Innenpolitik Schäubles Niederlage
Das BVG hat nun das beschlossen, was zu erwarten war:
online Durchsuchung nur in wenigen schwerwiegenden Fällen und mit richtlicher Anordnung, wenn gewichtige konkrete Anhaltspunkte vorliegen.
Aus der Traum von der heimlichen Trojaner-Überwachung.
Was bleibt sind Fälle, in denene man eh ne Hausdurchsuchung machen und den Pc dann direkt belschlagnahmen kann.
Meine hier vertretene Auffassung, Durchsuchung ohne Richter = verfassungswidrig, wird 100pro bestätigt. Auch einem Juristen Schäuble muß das klar sein, was die Frage nach seiner verfassungsrechtlichen Integrität durchaus rechtfertigt. Wer so eindeutig verfasungswidrige Forderungen aufstellt, hat auf dem Inneninistersessel, also ua der oberste Verfasungsschützer in der Executive, nichts zu suchen.
donaldd
Re: Schäubles Niederlage
Ich hatte zu diesem Thema extra den alten Thread "Onlineuntersuchung" wieder aktiviert, um nicht zum gleichen Thema -wegen der besseren Übersicht- immer neue Threads zu eröffnen. Ich habe nun meinen Beitrag von heute Mittag hier noch einmal rein kopiert:
( hafel antwortete [27.02.08 12.47] auf den Beitrag von hema [24.10.07 10.50] )
Die aktuellen Nachrichten von soeben, lassen mich einen alten Thread vom 24.10.07 10.50 von -hema- nochmals aktivieren.
Soeben erschien in den Nachrichten, dass das Verfassunggericht Online-Untersuchungen nur in "schweren Fällen der Kriminalität und des Terrorismus" gestattet und für zulässig betrachtet. Der FDP-Politiker Baum hat damit wohl einen Teilerfolg vor dem höchsten Gericht erreicht, dass zumindest die Untersuchungen "beschränkt" bleiben.. Hoffen wir das auch.
--
hafel
Dabei wäre noch anzumerken, dass nun die schlampischen Online-Durchsuchungs-Gesetze in NRW wieder eingesammelt werden müssen, da sie schlicht verfassungswidrig sind.
( hafel antwortete [27.02.08 12.47] auf den Beitrag von hema [24.10.07 10.50] )
Die aktuellen Nachrichten von soeben, lassen mich einen alten Thread vom 24.10.07 10.50 von -hema- nochmals aktivieren.
Soeben erschien in den Nachrichten, dass das Verfassunggericht Online-Untersuchungen nur in "schweren Fällen der Kriminalität und des Terrorismus" gestattet und für zulässig betrachtet. Der FDP-Politiker Baum hat damit wohl einen Teilerfolg vor dem höchsten Gericht erreicht, dass zumindest die Untersuchungen "beschränkt" bleiben.. Hoffen wir das auch.
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hafel
Dabei wäre noch anzumerken, dass nun die schlampischen Online-Durchsuchungs-Gesetze in NRW wieder eingesammelt werden müssen, da sie schlicht verfassungswidrig sind.
Gott sei Dank haben wir dieses Bundesverfassungsgericht. Es hat schon x-mal den Politikern schlampige juristische Arbeit und verfassungswidrige Absichten nachgewiesen und ihnen Gesetze buchstäblich um die Ohren geschlagen, wenn auch mit der gebotenen distanzierten Sachlichkeit. Dafür kann man nicht dankbar genug sein. Und man darf weiter darauf vertrauen, daß dieses Höchste Gericht des Bürgers Rechte zu wahren wissen wird. Er - der Bürger - muß aber auch Gebrauch machen von seinen Rechten zur Anrufung dieser Instanz. Man kann übrigens die Pressemitteilungen des BVerfG per e-mail abonnieren: sehr empfehlenswert! Link unten.
Allerdings darf man auch zunehmend den Respekt verlieren vor einem sogenannten Gesetzgeber, der sich immer häufiger als ein qualitativ minderwertiger Haufen von Mandatsträgern darstellt, denen es vornehmlich um ihre Umfragenergebnisse geht und um das oberflächliche Wurschteln an populistisch interessanten Themen. Pfui Deibel... !
--
seewolf
Allerdings darf man auch zunehmend den Respekt verlieren vor einem sogenannten Gesetzgeber, der sich immer häufiger als ein qualitativ minderwertiger Haufen von Mandatsträgern darstellt, denen es vornehmlich um ihre Umfragenergebnisse geht und um das oberflächliche Wurschteln an populistisch interessanten Themen. Pfui Deibel... !
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seewolf
Danke für den Link. Ansonsten finden Deine Bemerkungen meine uneingeschrenkte Zustimmung. Das Verfassungsgericht ist ein guter Wächter unserer Demokratie.... auch wenn es viele anders sehen.
