Internationale Politik EU-Gelder für die Reichen
Hallo,
die Queen Elisabeth II bekommt von der EU 500.000 Euro,
Prinz Charles ca. 200.000 Euro, die Nahrungsmittelgiganten
Nestle und Tate & Lyle bekommen 1.000.000 Euro Agrarhilfen.
Deutschland verweigerte eine Veröffentlichung der Agrarhilfen!
Schade!
Viele Grüße
--
arno
die Queen Elisabeth II bekommt von der EU 500.000 Euro,
Prinz Charles ca. 200.000 Euro, die Nahrungsmittelgiganten
Nestle und Tate & Lyle bekommen 1.000.000 Euro Agrarhilfen.
Deutschland verweigerte eine Veröffentlichung der Agrarhilfen!
Schade!
Viele Grüße
--
arno
Frei nach Arno: "ein anderes Land andere Sitten.
Laß die Menschen in Ruhe! Das ist ihre Kultur!"
--
hafel
Arno-Zitat vom 24.04.09 17.45
Laß die Menschen in Ruhe! Das ist ihre Kultur!"
--
hafel
Arno-Zitat vom 24.04.09 17.45
Die Agrarsubventionen sind an bestimmte Kriterien geknüpft. Sie gelten für Bauer Schulte-Wuortelkamp genau so, wie für Adelige. Warum sollte die Queen verzichten und Schulte kassieren?
rello
Gleiches Recht für alle!
rello
Re: EU-Gelder für die Reichen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
@arno,
"Deutschland verweigerte eine Veröffentlichung der Agrarhilfen!
Schade!"
Zu deiner "gewollten?" "Ungenauigkeit" eine Ergänzung!
"Einige Bauern hatten gegen die Veöffentlichung der Ararhilfen geklagt.
Deutsche Gerichte hatten beim Datenschutz für die Bauern unterschiedlich geurteilt, sagte Lautenschläger nach Mitteilung vom Donnerstag in Wiesbaden. Die Veröffentlichung war ursprünglich zum 30. April vorgesehen. Dagegen hatten zahlreiche Landwirte geklagt. In Wiesbaden hatten sie Recht bekommen.
Das Verwaltungsgericht in Minden (Nordrhein-Westfalen) entschied, dass die Bauern die Veröffentlichung ihrer erhaltenen Zahlungen dulden müssten."
--
klaus
"Deutschland verweigerte eine Veröffentlichung der Agrarhilfen!
Schade!"
Zu deiner "gewollten?" "Ungenauigkeit" eine Ergänzung!
"Einige Bauern hatten gegen die Veöffentlichung der Ararhilfen geklagt.
Deutsche Gerichte hatten beim Datenschutz für die Bauern unterschiedlich geurteilt, sagte Lautenschläger nach Mitteilung vom Donnerstag in Wiesbaden. Die Veröffentlichung war ursprünglich zum 30. April vorgesehen. Dagegen hatten zahlreiche Landwirte geklagt. In Wiesbaden hatten sie Recht bekommen.
Das Verwaltungsgericht in Minden (Nordrhein-Westfalen) entschied, dass die Bauern die Veröffentlichung ihrer erhaltenen Zahlungen dulden müssten."
--
klaus