Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Innenpolitik Wahlrecht für Deutsche im Ausland

fritz_the_cat
fritz_the_cat
Mitglied

Re: Wahlrecht für Deutsche im Ausland
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf rello vom 11.08.2009, 08:51:58
Hier muß ich dich mal vorbehaltlos unterstützen.
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fritz_the_cat
rolf †
rolf †
Mitglied

Wer seinem Heimatland den Rücken kehrt,
geschrieben von rolf †
als Antwort auf rello vom 11.08.2009, 08:51:58
Was muß an diesem Satz denn noch erklärt werden?
Aber ein Oller kann sich ja von solch jungem Schn.. nichts sagen lassen.
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rolf
rello
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Mitglied

Re: Wer seinem Heimatland den Rücken kehrt,
geschrieben von rello
als Antwort auf rolf † vom 11.08.2009, 09:25:36
Er hat es aber erklärt und dabei differenziert.
Dein Lebensinhalt scheint allgemeines Stänkern zu sein.

Traurig, traurig !


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rello

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florian
florian
Mitglied

Re: Wahlrecht für Deutsche im Ausland
geschrieben von florian
als Antwort auf rello vom 11.08.2009, 08:51:58
Und wenn Dir jemand frank und frei seine Meinung sagt, mußt Du nicht gleich vom Herumpoltern reden. Das zeigt nur, dass Du andere Meinungen nicht gelten läßt.


a) bist du leider so ein kleiner Forumspoltergeist, m.E. (Editiert: )
b) Nehm ich sehrwohl deine Meinung an, muss sie aber nicht teilen, oder?
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florian
fritz_the_cat
fritz_the_cat
Mitglied

Re: Wer seinem Heimatland den Rücken kehrt,
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf rolf † vom 11.08.2009, 09:25:36
Es würde das Niveau hier sicher heben, wenn du deine Aversionen gegen bestimmte User privat per PN austauschen würdest.
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fritz_the_cat
rello
rello
Mitglied

Re: Wer seinem Heimatland den Rücken kehrt,
geschrieben von rello
als Antwort auf fritz_the_cat vom 11.08.2009, 10:40:01
Ich erhielt heute Nachmittag eine Mail von einem alten Schulfreund aus den USA, er hat sich zu unserem Klassentreffen im Oktober angemeldet.
Seine vita passt so schön in diesen thread. Er lebt als Deutscher seit etwa 40 Jahren in den USA und hat alle seine Pflichten während der Zeit als deutscher Staatsbürger wahrgenommen. In Deutschland hat er die Mieteinnahmen aus dem Elternhaus versteuert, Renten und KV-Beiträge bezahlt und auch regelmäßig bei den Bundestagswahlen gewählt. Er war dort Verkaufsmanager für zwei deutsche Firmen, hat also Produkte, die hier gefertigt wurden in den USA verkauft. Er will seinen Lebensabend dort verbringen, da seine Kinder und Enkel (mittlerweile US-Amerikaner) dort wohnen und arbeiten. Seinen kommenden Aufenthalt hier, hat er etwas länger eingeplant, da er Rückenprobleme hat und in einer Spezialklinik einen Generalcheck machen lassen will. Frage: Kann man ihm das zubilligen, es zahlen die Techniker-KK und die private Continentale-KV.
Mein Hauptproblem ist jedoch, wie bringe den alten Knaben in dem Ballermann-Klischee unseres jungen Freundes unter?
--
rello

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fritz_the_cat
fritz_the_cat
Mitglied

Re: Wer seinem Heimatland den Rücken kehrt,
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf rello vom 11.08.2009, 16:24:53

Mein Hauptproblem ist jedoch, wie bringe den alten Knaben in dem Ballermann-Klischee unseres jungen Freundes unter?
--
rello

Warum ist das dein Hauptproblem? Du bist doch für "unseren jungen Freund" nicht verantwortlich und hast dir wegen ihm keine Gewissensbisse zu machen.

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fritz_the_cat
pellmann
pellmann
Mitglied

Re: Wahlrecht für Deutsche im Ausland
geschrieben von pellmann
als Antwort auf florian vom 11.08.2009, 08:34:19
Hallo Florian. Ich nehme an, Du hast noch nicht längere Zeit im Ausland gelebt und auf Mallorca warst Du auch noch nicht oft? Denn die typischen Ballermanndeutschen, die Du hier beschreibst - glaube mir, die haben kein Interesse zu wählen. Trotzdem ist es Unsinn, etwas von "Recht auf Wahlen zu verwirken" weil man im Ausland lebt.
Schliesslich ermöglicht es die EU jedem seiner Bürger, da zu leben , wo er gerne möchte, also nichts mehr mit "Blut und Boden" und Treue zur Scholle. Auch dass die Wahlunterlagen schwer zuzuordnen sind ist nicht wahr - denn wenn ich im Ausland lebe, schreibe ich mich ins Wählerverzeichnis der Gemeinde ein, in der ich vor Abmeldung zuletzt gelebt habe und bekomme von dort meine Wahlunterlagen, man braucht also nicht einmal ein Konsulat dazu. All das muss nur rechtzeitig passieren. Manchmal sind Konsulat und Botschaft einfach zu weit weg und dann geht es so einfacher.

Man kann ja eher froh sein, dass es in Deutschland keine Wahlpflicht gibt - wie etwa in Belgien oder Griechenland. Da ist es strafbar, NICHT zu wählen, egal wo man lebt ....und wählen darf man NUR am Geburtsort. Da sind zu den Wahlen viele Griechen auf Reisen.
--
pellmann
olga64
olga64
Mitglied

Re: Wer seinem Heimatland den Rücken kehrt,
geschrieben von olga64
als Antwort auf rello vom 11.08.2009, 16:24:53
Wenn jemand 40 Jahre in den USA lebt, hat er vermutlich auch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Im Gegensatz zu hier lebenden Türken, die bei Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft ihre türkische abgeben müssen, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei Deutschen kein Problem.
Wenn er wirklich in Krankenkasse usw. einbezahlt hat, warum soll er dann keine Leistungen daraus beziehen? Dies entscheidet aber die KV und nicht die Diskutanten in diesem Forum.
Es zeigt wieder, wie schlecht die gesundheitliche Versorgung in USA ist und auch die Situation von Rentnern. Ich nehme auch an, Ihr Freund hat in der Wirtschafts- und Bankenkrise einiges an Geldern verloren, die er spekulativ für eine Altersversorgung in den USA angelegt hatte. So freut er sich bestimmt über eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung; auch diese wird selbst entscheiden, wie hoch diese sein wird.
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olga64
pit
pit
Mitglied

Re: Wer seinem Heimatland den Rücken kehrt,
geschrieben von pit
als Antwort auf olga64 vom 12.08.2009, 16:39:52
Diese wird nicht entscheiden wie hoch die Rente ist(es gibt da keine Entscheidungsfreiheit) sondern ausrechnen anhand der eingezahlten Beiträge/Jahre ob und wieviel Rente gezahlt wird.
--
pit

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