Neuvorstellungen Letzte Schonfrist für Rentner?
Rentenbezugsmitteilungen werden erst nach der Bundestagswahl 2009 versandt!
Was seit langem vermutet wurde, ist jetzt amtlich:
mit schreiben vom 28. Oktober 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern bekannt gegeben, dass für die Veranlagungsjahr 2005 bis 2008 die Rentenbezugsmitteilungen erst in der zeit vom
Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2009
an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln sind. Ab dem Veranlagungsjahr 2009 hat die Übermittlung dann regelmäßig bis zum 1. März des Folgejahres zu erfolgen.
Trotz Vorliegens der 11-stelligen Steueridentifikationsnummern, die in den vergangenen Wochen versandt wurden, wird es noch bis in den Herbst des Jahres 2009 hinein – besser gesagt: bis nach der Bundestagswahl – dauern, bis erstmals Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle in Bonn zu übermitteln sind.
Der automatische Versand dieser Rentenbezugsmitteilungen ermöglicht dem Finanzamt zu überprüfen, ob möglicherweise Steuern festzusetzen sind oder nicht – und zwar rückwirkend bis 2005. Davon betroffen sind jene Rentner, die bislang davon ausgingen, mit ihrer Rente nicht steuerpflichtig zu sein, deren gesamte Einkünfte dennoch oberhalb der Grundfreibeträge liegen. Dazu zählen häufig Ehepaare, bei denen ein Partner noch berufstätig ist oder Senioren, die mehrere Renten beziehen oder die zum Beispiel über zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verfügen.
Wegen des Alterseinkünftegesetzes wird bereits seit 2005 ein höherer Teil der Rente versteuert. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Für alle, die bis einschließlich 2005 in den Ruhestand gingen, wurden 50 Prozent der zu diesem Zeitpunkt erzielten Renteneinkünfte steuerpflichtig. Seither wird der Anteil jährlich um 2 Prozent erhöht. Wer also in 2008 in den Ruhestand geht, versteuert 56 Prozent seiner Rentenbezüge. Jährliche Rentenerhöhungen sind sofort zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Für viele ältere Menschen hat diese Neuregelung dennoch keine Auswirkungen, da die Freibeträge so hoch sind, dass oftmals keine Steuern fällig werden. Für Alleinstehende beträgt der Grundfreibetrag 7.664 Euro, für Ehepaare 15.328 Euro.
Auch wenn die automatische Rentenübermittlung erst nach der Bundestagswahl 2009 erfolgt, rät Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL, den betroffenen Rentnern, schon jetzt ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen zu lassen und gegebenenfalls eine Steuererklärung einzureichen. Darin können alle Steuersparmöglichkeiten genutzt werden, die auch für Arbeitnehmer gelten. So können zum Beispiel Sonderausgaben (Beiträge zu Versicherungen) und außergewöhnliche Belastungen (Kosten für Medikamente und Kuren) steuerlich geltend gemacht werden. Auch Spenden wirken sich Steuer senkend aus.
Viele Pensionäre und Rentner lassen ihre Einkommensteuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen. Für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der bei Pensionären und Rentnern regelmäßig zwischen 50 und 150 Euro liegt, erstellen die Beratungsstellen vor Ort die Einkommensteuererklärung, führen die Korrespondenz mit dem Finanzamt, legen gegebenenfalls Einspruch ein und stehen dem Mitglied das ganze Jahr über als Ansprechpartner zur Verfügung.
Informationen über nächstgelegene Beratungsstellen erhält man beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Unter folgender Telefon-Nummer 030 / 3010 8610 oder im Internet unter www.bdl-online.de unter der Rubrik Verzeichnis.
Es ist wichtig daß die Rentner darüber nachdenken, wen sie wählen, denn diese Absocke ist pervers.
--
hahni1944
Was seit langem vermutet wurde, ist jetzt amtlich:
mit schreiben vom 28. Oktober 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern bekannt gegeben, dass für die Veranlagungsjahr 2005 bis 2008 die Rentenbezugsmitteilungen erst in der zeit vom
Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2009
an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln sind. Ab dem Veranlagungsjahr 2009 hat die Übermittlung dann regelmäßig bis zum 1. März des Folgejahres zu erfolgen.