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hafel
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hafel
Nachdem der erste Pulverqualm verflogen ist, die Texte der Richter bekannt sind und Gegner, wie Befürworter, der Onlineuntersuchungen ihre Statements abgegeben haben (da gab es mal wieder nur Gewinner) finde ich, dass der Grund der Freude etwas begrenzt ist. Denn wieder einmal hat das Verfassungsgericht die Aufgaben erledigt, die eigentlich von der Politik gemacht werden müssten. Auch Berlin hätte von Anfang an ein Gesetz schaffen können, welches die elementaren Freiheitsrecht jedes Bürgers schützt und dennoch nicht im Widerspruch mit unserer Verfassung steht.
Weiterhin haben die Richter den Politikern in NRW bescheinigt, dass deren bereits eingeführte Gesetz eine schlampische Arbeit war.
Aber ich sehe auch, dass hier unsere höchsten Richter mit diesem Urteil ein Grundrecht geschaffen haben .... ein Recht auf Vertraulichkeit von PC-Daten. Eine ureigene Aufgabe des Parlaments ziehen hier die oberen Richter an sich; ... ein guter Inbegriff der Gewaltenteilung.
--
hafel
Weiterhin haben die Richter den Politikern in NRW bescheinigt, dass deren bereits eingeführte Gesetz eine schlampische Arbeit war.
Aber ich sehe auch, dass hier unsere höchsten Richter mit diesem Urteil ein Grundrecht geschaffen haben .... ein Recht auf Vertraulichkeit von PC-Daten. Eine ureigene Aufgabe des Parlaments ziehen hier die oberen Richter an sich; ... ein guter Inbegriff der Gewaltenteilung.
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hafel
Re: Schäubles Niederlage
geschrieben von ehemaliges Mitglied
@hafel,
"Eine ureigene Aufgabe des Parlaments ziehen hier die oberen Richter an sich; ... ein guter Inbegriff der Gewaltenteilung. "
Ich sehe das auch als einen sehr guten Beweis für das Funktionieren der Demokratie in Deutschland.
Die Überprüfung der Vereinbarkeit oder Verfassungsmäßigkeit von Hoheitsakten, insbesondere Gesetzen durch Verfassungsgerichte, hat in der Bundesrepublik eigentlich immer geklappt.
Es ist gut, dass Politikern immer wieder vor Augen geführt wird, dass sie kontrolliert werden.
Dabei stehen eigentlich meist die Innenminister im Blickpunkt, was sich aus der Funktion dieses Amtes ergibt. Ich meine ausdrücklich hier nicht nur den im Moment amtierenden Innenminister, sondern alle Vertreter dieser "Zunft". Sie alle haben sich durch das Verfassungsgericht mehrfach in die Schranken weisen lassen müssen.Das liegt sicher auch an dem komplizierten Aufgabenbereich der Innenminister.
Wenn die Innenminister nach einem Rechtsspruch des Verfassungsgerichts immer ihren "Hut" nehmen müssten, wie hier wieder gefordert( "donaldd"), wäre das allerdings für einen Rechtsstaat wenig förderlich.
--
klaus
"Eine ureigene Aufgabe des Parlaments ziehen hier die oberen Richter an sich; ... ein guter Inbegriff der Gewaltenteilung. "
Ich sehe das auch als einen sehr guten Beweis für das Funktionieren der Demokratie in Deutschland.
Die Überprüfung der Vereinbarkeit oder Verfassungsmäßigkeit von Hoheitsakten, insbesondere Gesetzen durch Verfassungsgerichte, hat in der Bundesrepublik eigentlich immer geklappt.
Es ist gut, dass Politikern immer wieder vor Augen geführt wird, dass sie kontrolliert werden.
Dabei stehen eigentlich meist die Innenminister im Blickpunkt, was sich aus der Funktion dieses Amtes ergibt. Ich meine ausdrücklich hier nicht nur den im Moment amtierenden Innenminister, sondern alle Vertreter dieser "Zunft". Sie alle haben sich durch das Verfassungsgericht mehrfach in die Schranken weisen lassen müssen.Das liegt sicher auch an dem komplizierten Aufgabenbereich der Innenminister.
Wenn die Innenminister nach einem Rechtsspruch des Verfassungsgerichts immer ihren "Hut" nehmen müssten, wie hier wieder gefordert( "donaldd"), wäre das allerdings für einen Rechtsstaat wenig förderlich.
--
klaus
Weiterhin haben die Richter den Politikern in NRW bescheinigt, dass deren bereits eingeführte Gesetz eine schlampische Arbeit war.
Aber ich sehe auch, dass hier unsere höchsten Richter mit diesem Urteil ein Grundrecht geschaffen haben .... ein Recht auf Vertraulichkeit von PC-Daten. Eine ureigene Aufgabe des Parlaments ziehen hier die oberen Richter an sich; ... ein guter Inbegriff der Gewaltenteilung.
