gar nicht ein,warum die Allgemeinheit zur Kasse gebeten werden soll,weil andere sich so unvernünftig verhalten!

Wer Geld für Schönheitsoperationen u.ähnlichen Quatsch ausgibt,sollte auch Geld haben,um mögliche Folgekosten selber zu zahlen!

Etwas anderes ist es,wenn durch Unfälle oder schwere Erkrankungen plastische Operationen erfoderlich werden!




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ursula_j
ursula_j
Mitglied

Re: Paragraf 294a
geschrieben von ursula_j
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.10.2007, 11:09:52
Es ist auch unsinnig und teuer zu rauchen und zu trinken und da werden die Folgeschäden von der Allgemeinheit anstandslos bezahlt.

Ich staune immer wieder wie es für jede Kürzung oder Einschränkung, die vorgenommen wird oder werden soll Befürworter gibt.
Manchmal finde ich es schade, dass ich vermutlich nicht mehr so lange lebe, um zu sehen wo all die Rückschritte hin führen, andererseits bin ich aber auch froh, es nicht mehr mit erleben zu müssen.

--
ursula_j

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