Trotz Vorliegens der 11-stelligen Steueridentifikationsnummern, die in den vergangenen Wochen versandt wurden, wird es noch bis in den Herbst des Jahres 2009 hinein – besser gesagt: bis nach der Bundestagswahl – dauern, bis erstmals Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle in Bonn zu übermitteln sind.
Der automatische Versand dieser Rentenbezugsmitteilungen ermöglicht dem Finanzamt zu überprüfen, ob möglicherweise Steuern festzusetzen sind oder nicht – und zwar rückwirkend bis 2005. Davon betroffen sind jene Rentner, die bislang davon ausgingen, mit ihrer Rente nicht steuerpflichtig zu sein, deren gesamte Einkünfte dennoch oberhalb der Grundfreibeträge liegen. Dazu zählen häufig Ehepaare, bei denen ein Partner noch berufstätig ist oder Senioren, die mehrere Renten beziehen oder die zum Beispiel über zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verfügen.
Wegen des Alterseinkünftegesetzes wird bereits seit 2005 ein höherer Teil der Rente versteuert. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Für alle, die bis einschließlich 2005 in den Ruhestand gingen, wurden 50 Prozent der zu diesem Zeitpunkt erzielten Renteneinkünfte steuerpflichtig. Seither wird der Anteil jährlich um 2 Prozent erhöht. Wer also in 2008 in den Ruhestand geht, versteuert 56 Prozent seiner Rentenbezüge. Jährliche Rentenerhöhungen sind sofort zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Für viele ältere Menschen hat diese Neuregelung dennoch keine Auswirkungen, da die Freibeträge so hoch sind, dass oftmals keine Steuern fällig werden. Für Alleinstehende beträgt der Grundfreibetrag 7.664 Euro, für Ehepaare 15.328 Euro.
Auch wenn die automatische Rentenübermittlung erst nach der Bundestagswahl 2009 erfolgt, rät Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL, den betroffenen Rentnern, schon jetzt ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen zu lassen und gegebenenfalls eine Steuererklärung einzureichen. Darin können alle Steuersparmöglichkeiten genutzt werden, die auch für Arbeitnehmer gelten. So können zum Beispiel Sonderausgaben (Beiträge zu Versicherungen) und außergewöhnliche Belastungen (Kosten für Medikamente und Kuren) steuerlich geltend gemacht werden. Auch Spenden wirken sich Steuer senkend aus.
Viele Pensionäre und Rentner lassen ihre Einkommensteuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen. Für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der bei Pensionären und Rentnern regelmäßig zwischen 50 und 150 Euro liegt, erstellen die Beratungsstellen vor Ort die Einkommensteuererklärung, führen die Korrespondenz mit dem Finanzamt, legen gegebenenfalls Einspruch ein und stehen dem Mitglied das ganze Jahr über als Ansprechpartner zur Verfügung.
Informationen über nächstgelegene Beratungsstellen erhält man beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Unter folgender Telefon-Nummer 030 / 3010 8610 oder im Internet unter www.bdl-online.de unter der Rubrik Verzeichnis.
Es ist wichtig daß die Rentner darüber nachdenken, wen sie wählen, denn diese Absocke ist pervers.
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hahni1944
Das verstehe ich nicht.
Warum ist das für dich " Abzocke " ?
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klaus46
Warum ist das für dich " Abzocke " ?
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klaus46
Guten abend klaus
Ist das denn nicht klar? Die Reklame für den Steuerhilfsverein ist doch allessagend ,so finde ich wenigstens.
Selber machen ist am billigsten, es gibt genug sehr gute Software die unter 50€ kostet.
Schönen abend wünscht dir
Anneliese
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ladybiene
Ist das denn nicht klar? Die Reklame für den Steuerhilfsverein ist doch allessagend ,so finde ich wenigstens.
