Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen

Innenpolitik Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen

susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von susannchen
als Antwort auf pilli vom 01.12.2008, 10:41:00
Vor dem Gesetz sind auch die Opfer gleich!

Gerechte Strafe hin und her, ein Buback ist auch ein Mensch wie jeder andere dessen Sohn kein Buch schreibt, nur die geraten sehr schnell in Vergessenheit, weil es einfache Bürger sind?

Wer hatte noch keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in der BRD? Da gibt es genug Fälle, besonders dann wenn es um Personen mit höheren Ansehen geht.
Für gleiche Vorgänge von Korruption und Steuervergehen, geht der "kleine" Mann in den Bau, der "grosse" Mann bekommt Bewährung oder Geldstrafen.
--
susannchen
Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf susannchen vom 01.12.2008, 10:08:25
Ganz recht Hugo, vor dem Gesetz ist jeder gleich!

--
susannchen


Ja, so sollte es sein - die Realität scheint leider häufig eine andere Sprache zu sprechen!
--
ursula
Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.12.2008, 10:58:13

Das Gerichtsurteil "Lebenslänglich" für einen Mörder sollte auch lebenslänglich bedeuten, nicht
Freiheit nach 26 Jahren.

Die Angehörigen der Opfer leiden schließlich auch lebenslänglich!


karin2

Anzeige

susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.12.2008, 14:26:13
Die lebenslange Freiheitsstrafe wird in § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert, da ihre Dauer unbestimmt ist. Liegt ein gesetzlicher Milderungsgrund vor, so tritt an ihrer Stelle eine Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Die lebenslange Freiheitsstrafe kann gemäß § 54 Abs. 2 StGB nicht als Gesamtstrafe aus einzelnen zeitigen Freiheitsstrafen verhängt werden. So kann selbst ein hundertfacher schwerer Raub höchstens mit 15 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden, wobei unter entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen anschließende Sicherungsverwahrung verhängt werden kann.

Aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach § 54 Abs. 1 StGB nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Diese Regelung wurde durch das 23. StrÄndG von 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführt. Seither sind Urteile wie "zweimal lebenslang wegen Doppelmordes" nicht mehr zulässig.

Im Jugendstrafrecht findet die lebenslange Freiheitsstrafe keine Anwendung, in diesem Bereich liegt die Höchststrafe bei 10 Jahren Jugendstrafe. Bei Heranwachsenden, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, kann anstelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf Freiheitsstrafe von 10 bis zu 15 Jahren erkannt werden.

quelle:> http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe


--
susannchen
Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf susannchen vom 01.12.2008, 14:39:59

Humaner Strafvollzug hin oder her.

Ich kenne deine persönliche Situation nicht, susannchen.
Stell dir vor, C.K. hätte einen dir nahe stehenden Menschen umgebracht,
würdest du dafür plädieren, die Strafe für den Täter zu mildern?

Wenn er, C.K., einen meiner Söhne umgebracht hätte, ich glaube, sie hätten
den Täter vor meinen Augen vierteilen können, es wäre mir sch.-egal.


karin2
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von eleonore
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.12.2008, 15:25:03
@karin,

ich will herrn klas nicht in schutz nehmen, aber die wahrscheinlichkeit, dass just er deinen sohn- onkel-tante-bekannte-wemauchimmer umbringt ist herzlich wenig.

und ein *normale* mörder hat auch eine chance freizukommen.

was ich interessant finde,
wie wenig hier auf die recherchen des herrn buback jun. eingegangen wird.
--
eleonore

Anzeige

Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Doppelnick2gesperrt vom 01.12.2008, 07:14:36


Aber was da mit einem RAF-Verbrecher passiert,
der jetzt nach 26 Jahren freigelassen werden soll, macht mich wütend. Ein eiskalter Verbrecher, der sich noch nie
nach den Gesetzen unserer Demokratie gerichtet hat, profitiert von eben dieser Demokratie und ihren humanen Regeln.

Ein Verbrecher, der nicht bereut. Ein Mörder, der die Morde an unschuldigen Menschen aufklären könnte und es nicht
tut, wird freigelassen. Die Familien der Opfer leiden seit Jahrzehnten. Dem Vernehmen nach, bietet man dem Täter
in Berlin eine Arbeit an. Das ist eine weitere Unverschämtheit. Die Arbeitssuchenden in diesem Land werden es zur
Kenntnis nehmen müssen. Enden wird das Debakel zwangsläufig in Auftritten des Christian Klar in Talkshows und mit
Büchern des Täters.


jenniferj
geschrieben von jenniferj


Was Ch. Klars Leben nach der Haftentlassung betrifft, soll ihm der Intendant des Berliner Theaters, Claus Peymann, vor einigen Jahren dort ein Praktikum als Techniker angeboten und dieses Angebot kürzlich wiederholt haben. Ob Klar das Angebot annehmen wird, ist wohl noch offen.

Öffentlich auftreten - so sein Anwalt - werde Ch. Klar "definitiv nicht", und er werde sich "auch nicht in der Presse äußern" ....

Warten wir's ab!

Im übrigen teile ich Deine Meinung, jennifer! Ein kaltblütiger neunfacher Mörder, der nach 26 Jahren Haft nicht die Spur von Einsicht und Reue zeigt, sollte seine "lebenslange" Haftstrafe auch lebenslang verbüßen müssen.

Ich verstehe einen Teil unserer Strafgesetze bzw. deren Anwendung einfach nicht!

Nach meiner Ansicht hätte das OLG Stuttgart schon im Februar 1998 eine längere Mindesthaftzeit als 26 Jahre beschließen müssen!
--
ursula
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.12.2008, 19:32:13
Nach meiner Ansicht hätte das OLG Stuttgart schon im Februar 1998 eine längere Mindesthaftzeit als 26 Jahre beschließen müssen!


Dann hätte sich das OLG über gültige Gesetze hinweggesetzt und strafbar gemacht!
--
susannchen
moritzz
moritzz
Mitglied

Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von moritzz
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.12.2008, 19:32:13
Ein Gedankengang sei gestattet - mich würden die Meinungen der Diskutanten interessieren, wenn Ch.Klar ein mehrfacher Frauen- oder Kindermörder wäre, der nach dieser langen Haft weiterhin uneinsichtig und ohne Reue ist. Wären da nicht die Rufe nach lebenslanger Sicherheitsverwahrung nach der Haftstrafe da?

Was unterscheidet die sogenannten "politischen Morde" denn von einem Raubmörder oder Triebmörder? Waren seine Morde etwa "ehrenvoller"?

Wer garantiert denn, daß ein politischer Fanatiker, der gemordet hat, weniger rückfällig werden könnte als einer der anderen hier genannten?

überlegt
--
moritzz
lars
lars
Mitglied

Re: Christian Klar wird nun doch vorzeitig aus Haft entlassen
geschrieben von lars
als Antwort auf moritzz vom 01.12.2008, 20:51:08
Bin ganz deiner Meinung Morizz, für mich persönlich ist das unverständlich!
Glaube kaum, dass sich Klar verändert hat?
Man sagt zwar immer, dass ein Mensch eine zweite Chance verdient habe, bei ihm glaube ich nicht daran, auch weil er älter geworden ist.
--
lars

Anzeige