Netzwelt Bundesnetzagentur weist auf Änderungen bei (0)180er Rufnummern hin
Ab dem 1. März ändern sich die gesetzlichen Regelungen für 0180er Nummern für Anrufe aus den Mobilfunknetzen.
Näheres dazu ist in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zu finden.
Näheres dazu ist in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zu finden.
Danke Kirk für die wichtige Information.
Karl
Insbesondere werden preisliche Obergrenzen eingeführt. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz ändern sich nicht. Anrufe aus dem Mobilfunknetz auf (0)180er Rufnummern kosten ab dem 1. März 2010 maximal 42 ct/min.
Ab dem 1. März 2010 besteht außerdem die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus. Ferner heißen die in diesem Rufnummernbereich erbrachten Dienste nicht mehr "Geteilte-Kosten-Dienste", sondern "Service-Dienste".
Karl
Die wirklichen Gefahren stecken dann nur noch in den 0900-er Nummern, die "frei tarifierbar" sind und hohe Obergrenzen haben. (3,00 Euro pro Minute bzw. 10 Euro pro Gespräch).