Innenpolitik Sterben erlaubt

eleonore
eleonore
Mitglied

Sterben erlaubt
geschrieben von eleonore
Gestern entschied der Bundestag puncto Patientenverfügung.
Ein lange streit (über 6 Jahre) nahm ein Ende, der Patientenverfügung ist bindend.

Jetzt müssen sich Ärzte an diese Verfügung halten, auch wenn eine Krankheit nicht unbedingt tödlich endet.

In Deutschland haben inzwischen über 8 millionen Menschen eine Patientenverfügung.
Bis jetzt war die Gültigkeit, bzw. ob die Ärzte es einhalten oder nicht, ein *Lotteriespiel*.

Der SPD abgeordnete Stünker forderte: „Die Menschen haben einen Anspruch darauf, dass dieses Selbstbestimmungsrecht nicht nur in der Verfassung steht, sondern auch im Alltag eingehalten wird".

CDU und Vertreter die Kirche argumentierten dagegen.
Zitat:

CDU-Abgeordnete und Theologin Julia Klöckner: "Mit dem Stünker-Gesetz können Patientenverfügungen lebensgefährlich werden, denn was sich als Selbstbestimmung anhört, kann als großer Irrtum enden."

Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, meldete sich umgehend mit "berechtigten Anfragen" zu Wort. So sei die Basis einer Willensäußerung eine theoretische Vorwegnahme des Geschehens. Patienten im Wachkoma und Patienten mit schwerster Demenz befänden sich nicht in der Sterbephase.


Ich für meine Person begrüße es, dass diese Verfügung jetzt bindend ist.

--
eleonore
rodi
rodi
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von rodi
als Antwort auf eleonore vom 19.06.2009, 06:36:07
Hallo,
ich kann mich noch gut am einen Fall, auf der Intensivstation der Uni Giessen erinnern. Dort lag ein junges Mädchen mit einer schweren Schlafmittelvergiftung (Liebeskummer).
Sie lag dort schon relativ lange und wurde beatmet und an die künstliche Niere angeschlossen.
Die Neurologen machten ein EEG und fanden keinerlei Hirnaktivitäten. Alle waren der Ansicht dass das Mädchen praktisch tot sei und man solle die Geräte abschalten.
Der einzige, der sich einfach weigerte war unser damaliger Chef; Prof.Lasch, der sagt mir morgens: wir geben Ihr noch ein paar Tage, ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Kind tot sein soll.

Er hatte recht, das Mädchen ist wieder ins Leben zurückgekommen, hat sich bei einem späteren Besuch bei uns allen bedankt, konnte nicht mehr begreifen, dass sie sich hatte umbringen wollen und hatte inzwischen Abitur gemacht......
Es wurde dann bewiesen, dass bei gewissen Schlafmitteln, die Gehirnaktivitäten praktisch stillgelegt werden, bei einer Überdosis.

Soviel zum Sterben und für tot gehalten werden......


--
rodi
fenna
fenna
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von fenna
als Antwort auf eleonore vom 19.06.2009, 06:36:07
ich weiß nicht wie das bei uns in österreich ausschaut. ich werde mich umgehend informieren. die vorstellung durch maschinen am leben gehalten zu werden ist nicht schön. vorausgesetzt natürlich, dass man das bei alten leuten überhaupt noch macht. bisher hab ich die verantwortung immer auf meine tochter abgeschoben. ich hab ihr eingebleut, dass sie das auf keinen fall zulassen dürfe. wenn bei uns auch möglich, werde ich das jetzt selbst in die hand nehmen.
--
fenna

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eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von eleonore
als Antwort auf rodi vom 19.06.2009, 09:35:22
@rodi,

es gibt immer wieder einzelfälle.

es geht hier aber um die eigene wille, ob man es unbedingt möchte, mit alle maschinen und medizinische apparaturen krampfhaft am leben gehalten werden.

ich gehe heute mittag zu beerdigung meines nachbars, der mit 80 jahren starb.
er fiel vor 5 wochen beim frühstück mit sein kopf auf den tisch....ende.
er wurde zurückgeholt, und noch 8 tagelang mit alle aufwand am leben gehalten.

seine frau wurde mitgeteilt, er wird auf jeden fall ein pflegefall.
er war dann so höflich zu sterben, und seine 78 jährige gemahlin einiges zu ersparen.
ja, das war sarkastisch, ich weiss, aber was macht man in so ein fall???
er hat seine frau zu lebzeiten immer und immer wieder beschworen, er möchte niemals in ein pflegeheim.

was nu?
--
eleonore
Re: Sterben erlaubt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf eleonore vom 19.06.2009, 09:41:54
Ich denke, es gilt auch hier, dass nicht jeder Krankheitsfall aussieht wie der andere.
Was dieses Gesetz jetzt endlich nimmt, ist die Rechtsunsicherheit bei Ärzten und Pflegepersonal.

Ich denke auch diese, die Einen anordnend und die Anderen als durchführendes Personal haben ein Anrecht darauf, aus einer Grauzone herausgehoben zu werden und nicht mit scheelen Blicken betrachtet zu werden, weil sie

entweder handelten
oder nicht handelten.

Ich denke hier vor allem an die furchtbaren Endstadien der verschiedensten Erkrankungen.

Und entscheiden kann das jetzt jeder Einzelne. Er kann sich jetzt mit seinem eigenen Ableben auch in der handelnden Position auseinandersetzen oder es lassen.
Er wird in jedem Fall die Konsequenzen zu tragen haben habe und das ist ein wesentliches Stück der Verantwortung für das eigene Leben.
--
meli
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von rolf †
als Antwort auf rodi vom 19.06.2009, 09:35:22
Diese Mädchen hatte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Patientenverfügung.
Also hat der Fall nichts mit der endlich beschlossenen Gesetzeslage zu tun.
--
rolf

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rodi
rodi
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von rodi
als Antwort auf rolf † vom 19.06.2009, 10:29:59
Hallo Namensvetter,
dieser "Fall" sollte nur daran erinnern, wie sehr auch die Medizin von der jeweiligen Einzelsituation abhängig ist.
Ich finde das darf man nie vergessen.
Aber, dass ein Mensch über sein Leben verfügen kann, finde ich gut und richtig. Man muss sich nur davor hüten, "das Kind mit dem Bade auszuschütten".
Meine Frau Cara und ich haben es so geregelt, dass jeweils der Partner die Entscheidung, mit den Ärzten trifft.
--
rodi
eleonore
eleonore
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Re: Sterben erlaubt
geschrieben von eleonore
als Antwort auf rodi vom 19.06.2009, 10:46:51
ich würde nicht haben wollen, für jemanden eine entscheidung zu treffen, auch nicht für meinen partner.

und hier tritt die neue gesetz in kraft, ICH kann alleine entscheiden, apparatemedizin mit lebensverlängerung auf teufel komm raus...........ja oder nein.

und die ärzte müssen sich an MEINE entscheidung halten.
--
eleonore
gesine
gesine
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von gesine
als Antwort auf eleonore vom 19.06.2009, 10:53:22
genau so ist es ....
--
gesine
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von rolf †
als Antwort auf eleonore vom 19.06.2009, 10:53:22
Das eine schließt doch das andere nicht aus.
Wichtig ist, die Patientenverfügung ist bindend!

Wenn ich verfügt habe, keine Maschinen, dann ist das so.

Wenn ich verfügt habe, mein Partner, Sohn, Tochter oder wer auch immer, entscheidet mit oder ohne ärztliche Beratung, dann ist das so.
--
rolf

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