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hafel
Nun - die Richter haben eine Aufgabe erfüllt, die Parlamente in D heutzutage offenbar NICHT erfüllen - trotz wissenschaftlicher Assistenten für jeden Abgeordneten, des Wissenschaftlichen Dienstes eines jeden deutschen Parlaments, vermeintlich hochqualifizierter Fachbeamte in Justizministerien usw: verfassungskonforme Gesetze zu texten. Und - das BVerfG hat offensichtlich Anlaß zu Mißtrauen gegenüber weiteren legislativen Fehlleistungen. Deshalb lieber gleich alle Trossen festzurren. Wie im "Abschuß-Urteil" wg Passagierflugzeugen...
--
seewolf
Re: Schäubles Niederlage
ich stimme überein,daß natürlich nicht "immer" der Innenminister seinen Hut nhemen muß
im vorliegenden fall muss das NRW Gesetz als versuchsballon für Schäuble gesehen werden. Möglicher Dialog Schäuble/Rüttgers:
"Jürgen mach Du doch mals was"
Nicht umsonst haben sich während der BVG-Verhandlungen Berliner Politiker u. hohe Staatsdiener die Türklinke in die Hand gegeben.
Das BVG hat diesen allenfalls mit heißer Luft gefüllten Versuchsballon, der mit Sicherheit mit Schäuble abgestimmt war, nicht nur partiell in einem zweifelhaften Grenzbereich für verfassungswidrig erklärt, sonder die Nichtigkeit festgestellt.
Es gibt durchaus Grenzbereiche, über die man streiten kann. Natürlich muß dann nicht immer gleich der zuständige Minister den Hut nehmen. Aber hier lag laut BVG ein Verstoß gegen fundamentale Grundrechte des Bürgers vor. Man kann m.E. von einem verfassungsrechtlichen Putschversuch sprechen. DESHALB hat Papier gleich im Zusammenhang mit dem Urteil über ein Landesgesetz eine GRUNDSATZENTSCHEIDUNG zum Thema
Vertraulichkeit elektronisch gespeicherter Daten herbeigeführt. Mit weitreichenden Folgen:
Als nächstes wird die Vorratsdatenspeicherung und die Videoscannerei von Kfz-Kennzeichen dran sein. Offenbar ist dem BVG mit diesem dreisten Versuch, Bürgerrechte über Bord zu kippen, die Brisanz des Themas und die im Terrorabwehrwahn geborene Überwachungs- und Kontollsucht der sicherheitspolitischen Hardliner bewußt geworden.
Es geht als nicht darum, ob Schäuble irgend ein Gesetz verfassungsrechtlich falsch eingeschätzt hat, sondern um die Frage, in wie weit unser Innenminister auf dem Boden zentraler Bereiche unserer Verfassung steht.
donaldd
im vorliegenden fall muss das NRW Gesetz als versuchsballon für Schäuble gesehen werden. Möglicher Dialog Schäuble/Rüttgers:
"Jürgen mach Du doch mals was"
Nicht umsonst haben sich während der BVG-Verhandlungen Berliner Politiker u. hohe Staatsdiener die Türklinke in die Hand gegeben.
Das BVG hat diesen allenfalls mit heißer Luft gefüllten Versuchsballon, der mit Sicherheit mit Schäuble abgestimmt war, nicht nur partiell in einem zweifelhaften Grenzbereich für verfassungswidrig erklärt, sonder die Nichtigkeit festgestellt.
Es gibt durchaus Grenzbereiche, über die man streiten kann. Natürlich muß dann nicht immer gleich der zuständige Minister den Hut nehmen. Aber hier lag laut BVG ein Verstoß gegen fundamentale Grundrechte des Bürgers vor. Man kann m.E. von einem verfassungsrechtlichen Putschversuch sprechen. DESHALB hat Papier gleich im Zusammenhang mit dem Urteil über ein Landesgesetz eine GRUNDSATZENTSCHEIDUNG zum Thema
Vertraulichkeit elektronisch gespeicherter Daten herbeigeführt. Mit weitreichenden Folgen:
Als nächstes wird die Vorratsdatenspeicherung und die Videoscannerei von Kfz-Kennzeichen dran sein. Offenbar ist dem BVG mit diesem dreisten Versuch, Bürgerrechte über Bord zu kippen, die Brisanz des Themas und die im Terrorabwehrwahn geborene Überwachungs- und Kontollsucht der sicherheitspolitischen Hardliner bewußt geworden.
Es geht als nicht darum, ob Schäuble irgend ein Gesetz verfassungsrechtlich falsch eingeschätzt hat, sondern um die Frage, in wie weit unser Innenminister auf dem Boden zentraler Bereiche unserer Verfassung steht.
donaldd
Re: Schäubles Niederlage
doppelt
Re: Schäubles Niederlage
Wollte antworten. Aber immer nach ein paar Minuten verschwindet mein Text und es öffnet sich ein leeres Formular.
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schorsch
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schorsch