Selber machen ist am billigsten, es gibt genug sehr gute Software die unter 50€ kostet.
Schönen abend wünscht dir
Anneliese
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ladybiene
Re: Letzte Schonfrist für Rentner?
Die Absicht war doch so deutlich, daß ich hoffte, daß niemand reagiert.
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rolf
--
rolf
Re: Letzte Schonfrist für Rentner?
Rolf, was nutzt eine gute Software, wenn Steuerpflichtiger nicht weiß, mit welchen Möglichkeiten bzw. Tricks eine Erklärung zu handhaben ist. Warum nicht ein paar Euro für den Steuerberater investieren, wenn letztendlich im Ergebnis gutes Geld dabei herauskommt.
--
heide
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heide
Re: Letzte Schonfrist für Rentner?
Wieso fragst du mich das?
Ich habe mit Steuerklärungen mal Geld verdient, meine Tochter tut es jetzt.
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rolf
Ich habe mit Steuerklärungen mal Geld verdient, meine Tochter tut es jetzt.
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rolf
Re: Letzte Schonfrist für Rentner?
Inwiefern habe ich Dir eine Frage gestellt? Und was Dein Hintergrundwissen anbelangt, so brauchen wir zwei uns nicht miteinander auszutauschen.
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heide
Im Übrigen wäre Dein Name auch austauschbar gewesen.
Tschau, tschau
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heide
Im Übrigen wäre Dein Name auch austauschbar gewesen.
Tschau, tschau
Re: Letzte Schonfrist für Rentner?
Rolf, was nutzt eine gute Software, wenn Steuerpflichtiger nicht weiß, mit welchen Möglichkeiten bzw. Tricks eine Erklärung zu handhaben ist. Warum nicht ein paar Euro für den Steuerberater investieren, wenn letztendlich im Ergebnis gutes Geld dabei herauskommt.
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heide
Wenn das keine Fragen sind, was dann.
Mit Fragezeichen ist es zwar einfacher, Fragen zu erkennen, aber auch die sogenannten Fragewörter sollten reichen.
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rolf
Re: Letzte Schonfrist für Rentner?
Rolf, ich sehe gerade, dass Du mir noch mal geantwortet hast. Um mit Dir allerdings nicht weiter über mein Geschriebenes diskutieren zu müssen, sollst DU genau wissen, dass es für mich in punkto Steuern kaum Fragen gibt.
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heide
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heide
Also , ich war bisher froh,das es den Steuerhilfeverein gibt.(Keine Reklame)
Die Euros,die ich dort einmal pro Jahr bezahlt habe,habe ich dreimal wieder zurück bekommen.
Ich habe schon soviel Steuersoftware ausprobiert,keine war vernüftig(Einfach genug für mich)
Dafür gebe ich nicht mehr jedes Jahr 30 bis 40 Euro aus.
Außerdem ist mir meine Zeit zu schade,um stundenlang vor dem PC zu sitzen,u. zu überlegen,wo,an welcher Stelle ich denn was eintragen darf o. soll o. auch nicht.
Und bei der abschließenden Plausibilitätsprüfung sind dann immer noch Ungereimtheiten drin.
Da kann ich mit meiner Zeit was besseres anfangen.
Zum Beispiel hier im ST nette Gespräche mit euch führen.
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klaus46
Die Euros,die ich dort einmal pro Jahr bezahlt habe,habe ich dreimal wieder zurück bekommen.
Ich habe schon soviel Steuersoftware ausprobiert,keine war vernüftig(Einfach genug für mich)
Dafür gebe ich nicht mehr jedes Jahr 30 bis 40 Euro aus.
Außerdem ist mir meine Zeit zu schade,um stundenlang vor dem PC zu sitzen,u. zu überlegen,wo,an welcher Stelle ich denn was eintragen darf o. soll o. auch nicht.
Und bei der abschließenden Plausibilitätsprüfung sind dann immer noch Ungereimtheiten drin.
Da kann ich mit meiner Zeit was besseres anfangen.
Zum Beispiel hier im ST nette Gespräche mit euch führen.
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klaus46