Religionen-Weltanschauungen Trauerfeiern

Re: Trauerfeiern
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.09.2007, 23:10:35
Eirene,was sagst Du da wieder?
Mulitfit sah es schon richtig.

Mein Schwiegervater war kein Kirchgänger,doch
kath. Glaubens. Ich sagte nicht,er wollte Niemanden
von der Kirche sehen oder nicht kath. beerdigt werden.
Die Verwandten baten den kath. Pfarrer oder Priester,
sogar noch drum,aber Er blieb stur,wie ein Esel.

Was meinst Du Eirene,warum ich so eine gute
Meinung von der Kirche habe?
Es sind die Erfahrungen in meinem Leben.

Du liest immer was,was ich nicht schrieb.
Schön wenn man Alles immer so verfremden kann,
lies bitte richtig,wie oft sagte ich es dir bereits?

Gruß,Astrid
Re: Trauerfeiern
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf multifit vom 10.09.2007, 22:53:41
Ja, das hätte ich damals 1967 auch gern gehabt,daß
sich beide Konfessionen verstanden hätten.
Leider war es noch nicht so wie heute,hatten dadurch
nur standesamtlich heiraten können.weil ja jeder bei
seinem Glauben bleiben wollte.
So hab ich halt nie gute Erinnerungen an die Kirche.

Lieben Gruß,Astrid
Re: Trauerfeiern
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf multifit vom 10.09.2007, 23:18:27
Ich habe einen Text aus dem Jahre 2005, den ich einkopieren will. Ich habe nicht behauptet, dass der Schwiegervater wirklich sich total verweigert hat, ich sprach von einer Möglichkeit, warum der Priester seine priesterliche Tätigkeit abgelehnt haben könnte. Ich führte ja noch andere Möglichkeiten an:



http://dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk1a.bischoefe/db81.pdf


Nach dem Gesetzbuch der katholischen Kirche ist das kirchliche
Begräbnis denjenigen zu verweigern, die sich von der Kirche und
ihrem Glaubensverständnis offenkundig losgesagt haben, ebenso denjenigen,
die sich für die Feuerbestattung aus Gründen entschieden haben,
die der christlichen Glaubenslehre entgegengesetzt sind, beispielsweise
Leugnung des Auferstehungsglaubens. Um einem möglichen
und vielleicht unberechtigten Ärgernis vorzubeugen, muss der
Sinn eines kirchlichen Begräbnisses deutlich hervorgehoben werden:
Es geht darum, dass die Kirche für die Verstorbenen um die Barmherzigkeit
Gottes bittet, ihren Leib ehrt und den Lebenden durch den
Glauben an die Auferstehung Trost und Hoffnung zuspricht (Canon
1176 § 2 CIC).

Es könnte meiner Meinung nach auch sein, dass die Witwe oder jemand anderer aus der Familie lieber auf die Tätigkeit des Pfarrers verzichtete, wenn das nur um den Preis ging, dass der Priester vorher begründet, warum er des Toten kirchlich beerdigt wird.

Ich urteile nicht gerne leichtfertig über die Handlungsweise eines Priesters, von der ich hier im ST etwas lese und sonst nichts erfahren kann.

--
eirene

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multifit
multifit
Mitglied

Re: Trauerfeiern
geschrieben von multifit
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.09.2007, 23:40:10
Morgen werde ich mich noch einmal beim kath. Bischoff "schlaumachen". Kann es vielleicht sein, daß dieser Text schon etwas alt u. überholungsbedürftig ist ,obwohl dieser aus dem Jahre 2005 stammt ?

Die Feuerbestattung ist bei den Katholiken meines Wissens schon mehr als 20 Jahre (wenn nicht schon länger !) erlaubt.
--
multifit
felix
felix
Mitglied

