Soziales Nachbarschaftshilfe.....Schwarzarbeit.....????
Dann aber nicht regelmäßig,
nur 3-4 mal jährlich muss er mit Sense mein hohen Graß mähen und danach mit Maschine. Er wünscht sich das regelmäßige damit er nicht mit Sense arbeiten muss, aber davon kann er nur träumen, ich lasse das Graß bisschen auch leben nicht sofort abschneiden, muss so fast 1 M hoch erreichen wenn ich endlich mal merke --es wäre Zeit für eine Garten Arbeit.
Er kommt gerne, ich bezahle angeblich gut, sein Vater ist auch zufrieden, er erledigt bei mir auch viel, aber nicht regelmäßig.
In meine kleine Garte vor Haus Mähne ich selber, das macht mir Spaß.
Nasti
nur 3-4 mal jährlich muss er mit Sense mein hohen Graß mähen und danach mit Maschine. Er wünscht sich das regelmäßige damit er nicht mit Sense arbeiten muss, aber davon kann er nur träumen, ich lasse das Graß bisschen auch leben nicht sofort abschneiden, muss so fast 1 M hoch erreichen wenn ich endlich mal merke --es wäre Zeit für eine Garten Arbeit.
Er kommt gerne, ich bezahle angeblich gut, sein Vater ist auch zufrieden, er erledigt bei mir auch viel, aber nicht regelmäßig.
In meine kleine Garte vor Haus Mähne ich selber, das macht mir Spaß.
Nasti
Re: Nachbarschaftshilfe.....Schwarzarbeit.....????
Du hast geschrieben: "dann ist es keine Nachbarschaftshilfe mehr, wenn er also jeden Samstag von 15 bis 17 Uhr kommt."
Also genau das Gegenteil von dem, was ich geschrieben habe.
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rolf
Also genau das Gegenteil von dem, was ich geschrieben habe.
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rolf
Re: Nachbarschaftshilfe.....Schwarzarbeit.....????
Ehrenamtliche Tätigkeit ist speziell geregelt, vieles ist aber übertragbar.
Bei der ehrenamtlichen Tätigkeit gibt es z. B. keinen Lohn, es kann aber eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
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rolf
Bei der ehrenamtlichen Tätigkeit gibt es z. B. keinen Lohn, es kann aber eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
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rolf
Du hast geschrieben: "dann ist es keine Nachbarschaftshilfe mehr, wenn er also jeden Samstag von 15 bis 17 Uhr kommt."
Also genau das Gegenteil von dem, was ich geschrieben habe.
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rolf
Du hast tatsächlich recht, aber ich hätte nie gedacht, daß du schreibst:
"Auch regelmäßige Hilfe kann Nachbarschaftshilfe sein."
Diese Nachbarschaftshilfe sollte dann aber angemeldet werden, sonst ist es Schwarzarbeit.
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fritz_the_cat
Re: Nachbarschaftshilfe.....Schwarzarbeit.....????
Rolf, da unterliegst Du aber einem gewaltigen Irrtum, allerdings nur dann, wenn wir unter dem Begriff der Regelmäßigkeit das gleiche verstehen. Nachbarschaftshilfe hört nämlich da auf, wenn ich z.B. jeden Samstag pünktlich von x bis y meine Arbeitskraft zur Verfügung stelle.
Dir Peter gebe ich den Tipp, unter haushaltsnahe Dienstleistung nachzulesen, bevor Du beabsichtigst, regelmäßig bei Deinen Bekannten zu arbeiten. Denk daran, die Feinde und Neider lauern überall. Im Übrigen wird ein kleiner Nebendienst Dich erfreuen und dem Arbeitgeber kaum etwas kosten.
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heide
Dir Peter gebe ich den Tipp, unter haushaltsnahe Dienstleistung nachzulesen, bevor Du beabsichtigst, regelmäßig bei Deinen Bekannten zu arbeiten. Denk daran, die Feinde und Neider lauern überall. Im Übrigen wird ein kleiner Nebendienst Dich erfreuen und dem Arbeitgeber kaum etwas kosten.
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heide
Re: Nachbarschaftshilfe.....Schwarzarbeit.....????
Wenn der Nachbarsjunge jede Woche etwas im Garten hilft, ist es zwar regelmäßig, aber nicht gewerbsmäßig.
Also Nachbarschaftshilfe.
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rolf
Also Nachbarschaftshilfe.
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rolf
Auch wenn du es nicht wissen willst:
"Ich mache das gerne, Babysitten, und ich verdiene mir da auch gerne was dazu. Ob ich dafür Steuern bezahlen muss, weiß ich ehrlich nicht. Ist das was Kriminelles?"
Kriminell oder nicht? Steuerpflichtig oder steuerfrei? Im Fall von Tagesmutter Peters: Besteht ein so genanntes Direktionsverhältnis, das heißt, die Beschäftigung ist auf Dauer und auf Wiederholung angelegt und die Tagesmutter kann nach eigener Entscheidung keinen Termin ausfallen lassen, dann handelt es sich nicht mehr um Nachbarschaftshilfe. Die Eltern müssten die Tätigkeit als Minijob anmelden. Steuern würden fällig.
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fritz_the_cat
"Ich mache das gerne, Babysitten, und ich verdiene mir da auch gerne was dazu. Ob ich dafür Steuern bezahlen muss, weiß ich ehrlich nicht. Ist das was Kriminelles?"
Kriminell oder nicht? Steuerpflichtig oder steuerfrei? Im Fall von Tagesmutter Peters: Besteht ein so genanntes Direktionsverhältnis, das heißt, die Beschäftigung ist auf Dauer und auf Wiederholung angelegt und die Tagesmutter kann nach eigener Entscheidung keinen Termin ausfallen lassen, dann handelt es sich nicht mehr um Nachbarschaftshilfe. Die Eltern müssten die Tätigkeit als Minijob anmelden. Steuern würden fällig.
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fritz_the_cat