Soziales Dauergast

monique21
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Dauergast
geschrieben von monique21
Hallo,meine Freundin lebt seit einiger Zeit mit einem Bekannten zusammen- in ihrer Wohnung.Offiziell angemeldet ist es bei seiner Mutter.Wohnen tut er bei meiner Freundin.Wielange darf man einen Gast beherbergen, ohne Wissen der Wohngesellschaft?Gibt es eine Zeitbegrenzung?Ich bin der Meinung -Ja- , sie sagt nein.
Wäre schön, wenn mir jemand Auskunft geben könnteVielen Dank im voraus! LG Monika
Re: Dauergast
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf monique21 vom 06.11.2010, 12:34:40
"Besucher kann man bis zu sechs Wochen am Stück beherbergen. Bleiben die Gäste länger, kann der Vermieter von einer dauerhaften Aufnahme eines Bewohners ausgehen"

Berliner Mieterverein


ursula_j
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Re: Dauergast
geschrieben von ursula_j
als Antwort auf monique21 vom 06.11.2010, 12:34:40
Bis sechs Wochen zählt als Besuch. Was darüber hinaus ist, müsste dem Vermieter mitgeteilt werden. Den Zuzug eines Lebenspartner muss gestattet werden, wenn die Wohnung dadurch nicht überbelegt wird. Vermutlich werden die zusätzlichen Betriebskosten (Wasser, Müllabfuhr) bezahlt werden müssen.
kirk
kirk
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Re: Dauergast
geschrieben von kirk
als Antwort auf ursula_j vom 06.11.2010, 12:42:03
Muss der Wasserverbrauch nicht nach tatsächlichem Verbrauch (via Wasseruhr) abgerechnet werden?
Bei uns wurden vor ein paar Jahren alle Wohnungen mit Wasseruhren ausgerüstet.

Ansonsten ist mir diese 6-Wochen-Regel auch bekannt.

Kirk

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