Re: Trauerfeiern
geschrieben von felix
als Antwort auf multifit vom 10.09.2007, 23:51:52
An Allerheiligen war ich vor einigen Jahren in einem Seitental des Wallis.
Auf den Gräbern des Dorffriedhofes brannten an den meisten Orten Kerzen oder Windlichter. Man ehrte die Verstorbenen und dache an sie.
Mir fielen Lichter auf, die ausserhalb der Friedhofmauer leuchteten.
Ich befragte die Einheimischen. Man sagte mir, das seien Gräber von Verstorbenen, die nicht katholisch waren oder sich in irgend einer Weise z.B. durch Selbsttötung versündigt hätten.
Ich verabscheue solche Denkweisen und Diskriminierungen über den Tod hinaus.
Nimmt mich nur Wunder, was unser christlicher Schriftgelehrter zu einem solch unchristlichen Verhalten zur Beschönigung sagen wird?
--
felix
Re: Trauerfeiern
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf felix vom 11.09.2007, 00:54:02
Naja Felix, nun beginnst du also langsam wieder mit persönlichen Anspielungen zu agieren, die Phase sachlicher Argumente endet also wieder. Ganz wie du es magst, ich komme damit zurecht.
Du müsstest eigentlich langsam bemerkt haben, dass die Kirche dort, wo es nicht um Glaubensdinge sondern um kirchenrechtliche Regelungen geht und die allgemeine Einschätzung einer Situation einen Wandel erfuhr, auch bereit ist, das eigene Handeln anzupassen.
Heute weiß man, dass dem Selbstmord oft starker psychischer Druck oder eine schwere Depression u. a. vorangeht, mit der ein Mensch auch mit medizinischer Hilfe nicht fertig wurde. Dann war der Selbstmord nicht Folge eines mit freiem Willen gefassten Entschlusses, sondern Folge einer Erkrankung.
Auch wenn der Selbstmord ein objektiv sündhaftes Tun ist, kann der Täter subjektiv sündenfrei oder wenigstens minder schuldig sein, wenn unter starkem psychischen Druck gehandelt wurde. Die Psychologie beeinflusst heute die juridische Praxis sicher auch mehr als früher, und so ist es auch bezüglich der Kirche.
In einem derartigen Fall will die Kirche nicht richten, sie wird daher das kirchliche Begräbnis nicht verweigern.
Die geänderte Praxis der Kirche weist darauf hin, dass die Kirche darauf reagiert, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse ein neues Verhalten erfordern oder möglich machen.

--
eirene

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simba
simba
Mitglied

Re: Trauerfeiern
geschrieben von simba
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.09.2007, 23:30:02
Meine Mutter war sicher 40 Jahre in keinem Gottesdienst - abgesehn von diversen Familienfeiern - aber als es zum Sterben war, wollte sie den Priester und es war ihr eine grosse Erleichterung mit ihm zu sprechen.Und der hat beim Begräbnis eine schöne Rede gehalten, indem er nur ihre Vorzüge hervorhob, da gabs nix Negatives. Ich denke es liegt auch am Ermessen des jeweiligen Priesters, wie er solche Trauerreden gestaltet.
--
simba
multifit
multifit
Mitglied

Re: Trauerfeiern
geschrieben von multifit
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.09.2007, 23:40:10
Hallo Eirene,

diejenigen welche sich von der Kirche u. ihrem Glaubensverständnis losgesagt haben (gleicbedeutend mit
Kirchenaustritt) haben logischerweise kein Recht auf eine
kirchliche Trauerfeier.

Leider habe ich heute meinen Mann nicht mehr erreichen können, da dieser eine dreiwöchige Dienstreise antrat.
Eines kann ich aber mit Sicherheit sagen:

Mit der Taufe (in diesem Falle röm.kath.) ist man Mitglied der Kirche, unabhängig davon, ob man im Leben 10.000 mal oder überhaupt nicht die Kirche besucht. So lange man nicht aus der Kirche austritt, hat man auch das Recht auf eine kirchliche Trauerfeier u. dies ist der entscheidene Punkt !
Bei uns kommt der katholische Pfarrer auch bei NICHT-Kirchgängern wenn diese nicht aus der Kirche ausgetreten sind bzw. sich nicht losgesagt haben.

Im Falle von Astrids Schwiegervater gehe ich einfach davon aus, daß er nicht aus der Kirche ausgetreten ist und folglich auch das Recht einer katholischen Trauerfeier hatte.

So, nun muß ich wieder zur Arbeit und sei herzlich gegüßt !

--
multifit
Re: Trauerfeiern
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf multifit vom 10.09.2007, 23:51:52
hallo multifit, es steht doch dabei, dass die Feuerbestattung dann ein kirchliches Begräbnis ausschließt, wenn sie aus Gründen gewählt wurde, die der christlichen Glaubenslehre entgegengesetzt sind, beispielsweise Leugnung des Auferstehungsglaubens.

Es ist schwer, das Verhalten des Priesters zu verstehen, wenn man nur einseitige Informationen erhält. Es wäre schön, könnte man seine Argumente, die ihn seine Entscheidung treffen ließen, auch zu lesen bekommen.
Ich nehme an, dass er seine Gründe hatte.

--
eirene
multifit
multifit
Mitglied

Re: Trauerfeiern
geschrieben von multifit
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 11.09.2007, 10:53:36
Leider muß ich ganz schnell weg ,aber dies mit der Feuerbestattung hat einer der früher amtierenden Päpste
(welcher weiß ich nicht mehr) bereits vor Jahrzenten
modifiziert.

Gruß
--
multifit

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