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Netzwelt Bundesnetzagentur weist auf Änderungen bei (0)180er Rufnummern hin

kirk
kirk
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Bundesnetzagentur weist auf Änderungen bei (0)180er Rufnummern hin
geschrieben von kirk
Ab dem 1. März ändern sich die gesetzlichen Regelungen für 0180er Nummern für Anrufe aus den Mobilfunknetzen.
Näheres dazu ist in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zu finden.
Karl
Karl
Administrator

Re: Bundesnetzagentur weist auf Änderungen bei (0)180er Rufnummern hin
geschrieben von Karl
als Antwort auf kirk vom 01.03.2010, 17:02:32
Danke Kirk für die wichtige Information.
Insbesondere werden preisliche Obergrenzen eingeführt. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz ändern sich nicht. Anrufe aus dem Mobilfunknetz auf (0)180er Rufnummern kosten ab dem 1. März 2010 maximal 42 ct/min.

Ab dem 1. März 2010 besteht außerdem die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus. Ferner heißen die in diesem Rufnummernbereich erbrachten Dienste nicht mehr "Geteilte-Kosten-Dienste", sondern "Service-Dienste".
geschrieben von deiner Quelle

Karl
walter4
walter4
Mitglied

Re: Bundesnetzagentur weist auf Änderungen bei (0)180er Rufnummern hin
geschrieben von walter4
als Antwort auf kirk vom 01.03.2010, 17:02:32
Die wirklichen Gefahren stecken dann nur noch in den 0900-er Nummern, die "frei tarifierbar" sind und hohe Obergrenzen haben. (3,00 Euro pro Minute bzw. 10 Euro pro Gespräch).

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